Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 194 (NJ DDR 1967, S. 194); führt wird. Sie stützen sich auch auf die einschlägigen Normen des StEG, dessen strafrechtliche Regelung jedoch in vieler Hinsicht verbessert, konkretisiert und vervollkommnet worden seien. In ihrer Gesamtheit seien die im Entwurf enthaltenen Bestimmungen noch mehr geeignet, den für die DDR notwendigen Schutz gegen Staatsverbrechen zu gewährleisten. In weiteren Grundsatzreferaten behandelten Hauptabteilungsleiter Heilborn (Ministerium der Justiz) die Bestimmungen zum Schutze der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums13 sowie Sektorenleiter Dr. Beyer (Ministerium der Justiz) die Hauptprobleme des StPO-Entwurfs14. 13 Vgl. den Beitrag von Buchholz / Heilbom / Knobloch in diesem Heft. 14 Vgl. Beyer / Schindler, „Hauptprobleme des Entwurfs der neuen Strafprozeßordnung“, NJ 1967 S. 126 ff. Zusammenfassend konnte Prof. Dr. Renneberg als wichtigstes Ergebnis der Beratung die grundsätzliche Übereinstimmung der Teilnehmer in den wesentlichen Fragen der Gesetzeswerke feststellen. Der Minister der Justiz, Dr. Hilde Benjamin, betonte abschließend, daß diese grundsätzliche Übereinstimmung der Ausgangspunkt auch für die Lösung noch offener Fragen sein sollte, zu der nicht nur die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane und der Rechtswissenschaft, sondern auch die Kollektive der Werktätigen wesentlich beitragen könnten. Dr. HARRY METTIN, KURT MÖLLER und GERHARD PRESTEL, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrechtspflege und Kriminalitätsbekämpfung an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ 1 dlackt und Justiz iu dar dfruudasrapublik Dr. JULIUS LEYMANN, Abteilungsleiter in der Kanzlei des Staatsrates der DDR Bemerkungen zu Lutz Lehmanns Buch „Legal & Opportun“ (Schluß)* Viele Seiten seines Buches widmet Lutz Lehmann den Maßnahmen der westdeutschen Strafverfolgungsorgane gegen Redakteure demokratischer Publikationsorgane, insbesondere gegen solche Publizisten, von denen bekannt ist, daß sie Mitglieder der KPD waren. Dabei weist Lehmann an zahlreichen Beispielen nach, daß die durch das Bonner Grundgesetz garantierte Presse- und Meinungsfreiheit unter diesen Umständen nur noch eine Fiktion ist. „Das ,Organisationsdelikt1, das nach der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs und zwar auch nach Streichung des § 42 BVGG und Neufassung des § 90a StGB auch ein einzelner ohne jegliche Organisation begehen kann, wird vom BGH auch in publizistischer Tätigkeit erkannt. Auf diese Weise schränkt die Rechtsprechung auch die Pressefreiheit ein. Denn auch hier gilt: Werden Meinungen verbreitet, zu denen sich in den tagespolitischen Nahzielen der SED/KPD Parallelen finden lassen, und sind die Herausgeber oder Redakteure der Schriften, in denen diese Meinungen veröffentlicht werden, ehemalige Mitglieder der KPD, so kann vermutet werden, daß in diesen Blättern nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht, sondern vielmehr die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik untergraben wird.“ (S. 154) Im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung solcher Herausgeber oder Redakteure werden meist zahlreiche weitere Bürger der Bundesrepublik oftmals ohne daß sie davon Kenntnis haben von den Organen des Verfassungsschutzes und der Polizei in diese Verfahren einbezogen. Um z. B. gegen den Herausgeber des in Hildesheim erscheinenden Informationsdienstes „Heute“, in dem öfter kritische Äußerungen zur Politik der Bundesregierung abgedruckt waren, strafrechtlich Vorgehen zu können, wurde mit einem riesigen Kräfteaufwand der Bezieherkreis dieses Informationsdienstes „aufgeklärt“: „Allein in diesem einen Ermittlungsverfahren sind also fast 900 Personen überprüft worden, unter ihnen 237 Staatsbürger, die bisher in keiner Weise bei den Nach- * Lutz Lehmann, Legal & Opportun - Politische Justiz in der Bundesrepublik, Voltaire-Verlag, (West-)Berlin 1966, 361 Seiten. Alle Seitenangaben im Text beziehen sich auf dieses Buch. Der 1. und der 2. Teil der Bemerkungen sind ln NJ 1967 S. 86 ff. und S. 164 ff. veröffentlicht. richtenstellen registriert waren. Für alle Zukunft sind nun auch sie bereits ,nachrichten-polizeilich in Erscheinung getreten'.“ (S. 164) Das ist wie Lehmann nachweist kein Einzelfall. Eine große Anzahl unbescholtener westdeutscher Bürger wird so „erkennungsdienstlich“ erfaßt. Damit gehören diese Bürger zur Kategorie der „politisch Verdächtigen“, auf die man besonderes Augenmerk richten müsse. Lehmann sagt von dieser Praxis, sie sei „Ausdruck für einen muffigen Polizeistaat, dessen mißverstandener Freiheitsschutz von der Demokratie, die zu bewahren er vorgibt, nichts begriffen hat.“ (S. 167) „Hier wird der Staatsräson gedient; weder dem Recht noch dem Grundgesetz und wahrscheinlich nicht einmal der Politik der gegenwärtigen Regierung, die sich solche Verfolgungsmethoden Andersdenkender, wie man hoffen darf, verbitten wird. Eine Regierung, die allerdings viel dazu beigetragen hat, dieser Obrigkeitsjustiz das ideologische Handwerkszeug zu beschaffen. Die politische Justiz der Bundesrepublik ist nur die natürliche Folge jener aus der Antithese geborenen Politik, die längst bewegungsunfähig geworden ist und ein merkwürdiges Kapitulationsdenken offenbart: Diese Politik will nur das, was der politische Gegner nicht will. Hinter jedem gemeinsamen Interesse wittert sie den Hinterhalt. Alles, was beiden Partnern dienen könnte, wird als Sieg des Gegners verschrien. Wer sagt, was kommen muß, hilft dem Feind. Wer mit dem Feind spricht, verrät die Demokratie.“ (S. 167) Dem kann man zustimmen, allerdings mit einer Einschränkung: Lehmahns Hoffnung, die Bonner Regierung werde sich solche Verfolgungsmethoden Andersdenkender verbitten, vermögen wir nicht zu teilen. Denn die Praxis beweist das Gegenteil: Diese Regierung gleich ob unter Adenauer, Erhard oder Kiesin-ger/Strauß ist der eigentliche Initiator dieser Entwicklung und ihrer immer weiteren Ausdehnung auf alle Lebensbereiche in Westdeutschland. Lehmann hat das im Grunde selbst bewiesen, als er das Zustandekommen der „Staatsschutzgesetze“ Westdeutschlands untersuchte. Deshalb ist es erstaunlich, daß er hier und auch an anderen Stellen seines Buches bereit ist, der Bundesregierung zu konzidieren, sie habe die von ihm selbst gründlich untersuchten und in ihrem Wesen auch durchaus richtig charakterisierten Auswirkungen dieser 194;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 194 (NJ DDR 1967, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 194 (NJ DDR 1967, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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