Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 209

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 209 (NJ DDR 1967, S. 209); Dr. GERT SCHÜSSELER, Habilitationsaspirant am Institut für Staatsrecht der Martin-Luther-Vniversität Halle örtliche Volksvertretungen und sozialistische Rechtspflege In der Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit anderen staatlichen Organen sind auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses in den letzten Jahren beachtliche Erfolge erzielt worden. „Von vielen örtlichen Volksvertretungen wurden komplexe Programme zur Zurückdrängung der Kriminalität in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens beschlossen. In regelmäßigen Abständen wird in örtlichen Räten die Kriminalitätsentwicklung eingeschätzt und zielgerichteter auf die Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten hingewirkt.“1 Von großer Bedeutung für die Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege durch die örtlichen Organe der Staatsmacht war die Initiative des Kreistages Quedlinburg. Mit seinem „Programm zur Organisierung der Initiative und Aktivität der Bevölkerung bei der Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität“ vom 21. Oktober 1964 setzte der Kreistag neue Maßstäbe für diesen Bereich der Leitungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen2. Dieser Initiative folgten viele Kreise in der DDR3. . Die Programme sind zu einem festen Bestandteil des Systems der sozialistischen Rechtspflege geworden. Sie sind wichtige Leitungsinstrumente der Volksvertretungen und ihrer Organe und somit Ausdruck einer wissenschaftlichen Leitungstätigkeit4. In und mit den Programmen wird die dialektische Einheit von Ökonomie, Politik und Recht in der staatlichen Leitungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen erfaßt und verwirklicht. In vielen Kreisen setzt sich immer stärker die Erkenntnis durch, daß es sich bei den in diesen Programmen zu formulierenden Aufgaben nicht um zusätzliche Maßnahmen der Leitung des Reproduktionsprozesses im Territorium handelt. Auf der Grundlage der staatsrechtlichen Verantwortlichkeit5 sind die Programme darauf gerichtet, die Anstrengungen aller Staatsorgane und gesellschaftlichen Kräfte bei der Lösung der volkswirtschaftlichen Aufgaben auf Schwer- 1 Aus dem Bericht des Generalstaatsanwalts der DDR, Dr. Josef Streit, in der 25. Sitzung des Staatsrates, NJ 1966 S. 353 ff. (357). 2 Der Entwurf dieses Programms wurde auszugsweise als Anlage zu Jahn / Reinwarth, „Zur Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte“ veröffentlicht, NJ 1964 S. 452 ff., insb. S. 454 f. Vgl. dazu auch Streit, „Die weiteren Aufgaben bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“, NJ 1965 S. 344 ff., insb. S. 346; Goldenbaum, „Organisierung des gesellschaftlichen Kampfes zur Verhütung der Jugendkriminalität“, NJ 1965 S. 397 ff.; Schlegel, „Gedanken zu einer stärkeren, differenzierten Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren“, NJ 1966 S. 457 ff., insb. S. 458, und den Artikel von Streit in diesem Heft. 3 Vgl. „Beschluß des Rates des Bezirks Suhl über die Durchführung vorbeugender Maßnahmen zur Zurückdrängung der Kriminalität junger Menschen vom 16. Juni 1965 (Auszug)“, NJ 1965 S. 470, und „Plenartagung des Obersten Gerichts über die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Kampf gegen die Kriminalität“ (Bericht), NJ 1966 S. 461 ff. Aus diesem Bericht geht hervor, daß in allen Kreisen und in etwa 20 Städten und Gemeinden des Bezirks Halle auf der Grundlage eines Beschlusses des Bezirkstages ähnliche Maßnahmen wie in Quedlinburg festgelegt wurden. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, daß man im Bezirk bemüht ist, die ressortmäßige Enge, die sich aus der Zielstellung einiger Pläne und aus der Konzentration allein auf die Jugendkriminalität ergebe, zu überwinden. 4 Daß die Programme die staatsrechtlich geeignetsten Instrumente der Volksvertretungen sind, um ihre Verantwortung auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege zu verwirklichen, zeigten anschaulich die 25. Sitzung des Rates des Bezirks Halle (20. Oktober 1966), die sich mit der Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses beschäftigte, und die Rechtspflegekonferenz des Bezirks am 24. Februar 1967. 5 Vgl. Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe vom 28. Juni 1961 (GBl. I S. 75 ff.) und Erlaß des Staatsrates der DDR über die Aufgaben und die Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung vom 2. Juli 1965 (GBl. I S. 159 if.). punkte in der sozialistischen Rechtspflege zu lenken. Damit wird wesentlichen Seiten des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung (NÖS) entsprochen, dessen Verwirklichung eben nicht nur ein wirtschaftliches Problem ist6. Die einzelnen Elemente der Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege sind insofern auch und vor allem unter dem Aspekt der Verwirklichung des NÖS zu betrachten. Als solche Elemente sind insbesondere erkennbar: die Planmäßigkeit der Leitung; die Koordinierung der Tätigkeit der im Territorium wirkenden staatlichen und gesellschaftlichen Organe und die Konzentration auf Schwerpunkte; die Steuerung der Initiativen der Bürger zur Verhütung von Rechtsverletzungen. Diese Elemente mit- und ineinander verflochten setzen selbstverständlich eine exakte Information und Analyse auf dem speziellen Bereich der Rechtspflege voraus. Planmäßigkeit der Leitung Das Element der Planung wirft eine wesentliche Problematik auf: die Verflechtung der Planung der Tätigkeit der zentralen Rechtspflegeorgane7 mit der Planung der Arbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe auf dem Gebiet der Rechtspflege. Um diese Probleme zu lösen, ist davon auszugehen, daß sowohl die zentralen Planaufgaben der Rechtspflegeorgane als auch die gesamten Planaufgaben der örtlichen Organe Bestandteile des einheitlichen Planes der Leitung der sozialistischen Gesellschaft sind und insofern in der gleichen Grundaufgabe wurzeln8. Andererseits unterliegen beide der dem jeweiligen Aufgabenbereich eigenen Spezifik. Um die Einheitlichkeit der sozialistischen Rechtspflege zu gewährleisten, müssen ihre Aufgaben notwendig als zentrale Orientierung gegeben und in allen Leitungsebenen und -bereichen zur Grundlage genommen werden. Die örtlichen Organe haben in Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen diese zentrale Orientierung entsprechend den örtlichen Bedingungen (politische, ökonomische, ideologische u. a.) in die eigene Tätigkeit einzubeziehen und ihre Verwirklichung in eigener Verantwortung zu sichern. In diesem Prozeß der planmäßigen Leitung sind die Programme wirksame Instrumente der örtlichen Organe, sofern alle Seiten einer planmäßigen Leitung beachtet werden. Sie wurden auf der Grundlage der Kenntnisse und Erfahrungen der Rechtspflegeorgane in den Kreisen aufgebaut. Ihre Vorbereitung trug wesentlich zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen und den örtlichen Volksvertretungen bei. Allerdings traten auch Schwierigkeiten auf, da die einzelnen Rechtspflegeorgane auf Grund ihrer unterschiedlichen Kompetenzen nicht gleichermaßen in der Lage sind, Informationen und Analysen an die örtlichen Organe zu geben. Insofern kann m. E. 6 Vgl. Mittag, „Über die kontinuierliche Verwirklichung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung“, Einheit 1967, Heft 2, S. 131. 7 Hinsichtlich der Grundprobleme der Prognostik vgl. H. Benjamin, „Grundlagen und Charakter des StGB-Entwurfs“, NJ 1967 S. 102. Vgl. ferner Ziegler, „Für eine neue Qualität der Planung im Bereich der Rechtsprechung“, NJ 1966 S. 229 ff. 8 Bei der Gestaltung der planmäßigen Leitung der Rechtspflege im Territorium eines Kreises können deshalb auch nicht formale Momente die Zusammenarbeit von Rechtspflegeorganen und örtlichen Organen bestimmen. Vgl. hierzu auch Fritzsche, „Die Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den Kreistagen und ihren Räten“, Staat und Recht 1966, Heft 7, S. 1147 ff-, der sich mit solchen Erscheinungen auseinandersetzt. 209;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung, wie jede andere politisch-operative Diensteinheit Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Bearbeitung und der dabei erzielten Scheinerfolge eine Fehlorientierung der Arbeit der Linie Untersuchung auf dem Gebiet der Abwehr von Angriffen der imperialistischen Geheimdienste.

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