Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 339

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 339 (NJ DDR 1967, S. 339); und wissenschaftlichen Nutzeffekt der Früchte des geistigen Schaffens der Urheber geschützt. Über die Sicherung dieser ihrer Interessen wacht die sozialistische Gesellschaft mit Hilfe der dafür vorgesehenen kulturellen Einrichtungen. Sie übt diese Leitungs- und Kontroll-funktion mit der Einbeziehung des geistigen Schaffens der Urheber in ihre Planungstätigkeit, bei der gemeinschaftlich mit den Autoren vorzunehmenden Konkretisierung einzelner Publikationsvorhaben, im Wege der Unterstützung und Hilfe gegenüber den Autoren im Prozeß ihres geistigen Schaffens, besonders aber mit der Entscheidung über die Annahme des Werkes und mit der Festsetzung der an den Autor zu zahlenden Vergütung aus. Schon daraus folgt: Ebensowenig, wie das subjektive Urheberrecht im allgemeinen von einem abstrakten Begriff der schöpferischen Persönlichkeit ausgeht, sondern von der Persönlichkeit des Urhebers in der sozialistischen Gesellschaft, von einem als bewußt gesellschaftliche Praxis aufgefaßten Begriff des geistigen Schöpfertums, kommt es auch bei der Übertragung von Werknutzungsrechten auf kulturverbreitende Organisationen nicht auf die Werkverbreitung schlechthin an, sondern auf die Verbreitung solcher Werke, die der Gesellschaft einen hohen Nutzen einbringen; darüber hat die Gesellschaft bei der Leitung dieser Einrichtungen eine exakte Kontrolle auszuüben.12 Der Grundgedanke des sozialistischen Urheberrechts, das Schaffen literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Werke zu fördern und zu schützen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 URG), ist untrennbar verbunden mit der staatlich-gesellschaftlichen Kontrolle darüber, inwieweit der Urheber seine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft erfüllt hat. Es geht also auch in diesem Bereich der gesellschaftlichen Arbeit, im Bereich des geistig-kulturellen Schöpfertums, um die Verwirklichung des Prinzips, daß alles, was dem einzelnen Urheber einen Nutzen bringen soll, auch der Gesellschaft nützen muß, und umgekehrt, daß geistig-kulturell schöpferische Leistungen, die der Gesellschaft einen hohen Nutzen bringen, auch materiell und moralisch die entsprechende Anerkennung für den einzelnen Urheber finden müssen. Angewandt auf das subjektive Urheberrecht und seine Ausübung mittels der Übertragung von Werknutzungsbefugnissen, äußert sich dies unmißverständlich darin, daß dem Urheber für die Übertragung seiner Befugnisse entsprechend dem sozialistischen Leistungsprinzip eine Vergütung zusteht (§ 19 Abs. 2 Satz 1 URG). Die dialektische Einheit von Recht und Pflicht im sozialistischen subjektiven Urheberrecht wirkt sich auf diese Weise dahin aus, daß der bei der Nutzung des Werkes durch die Gesellschaft zu zahlende Vergütungsanspruch sich danach bemißt, in welchem Grad der Urheber mit seinem Werk seiner Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft gerecht geworden ist, welchen Nutzen sein Werk ihr gebracht hat. Zwar ist es nicht leicht, diesen Gedanken bei der Bemessung der Vergütung des Urhebers in allen Bereichen der schöpferischen geistigen Arbeit gleichmäßig zu verwirklichen; er ist dennoch die tragende Idee der vergütungsrechtlichen Stellung des Urhebers im Zusammenhang mit der Übertragung von Werknutzungsbefugnissen. Mit der materiellen Anerkennung seiner für die Gesellschaft erbrachten Leistung erhält der Urheber das ihm gebührende Entgelt für die bereits erbrachte Leistung. Aber dieser in die Vergangenheit nämlich auf die bereits erbrachte Leistung gerichtete Blickpunkt rgicht allein nicht aus. Vielmehr wird der Urheber mit 13 w. Ulbricht führte hierzu auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED aus: „Der politisch und kulturell qualifizierte Leiter (eines Verlags) muß sich mit einem Kollektiv umgeben, das eine fortschrittliche Politik im Büchereiwesen entwickelt und talentierte Schriftsteller fördert“ (a. a. O., S. 113). der Vergütung nach dem Leistungsprinzip materiell in den Stand gesetzt, auf seinem Schaffensgebiet neue Taten geistigen Schöpfertums zu vollbringen, wobei die der Leistung entsprechende materielle Vergütung zugleich einen wesentlichen moralischen Ansporn hierzu gibt. Damit schließt sich der Kreis unserer Betrachtung. Das sozialistische subjektive Urheberrecht fördert und schützt mit allen seinen in ihm enthaltenen Befugnissen den nichtvermögensrechtlichen wie den vermögensrechtlichen die Entfaltung der schöpferischen Persönlichkeit des Urhebers, die sich in seinem Werk verkörpert; es verhilft ihm zur vollen Entfaltung seiner gesellschaftsschöpferischen, ' weil gesellschaftlich-erzieherischen Potenzen. Es ist unzulässig, einen Vorrang der einen Gruppe von Befugnissen gegenüber der anderen zu proklamieren oder diese Gruppen als unvereinbare Gegensätze aufzufassen. Es ist der tiefere Sinn des einheitlichen subjektiven Urheberrechts, als sozialistisches Persönlichkeitsrecht den Urheber zu hohen schöpferischen Leistungen für die Gesellschaft zu führen, zu solchen Leistungen, die der Erreichung des strategischen Ziels der sozialistischen Kulturpolitik dienen: der Schaffung der gebildeten sozialistischen Nation. (Der vorstehende Beitrag ist eine geringfügig gekürzte und überarbeitete Fassung des in der Wissenschaftlichen Zeitschrift der Humboldt-Universität, Gesellschafts- und sprachwissenschaftliche Reihe, Jg. XV [1966], Heft 6 [Festschrift Hans Nathan], S. 791 ff. erschienenen gleichnamigen Aufsatzes.) Literatur zur Vorbereitung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen Wahlen zur Volkskammer und zu den örtlichen Volksvertretungen sind eine praktische Demonstration echter Selbstbestimmung des Volkes, das über die Bildung seiner Machtorgane im sozialistischen Staat entscheidet. Die Perioden der Vorbereitung der Wahlen sind Zeiten der Aktionen des Volkes, in denen die Werktätigen in besonders konzentrierter Weise gestaltend an der Leitung des Staates und der Wirtschaft teilnehmen. Zur Unterstützung der Diskussion in Vorbereitung der Wahlen am 2. Juli 1967 erscheint im Staatsverlag der DDR folgende Literatur: Auf Erreichtem bauend - ein neues Kapitel deutscher Geschichte gestalten Schriftenreihe des Staatsrates der DDR, Heft 2/67. Etwa 190 Seiten Broschiert etwa 1,50 MDN. Das Heft enthält die Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, vom 2. Mai 1967 vor der Volkskammer, den Bericht des Staatsrates an die Volkskammer über seine Tätigkeit in der Wahlperiode 1963/67 und weitere Materialien aus der Sitzung der Volkskammer vom 2. Mai 1967. Prof. Albert Norden: Wir sind dabei - Eine neue Initiative zur Stärkung der DDR 78 Seiten Broschiert 1,00 MDN. Die in der Schriftenreihe „Politik aktuell" erschienene Broschüre enthält die Rede von Prof. Norden auf der erweiterten Tagung des Präsidiums des Nationalrats am 20. Januar 1967 in Torgau und andere Materialien, in denen der Inhalt der neuen Etappe der Arbeit der Nationalen Front erläutert wird. Herbert Graf / Günther Seiler: Wähler - Wahlen Entscheidung 120 Seiten Broschiert 1,50 MDN. In populärwissenschaftlicher Form behandeln die Autoren grundsätzliche Fragen des Zusammenhangs zwischen Gesellschaftsordnung und Wahlen, den Charakter der Wahlen und die Entwicklung des sozialistischen Wahlsystems in der DDR. Im einzelnen werden die Wahlgrundsätze, das System der Leitung der Wahl, die gemeinsame Liste der Nationalen Front, die Auswahl der Kandidaten durch das Volk, die Wählervertreterkonferenzen sowie der Ablauf des Wahltages dargestellt. In einem besonderen Kapitel werden die Wahlprobleme im Klassenstaat, vor allem das westdeutsche Wahlrecht als Ausdruck der Manipulierung des Wählerdenkens im staatsmonopolistischen Kapitalismus erörtert. Der Anhang besteht aus dem Text des Wahlgesetzes, der Wahlordnung und der Geschäftsordnung der Volkskammer der DDR. 339;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 339 (NJ DDR 1967, S. 339) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 339 (NJ DDR 1967, S. 339)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg, soll aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen der politischoperative Untersuchungsvollzug zu realisieren ist und welche Besonderheiten dabei mit inhaftierten Ausländern aus dem nichtsozialistischen Ausland dar. In den Abteilungen kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, diesen Schwerpunkten durch Spezialisierung ünd zunehmender Konzentrierung zu bearbeiten.

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