Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 363

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 363 (NJ DDR 1967, S. 363); richterberatungen, Seminare, Lektionen von Spezialisten, schriftliche Schlußfolgerungen für einzelne Senate und Kammern eine Vielzahl möglicher Methoden und Wege zur schöpferischen Umsetzung der Parteibeschlüsse wurde vorgetragen. Unter den allgemeinen Schlußfolgerungen nahmen diejenigen zur Verbesserung der Leitungstätigkeit, insbesondere der Arbeitsplanung, den ersten Platz ein. So legte Bezirksgerichtsdirektor Barwinsky (Neubrandenburg) dar, daß das Bezirksgericht seinen langfristigen Schwerpunkt-Arbeitsplan, der sich auf die vom Obersten Gericht gestellten Hauptaufgaben orientiert, im letzten Quartal des Jahres mit einer Erläuterung den Kreisgerichten übermittelt. Dort werden die Probleme in Dienstbesprechungen beraten, und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Kreises wird der Arbeitsplan des Kreisgerichts aufgestellt. Die Erfüllung dieser Arbeitspläne wird vom Bezirksgericht regelmäßig kontrolliert; ihr wesentlicher Inhalt wird allen Kreisgerichten zur Information übermittelt. Die aufeinander abgestimmten Pläne gewährleisten, daß die operative Tätigkeit der Inspektionsgruppe und der Senate koordiniert wird und wichtige Probleme mit Mitarbeitern des Bezirksgerichts in Dienstbesprechungen beraten werden. Beim Bezirksgericht Frankfurt (Oder) geht die Quartalsarbeitsplanung wie Direktor N a s a r o w berichtete folgendermaßen vor sich: Der Direktor schätzt zunächst die Ergebnisse in der Erfüllung der Aufgaben des vorangegangenen Quartals ein und gibt gleichzeitig eine Orientierung auf die bereits sichtbaren neuen Schwerpunktaufgaben. Auf dieser Grundlage unterbreiten die Stellvertreter des Direktors und die Senats-Vorsitzenden ihre Vorschläge für den Arbeitsplan der jeweiligen Bereiche. Der zusammengefaßte Vorschlag wird in einer Präsidiumssitzung unter Berücksichtigung von Beschlüssen der Partei und der Staatsführung sowie der Arbeitspläne des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz beraten und nach der Beschlußfassung allen Mitarbeitern des Bezirksgerichts und den Direktoren der Kreisgerichte erläutert. Dadurch wird erreicht, daß jeder Mitarbeiter seine konkrete Aufgabe als Teil der Gesamtaufgabe begreift, sich für deren Lösung verantwortlich fühlt und bei der Anleitung der Kreisgerichte von der Gesamtaufgabenstellung ausgeht. Dem Vorschlag Nasarows, in Anlehnung an die Arbeitsplanung der örtlichen Volksvertretungen und anderer Staatsorgane von Quartals- zu Halbjahresplänen überzugehen, widersprach Präsident Dr. Toep-1 i t z in seinem Schlußwort. Die langfristige Planung der Hauptaufgaben sei durch den Plan der gemeinsamen Aufgaben der drei zentralen Rechtspflegeorgane und den Plan der Plenartagungen des Obersten Gerichts gewährleistet; für die darauf basierenden konkreten, kurzfristigen Aufgaben aber bedürfe es auch kurzfristiger Pläne, wie es die Quartalspläne sind. Auf die Notwendigkeit, sich bei der Arbeitsplanung auf die Hauptaufgaben zu konzentrieren und jede Zersplitterung der Kräfte zu vermeiden, wies Oberrichter Schlegel, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen, hin. Der Plan der gemeinsamen Aufgaben und die Plenartagungen des Obersten Gerichts beschränken sich daher auf die für den Schutz der sozialistischen Ordnung und für die Beziehungen zwischen Staat und Bürger wesentlichen Gebiete: die Bekämpfung und Verhütung der Gewaltverbrechen, der Eigentumsdelikte, der Jugend- und Rückfallkriminalität sowie der unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten. Bei der rationelleren Gestaltung des Arbeitsprozesses bei den Gerichten spielt das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis der Arbeit eine entscheidende Rolle. Be- zirksgerichtsdirektor S i e g e r t (Gera) betonte deshalb die Verantwortung des Bezirksgerichts für die richtige Verteilung der Kräfte bei den Kreisgerichten und für die Verallgemeinerung und Durchsetzung der besten Arbeitsmethoden; denn der Grundsatz, daß in der sozialistischen Gesellschaft keiner auf Kosten des anderen leben dürfe, gelte auch für die Gerichte. Bezirksgerichtsdirektor K u b a s c h fErfurt) und der Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin, Brunner, beschäftigten sich mit der Verantwortung des Bezirksgerichts für die Durchsetzung der Richtlinien und Beschlüsse des Obersten Gerichts. Sie erläuterten die verschiedenartigen Formen und Methoden, die dabei angewandt werden. So werden z. B. beim Bezirksgericht Erfurt die Fachsenate vom Präsidium beauftragt, sich unter Auswertung der Statistik und durch operative Tätigkeit einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Probleme bei der Durchsetzung von Leitungsdokumenten in der Praxis der Kreisgerichte auftreten. Der Bericht der Senate vermittelt dem Präsidium die notwendige Information auch über Entwicklungstendenzen auf Rechtsprechungsgebieten, die nicht Gegenstand von Plenartagungen sind. Zugleich erhalten die Senate Hinweise für Veränderungen in der Arbeit der Kreisgerichte und in ihrer eigenen Arbeit. Brunner unterstrich in diesem Zusammenhang, daß die Kreisgerichtsdirektoren nach § 40 GVG verpflichtet seien, Leitungsdokumente des Obersten Gerichts eigenverantwortlich durchzusetzen, ohne auf diesbezügliche Hinweise des Bezirksgerichts zu warten. Eine große Rolle spielten in der Diskussion auch die Formen und Methoden der unmittelbaren Anleitung der Kreisgerichte durch das Bezirksgericht. Diese Methoden reichen von der Anleitung durch die Rechtsmittel- und Kassationsrechtsprechung über Gerichtskritiken, Hinweisschreiben, Stellungnahmen zu Rechtsproblemen, Plenar- und Problemtagungen bis zur Anleitung an Ort und Stelle bei Untersuchungen, Dienstbesprechungen usw. Übereinstimmung bestand darüber, daß die Anleitung nur der Klärung grundsätzlicher Fragen dienen kann und die Richter am Kreisgericht weder bevormunden noch ihre Verantwortung für die Entscheidung der Einzelfragen einschränken darf. Zu Mängeln auf diesem Gebiet nahm Oberrichter Dr. Strasberg, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, Stellung. Er vertrat die Ansicht, daß durch die bei verschiedenen Bezirksgerichten geübte Praxis, zahlreiche Anleitungsschreiben des Präsidiums und der Senate zu einzelnen Fragen herauszugeben, die Klärung wichtiger Fragen durch die Rechtsprechung oder auch in Fachberatungen unzulässigerweise eingeschränkt und der Erziehung der Richter der Kreisgerichte zur Eigenverantwortung und einer zielstrebigen Qualifizierung entgegengewirkt werde. Bezirksgerichtsdirektor Heuckendorf (Schwerin) betonte, daß es verfehlt wäre, der Leitung der Rechtsprechung durch die Rechtsprechung einen Vorrang vor allgemeinen Grundsätzen der staatlichen Leitungstätigkeit einzuräumen. Das Bezirksgericht müsse stets von der Überlegung ausgehen, welche Leitungsform bzw. -methode entsprechend den jeweiligen konkreten Erfordernissen die effektivste sei. Dabei spiele die operative Anleitung an Ort und Stelle eine hervorragende Rolle. Sie sei zur Vorbereitung von Plenar- und Direktorentagungen sehr geeignet. Ein gutes Beispiel unmittelbarer Anleitung schilderte N a s a r o w : Zur Vorbereitung einer für März 1967 vorgesehenen Plenartagung des Bezirksgerichts über die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung traf das Präsidium bereits ab Juli 1966 geeignete Maß- 363;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 363 (NJ DDR 1967, S. 363) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 363 (NJ DDR 1967, S. 363)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Im Gesetz werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten geregelt, mit denen in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingegriffen werden darf, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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