Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 214

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 214 (NJ DDR 1967, S. 214); licher Kräfte auch einschließen, daß diese Kräfte die Tatverurteilung akzeptieren und selbständig vertreten. Denn wir können und dürfen uns nicht darauf beschränken, nur die aktivsten und fortschrittlichsten Bürger einzubeziehen. Die Rolle schädlicher und feindlicher Einflüsse im Erziehungsprozeß Die Erziehung und das wird ganz besonders bei Straffälligen aktuell ist nur eine, die bewußte und gelenkte Seite der Einflußnahme und Einwirkung auf den zu Erziehenden. Er unterliegt jedoch auch vielfältigen anderen, so insbesondere sogenannten westlichen Einflüssen. Hierbei geht es nicht nur um den offenen feindlichen, nicht nur um den schädlichen ideologischen Einfluß (durch Fernsehen und Rundfunk), sondern auch um vielfältige spontane Einwirkungen durch die alten, z. T. ausgesprochen dekadenten oder antihumanistischen Denk- und Lebensgewohnheiten. Diese schädlichen Einflüsse lassen sich auch wenn wir einige mit administrativen Maßnahmen abschirmen, z. B. feindliche Hetzpublikationen und Schund- und Schmutzliteratur nicht absolut ausschalten; sie sind objektiv da, und der größte Fehler wäre es, sie zu ignorieren bzw. in der praktischen Erziehung unberücksichtigt und unbeantwortet zu lassen. Die Persönlichkeitsentwicklung vollzieht sich also in der Auseinandersetzung mit diesen Einflüssen. Unsere sozialistische Erziehungsarbeit, die nur die planmäßig gelenkten, auf die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins gerichteten Einwirkungsformen und Prozesse umschließt, muß diese anderen, negativen Einflüsse in Rechnung stellen und durch Gegeneinflüsse paralysieren. Auch das kann nur in Übereinstimmung mit den objektiven psychologischen Gesetzmäßigkeiten erfolgreich geschehen. So muß z. B. berücksichtigt werden, daß der einzelne und wir haben es im Strafrecht mehr oder weniger mit Erwachsenen zu tun bereits eine bestimmte charakterliche, weltanschauliche Ausprägung und Verfestigung seines Wert- und Einstellungssystems besitzt und die Auseinandersetzung mit der sozialen Umwelt von dieser Position aus betreibt. Er filtert von dieser Position aus und wählt das aus, was seinem Wertsystem entspricht und es damit festigt, während er andere Einwirkungen ablehnt. Praktisch bedeutet das, daß Menschen mit einem gefestigten sozialistischen Einstellungs- und Wertsystem schädlichen und feindlichen Einflüssen gegenüber grundsätzlich immun sind. Es ist nicht schwer zu erkennen, daß das die beste und sicherste Bedingung der Abwehr feindlicher und schädlicher Einflüsse ist. Je instabiler das innere Einstellungs- und Wertsystem ist, d. h., je mehr es den schädlichen Einflüssen adäquat ist, desto größer ist die Anfälligkeit, die Bereitschaft zur Aufnahme schädlicher Einflüsse, desto mehr erfährt das ungünstige Verhaltensmuster negative Bestätigung. Die Berücksichtigung der schädlichen und feindlichen Einflüsse in unserer Erziehung erfordert also zweierlei: 1. Die kämpferische ideologische Auseinandersetzung mit diesen Einflüssen muß in einer den Betreffenden überzeugenden Weise geschehen, d. h., er muß unsere Kritik an den feindlichen Einflüssen verstehen und akzeptieren können. 2. Im Zusammenhang damit ist auf eine Umerziehung, d. h. Umstrukturierung des inneren Einstellungs- und Wertsystems des Betreffenden hinzuwirken, was eine mühevolle und langwierige systematische Kleinarbeit erfordert und um so wirksamer ist, je mehr wir persönlichkeitsadäquat Vorgehen, das jeweilige Kollektiv einbeziehen und es selbst umformen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß solch eine Umstrukturierung der Per- sönlichkeit inneren Hemmnissen begegnet. Selbstkritik, Selbstüberwindung und der Mut, sich in und mit der Gruppe zu verändern, verlangen viel. Dabei spielen auch solche komplizierten Fragen wie Prestigeverlust u. ä. eine Rolle. Es ist also sehr taktvoll und geduldig vorzugehen; hier ist kein Feld für Termine und absolute Postulate. Schließlich darf man nicht übersehen, daß die feindlichen und bürgerlichen Einflüsse weniger fordernd und anspruchsvoll sind, daß sie oft an primitive Elemente anknüpfen und daher leichter Boden gewinnen. Infolgedessen wird unserer Erziehungsarbeit sehr viel an Inhalt und Ideengehalt wie auch an Geschick und Feinfühligkeit abverlangt. Die Individualisierung der Erziehung Erziehung ist wesentlich individuelle Erziehung. Daher ist die Individualisierung nicht nur eine Forderung der Gerechtigkeit an das strafzumessende Gericht, sondern auch eine Forderung an die gesellschaftliche Erziehung. Individualisierung ist Anpassung der Grundsätze der Erziehung an die gegenwärtigen Besonderheiten und den Entwicklungsstand des zu erziehenden Individuums hinsichtlich der konkret-individuellen Zielstellung (Etappenziel) und der persönlichkeitsadäquaten Einwirkungsmethoden. Denn der konkrete „Gegenstand der Erziehung“, das zu erziehende Individuum, ist jedesmal anders (tausendfältige Individualität der Menschen) und kann deshalb nur dann erfolgreich verändert und entwickelt werden, wenn wir an die realen, individuell verschiedenen Eigenschaften des Betreffenden anknüpfen. Das setzt zweierlei voraus: einmal eine genaue, auch psychologisch fundierte Kenntnis der Individualität des Betreffenden, und zwar nicht nur seines Bewußtseinsstandes, sondern auch seiner Reaktionseigentümlichkeiten und seiner individuellen Entwicklungsmöglichkeiten, um von da aus konkrete, reale Ziele zu stellen. Zum anderen müssen die relevanten pädagogischen Einwirkungsformen beherrscht werden, die dieser Individualität entsprechen, d. h. die Mittel, die bei diesem Menschen Erfolg haben. Gewiß ist hierfür die Zusammenarbeit mit Spezialisten, wie Pädagogen, Psychologen, Psychiatern, und die Verwertung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse erforderlich. Aber sie können in der Regel nur beratende Unterstützung erweisen; die eigentliche gesellschaftliche Erziehung kann nur in der üblichen sozialen Umgebung, in den Gruppen und Kollektiven, vollzogen werden ,‘. Es geht also darum, die gesellschaftlichen Kräfte, die Kollektive der Werktätigen, selbst zu befähigen, nicht nur im großen und ganzen, sondern auch in den verschiedenen Einzelfällen die Mittel der Erziehung richtig einzusetzen. Die Marxsche Forderung der Erziehung der Erzieher15 wird in der sozialistischen Gesellschaft wie alle den Menschen und seine Entfaltung betreffenden Forderungen zu einem universellen Gebot. Besondere Verantwortung kommt dabei natürlich den Leitern von Kollektiven, den staatlichen und gesellschaftlichen Funktionären und von ihrer Spezifik her auch den Mitarbeitern der Rechtspflege zu. Sich ein Minimum an Kenntnissen der Menschenführung, der Pädagogik und Psychologie anzueignen, ist eine V' Selbstverständlich sind in Ausnahmefällen, bei ungünstigen Voraussetzungen der Persönlichkeit und seines hauptsächlichen Kollektivs, z. B. die Familie bei Jugendlichen, zeit-und zwangsweise „Umpflanzungen“ erforderlich oder angebracht, ebenso bei krankhaften Fällen. Aber prinzipiell muß die Erziehung unter den allgemeinen Bedingungen, in der normalen Auseinandersetzung mit verschiedensten Umwelteinflüssen erfolgen. iS Marx, Thesen über Feuerbach, Ausgewählte Schriften, Berlin 1964, Bd. II, S. 370 f. 214;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 214 (NJ DDR 1967, S. 214) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 214 (NJ DDR 1967, S. 214)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Etappenziele und der anderen zur jeweiligen getroffenen Festlegungen zu gewährleisten. Sind bei einer unter zu stellenden Person Zuständigkeiten mehrerer Diensteinheiten gegeben, ist die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, mit diesen Nachweismitteln und -methoden wirksam zu arbeiten, um schon bei -der c-renz-passage die Versuche der Einschleusung von Rauschgift weitgehend zu erkennen -und zu unterbinden. In Abhängigkeit von der konkreten Untersuchungstaktik und der operativen Zweckmäßigkeit kann es auch im Einzelfall angebracht sein, auf die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen, hinzuweisen.

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