Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 333 (NJ DDR 1967, S. 333); damit gesellschaftlich wirksam reagieren muß wie in der Beilegung von Einzelkonflikten zwischen den Bürgern. In diese spezifische Seite muß alles andere eingeordnet sein; nur wenn zu iihr konkrete Bezugspunkte bestehen, rechtfertigt sich ein weiteres Tätigwerden des Gerichts außerhalb der unmittelbaren Rechtsprechung. Viele Kreisgerichte stehen immer wieder vor Arbeits-üiberhängen in der Rechtsprechung. Die Leitungstätigkeit eines Kreisgerichtsdirektors darf sich aber nicht länger darin erschöpfen, daß er die Richter auf die Erledigung von Haft- und sonstigen Strafsachen konzentriert. Vielmehr ist es notwendig, die Ursachen für das Entstehen der Überhänge aufzudecken und sie zu beseitigen. Wir wissen, daß diese Ursachen recht unterschiedlicher Natur sind, und es soll nicht verkannt werden, daß es mitunter objektive Schwierigkeiten gibt, die sich ohne Hilfe von außen nicht beseitigen lassen. Es gibt aber auch noch echte Zeitreserven. Sie liegen zunächst in der Sachbehandlung der gerichtlichen Verfahren auf allen Rechtsgebieten. Es kommt darauf an, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu unterscheiden und damit au einer Prozeßökonomie zu gelangen, die sich auf die Vorbereitung, die Durchführung und die das Verfahren beendende Entscheidung erstrecken muß. Eine der Sachlage gerecht werdende Prozeßökonomie erschließt nicht nur Zeitreserven, sie stellt auch den einzig richtigen Umgang mit den Menschen dar. Ein Richter, der in einer von vornherein aussichtslosen Scheidungssache drei bis vier Stunden lange Aussöhnungsverhandlungen führt, vergeudet nicht nur seine Arbeitszeit, er verhärtet mit einer solchen Prozedur die Parteien in der Regel auch noch so weit, daß sie selbst Ansprüche, über die sie sich außergerichtlich verständigen wollten, mit äußerster Erbitterung vor dem Gericht auskämpfen. „Zur wissenschaftlichen Organisation der Arbeit gehört heute das Arbeitsstudium als fester Bestandteil der sozialistischen Betriebswirtschaft. Jeder Leiter muß erkennen, daß das Arbeitsstudium ein wichtiges Mittel ist, den Arbeitsablaiuf kontinuierlich zu gestalten, den Kraft- und Zeitaufwand zu verringern sowie die sozialistische Produktionskultur zu entwickeln.“15 15 W. Stoph, a. a. O. Diese Hinweise gelten, abgewandelt auf die spezifischen Besonderheiten, für jede Leitungstätigkeit. Das Gesetz der Ökonomie der Zeit ist nicht zu meistern ohne eine Arbeitsplanung, die die richtigen Aufgaben stellt, zielstrebig auf deren Lösung orientiert, kontroll-fähig ist und auch kontrolliert wird. Diesen Anforderungen entspricht die Arbeitsplanung der Bezirksgerichte im wesentlichen. Jedoch nehmen sich daran nicht alle Kredsgerichte ein Vorbild. Die Arbeitsplanung wird vielfach noch nicht als die kontinuierliche Festlegung der wichtigsten Probleme und der Auseinandersetzung damit erkannt. Häufig widerspiegeln die Arbeitspläne nicht die Einordnung in die Aufgabenstellung des Obersten Gerichts und des Bezirksgerichts; andererseits werden aber auch zu wenig die Anforderungen festgehalten, die die Bedingungen des jeweiligen Territoriums an die gerichtliche Tätigkeit stellen. Ohne wissenschaftliche Arbeitsplanung ist jedoch überhaupt keine Leitungstätigkeit denkbar. Das Bestehen von Arbeitsüberhängen ist im allgemeinen letztlich auf mangelnde Initiative des Leiters, auf eine ideologische Unterschätzung der Bedeutung kontinuierlicher fristgemäßer Arbeitserledigung für die Festigung des Vertrauensverhältnisses des Bürgers zu den Organen der Rechtspflege und damit zum Staat, auf mangelnde Entscheidungsfreudigkeit und insbesondere auf eine fehlende kritische Arbeitsatmosphäre zurückzuführen. Die Gerichte werden fast alle mit dem normalen Arbeitsanfall termingerecht fertig; denn die Statistik weist aus, daß sie teilweise monatelang einen gleichhohen Arbeitsüberhang aufweisen. Daraus ergibt sich, daß die Überhänge bei einmaliger organisierter und konzentrierter Beseitigung des vorhandenen Ar-beitsüberhanges, planmäßiger Arbeitsorganisation und Schaffung einer kritischen, gegenüber Gesetzesverletzungen unduldsamen Atmosphäre vermieden werden können. Wir erwarten, daß die Bezirksgerichte endlich energische Maßnahmen zur Beseitigung der Arbeitsüberhänge treffen. Hilferufe und Resignation sind hier nicht am Platze. Schöpferische Initiative, straffe Arbeitsplanung und -organisation, Optimismus und Verantwortungsbewußtsein weisen den Weg zu fristgemäßer Erledigung der Arbeit bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität. Dr. HANS FRITZSCHE, beauftr. Dozent am Institut für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ FRITZ SCHAKNYS, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Gera PETER STAPELFELD, Justitiar im VEB Maxhütte Unterwellenborn Systematische Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen in sozialistischen Betrieben Vor etwa einem Jahr berichteten wir über die Vorbereitung und den wesentlichen Inhalt der Werkanordnung Nr. 3/66 des VEB Maxhütte in Unterwellenbom (NJ 1966 S. 420 ff.), in der die Aufgaben aller leitenden Mitarbeiter zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsverletzungen, insbesondere von Straftaten, festgelegt sind. Die Werkanordnung fand bei zahlreichen sozialistischen Großbetrieben, bei den Organen der Rechtspflege und bei Räten der örtlichen Volksvertretungen großes Interesse. Dies kann als Zeichen für die Vertiefung der Erkenntnis gewertet werden, daß eine wissenschaftliche Leitung in den sozialistischen Betrieben den bewußten und zielgerichteten Kampf gegen Rechtsverletzungen mit umfaßt und keine zusätzliche Aufgabe ist. Gleichzeitig kommt darin zum Ausdruck, daß die in Art. 1 und 3 des StGB-Entwurfs postulierte Gemeinsamkeit des Interesses und der Verantwortung von sozialistischer Staatsmacht, Gesellschaft, Kollektiven und Bürgern im Kampf gegen die Kriminalität in der DDR einen realen gesellschaftlichen Boden besitzt. Es soll jedoch auch nicht verschwiegen werden, daß nach der Verabschiedung der Werkanordnung Skeptiker darauf verwiesen, daß es in vielen sozialistischen Betrieben zum Teil seit mehreren Jahren ähnliche Anordnungen gebe, ohne daß sich wesentliche Erfolge bei der Zurückdrängung von Rechtsverletzungen gezeigt hätten. Darauf ist zu erwidern, daß eine Werkanordnung und sei sie noch so vollendet formuliert die erstrebten Veränderungen nur herbeizuführen vermag, wenn sie durch die Werktätigen mit Leben erfüllt und wenn ihre Durchsetzung durch eine wissenschaftliche Leitung gesichert wird. Es geht also um die Entfaltung der sozia- 333;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 333 (NJ DDR 1967, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 333 (NJ DDR 1967, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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