Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 171

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 171 (NJ DDR 1967, S. 171); Die Forderung nach Mitverfügung über Atomwaffen, nach Beteiligung an der nuklearen Planung einschließlich des Einsatzes von Kernwaffen, die Ablehnung des Atomsperrvertrags, die Nichtanerkennung der bestehenden Grenzen in Europa, die Alleinvertretungsanmaßung, der Anspruch auf Westberlin, die Ablehnung von Gewaltverziditerklärungen, die Ermunterung des Neonazismus, der weitere Abbau der demokratisichen Grundrechte und die Schaffung der Grundlagen für eine Notstandsdiktatur das sind die Charakteristika der Bonner Politik, die in unversöhnlichem Gegensatz zur europäischen Sicherheit steht. „Europäische Sicherheit ist nur denkbar, wenn die westdeutsche Bundesrepublik ihre revanchistischen Pläne der Rückgängigmachung der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges ein für allemal aufgibt.“14 In mehreren Prozessen vor dem Obersten Gericht der DDR ist der Nachweis erbracht worden, daß der amerikanische Geheimdienst und der Bundesnachrichtendienst in Verwirklichung der völkerrechtswidrigen Politik der Regierungen Westdeutschlands und der USA „das Ziel verfolgen, Stufe um Stufe Voraussetzungen für eine offene militärische Aggression gegen die DDR und das sozialistische Lager, insbesondere gegen die Staaten des Warschauer Vertrages, zu schaffen“15. Dem besonderen Schutz des Friedens und der Souveränität der DDR dienen die §§ 75 und 76 des StGB-Entwurfs, in denen die Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Aggressionsakten gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates unter Strafe gestellt werden. § 73 ist eine direkte Konsequenz aus den Ergebnissen des Nürnberger Prozesses und muß in engem Zusammenhang mit Art. 6 Buchst, a des Londoner IMT-Statuts gesehen werden, der die Verbrechen gegen den Frieden beschreibt. § 74, der einzelne Aggressionsakte erfaßt, trägt den Erfahrungen Rechnung, die die Rechtspflegeorgane insbesondere bei der Bekämpfung von Provokationen und Gewaltakten gegen die Staatsgrenze gesammelt haben. Angesichts dieser Terrorakte sah sich die Regierung der DDR bereits am 21. Juni 1962 dazu veranlaßt, in einer Erklärung darauf hinzuweisen, daß „die ständigen Verletzungen der Staatsgrenzen und des Hoheitsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik den Charakter von Aggressionshandlungen angenommen haben“16. Da Aggressionsakte schwerste Verletzungen des Völkerrechts darstellen, ist jeder Staat verpflichtet, sie strafrechtlich zu verfolgen. Die DDR hat seit ihrem Bestehen diese Verpflichtung treu erfüllt. Auch im nationalen Strafrecht der DDR wurde dem völkerrechtlichen Aggressionsverbot Rechnung getragen. Friedensgefährdende Handlungen wurden von den Gerichten der DDR sowohl nach dem Gesetz zum Schutze des Friedens als auch nach §§ 17, 21 und 22 StEG bestraft. Die Erfahrungen der Rechtsprechung wurden bei der Ausarbeitung des StGB-Entwurfs umfassend ausgewertet. Mit den im Entwurf vorgesehenen Tatbeständen leistet die DDR einen innerstaatlichen Beitrag zur Durchsetzung der auf der XX. UN-Vollversammlung beschlossenen bedeutsamen Resolution 2131 (XX) vom 21. Dezember 1965 über die Unzulässigkeit der Intervention in die inneren Angelegenheiten von Staaten und die Wah- 14 Ebenda, S. 6. 15 Vgl. OG, Urteil vom 10. August 1966 - 1 Zst I 3/66 - (NJ 1966 S. 513). 16 Vgl. Neues Deutschland (Ausg. B) vom 22. Juni 1962; vgl. auch Kohl, „Zur Völkerrechtswidrigkeit der Aggressionsakte gegen die Staatsgrenze der DDR“, NJ 1962 S. 585 ff.; Przybylski, „Zum Charakter der Aggressionshandlungen gegen die Staatsgrenzen der DDR“, NJ 1964 S. 97 ff. und die dort angegebene Literatur. Aus der Stellungnahme des Verfassungsund Rechtsausschusses der Volkskammer zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR vom 20. Februar 1967 Der Verfassungs- und Rechtsausschuß erblickt in der Annahme des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der DDR einen hochbedeutsamen Gesetzgebungsakt der obersten Volksvertretung unseres sozialistischen Staates. Mit diesem Gesetz erhält eine der wichtigsten Errungenschaften unseres Staates, die bereits mit der Gründung unserer DDR im Oktober 1949 entstanden ist und sich seitdem vor den Augen der ganzenWelt millionenfach bewährt hat, im System des sozialistischen Staatsrechts Gestalt: die Staatsbürgerschaft des souveränen sozialistischenr deutschen Staates, die ihre Grundlage in der Staatsbildung und damit in der Verwirklichung der Volkssouveränität hat und allen Bürgern die Möglichkeit zur verantwortungsbewußten Mitgestaltung eines der friedlichen Entwicklung des Volkes dienenden demokratischen Staatswesens in Deutschland erschloß. Die staatspolitische und staatsrechtliche Bedeutung des Gesetzes besteht darin, daß es in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht und als Ausdruck der uneingeschränkten Souveränität unseres Staates ein seit 1949 bestehendes völkerrechtliches und staatsrechtliches Faktum fixiert und nunmehr klar und eindeutig die dafür erforderlichen juristischen Regelungen enthält. Die Stellung des Staatsbürgers in unserem sozialistischen Staat hat bereits in vielen grundlegenden staatsrechtlichen Dokumenten Ausdruck gefunden. Ja, die gesamte Gesetzgebungsarbeit der Volkskammer seit 1949 hat im Grunde genommen dem Ziel gedient, das neue Verhältnis zwischen Staat und Bürger, ihre untrennbare Einheit bei der Lösung der Aufgaben der sozialistischen Umwälzung der Gesellschaft zu gestalten und ständig weiterzuentwickeln. Stets ging es uns darum, durch unsere Gesetze, die Mitverantwortung aller Bürger für das Ganze, für die Festigung und Entwicklung unserer Republik, das heißt ihre grundlegende Stellung als sich durch und in ihrem sozialistischen Staat selbst regierende Staatsbürger staatsrechtlich auszubauen und zu vervollkommnen. Der vorliegende Entwurf des Staatsbürgerschaftsgesetzes geht von dieser in vielen Gesetzen staatsrechtlichen fixierten Stellung des Bürgers in unserer sozialistischen Ordnung aus. In ihm findet die Entwicklung der sich in unserer gesamten Gesetzgebung widerspiegelnden staatsbürgerlichen Stellung unserer Bürger zicsammengefaßten Ausdruck. rung ihrer Unabhängigkeit und Souveränität. Danach werden bewaffnete Interventionen ebenso wie alle anderen Formen der Einmischung und Versuche, die Völkerrechtssubjektivität eines Staates oder seine politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Elemente zu bedrohen, verurteilt. Diese Resolution, die man als „authentische Interpretation des bereits zuvor allgemein anerkannten Prinzips der Nichteinmischung“ betrachten kann17 * *, ist auch für den Abwehrkampf der DDR gegen die annexionistdsche „Befreierpolitik“ der westdeutschen Imperialisten und die interventionistischen Grenzverletzungen, besonders an der Staatsgrenze zu Westberlin, von großem Wert. 17 Steiniger, „Standort und Perspektive der Vereinten Nationen“, ln: UNO-Bllanz 65/66, Berlin 1966, S. 17. 171;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 171 (NJ DDR 1967, S. 171) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 171 (NJ DDR 1967, S. 171)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind.

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