Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 362 (NJ DDR 1967, S. 362); Unklarheit darüber, welchen Einfluß der durch die Straftat verursachte Schaden auf Art und Höhe der Strafe haben muß. Verschiedene Urteile, in denen zu Recht von der bedingten Verurteilung Gebrauch gemacht wurde, erweckten den Eindruck, als werde dem Tater eine besondere Vergünstigung zuteil, weil diese Slrafart in der Urteilsbegründung nicht als die im Ergebnis aller festgeslellten objektiven und subjektiven Umstünde richtige und notwendige Reaktion der Gesellschaft auf die Tat charakterisiert wurde. Die größten Schwierigkeiten bereite offensichtlich die konkrete Darlegung der spezifischen Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesellschaftswidrigkeit der jeweiligen Straftat. in der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung gebe es noch Fälle von Routine, was sich z. B. in ungenügender Auseinandersetzung mit den Argumenten der Prozeßparteien bzw. ihrer Prozeßvertreter zeigt. Das mindere die erzieherische Wirkung der gerichtlichen Verhandlung bzw. des Urteils. In stärkerem Maße müßten auch solche Methoden zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Verfahren wie die Verhandlung in WTohngebieten und Betrieben sowie die Gerichtskritik angewendet werden. Dies gelte vor allem für Mietrechtsstreitigkeiten, in denen die Möglichkeiten. die der Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts vom 22. September 1964 (NJ 1964 S. 609) bietet, noch längst nicht ausgeschöpft werden. Die weitere Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung erfordere eine planmäßige, kontinuierliche politisch-fachliche Qualifizierung jedes einzelnen Richters, die regelmäßige kritische Analyse der eigenen Rechtsprechung und der der nachgeordneten Gerichte sowie die ständige Kontrolle der Durchsetzung der Richtlinien und Beschlüsse des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte in der Rechtsprechung. Abschließend ging Ziegler auf die ArbeitsÜberhänge in der Rechtsprechung ein. Er kritisierte, daß zahlreiche Kreisgerichtsdirektoren und auch einige Bezirksgerichte nur ungenügende Anstrengungen unternehmen, um die echten Zeitreserven aufzudecken, die in der Sachbehandlung der Verfahren liegen. Ziegler forderte dazu auf, energische Maßnahmen zur Beseitigung der Arbeitsüberhänge zu treffen0. In der dem Referat folgenden Diskussion hob der Sekretär der SED-Grundorganisation des Obersten Gerichts, Richter R o e h 1, hervor, daß sich die Parteiorganisationen der Gerichte um die Herausarbeitung der politisch-ideologischen Grundlinie der Leitungstätigkeit bemühen müßten, denn die politisch-ideologische Arbeit sei das Herzstück der wisenschaftlichen Führungstätigkeit6 7. Wo keine oder nicht genügend ideologische Klarheit bestehe, wo die hinter bestimmten Erscheinungen der gerichtlichen Tätigkeit stehenden ideologischen Probleme nicht aufgedeckt würden, könnten sich alte Auffassungen konservieren und zu Fehlern und Mängeln in der Arbeit führen. Jede richterliche Entscheidung berge in vielfältiger Weise Beziehungen zu gesamtgesellschaftlichen Problemen in sich. Verliere der Richter diese Beziehungen aus dem Auge, so sei die Entscheidung möge sie auch in materiell-und prozeßrechtlicher Hinsicht allen Anforderungen entsprechen in ihrer gesellschaftlichen Wirkung beeinträchtigt. Da mit dem Verfahren und der Entscheidung gesellschaftliche Anforderungen an das künftige Verhalten des Verurteilten postuliert werden, seien damit zugleich auch Fragen des sozialistischen Zusammenlebens der Bürger, des Bildungs- und Kultur- 6 Vgl. Reinwarth / Ziegler, a. a. O., S. 333. 7 Vgl. E. Honecker, Die Rolle der Partei in der Periode der Vollendung des Sozialismus, Berlin 1967, S. 18. 362 niveaus usw. aufgeworfen. Deshalb sei es undenkbar, richterliche Tätigkeit losgelöst von der Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus auszuüben. In den weiteren Diskussionsbeiträgen wurde das Bemühen der Mitglieder des Plenums sichtbar, für ihr jeweiliges Arbeitsgebiet spezifische, konkrete Schlußfolgerungen aus den Materialien des VII. Parteitags zu ziehen. Im Mittelpunkt, standen dabei die Probleme der Gesellschaftsprognose und der perspektivischen Planung im Bereich der gerichtlichen Tätigkeit. So wies der Direktor des Bezirksgerichts Halle, Dr. Jahn, darauf hin, daß die Durchführung der wissenschaftlich-technischen Revolution und die zur Gestaltung einer hocheffektiven Struktur der Volkswirtschaft notwendigen Profil- und Strukturänderungen im Bezirk zahlreiche komplizierte juristische Probleme aufwerfen, z. B. hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, hinsichtlich des Arbeitsvertragsrechts beim ökonomischtechnologisch zweckmäßigsten Einsatz von Arbeitskräften, hinsichtlich des Zivilrechts bei Schäden durch Abgase und Abwässer sowie bei Inanspruchnahme von Grundstücken zum Auf- und Ausbau von Industriezentren. Aber auch die Einführung der vollen Fünf-Tage-Arbeitswoche bei gleichzeitiger planmäßiger Erhöhung der Arbeitsproduktivität zwinge zu Überlegungen, wie die gerichtliche Tätigkeit rationeller organisiert werden könne und müsse, denn es sei selbstverständlich, daß sich die Verkürzung der Arbeitswoche nicht nachteilig auf die Qualität der Rechtsprechung auswirken und keinesfalls zu einem Anstieg von Arbeitsüberhängen führen darf. Aus der Sicht des Arbeitsrechtlers erläuterte Oberrichter R u d e 11, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, welche Probleme sich ergeben, wenn die Maßstäbe des VII. Parteitags an das Gesetzbuch der Arbeit und die VO über Aufgaben, Pflichten und Rechte des volkseigenen Produktionsbetriebes vom 9. Februar 1967 (GBl. II S. 121) angelegt werden. Die weitere Durchsetzung der komplexen sozialistischen Rationalisierung werfe in der Rechtsprechung neue Fragen auf, die allein auf der Grundlage der Materialien der 7. und 11. Plenartagung des Obersten Gerichts (NJ 1965 Heft 20; NJ 1966 Heft 21) nicht restlos beantwortet werden können. Auch aus der vom VII. Parteitag gestellten Aufgabe, produktivitätsfördernde Lohnformen zu gestalten, sowie aus der Orientierung, Lohnfondsüberschreitungen künftig aus Prämienmitteln zu finanzieren*, müßten Schlußfolgerungen für die Arbeitsrechtsprechung gezogen werden. Bei der Jahresendprämie müsse der Zusammenhang zwischen persönlicher Leistung und Ergebnis des Kollektivs gewahrt werden. Durch Kürzung der Jahresendprämie werde z. Z. die Auseinandersetzung mit schlechter Arbeitsdisziplin vielfach auf den Auszahlungstermin verlagert. Das helfe jedoch nicht, das kollektive Arbeitsergebnis über das ganze Jahr kontinuierlich zu gestalten. Abschließend wies Rudelt auf die Notwendigkeit hin, auch durch die gerichtliche Tätigkeit zur richtigen Anwendung der vom VII. Parteitag vorgeschlagenen und vom Ministerrat inzwischen beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der Bevölkerung (GBl. 1967 II Nr. 38, 39) beizutragen. Dabei dürfe jedoch nicht zugelassen werden, daß die Lösung der damit zusammenhängenden vielfältigen Aufgaben (z. B. Schulung, Anleitung usw.) von den zuständigen Organen ganz allgemein auf die Gerichte verlagert wird. Fast alle Diskussionsredner berichteten über die konkreten Maßnahmen, die zur Auswertung der Materialien des VII. Parteitags getroffen worden sind. Plenartagungen der Bezirksgerichte, Direktorentagungen, erweiterte Präsidiumssitzungen. Stützpunktberatungen, Fach- S w. Ulbricht, a. a. O., S. 221 £.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 362 (NJ DDR 1967, S. 362) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 362 (NJ DDR 1967, S. 362)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit und termingemäße Durchführung der Hauptverhandlung garantiert ist. Während der Gerichtsverhandlung sind die Weisungen des Gerichtes zu befolgen. Stehen diese Weisungen im Widerspruch zu den Anforderungen, Maßstäben, Normen und Werten, zu Zielen und Sinn des Sozialismus steht. Das Auftreten von vielfältigen subjektiv bedingten Fehlern, Mängeln und Unzulänglichkeiten bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, auf dio Gewährleistung dor staatlichen Sicherheit; planmäßige und zielgerichtete Erarbeitung operativ-bedeutsamer Informationen. und deren exakte Dokumentierung sowie Sicherung von Beweismitteln.

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