Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 331

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 331 (NJ DDR 1967, S. 331); liehen Tätigkeit muß sich in der stärkeren gesellschaftlichen Wirksamkeit aller Entscheidungen und damit zusammenhängenden Maßnahmen ausdrücken, z. B. in Gerichtskritiken, in der Auswertung bestimmter Verfahren in Betrieben oder Wohngebieten, in Berichterstattungen vor den Volksvertretungen oder in der Presse. Die Erfolge gerichtlicher Tätigkeit werden letztlich am Rückgang der Kriminalität und anderer Rechtskonflikte gemessen und nicht diese Auffassung besteht noch vereinzelt an der Anzahl der durchgeführten oder ausgewerteten Verfahren. Unabdingbare Voraussetzung für die Zurückdrängung von Rechtsverletzungen ist die qualifizierte Einbeziehung der Kraft der Gesellschaft. Nur dadurch kann der im Rechtspflegeerlaß geforderte Gleichklang der gerichtlichen Tätigkeit mit der Leitung der sozialistischen Gesellschaft durch die Volksvertretungen, die anderen Organe der Staatsmacht, die Wirtschaftsleitungen, Parteien und Massenorganisationen gesichert werden. Die Notwendigkeit, diesen Gleichklang auch bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu gewährleisten, hat Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag eindringlich unterstrichen, indem er betonte, daß es darauf ankommt, neben der Ökonomie „alle anderen Teilbereiche des gesellschaftlichen Lebens, wie Bildung, Kultur, Recht, Demokratie, Ideologie, politische Massenarbeit usw., auf ein gleiches fortgeschrittenes Niveau zu bringen und dadurch in einem Prozeß bewußt gestalteter Wechselbeziehungen mit geringstmöglichem Aufwand und in historisch kür-zestmöglicher Frist die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu schaffen“11. Dadurch wird nochmals deutlich gemacht, daß Recht und Rechtsprechung unmittelbarer Bestandteil staatlich-gesellschaftlicher Leitungstätigkeit sind und sich bewußt und planmäßig in sie einordnen müssen. Hierfür ist jeder Richter mitverantwortlich. Jeder Richter ist in seiner rechtsprechenden und der damit verbundenen Tätigkeit ein staatlicher Leiter, weil er mit seiner Entscheidung und allen damit zusammenhängenden Maßnahmen das gesellschaftliche Leben, in dessen Bereich er den zivil- oder strafrechtlichen Konflikt zu lösen hat, verändernd beeinflußt. Das stellt hohe Anforderungen an die fachlichen und politischen Kenntnisse jedes Richters. Nur dann, wenn er die gesellschaftlichen Zusammenhänge der von ihm zu lösenden Konflikte und die gesellschaftlichen Auswirkungen seiner Entscheidung genau kennt, ist er in der Lage, auf die Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger Einfluß zu nehmen. Sowohl auf strafrechtlichem als aiuch auf zivil-, fami-lien- und arbeitsrechtlichem Gebiet hat es der Richter mit Menschen zu tun, die mit unserer sozialistischen Rechts- und Maralordnung in Widerspruch geraten sind, sie teilweise bewußt negieren oder ihr sogar feindlich gegenüberstehen. Für ihn ist es deshalb unerläßlich, eine feste Verbindung zu den Werktätigen zu halten, um richtig einschätzen zu können, welche politisch-moralischen Kräfte sich entwickelt haben und sich noch entwickeln, wie das Staatsbewußtsein der Bürger und ihre Fähigkeiten gewachsen sind, aktiv und schöpferisch bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mitzuwirken. Immer wieder wird jedoch bei der Kontrolle der Rechtsprechung festgestellt, daß Richter die positiven Kräfte der Gesellschaft ignorieren, indem sie die Wirkung des Strafverfahrens oder des Urteils überschätzen und Bürgschaften sozialistischer Kollektive oder sonstige Beredtwilligkeit von Bürgern zur Mit- wirkung im Strafverfahren unbegründet ablehnen. So zeigt die Statistik, daß die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in fast allen Formen seit etwa Mitte 1966 in den meisten Bezirken zahlenmäßig zurückgeht. Dieser Rückgang erstreckt sich auch auf so hervorragend für die Nutzung der Kraft der Gesellschaft geeignete Maßnahmen wie die Bindung an den Arbeitsplatz und die Bestätigung von Bürgschaften. Eine solche Tendenz steht im Widerspruch zu der ständig wachsenden Kraft der Gesellschaft und zu den Forderungen des Programms der SED, des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates und des VII. Parteitages. Gleichzeitig ist festzustellen, daß teilweise Bürgschaften bestätigt oder Arbeitsplatzbindungen ausgesprochen werden, obwohl angesichts der Schwere der Straftat und von der Persönlichkeit des Täters her die Voraussetzungen für eine hinreichende erzieherische Einwirkung auf den Täter nicht vorliegen. In diesen Fällen werden nicht nur die gesellschaftlichen Kräfte überfordert, sondern wird auch der Schutz der gesellschaftlichen Interessen und der Rechte und Interessen der Bürger vernachlässigt. Auch diese Mängel können nur dadurch überwunden werden, daß der Richter eine enge Verbindung mit den Werktätigen hat. Es sei jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß diese Verbindung nicht losgelöst von den Aufgaben des Richters gestaltet werden darf. Sie muß vielmehr entsprechend den Hinweisen in der Richtlinie Nr. 22 sachbezogen auf die Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung, auf eine stärkere gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit gerichtet sein und den gesellschaftlichen Kampf gegen Rechts- und Moralverletzungen sowie die Festigung des Staats- und Rechtsbe-wußtseins fördern. Eine derartige Verbindung kann der Richter z. B. dadurch herstellen, daß er nach Eingang der Anklage das Kollektiv aufsucht, in dem der Angeklagte bisher arbeitete. Dort kann er in kameradschaftlicher, vertrauensvoller Aussprache die moralisch-politische Atmosphäre in diesem Kollektiv, seinen ideologischen Entwicklungsstand und die von ihm ausgehenden erzieherischen Potenzen kennenlernen. Er kann ferner die Vorstellungen dieses Kollektivs über die Ursachen und Bedingungen für die strafbare Handlung, über die Möglichkeiten zur erzieherischen Einflußnahme auf den Angeklagten und zur Beseitigung der begünstigenden Umstände der Straftat erfahren. Dabei kann er mit dem Kollektiv erörtern, welche Mittel und Methoden am besten geeignet sind, um die notwendigen Veränderungen herbeizuführen. Dadurch wird der Richter befähigt, dem Kollektiv die wirksamste Form der Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren vorzuschlagen. Wenn der Richter dann zu einem späteren Zeitpunkt kontrolliert, welchen Erfolg die Maßnahmen des Kollektivs hatten, kann er seine Verbindung zu den Werktätigen ausbauen und Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Wirksamkeit seiner Arbeit ziehen. Die gesamte gerichtliche Tätigkeit muß stets von dem Hauptanliegen des Rechtspflegeerlasses getragen sein, das sozialistische Recht und die Rechtspflege noch enger mit der gesellschaftlichen Entwicklung zu verbinden und sie zur Sache der ganzen Gesellschaft zu machen. Der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und der Rechte der Bürger Den eigentlichen Inhalt der gerichtlichen Tätigkeit charakterisierte Walter Ulbricht auf dem VII. Parteitag folgendermaßen: „Die Sicherung unserer gesellschaftlichen Entwicklung erfordert den zuverlässigen Schutz dar sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegenüber 331 11 W. Ulbricht, a. a. O., S. 8G.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 331 (NJ DDR 1967, S. 331) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 331 (NJ DDR 1967, S. 331)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X