Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 101 (NJ DDR 1967, S. 101); Ausgehend von den Festlegungen im Rechtspflegeerlaß wird die vorbeugende und gesellschaftlich-erzieherische Wirkung der strafrechtlichen Maßnahmen verstärkt und die Verbindung von staatlicher Einwirkung und Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte angestrebt. Über die Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen gegenüber dem Rechtsverletzer hinaus wird gleichzeitig gesichert, daß jede Straftat Gegenstand kritischer Schlußfolgerungen ist, die der kollektiven Selbsterziehung und der Beseitigung der Faktoren dienen, die im Arbeits- und Lebenskreis des Rechtsverletzers Straftaten begünstigt haben; damit soll zugleich erneuten Straftaten vorgebeugt werden (§§ 29, 30, 36, 50 und 51). Die Bestimmungen des räumlichen und persönlichen Geltungsbereichs (§ 73) konkretisieren Art. 8 der Grundsätze. Sie schaffen gegenüber der Bonner Alleinvertretungsanmaßung klare Verhältnisse und enthalten eindeutige, dem Völkerrecht entsprechende Regelungen. t , Zum Besonderen Teil Das 1. Kapitel (hVerbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte“) stellt eine Neuerung im Strafrecht der DDR dar. Durch die ausdrückliche Aufnahme der Souveränität der DDR in den Kreis der durch diese Bestimmungen geschützten Rechtsverhältnisse wird eindeutig erkennbar: Der Schutz der Souveränität der DDR ist untrennbar mit der Erhaltung des Friedens verbunden. Unter Aufrechterhaltung des Gesetzes zum Schutze des Friedens vom 15. Dezember 1950 bringt die Aufnahme der Strafbestimmungen aum Schutz der menschlichen Gesellschaft vor Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte in das StGB zum Ausdruck, daß in der DDR konsequent die Lehren aus zwei verbrecherischen Weltkriegen des deutschen Imperialismus gezogen und die völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Ausrottung des deutschen Faschismus und Militarismus und zur Verhinderung seines Wiedererstehens erfüllt wurden. Indem diese Verbrechen durch unsere nationale Gesetzgebung zu schwersten Verbrechen erklärt werden, wird die historische Verantwortung und Entschlossenheit der DDR dokumentiert, alles zu tun, damit von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgeht, und zur Schaffung einer stabilen Friedensordnung in Europa und in der Welt beizutragen. Die Neufassung der Strafbestimmungen im 2. Kapitel („Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“) berücksichtigt die Erscheinungsformen dieser Verbrechen, die vielfältiger und aggressiver geworden sind. Die Sicherungsmaßnahmen vom 13. August 1961 erschwerten die staatsfeindliche Tätigkeit des Gegners. Deshalb griff er zu gefährlicheren verbrecherischen Methoden, die unser Strafrecht exakter erfassen muß. Die Gefährlichkeit der Verbrechen gegen die DDR erhöht sich in Verbindung mit der von den feindlichen imperialistischen Kräften entwickelten Vorwärtsstrategie und der Vorbereitung des verdeckten Krieges sowie den verstärkten Anstrengungen der feindlichen Agenturen, die DDR zu untergraben und den umfassenden Aufbau des Sozialismus zu stören. Die Bezeichnung ihrer schwersten Formen als Hochverrat und Landesverrat macht jedem, der sich auf solche Verbrechen einlassen will, deutlich, wie wir diese Verbrechen einschätzen und welche Strafe zu erwarten ist. Das 3. Kapitel („Straftaten gegen die Persönlichkeit“) enthält diejenigen Strafbestimmungen zum Schutze der Persönlichkeit, die bisher an verschiedenen Stellen und in willkürlicher Folge geregelt sind. Im Entwurf stehen die Bestimmungen über die Tötungsdelikte an der Spitze, weil sie zu den schwersten in der DDR auftretenden Verbrechen gehören. Die Achtung des Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung erfordert es, grundsätzlich alle vorsätzlichen Tötungsverbrechen als Mord zu erfassen (§ 104). Neben der komplexen Erfassung der Angriffe gegen die Persönlichkeit und den beiden neuen Tatbeständen gegen vorsätzliche Tötung ist die Aufnahme der Strafbestimmung gegen Raub (§ 118) in dieses Kapitel hervorzuheben. Das entspricht der Bedeutung des Schutzes der Persönlichkeit gegen schwere Verbrechen. Besondere Aufmerksamkeit lenken wir auf die Bestimmungen des 5. Kapitels („Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft“). Ausgangspunkt hierfür waren das neue ökonomische System der Planung und Leitung und die wissenschaftlich-technische Revolution. Die im Prozeß der volkswirtschaftlichen Entwicklung auftretenden Hemmnisse sowie subjektiven Mängel bei der Planung und Leitung ökonomischer Prozesse und der modernen Technik sind in erster Linie durch die Vervollkommnung und Verbesserung der Leitungstätigkeit mit ökonomischen Stimuli und anderen erzieherischen Maßnahmen zu überwinden, nicht aber mit Mitteln des Strafrechts. Das Strafrecht ist auf die Fälle zu beschränken, in denen andere Mittel allein zur wirksamen Bekämpfung von Handlungen, welche die Volkswirtschaft und das sozialistische Eigentum schädigen, nicht ausreichen. Dazu gehört der Ausbau des Systems klar abgegrenzter Verantwortungsbereiche und die volle Ausschöpfung verschiedener Formen der moralischen, diziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit. Der Entwurf enthält deshalb auch keine allgemeine Strafbestimmung gegen Schundproduktion. Diese kann jedoch unter den Voraussetzungen des Vertrauensmißbrauchs (§ 152) oder der Gefährdung der Gebrauchssicherheit (§ 180) strafbar sein. Wir sind der Auffassung, damit entsprechend den Grundsätzen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung wie sie insbesondere in den Ausführungen Walter Ulbrichts im Schlußwort auf der 14. Plenartagung des Zentralkomitees der SED zum Ausdruck kommen20 die jahrelangen, vielfältigen Diskussionen über die Bestrafung von Ausschußproduktion richtig gelöst zu haben. Innerhalb des 8. Kapitels („Straftaten gegen die staatliche Ordnung“) wurde § 203 zur Bekämpfung rowdyhafter Ausschreitungen neu geschaffen. Derartige Handlungen sind bisher als Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Sachbeschädigung bestraft worden. Die neue Bestimmung ist notwendig, um die typische Zielsetzung und Begehungsweise rowdyhafter Handlungen vom Gesetz her richtig zu erfassen und eine Orientierung für ihre Bekämpfung zu geben. Sie fügt sich ein in das komplexe System von Maßnahmen zur Bekämpfung des Rowdytums21. Aufgaben der Rechtspflegeorgane bei der Diskussion und Einführung des neuen Strafrechts Wir treten zwar zunächst in die Periode der Diskussion des StGB-Entwurfs, den die Rechtspflegeorgane mit der Diskussion über den StPO-Entwurf verbinden; aber die Aufgaben, die dabei von den Rechtspflegeorganen gemeinsam zu lösen sind, unterscheiden sich nicht prinzipiell von denen, die später bei der Einführung und ersten Anwendung der Gesetze zu bewältigen sein werden. Dabei darf zwischen der öffentlichen Diskus- 20 w. Ulbricht, Das neue ökonomische System und der Perspektivplan, Berlin 1967. 21 Dazu gehören weiterhin u. a.: die Haftstrafe für rowdyhafte Straftaten (§ 43 Abs. 6), die Möglichkeit, auf die Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen bei Verurteilung wegen Rowdytums oder Zusammenrottung zu erkennen (§ 52 Abs. 2), die Einführung der Maßnahme „Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit“ im Ordnungsstrafrecht (§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 OWG) sowie von Ordnungswidrigkeitstatbeständen gegen leichtere Fälle von Rowdytum. 101;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 101 (NJ DDR 1967, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 101 (NJ DDR 1967, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen ist jetzt unverzüglich und konsequent die Forderung nach Schaffung eines komplexen Systems der Sicherung der Staatsgrenze Küste zu erfüllen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X