Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 128 (NJ DDR 1967, S. 128); tragen, war ein wichtiges Anliegen der Überarbeitung und Ergänzung des geltenden Strafverfahrensrechts. Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger im Strafverfahren umfaßt die wirksame Sicherung der sozialistischen Ordnung, ihres Staates und aller Werktätigen vor Straftaten und den Schutz der Bürger vor ungerechtfertigter strafrechtlicher Verfolgung und ungesetzlichen Eingriffen in ihre Rechte. Hierher gehört nach dem StPO-Entwurf zunächst die Verpflichtung der Untersuchungsorgane, des Staatsanwalts und des Gerichts, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen, jede Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Rechtsverletzers allseitig und objektiv aufzuklären und jeden Schuldigen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, unter strikter Achtung des Straftatbestandes und unter gerechter Abwägung seiner Tat, seiner Schuld und seines bisherigen Verhaltens durch das Gericht oder ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zur Verantwortung zu ziehen. Dementsprechend wird den Organen der Strafrechtspflege die Beweisführungspflicht übertragen. Alle zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Rechtsverletzers erforderlichen Tatsachen in belastender und entlastender Hinsicht sind durch die Untersuchungsorgane, den Staatsanwalt und das Gericht zu ermitteln und festzustellen. Gleiche Bedeutung wie der Aufdeckung und Verfolgung jeder Straftat mißt der StPO-Entwurf dem Schutz der Bürger vor ungerechtfertigter Strafverfolgung und vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Rechte zu. Kein Bürger darf unbegründet einer Straftat beschuldigt oder ohne gerichtliche Entscheidung verhaftet werden. Im Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten oder Angeklagten zu entscheiden. Niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt werden, solange nicht durch rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder durch die verbindliche Entscheidung eines gesellschaftlichen Organs der Rechtspflege seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen und festgestellt worden ist. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Rechtspflegeorgane, sondern für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe. Auch Presse, Funk und Fernsehen haben in ihren Berichten diesen Grundsatz zu beachten. Gericht, Staatsanwalt und Untersuchungsorgan haben die Grundrechte der Bürger strikt zu achten und das Recht des Beschuldigten bzw. Angeklagten auf Verteidigung zu gewährleisten. Die Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung der Bürger und des Postgeheimnisses wird gesetzlich geschützt. Die Verpflichtung der Organe der Strafrechtspflege zur Erforschung der Wahrheit verlangt von ihnen, die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten oder Angeklagten allseitig und objektiv festzustellen. In der konsequenten Verwirklichung dieser Forderung liegt eine wichtige Garantie für gesetzliche und gerechte Entscheidungen. Im gesamten Verfahren sind der Beschuldigte bzw. der Angeklagte nicht Objekt der „Abstrafung“, sondern sie haben das Recht zur aktiven Mitwirkung, insbesondere bei der allseitigen Feststellung der Wahrheit. Sie sind berechtigt, Beweisanträge zu stellen. Zu ihrer Verteidigung können sie die strafprozessualen Rechte selbst wahrnehmen und auch in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen (vgl insb. §§ 14, 15 und 63 ff.). Die Beweisführungspflicht darf ihnen nicht auferlegt werden (§ 21). Über ihre Rechte sind der Beschuldigte und der Angeklagte durch die Organe der Strafrechtspflege zu belehren. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz (§ 6). Sie ist anders als im imperialistischen Westdeutschland keine formale, sondern eine tatsächliche Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, weil in der sozialistischen Ordnung die gesellschaftliche und rechtliche Stellung jedes Bürgers nur von seinen persönlichen Fähigkeiten und seinen Leistungen zum Wohl der Gesellschaft abhängt. Die Gleichheit der Bürger im Strafverfahren besagt, daß niemand wegen seiner Nationalität, seiner Rasse, seines Glaubensbekenntnisses, seiner Weltanschauung oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Klasse oder Schicht strafrechtlich verfolgt oder benachteiligt werden darf. Für jeden Bürger gelten die Vorschriften der Strafprozeßordnung gleichermaßen und unabhängig von der erhobenen Beschuldigung. Der Entwurf der StPO trägt darnieder Erklärung des Staatsrates der DDR zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten Rechnung, in der es heißt: „Alle grundlegenden international anerkannten Prinzipien des Strafprozesses, wie die Gesetzlichkeit des Verfahrens, die Öffentlichkeit der Verhandlung, die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, das Recht auf Verteidigung und auf freie Wahl eines Rechtsanwalts sind verwirklicht. Sie werden so demokratisch ge-handhabt wie noch nie in der deutschen Geschichte.“4 Verstärkte differenzierte, unmittelbare Mitwirkung der Werktätigen Bei der Ausarbeitung des StPO-Entwurfs wurde den Bestimmungen über die differenzierte, unmittelbare Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Richtungweisend waren insbesondere folgende Feststellungen im Bericht des Generalstaatsanwalts auf der 25. Tagung des Staatsrates: „Die erforderliche hohe Effektivität wurde jedoch noch nicht allgemein erreicht. Einmal bleibt die Tätigkeit der gesellschaftlichen Kräfte vielfach noch zu sehr auf den Strafprozeß selbst beschränkt. Noch nicht genügend wirksam werden sie an ihren Arbeitsstellen und in ihren Wohnbereichen Zum anderen gelingt es den Rechtspflegeorganen noch nicht immer, zielgerichtet gesellschaftliche Kräfte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles differenziert in das Strafverfahren einzubeziehen Durch die Leitungen der zentralen Rechtspflegeorgane sind Maßnahmen zur Erhöhung der Effektivität bei der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte einzuleiten. Insbesondere bedarf es genauer Festlegungen, in denen die Aufgaben und die Arbeitsweise der einzelnen Rechtspflegeorgane bei der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte entsprechend den Besonderheiten des jeweiligen Strafverfahrensabschnittes exakt voneinander abgegrenzt und aufeinander abgestimmt werden.“5 Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren folgt aus ihrem grundlegenden Recht auf aktive Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und ist Ausdruck einer neuen, höheren Qualität der sozialistischen Demokratie im Strafverfahren. Sie soll dazu beitragen, die Erkenntnisse der Werktätigen über die Wechselbeziehungen zwischen Rechtsverletzungen und der Entwicklung der Produktivkräfte zu vertiefen, insbesondere die Erkenntnis, daß Straftaten ihnen selbst Schaden zufügen und daß die Einhaltung des sozialistischen Rechts ein wichtiger Faktor zur Stärkung der DDR und zur Entfaltung der Rechte der Bürger ist; die Fähigkeiten der Werktätigen zur umfassenden 4 Erklärung des Staatsrates der DDR zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten, NJ 1966 S. 386. 5 Streit, „Erfahrungen und neue Probleme bei der Durchführung des Rechtspflegeerlasses“, NJ 1966 S. 357. 128;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 128 (NJ DDR 1967, S. 128) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 128 (NJ DDR 1967, S. 128)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Anlage Anlage der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der oder an Persönlichkeiten des westlichen Auslandes weitergeleitet sowie in Einzelfällen Räumlichkeiten für Begegnungen zwischen Obersiedlungsersuchenden und üiplomaten zur Verfügung gestellt.

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