Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 103 (NJ DDR 1967, S. 103); sich die Entwicklung des Bewußtseins am schnellsten vollziehen, und dies wird sich auswirken auf alle, die von der Ausstrahlung dieses Bewußtseins erfaßt werden, z. B. auch in einer gesunden Familie. Das wird sich in der Kraft der betrieblichen Kollektive bei der Ausräumung begünstigender Umstände von Straftaten, bei der Verhütung von Straftaten sowie in der Mithilfe der Werktätigen bei der Wiedereingliederung Vorbestrafter zeigen. Es wird sich in der wachsenden Kraft der Schöffen und der sonst an der Rechtspflege mitwirkenden Bürger zeigen, vor allem aber an der Wirksamkeit und Überzeugungskraft der gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane. Das ist aber nur die eine Seite der Bewußtseinsentwicklung. Wie wirkt sich diese allgemein zu erwartende Erhöhung des sozialistischen Bewußtseins auf den einzelnen Menschen aus? Wie überwindet sie Verhaltensweisen, die den einzelnen möglicherweise zu Straftaten führen können? Schon die Bewußtseinsentwicklung des einzelnen, im Prozeß der sozialistischen Arbeit stehenden und von ihrer Kraft erfaßten Bürgers verläuft nicht gleichmäßig: bestimmte Seiten seines Bewußtseins, wie z.B. die Familienmoral, können Zurückbleiben. Wie ist es aber mit der Entwicklung des Bewußtseins derjenigen, die sich dem sozialistischen Arbeitsleben femhalten, mit denen, die keine abgeschlossene Schulbildung, keine Facharbeiterausbildung haben, die häufig den Arbeitsplatz wechseln gar nicht zu sprechen von arbeitsscheuen und sonstigen asozialen Elementen? Hier wird die Notwendigkeit sichtbar, sich nicht auf allgemeine Prognosen zu verlassen, sondern gestützt auf Möglichkeiten, die das neue Recht eröffnen wird zielstrebig, energisch und sinnvoll vorzugehen. Um hier möglichst erfolgreich zu arbeiten und auch für die Prognose der Kriminalitätsentwicklung eine sichere Grundlage zu finden, wird es erforderlich sein, Maßstäbe zu gewinnen, an denen die Bewußtseinsentwicklung bzw. deren Zurückbleiben konkret meßbar ist. Das ist aber eine Aufgabe, die die Juristen nicht allein lösen können; dazu brauchen sie die Hilfe von Pädagogen, Soziologen und insbesondere von Ethikern23. Es gibt hier jedoch interessante Ansätze, die wir ziwei unlängst erschienenen Arbeiten entnehmen können: der „Sozialistischen Kriminologie“ von Buchholz/ Hartmann/Lekschas24 und der „Deontik“ von Loeser25. Beide Arbeiten enthalten wertvolle wichtige Gedanken: Buchholz, Hartmann und Lekschas erörtern die konkreten Entstehungsbedingungen der Kriminalität in der DDR setzen sich jedoch kaum mit den Möglichkeiten der Prognose auf marxistischer Grundlage auseinander. Loeser entwickelt interessante Gedanken zur Planung der moralischen Entwicklung erwähnt jedoch nicht einmal das Wort „Kriminalität“. Wenn wir also ausgehend von den Forschungen dieser Autoren das aufnehmen, was sie nicht behandeln, dann dürften sich Möglichkeiten exakter Prognose auch der Kriminalitätsentwicklung abzeichnen; vielleicht deuten sich sogar Möglichkeiten der Zusammenarbeit an, zumal alle Autoren der Humboldt-Universität angehören. Dabei könnten sich solche Arbeiten in gewissem Umfang auf Ergebnisse von Untersuchungen stützen, die nach dem Rechtspflegeerlaß und bei der Ausarbeitung des StGB durchgeführt wurden. Beim Beirat für wissenschaftliche Kriminalitätsforschung beim Generalstaatsanwalt und in wissenschaft- 23 Insofern stimme ich der von Weidig aufgeworfenen Frage „Wo bleiben die Ethiker?“ zu (vgl. „Nur des lieben Geldes wegen?“. Neues Deutschland vom 6. Januar 1967). 24 Buchholz / Hartmann / Lekschas, Sozialistische Kriminologie Versuch einer theoretischen Grundlegung, Berlin 1966. 25 Loeser, Deontik Planung und Leitung der moralischen Entwicklung, Berlin 1966. liehen Instituten liegt eine Reihe wertvoller und umfangreicher Einzeluntersuchungen vor. Es gibt bisher aber noch keine zentrale Dokumentation aller dieser Untersuchungen. Es ist deshalb auch noch nicht gelungen, diese Einzeluntersuchungen zu einer geschlossenen Darstellung der Ursachen und des Wesens der Kriminalität zusammenzufassen oder auf diesen Untersuchungen großzügige analytische und prognostische Arbeiten aufeubauen. Man könnte der Auffassung sein, daß die Entwicklung der Rechtsverletzungen nur sekundär zu erfassen ist, d. h. ausschließlich in Abhängigkeit von der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Das würde jedoch einen Verzicht auf spezifische Erkenntnisquellen, auch unmittelbar aus dem Bereich der Rechtspflege, bedeuten. Es gibt Möglichkeiten und sie sind zum Teil auch schon genutzt worden , aus der sich in der Statistik widerspiegelnden Bewegung Prognosen zu gewinnen, die ein Mittel zur sachgemäßen Entscheidung sein können. So zeigt die konstante bzw. sogar ansteigende Alkoholkriminalität, daß dieser gesellschaftlichen Erscheinung nur durch komplexe Untersuchungen und Maßnahmen in den verschiedensten Lebensbereichen wirksam begegnet werden kann. Der Wert lediglich auf der Statistik beruhender prognostischer Einschätzungen darf jedoch nicht überschätzt werden. Wenn wir bei der Prognostik in der Rechtspflege wie allgemein bei Prognosen in den Gesellschaftswissenschaften erst in den Anfängen stehen, so darf daraus allerdings nicht gefolgert werden, daß der vorliegende StGB-Entwurf etwa schon für die nächsten Etappen der gesellschaftlichen Entwicklung nicht mehr passen würde. Einerseits gibt uns unsere analytische Tätigkeit und die allgemeine Prognose der gesellschaftlichen Entwicklung gewisse Möglichkeiten der Vorausschau; andererseits ist der Entwurf so konzipiert und abgefaßt, daß das Gesetz unter voller Wahrung der Gesetzlichkeit die weitere gesellschaftliche Entwicklung schützt und fördert. Die Diskussion und Einführung des StGB hat auch Auswirkungen auf die sich aus dem Beschluß des Ministerrats vom 21. Juli 1966 ergebenden Aufgaben bei der komplexen Bekämpfung der Kriminalität im Bereich der Organe des Ministerrats26. Das Ministerium der Justiz sieht eine wichtige Aufgabe darin, den anderen Mitgliedern des, Ministerrats mit der Erläuterung des Entwurfs zugleich konkrete Hinweise dafür zu geben, wie die Empfehlungen der zentralen Rechtspflegeorgane zur Beseitigung der Ursachen von Straftaten und für die Mobilisierung der Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der Gesetzlichkeit in ihrem Bereich praktisch verwirklicht werden können. In das Wesen der Gesetzentwürfe eindringen! Die Diskussion und Durchführung des StGB muß mit einer weiteren Verbesserung der Arbeit in der Rechtspflege einhergehen. Das erfordert eine weitere Erhöhung des politisch-ideologischen Niveaus der Richter, über deren politisch-fachliche Qualifikation sich die zentralen Rechtspflegeorgane ständig einen umfassenden und differenzierten Überblick verschaffen müssen. Diese Forderung findet ihren Niederschlag im Plan der gemeinsamen Aufgaben der zentralen Rechtspflegeorgane für das Jahr 1967. Auf dieser Grundlage kann auch beurteilt werden, ob unbeschadet einzelner fehlerhafter Entscheidungen vielleicht Tendenzen vorhanden sind, die Gefährlichkeit bestimmter Rechtsverletzungen, etwa rowdyhafter Ausschreitungen, zu unterschätzen. Eine Verbesserühg der Arbeit bei der Lösung der neuen 26 vgl. H. Benjamin, „Einige Aufgaben des Ministeriums. der Justiz nach der 25. Sitzung des Staatsrates der DDR“, NJ 1966 S. 577 ff. 103;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 103 (NJ DDR 1967, S. 103) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 103 (NJ DDR 1967, S. 103)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen zur gemeinsamen Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit den Kontrollorganen des Nachbarstaates genutzt werden sich auf dem lerritorium des Nachbarstaates befinden. sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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