Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 264 (NJ DDR 1967, S. 264); das Kind den Ehenamen nicht fortführt, so kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Mannes bestimmen, daß das Kind den Mädchennamen der Mutter führt.“38 39 40 41 42 43 Grundsätzlich hat die Mutter das Recht, zu entscheiden, ob der Vater mit dem Kind persönlichen Umgang pflegen darf oder nicht jedoch nicht mit Sicherheit: „Entspricht diese Bestimmung nicht dem Wohle des Kindes oder trifft der Sorgeberechtigte keine Bestimmung, so entscheidet das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Vaters .“3U Nach der Vaterschaftsanerkennung, zu deren Wirksamkeit die Zustimmung der Mutter nicht vorgesehen ist, darf sie ihrerseits die Anerkennung anfechten, wenn das Kind von einem anderen Mann abstammt.'1" Will sie das Kind ohne Beistand erziehen, muß sie vor dem Vormundschaftsgericht beweisen, daß das dem Wohle des Kindes entspricht/'1 Will die Mutter ganz uneingeschränkt rechtliche Beziehungen zu ihrem Kinde hersteilen, wie sie eine verheiratete Mutter hat, dann muß sie ihr eigenes Kind adoptieren (!)'■-Diese Beispiele mögen genügen. Sie zeigen, daß der Entwurf nicht bemüht ist, durch eine einfache und klare Regelung bei der Gestaltung oft komplizierter menschlicher Beziehungen zu helfen. Im Gegenteil: Eine nichtverheiratete Mutter, die bis dahin geglaubt hat, sie werde sich und ihr Kind gut durchs Leben führen, kann nach dem Studium des Referentenentwurfs den Mut dazu verlieren. * Wozu der Aufwand mit dem Entwurf? Das ist die Frage, die am Ende noch offenbleibt. Der Aufwand ist Bestandteil der Formierung der Gesellschaft. Ausgehend von klerikalen Ideologien, werden schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts zusammen mit der Behauptung, daß der Sozialismus familienfeindlich sei große Anstrengungen unternommen, um die Vorstellung von der Familie als dem ersten und wichtigsten Lebensbereich des Menschen, auf den sich die Interessen des einzelnen ganz konzentrieren sollten, im Volk, insbesondere in der Arbeiterklasse, zu entwickeln. Heute sind diese Bemühungen Bestandteil des staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und werden durch neue Theorien, insbesondere die des „Familiarismus“, und durch die Aktivität vieler Familien- und Frauenorganisationen bis zum Familienministerium in Bonn sehr zielstrebig verfolgt'13. Die dem objektiv gegebenen Verhältnis von Gesellschaft und Familie widersprechende einseitige Hervorhebung der Familie soll die Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins und der gesellschaftlichen Aktivität der Massen im Kampf gegen die gefährliche Politik des westdeutschen Staates hemmen und möglichst verhindern. Die familienrechtliche Umsetzung dieser Zielstellung 38 § 1617 Abs. 2 des Referentenentwurfs. 39 vgl. § 1713 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Referentenentwurfs. 40 Vgl. § 1600e und 1 des Referentenentwurfs. 41 Vgl. § 1706 Abs. 2 des Referentenentwurfs. 42 Vgl. § 1742a des Referentenentwurfs. Damit kann die Mutter erreichen, daß ein Verkehrsrecht des Vaters mit dem Kind endgültig ausgeschlossen ist und daß ein Eingriff in ihre elterlichen Rechte durch die staatlichen Organe nur noch aus den gleichen Gründen und in der gleichen Art und Weise zulässig ist, wie das gegenüber einer verheirateten Mutter bzw. gegenüber Vater und Mutter vorgesehen ist, denen die elterlichen Rechte gemeinsam zustehen. 43 vgl. dazu Jacob, Zur katholisch-klerikalen Familienideologie und -politik in Westdeutschland, Dissertation, Berlin 1965. Dort wird die Theorie des Familiarismus erklärt, ihr Inhalt aufgedeckt und der Mechanismus zur Durchsetzung der Familienpolitik dargestellt. Insbesondere wird auf die Tätigkeit der 327 katholischen Organisationen hingewiesen, die im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken zusammengefaßt sind; es wird die Tätigkeit der katholischen Familienbewegung beschrieben, in der seit den fünfziger Jahren 800 000 bis 900 000 Familien - repräsentiert durch den „Familienbund der Deutschen Katholiken“ - zusammengefaßt sind. Ebenso wird die Aktivität der evangelischen Familienverbände, der konfessionslosen Familienorganisationen und des seit 1953 existierenden Bundesministeriums für Familienfragen dargestellt. ändert sich im Laufe der Entwicklung des imperialistischen deutschen Staates. Das ist sowohl hinsichtlich der Rechtsstellung der verheirateten Frau'1'1 als auch wie wir gesehen haben gegenüber der unverheirateten Mutter und ihrem Kind der Fall. Vor allem mußte das Anliegen mehr und mehr verschleiert und umschrieben werden. Die neuen Regelungen mußten auch Verbesserungen der Rechtslage in sich aufnehmen, womit ein relativer Fortschritt für die Lage der Beteiligten verbunden ist, der beweist, daß der Kampf um die Verbesserung der Rechte der Werktätigen auch in der bürgerlichen Gesellschaft heute nicht vergebens ist. Der Aufwand des Entwurfs ist zugleich ein Stück Politik speziell gegenüber den Frauen. Diese bilden auch in der Bundesrepublik mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung. Der Erhaltung ihrer politischen Inaktivität und Unwissenheit bzw. der Entwicklung ihres politischen Denkens im Interesse der herrschenden Kreise werden seit langem spezielle und gezielte politische Maßnahmen gewidmet'1-5. Hauptmethoden dabei sind der Mißbrauch der Familienbeziehungen zur einseitigen Beeinflussung der geistigen Interessen der Frau und eine starke Differenzierung in der tatsächlichen Lage der Frauen. Beide Methoden verfolgt auch der Referentenentwurf auf seine Weise. Die in ihm enthaltene Gesamtaussage und seine Propagierung, ganz abgesehen von den Problemen, die bei der Anwendung eines solchen Gesetzes im Einzelfall auftreten, soll und kann von vielen Frauen nicht anders verstanden werden, als daß ihr Leben schicksalhaft mit der Familie verbunden und vom Manne abhängig ist. Die Frau, die mit ihrem Kind allein bleibt, begegnet auf Schritt und Tritt Vorurteilen. Sie wird ihre ganze Energie darauf verwenden, zu beweisen, daß man ihr Unrecht tut; sie wird resignieren oder erst recht mit allen Mitteln versuchen, doch noch eine Eheschließung mit dem Vater ihres Kindes oder einem anderen Mann zu erreichen. Wie sie auch reagiert in jedem Fall sind der nichtverheirateten Mutter und auch ihrem Kind zusätzliche Fesseln angelegt, die ihr Menschsein einengen und die Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindern. Mit dem Referentenentwurf wird erneut die in Westdeutschland ohnehin weitverbreitete Meinung bestärkt, daß die politischen Probleme des ganzen Volkes die Frau weniger angehen und für sie im Vergleich mit ihren familiären Fragen von geringer Bedeutung sind. Es wird darauf ankommen, daß die Werktätigen in Westdeutschland, insbesondere die Frauen, um die Verbesserung des Gesetzentwurfs ringen, die vorgesehenen Regelungen nutzen, seine Gesamttendenz aufdecken und mit allen Mitteln bekämpfen. 44 vgl. dazu Grandke, „Einige Gedanken zur Theorie des Familienrechts der DDR“, Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin, Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe, Jg. XV (1966), Heft 6, S. 741 ff. (S. 742 und 743). 45 Diese Versuche sind leider nicht erfolglos geblieben. So verdankt die CDU/CSU seit vielen Jahren ihre Wahlsiege sehr weitgehend den Frauen. In dem erwähnten Bericht der Bundesregierung (a. a. O., S. 235) heißt es dazu; „Bei der Bundestagswahl 1965 haben sich von den Frauen, die ihr Wahlrecht ausübten, 51,7 v. H. für die CDU/CSU, 36,2 v. H. für die SPD und 9,2 v. H. für die FDP entschieden.“ (Vergleichszahlen bei den Männern; 42,0/44,0/9,7 v. H.). Im Staatsverlag der DDR ist erschienen: Dr. Inge Hieblinger: Frauen in unserem Staat 155 Seiten ■ Pappband Preis: 3,80 MDN Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Aufgaben der Staats-, Wirtschafts- und Betriebsleitungen sowie der gesellschaftli'*1-' n Organe bei der Qualifizierung der Frauen für Wissenschaft un chnik, für ihre Teilnahme an der Planung und Leitung der Produ . n und ihre Förderung für mittlere und leitende Funktionen. Die Arbeit setzt sich mit heute noch auftretenden falschen ideologischen Auffassungen auseinander und gibt ein objektives Bild der gegenwärtigen und zukünftigen Stellung der Frau als Persönlichkeit der sozialistischen Gesellschaft. 264;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 264 (NJ DDR 1967, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 264 (NJ DDR 1967, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten konnte in mehreren Fällen rechtzeitig gesichert werden, daß unvertretbare Aktivitäten von bei der operativen Bearbeitung verdächtiger Personen, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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