Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 128 (NJ DDR 1967, S. 128); tragen, war ein wichtiges Anliegen der Überarbeitung und Ergänzung des geltenden Strafverfahrensrechts. Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger im Strafverfahren umfaßt die wirksame Sicherung der sozialistischen Ordnung, ihres Staates und aller Werktätigen vor Straftaten und den Schutz der Bürger vor ungerechtfertigter strafrechtlicher Verfolgung und ungesetzlichen Eingriffen in ihre Rechte. Hierher gehört nach dem StPO-Entwurf zunächst die Verpflichtung der Untersuchungsorgane, des Staatsanwalts und des Gerichts, jedem Verdacht einer Straftat nachzugehen, jede Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Rechtsverletzers allseitig und objektiv aufzuklären und jeden Schuldigen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, unter strikter Achtung des Straftatbestandes und unter gerechter Abwägung seiner Tat, seiner Schuld und seines bisherigen Verhaltens durch das Gericht oder ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zur Verantwortung zu ziehen. Dementsprechend wird den Organen der Strafrechtspflege die Beweisführungspflicht übertragen. Alle zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Rechtsverletzers erforderlichen Tatsachen in belastender und entlastender Hinsicht sind durch die Untersuchungsorgane, den Staatsanwalt und das Gericht zu ermitteln und festzustellen. Gleiche Bedeutung wie der Aufdeckung und Verfolgung jeder Straftat mißt der StPO-Entwurf dem Schutz der Bürger vor ungerechtfertigter Strafverfolgung und vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Rechte zu. Kein Bürger darf unbegründet einer Straftat beschuldigt oder ohne gerichtliche Entscheidung verhaftet werden. Im Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten oder Angeklagten zu entscheiden. Niemand darf als einer Straftat schuldig behandelt werden, solange nicht durch rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts oder durch die verbindliche Entscheidung eines gesellschaftlichen Organs der Rechtspflege seine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen und festgestellt worden ist. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die Rechtspflegeorgane, sondern für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe. Auch Presse, Funk und Fernsehen haben in ihren Berichten diesen Grundsatz zu beachten. Gericht, Staatsanwalt und Untersuchungsorgan haben die Grundrechte der Bürger strikt zu achten und das Recht des Beschuldigten bzw. Angeklagten auf Verteidigung zu gewährleisten. Die Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung der Bürger und des Postgeheimnisses wird gesetzlich geschützt. Die Verpflichtung der Organe der Strafrechtspflege zur Erforschung der Wahrheit verlangt von ihnen, die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten oder Angeklagten allseitig und objektiv festzustellen. In der konsequenten Verwirklichung dieser Forderung liegt eine wichtige Garantie für gesetzliche und gerechte Entscheidungen. Im gesamten Verfahren sind der Beschuldigte bzw. der Angeklagte nicht Objekt der „Abstrafung“, sondern sie haben das Recht zur aktiven Mitwirkung, insbesondere bei der allseitigen Feststellung der Wahrheit. Sie sind berechtigt, Beweisanträge zu stellen. Zu ihrer Verteidigung können sie die strafprozessualen Rechte selbst wahrnehmen und auch in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines Verteidigers in Anspruch nehmen (vgl insb. §§ 14, 15 und 63 ff.). Die Beweisführungspflicht darf ihnen nicht auferlegt werden (§ 21). Über ihre Rechte sind der Beschuldigte und der Angeklagte durch die Organe der Strafrechtspflege zu belehren. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz (§ 6). Sie ist anders als im imperialistischen Westdeutschland keine formale, sondern eine tatsächliche Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, weil in der sozialistischen Ordnung die gesellschaftliche und rechtliche Stellung jedes Bürgers nur von seinen persönlichen Fähigkeiten und seinen Leistungen zum Wohl der Gesellschaft abhängt. Die Gleichheit der Bürger im Strafverfahren besagt, daß niemand wegen seiner Nationalität, seiner Rasse, seines Glaubensbekenntnisses, seiner Weltanschauung oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Klasse oder Schicht strafrechtlich verfolgt oder benachteiligt werden darf. Für jeden Bürger gelten die Vorschriften der Strafprozeßordnung gleichermaßen und unabhängig von der erhobenen Beschuldigung. Der Entwurf der StPO trägt darnieder Erklärung des Staatsrates der DDR zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten Rechnung, in der es heißt: „Alle grundlegenden international anerkannten Prinzipien des Strafprozesses, wie die Gesetzlichkeit des Verfahrens, die Öffentlichkeit der Verhandlung, die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, das Recht auf Verteidigung und auf freie Wahl eines Rechtsanwalts sind verwirklicht. Sie werden so demokratisch ge-handhabt wie noch nie in der deutschen Geschichte.“4 Verstärkte differenzierte, unmittelbare Mitwirkung der Werktätigen Bei der Ausarbeitung des StPO-Entwurfs wurde den Bestimmungen über die differenzierte, unmittelbare Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Richtungweisend waren insbesondere folgende Feststellungen im Bericht des Generalstaatsanwalts auf der 25. Tagung des Staatsrates: „Die erforderliche hohe Effektivität wurde jedoch noch nicht allgemein erreicht. Einmal bleibt die Tätigkeit der gesellschaftlichen Kräfte vielfach noch zu sehr auf den Strafprozeß selbst beschränkt. Noch nicht genügend wirksam werden sie an ihren Arbeitsstellen und in ihren Wohnbereichen Zum anderen gelingt es den Rechtspflegeorganen noch nicht immer, zielgerichtet gesellschaftliche Kräfte unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles differenziert in das Strafverfahren einzubeziehen Durch die Leitungen der zentralen Rechtspflegeorgane sind Maßnahmen zur Erhöhung der Effektivität bei der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte einzuleiten. Insbesondere bedarf es genauer Festlegungen, in denen die Aufgaben und die Arbeitsweise der einzelnen Rechtspflegeorgane bei der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte entsprechend den Besonderheiten des jeweiligen Strafverfahrensabschnittes exakt voneinander abgegrenzt und aufeinander abgestimmt werden.“5 Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren folgt aus ihrem grundlegenden Recht auf aktive Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und ist Ausdruck einer neuen, höheren Qualität der sozialistischen Demokratie im Strafverfahren. Sie soll dazu beitragen, die Erkenntnisse der Werktätigen über die Wechselbeziehungen zwischen Rechtsverletzungen und der Entwicklung der Produktivkräfte zu vertiefen, insbesondere die Erkenntnis, daß Straftaten ihnen selbst Schaden zufügen und daß die Einhaltung des sozialistischen Rechts ein wichtiger Faktor zur Stärkung der DDR und zur Entfaltung der Rechte der Bürger ist; die Fähigkeiten der Werktätigen zur umfassenden 4 Erklärung des Staatsrates der DDR zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten, NJ 1966 S. 386. 5 Streit, „Erfahrungen und neue Probleme bei der Durchführung des Rechtspflegeerlasses“, NJ 1966 S. 357. 128;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 128 (NJ DDR 1967, S. 128) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 128 (NJ DDR 1967, S. 128)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wie auch im Einzelfall ein äußerst komplexes und kompliziertes System höchst differenzierter Erscheinungen dar.

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