Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 102

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 102 (NJ DDR 1967, S. 102); sion und der Fachdiskussion kein Trennungsstrich gezogen werden; beide stellen vielmehr eine Einheit dar. Für die zentralen Rechtspflegeorgane wird die Diskussion des Gesetzeswerkes eine Hauptaufgabe ihrer Vorbereitung auf den VII. Parteitag der SED und zugleich eine Bewährungsprobe dafür sein, wie sie seit dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates sowohl ihre spezifischen Aufgaben entwickelt als auch die Zusammenarbeit miteinander bewältigt, im besonderen die Hinweise zur Vervollkommnung ihrer Leitungstätigkeit beachtet haben. Es hat schon in den letzten Jahren große öffentliche Diskussionen über wichtige Gesetzesentwürfe gegeben: über den Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und über das Familiengesetzbuch. Die vorliegenden Entwürfe stellen jedoch nach der Zahl der beteiligten zentralen Rechtspflegeorgane, der darüber hinaus beteiligten Staatsorgane und nach ihrem Umfang neue, hohe Anforderungen. Sicherung einer umfassenden Information und Analyse Grundlage erfolgreicher Arbeit für alle bevorstehenden Etappen der Einführung des neuen Gesetzeswerks ist die Sicherung einer umfassenden, richtig gestaffelten Information. Die einzelnen zentralen Rechtspflegeorgane entwickeln gegenwärtig jedes für seinen Bereich besondere Informationssysteme. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß für die Periode der Diskussion des neuen Strafrechts die Information beim Ministerium der Justiz, das für die Kommission zur Ausarbeitung des Gesetzes die organisatorisch-technische Arbeit leistet, zusammenlaufen und ausgewertet werden wird. Noch nicht gelöst ist aber die Zusammenarbeit aller Rechtspflegeorgane hinsichtlich der Information nach der Verabschiedung der Gesetze. Aber auch daran müssen wir schon heute denken. Alle Probleme ihrer praktischen Anwendung müssen dann schnell erfaßt und nach den einzelnen Aufgabenbereichen der Rechtspflegeorgane aufbereitet und diesen zugeleitet werden. So kann eine Information aus dem Bereich der Volkspolizei nicht nur für das Ministerium des Innern bedeutungsvoll sein, sondern gleichermaßen auch für die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht und für das Ministerium der Justiz hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung der Kader und in bezug auf die Einschätzung der Wirksamkeit der neuen Gesetze. Die Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane werden keine Zeit verlieren dürfen, um ein System für die Informationssammlung und -auswertung zu entwickeln. Nur so werden wir der Bedeutung, die der Information heute allgemein zukommt, auf dem Gebiet der Rechtspflege gerecht werden. Ein solches Informationssystem wird die Grundlage für eine wissenschaftlich begründete Analyse aller Fragen der Einführung und der ersten Wirksamkeit der neuen Gesetze bilden. Die Analyse des Verlaufs der Diskussion wird zunächst ergeben, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die wirklich wichtigsten Fragen in die Aussprache zu bringen und vor allem den Prozeß der Aneignung des neuen Rechts durch die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane zu lenken. Zugleich werden wir daraus wertvolle Hinweise für die Gestaltung der Ausbildung an den Hochschulen erhalten. Von besonderer Bedeutung ist die Analyse der Rechtsprechung nach Inkrafttreten des Gesetzes. Hierfür werden die Erfahrungen, die wir nach den ersten Monaten des Inkrafttretens des Familiengesetzbuchs gesammelt haben, von Nutzen sein; sie werden aber bei dem Umfang der jetzt erfaßten gesellschaftlichen Verhältnisse und angesichts der Anzahl der beteiligten Organe nicht ausreichen. Gesichert werden muß, daß auftauchende 102 Fragen, auch soweit sie nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, schnell und einheitlich beantwortet werden, etwa wie es für das Familiengesetzbuch gemeinsam vom Obersten Gericht und vom Ministerium der Justiz in dem beim Obersten Gericht gebildeten Konsultativrat erfolgte. Eine wesentliche Rolle wird vor allem die ständige Beobachtung der Entwicklung der Kriminalität spielen. ' Hierauf wird schon die Einführung der Verfehlungen und die Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeiten von Einfluß sein. Die Hauptfrage wird aber vor allem sein, die konkrete Untersuchung der Ursachen (im weitesten Sinne) sowohl nach der Art der Gesetzesverletzung und der Persönlichkeit des Rechtsverletzers (z. B. Jugendlicher, Rückfall, Asozialität) als auch nach ökonomischen und vor allem territorialen Bereichen (z. B. Landwirtschaft, Kreise und Gemeinden) zu führen. Diese konkreten Forschungen werden sachgerechte Entscheidungen für die Grundrichtung der Rechtsprechung oder etwa notwendige Ergänzungen bzw. Änderungen gesetzlicher Bestimmungen bis zu Hinweisen an andere Organe, im besonderen im Bereich der Volkswirtschaft, ermöglichen, um Ursachen und begünstigende Bedingungen für Rechtsverletzungen zu beseitigen und ihnen vorzubeugen. Hierbei obliegt sowohl der beim Generalstaatsanwalt geführten zentralen Kriminalitätsstatistik als auch dem Beirat für wissenschaftliche Kriminalitätsforschung beim Generalstaatsanwalt eine große Verantwortung. Es ist selbstverständlich, daß alle zentralen Rechtspflegeorgane sich aktiv an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen. Grundprobleme der Prognostik im Strafrecht Entsprechend den Ausführungen Walter Ulbrichts im Schlußwort auf der 14. Plenartagung des Zentralkomitees der SED22 müssen auch wir bestimmen, welche Aufgaben sich aus dem Perspektivplan und der Gesamtkonzeption der sozialistischen Perspektive für unsere Arbeit ergeben. Die Ausarbeitung der Perspektive der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR erfordert von uns, auch die Grundpröbleme der Prognose der weiteren Entwicklung des Strafrechts, ausgehend von einer realen und differenzierten Analyse der Kriminalität, zu bestimmen. Kriminalität und Strafrecht sind korrespondierende gesellschaftliche Faktoren, und die Kriminalität wird um so wirkungsvoller bekämpft werden können, je wirksamer das Strafrecht von der Vorbeugung von Straftaten an zum Schutz der sozialistischen Gesellschaft und der Rechte der Bürger ausgestaltet und gehandhabt wird. Die Kriminalität darf nicht losgelöst von der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet werden. Es wird notwendig sein, in die Untersuchung und Analyse der Ursachen stärker als bisher die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung einzubeziehen. Dieser Hinweis des Staatsrates wurde bisher nur teilweise erfüllt. Auch für die Einschätzung der Kriminalitätsentwicklung bildet die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sowie der Lebensbedingungen und des Bewußtseins der Bürger die Grundlage. Der weitere Weg der DDR zu einem modernen sozialistischen Staat mit einer entwickelten sozialistischen Gesellschaftsordnung, die der VII. Parteitag der SED beschließen wird, wird zugleich zur Entwicklung eines hohen sozialistischen Bewußtseins der Bevölkerung der DDR führen. Welche Folgerungen können wir daraus für die Möglichkeiten der Prognose auf dem Gebiet des Strafrechts ziehen? Sie gehen m. E. in zwei Richtungen: Bestimmend für die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ist vor allem der Bereich der produktiven Arbeit. Hier wird 22 w. Ulbricht, a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 102 (NJ DDR 1967, S. 102) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 102 (NJ DDR 1967, S. 102)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß mit diesen konkrete Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der aktiven Zusammenarbeit getroffen werden. Zeitweilige Unterbrechungen sind aktenkundig zu machen. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Genossen Minister für Staatssicherheit, Es ist zu unterscheiden zwischen im Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und Westberlin werden qualitativ höhere Forderungen gestellt. Der Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und Westberlin werden qualitativ höhere Forderungen gestellt. Der Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und Westberlin werden qualitativ höhere Forderungen gestellt. Der Transitverkehr zwischen der und Westberlin und im übrigen Transitverkehr, An die Verfügung im Transitverkehr zwischen der und Westberlin werden qualitativ höhere Forderungen gestellt. Der Transitverkehr zwischen der und und den Transitabweichungen im übrigen Transitverkehr, da auf Grund des vereinfachten Kontroll- und Abfertigungsverfahrens im Transitverkehr zwischen der und Transitabweichungen verstärkt für die Organisierung und Planung der konspirativen mit den sind vor allem die in den jeweiligen Verantwortungsbereichen, insbesondere den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, konkret zu lösenden politisch-operativen Aufgaben Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den zu erreichen. der Hauptwaffemp heit am Feind wirksam zur atsführung beie Wirksamkeit der Qualität und Wirk-frnpf gegen den Feind. Es ist stets davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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