Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 287

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 287 (NJ DDR 1967, S. 287); Brandstifter und Notzüchter richten. Die Zeit der Einweisung ist auf maximal zehn Jahre begrenzt. Nach dem Wortlaut der Bestimmung ist die Sicherungsanstalt nicht für Personen gedacht, denen man politische Straftaten vorwirft, so daß nicht zu besorgen ist, daß diese Anstalten zum juristischen Deckmantel künftiger Konzentrationslager werden könnten. Interessant ist die Konstruktion der „sozialtherapeutischen Anstalt“, die den Versuch unternehmen soll, durch sinnvolle Erziehungsarbeit dem weiteren Abgleiten eines Menschen in ein deliktisches Leben vorzubeugen. Diese Maßregel soll vor der Strafe vollzogen und auf die Strafzeit angerechnet werden. Auch hier können wir das humanistische Anliegen der Verfasser und die demokratisch-humanistische Ausgestaltung der Maßregel erkennen. Die Maßregel als solche wäre jedoch überflüssig, wenn der Strafvollzug der Bundesrepublik Möglichkeiten hätte, die verschiedenen Gruppen von Tätern ihrer Persönlichkeit entsprechend differenziert zu behandeln. Das partielle Anliegen dieser Maßregel ist abgehen von der allgemeinen Fragwürdigkeit der Zweispurigkeit gutzuheißen. Von besonderer Bedeutung aber ist die Beseitigung des Terrorismus der Sicherungsverwahrung, der vorbeugenden Verwahrung, der Sicherungsaufsicht und der undurchsichtigen Bewahrungsanstalt, die im Regierungsentwurf von 1962 vorgesehen waren und jetzt ersatzlos gestrichen sind. Die Verfasser haben sich damit ein Verdienst bei dem Versuch erworben, dem Vormarsch des Neonazismus im Rechtswesen der Bundesrepublik Einhalt zu gebieten. Ihr Verdienst wäre noch größer gewesen, wenn sie auf solche Maßregeln überhaupt verzichtet hätten und wenn sie im gleichen Atemzuge den Strafvollzug noch strenger an die modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Differenzierung des Vollzuges je nach Charakter und Schwere der Tat und je nach den Eigentümlichkeiten der Persönlichkeit gebunden hätten. Es besteht kein Grund, persönlichkeitswirksame sozial-therapeutische Maßnahmen aus dem Strafvollzug herauszunehmen und deren Anwendung besonderen Anstalten zuzuweisen. Die Verfasser haben durch die Projektierung solcher Anstalten dem westdeutschen Strafvollzug ganz unnötig eine Chance gegeben, bei der gegenwärtigen, die Persönlichkeitsentwicklung des Strafgefangenen hemmenden Selbstbeschränkung zu bleiben, deren schädliche Wirkungen sowohl in der Wissenschaft als auch in der schöngeistigen Literatur der Vergangenheit und Gegenwart schon lange erkannt sind. * Zusammenfassend kann man feststellen, daß der Alter-nativ-Entwurf westdeutscher Gelehrter zur Strafrechtsreform in sich zwiespältig ist. Während er zur juri-stisch-annexionistischen Zielsetzung des Bonner Regierungsentwurfs keine Alternativen zu nennen weiß, können wir insbesondere im Bereich der Regelung des Strafensystems progressive Tendenzen entdecken. Wenngleich wir an diesem Entwurf eine Reihe kritischer Bemerkungen anbringen mußten, weil er sich zu notwendigen und möglichen Konsequenzen nicht durchzuringen vermochte, so bleibt dennoch festzustellen, daß er in seiner demokratischen und humanistischen Grundhaltung weit über dem steht, was die Bonner Regierung im Jahre 1962 als Projekt einer Strafrechtsreform anzubieten hatte. Man wird dem vorgelegten Entwurf, insofern die Verfasser sich bereit zeigen sollten, der Hallstein-Doktrin im Strafrecht den Todesstoß zu versetzen, bescheinigen dürfen, daß er trotz mancher Unvollkommenheit dennoch eine fortschrittliche Rolle in der Strafrechtsentwicklung Westdeutschland zu spielen in der Lage wäre. Prof. Dr. habil. HERMANN KLENNER, Arbeitsstelle für Rechtswissenschaft an der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin Der privilegierte Abgeordnete Bemerkungen zu einer verfassungsrechtlichen Studie von W. R. Beyer* An kaum einer verfassungsrechtlichen Institution läßt sich so überzeugend die ihrem Untersuchungsgegenstand gegenüber bestehende Angemessenheit der dialektisch-materialistischen Methode demonstrieren wie am Abgeordneten hat sich doch seine potentielle und tatsächliche Funktion im Verlauf der parlamentarisch gefärbten Verfassungsgeschichte in der bürgerlichen Vergangenheit und Gegenwart von Extrem zu Extrem, von Mittelmaß zu Mittelmaß gewandelt, Hoffnungen erregend, Illusionen erzeugend und zerstörend: heute Volksbeauftragter und morgen schon Regierungsbüttel. W. R. Beyers Studie ist der Immunität des Abgeordneten gewidmet, jener den persönlichen Geltungsbereich des Straf- und Strafprozeßrechts zugunsten des Abgeordneten (oder des Bundestages, das ist umstritten) einschränkenden Einrichtung, die in Art. 46 Abs. 2 bis 4 des Bonner Grundgesetzes geregelt ist. Die. Tendenz der Studie ist eindeutig, ihre Generalthese verblüffend: Beyer ist ein ganz entschiedener Gegner der Immunität des Abgeordneten zumindest unter den heutigen Bedingungen in Westdeutschland. Er betrachtet den strafrechtlichen Sonderstatus der Parlamentarier als ein ungerechtfertigtes und daher zu beseitigendes Privileg. Das mag auf den ersten Blick gewissen vereinfachten * Wilhelm Raimund Beyer, Immunität als Privileg. Luchter-hand-Verlag, (West-)Berlin und Neuwied 1966, 128 Seiten. Seitenangaben im Text beziehen sich auf dieses Buch. Vorstellungen von den erforderlichen demokratischen Veränderungen in Westdeutschland widersprechen. Wer etwa gewohnt ist, im Parlament die apriorische Nahtstelle zwischen Volk und Staat zu sehen, der wird Beyers Studie als anarchistisches Attentat auf liebgewordene Hoffnungen empfinden. Er sollte freilich die tatsächliche Funktion der 1700 Abgeordneten im heutigen imperialistischen Herrschaftssystem Westdeutschlands nicht aus den Augen verlieren1. Beyers Gesamteinschätzung, die bundesrepublikanische Abgeordneten-Immunität sei ein liquidationsbedürftiges Privileg, beruht hauptsächlich auf folgenden, im einzelnen verifizierten Behauptungen: 1. Da die Regierungsmitglieder selbst Abgeordnete sind, wirke sich die Immunität in erster Linie zugunsten der Regierung aus die „Spiegel“-Affäre um Franz Josef Strauß demonstrierte das übrigens wie ein Schulbeispiel. So ist die Immunität, die sich im Kaiserreich eindeutig gegen Herrschermacht und Herrscherapparat gerichtet hat, zu einer Rechtsform geworden, mit deren Hilfe die 1 Übrigens zeigte sich bereits in den kontinentaleuropäischen Geburtsstunden der parlamentarischen Immunität, daß ihre Punktion alles andere als unveränderlich ist: Als die französische Nationalversammlung einem Antrag Mirabeaus folgend am 23. Juni 1789 ihre Mitglieder für unverletzlich erklärte, da stand immerhin verhaftungsbereit die königliche Garde vor der Saaltür; aber in der jakobinischer. Verfassung von 1793 (Art. 31) und in der Revolutionspraxis selbst wurde auf Immunitäten völlig mit Recht keine Rücksicht genommen (vgl. Michelet, Geschichte der französischen Revolution, Wien Hamburg-Zürich, o. J. [1929], Bd. 1, S. 106). 287;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 287 (NJ DDR 1967, S. 287) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 287 (NJ DDR 1967, S. 287)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Entschließung des Parteitages der Partei zum Bericht des Zentralkomitee Dokumente des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei , Manuskript Mielke Sozialismus und Frieden - Sinn unseres Kampfes Ausgewählte Reden und Aufsätze Dietz Verlag Berlin Richtlinien, Dienstanweisungen, Befehle und andere Dokumente Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht.

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