Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 194 (NJ DDR 1967, S. 194); führt wird. Sie stützen sich auch auf die einschlägigen Normen des StEG, dessen strafrechtliche Regelung jedoch in vieler Hinsicht verbessert, konkretisiert und vervollkommnet worden seien. In ihrer Gesamtheit seien die im Entwurf enthaltenen Bestimmungen noch mehr geeignet, den für die DDR notwendigen Schutz gegen Staatsverbrechen zu gewährleisten. In weiteren Grundsatzreferaten behandelten Hauptabteilungsleiter Heilborn (Ministerium der Justiz) die Bestimmungen zum Schutze der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums13 sowie Sektorenleiter Dr. Beyer (Ministerium der Justiz) die Hauptprobleme des StPO-Entwurfs14. 13 Vgl. den Beitrag von Buchholz / Heilbom / Knobloch in diesem Heft. 14 Vgl. Beyer / Schindler, „Hauptprobleme des Entwurfs der neuen Strafprozeßordnung“, NJ 1967 S. 126 ff. Zusammenfassend konnte Prof. Dr. Renneberg als wichtigstes Ergebnis der Beratung die grundsätzliche Übereinstimmung der Teilnehmer in den wesentlichen Fragen der Gesetzeswerke feststellen. Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, betonte abschließend, daß diese grundsätzliche Übereinstimmung der Ausgangspunkt auch für die Lösung noch offener Fragen sein sollte, zu der nicht nur die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und der Rechtswissenschaft, sondern auch die Kollektive der Werktätigen wesentlich beitragen könnten. Dr. HARRY METTIN, KURT MÖLLER und GERHARD PRESTEL, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ 1 dlackt und Justiz iu dar dfruudasrapublik Dr. JULIUS LEYMANN, Abteilungsleiter in der Kanzlei des Staatsrates der DDR Bemerkungen zu Lutz Lehmanns Buch „Legal & Opportun“ (Schluß)* Viele Seiten seines Buches widmet Lutz Lehmann den Maßnahmen der westdeutschen Strafverfolgungsorgane gegen Redakteure demokratischer Publikationsorgane, insbesondere gegen solche Publizisten, von denen bekannt ist, daß sie Mitglieder der KPD waren. Dabei weist Lehmann an zahlreichen Beispielen nach, daß die durch das Bonner Grundgesetz garantierte Presse- und Meinungsfreiheit unter diesen Umständen nur noch eine Fiktion ist. „Das ,Organisationsdelikt1, das nach der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs und zwar auch nach Streichung des § 42 BVGG und Neufassung des § 90a StGB auch ein einzelner ohne jegliche Organisation begehen kann, wird vom BGH auch in publizistischer Tätigkeit erkannt. Auf diese Weise schränkt die Rechtsprechung auch die Pressefreiheit ein. Denn auch hier gilt: Werden Meinungen verbreitet, zu denen sich in den tagespolitischen Nahzielen der SED/KPD Parallelen finden lassen, und sind die Herausgeber oder Redakteure der Schriften, in denen diese Meinungen veröffentlicht werden, ehemalige Mitglieder der KPD, so kann vermutet werden, daß in diesen Blättern nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht, sondern vielmehr die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik untergraben wird.“ (S. 154) Im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung solcher Herausgeber oder Redakteure werden meist zahlreiche weitere Bürger der Bundesrepublik oftmals ohne daß sie davon Kenntnis haben von den Organen des Verfassungsschutzes und der Polizei in diese Verfahren einbezogen. Um z. B. gegen den Herausgeber des in Hildesheim erscheinenden Informationsdienstes „Heute“, in dem öfter kritische Äußerungen zur Politik der Bundesregierung abgedruckt waren, strafrechtlich Vorgehen zu können, wurde mit einem riesigen Kräfteaufwand der Bezieherkreis dieses Informationsdienstes „aufgeklärt“: „Allein in diesem einen Ermittlungsverfahren sind also fast 900 Personen überprüft worden, unter ihnen 237 Staatsbürger, die bisher in keiner Weise bei den Nach- * Lutz Lehmann, Legal & Opportun - Politische Justiz in der Bundesrepublik, Voltaire-Verlag, (West-)Berlin 1966, 361 Seiten. Alle Seitenangaben im Text beziehen sich auf dieses Buch. Der 1. und der 2. Teil der Bemerkungen sind ln NJ 1967 S. 86 ff. und S. 164 ff. veröffentlicht. richtenstellen registriert waren. Für alle Zukunft sind nun auch sie bereits ,nachrichten-polizeilich in Erscheinung getreten'.“ (S. 164) Das ist wie Lehmann nachweist kein Einzelfall. Eine große Anzahl unbescholtener westdeutscher Bürger wird so „erkennungsdienstlich“ erfaßt. Damit gehören diese Bürger zur Kategorie der „politisch Verdächtigen“, auf die man besonderes Augenmerk richten müsse. Lehmann sagt von dieser Praxis, sie sei „Ausdruck für einen muffigen Polizeistaat, dessen mißverstandener Freiheitsschutz von der Demokratie, die zu bewahren er vorgibt, nichts begriffen hat.“ (S. 167) „Hier wird der Staatsräson gedient; weder dem Recht noch dem Grundgesetz und wahrscheinlich nicht einmal der Politik der gegenwärtigen Regierung, die sich solche Verfolgungsmethoden Andersdenkender, wie man hoffen darf, verbitten wird. Eine Regierung, die allerdings viel dazu beigetragen hat, dieser Obrigkeitsjustiz das ideologische Handwerkszeug zu beschaffen. Die politische Justiz der Bundesrepublik ist nur die natürliche Folge jener aus der Antithese geborenen Politik, die längst bewegungsunfähig geworden ist und ein merkwürdiges Kapitulationsdenken offenbart: Diese Politik will nur das, was der politische Gegner nicht will. Hinter jedem gemeinsamen Interesse wittert sie den Hinterhalt. Alles, was beiden Partnern dienen könnte, wird als Sieg des Gegners verschrien. Wer sagt, was kommen muß, hilft dem Feind. Wer mit dem Feind spricht, verrät die Demokratie.“ (S. 167) Dem kann man zustimmen, allerdings mit einer Einschränkung: Lehmahns Hoffnung, die Bonner Regierung werde sich solche Verfolgungsmethoden Andersdenkender verbitten, vermögen wir nicht zu teilen. Denn die Praxis beweist das Gegenteil: Diese Regierung gleich ob unter Adenauer, Erhard oder Kiesin-ger/Strauß ist der eigentliche Initiator dieser Entwicklung und ihrer immer weiteren Ausdehnung auf alle Lebensbereiche in Westdeutschland. Lehmann hat das im Grunde selbst bewiesen, als er das Zustandekommen der „Staatsschutzgesetze“ Westdeutschlands untersuchte. Deshalb ist es erstaunlich, daß er hier und auch an anderen Stellen seines Buches bereit ist, der Bundesregierung zu konzidieren, sie habe die von ihm selbst gründlich untersuchten und in ihrem Wesen auch durchaus richtig charakterisierten Auswirkungen dieser 194;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 194 (NJ DDR 1967, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 194 (NJ DDR 1967, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit den Leitern weiterer operativer Diensteinheiten sowie das Zusammenwirken mit dem Prozeßgericht in Vorbereitung und Durchführung der Aktionen Kampfbündnis und Dialog, Jubiläum, des Turn- und Sportfestes in Leipzig, des Festivals der Jugend der und der in Gera sowie weiterer gesellschaftspolitischer Höhepunkte beizutragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Angehörigen des Zentralen Medizinischen Dienstes und dar Medizinischen Dienste der ist deshalb zu sichern, daß Staatssicherheit stets in der Lage ist, allen potentiellen Angriffen des Gegners im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der verschärften Klassenauseinandersetzung und seiner Konfrontations Politik seine Angriffe mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition und zur Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit und der Qualität der eigenen Arbeit zur umfassenden Aufklärung und Verhinderung der Pläne und subversiven Aktivitäten feindlicher Zentren und Elemente und die damit verbundene Willkü rmöglic.hkeit ist eine weitere Ursache dafür, daß in der eine Mehrzahl von Strafverfahren mit Haft durchgeführt werden, bei denen sich im nachhinein herausstellt, daß die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann.

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