Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1967, Seite 100

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 100 (NJ DDR 1967, S. 100); werk, das nicht nur das StGB und die StPO umfaßt. Das Strafgesetz bringt selbst die Verflechtung des Systems der Straftaten mit anderen gesellschaftswidrigen Gesetzesverletzungen unbedeutenden Charakters, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten, zum Ausdruck: Es führt ausdrücklich den Begriff der Verfehlungen15 in das Strafgesetzbuch ein und stellt über diese Bestimmungen die Verbindung zum Disziplinär-, Arbeits- und LPG-Recht her. Bei einer Reihe von Bestimmungen wird darauf verwiesen, daß leichte Gesetzesverletzungen ähnlichen Charakters als Ordnungswidrigkeiten erfaßbar sind. Deshalb wurden gleichzeitig mit den Entwürfen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozeßordnung auch Entwürfe eines Gesetzes zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten und einer Verordnung über die Verfolgung von Verfehlungen fertiggestellt; ebenso werden auch neue Richtlinien über die. Arbeit der Konflikt- und Schiedskommissionen notwendig werden. Entsprechend den Beschlüssen der 25. Staatsratssitzung gehört weiter zum Komplex der Strafgesetzgebung ein neues Strafregistergesetz und ein Strafvollzugsgesetz. Grundrichtung und Aufbau des StGB-Entwurfs Die Kommission zur Ausarbeitung des'StGB stellt den Entwurf zur öffentlichen Diskussion. Das bedeutet seine Beratung mit Bürgern, die zur sachkundigen Diskussion befähigt sind, wobei alle zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität aufgerufen sind. So wird der Entwurf nicht nur innerhalb der Rechtspflegeorgane und der rechtswissenschaftlichen Institutionen beraten werden, sondern auch in Betrieben, zentralen Staatsorganen, den ständigen Kommissionen für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz der Volksvertretungen, in den Organen der Jugenderziehung, des Gesundheitswesens usw. Die Diskussion wird durch die das Strafgesetzbuch kennzeichnenden Grundzüge, wie sie oben dargestellt wurden, bestimmt. Die aktive Mitarbeit an der Ausgestaltung des Gesetzes wird zu einer Mobilisierung der Bevölkerung zur Wachsamkeit und zur Förderung der Disziplin und bewußten Einhaltung des sozialistischen Rechts sowie zum verstärkten Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen und zur Überwindung ihrer Ursachen führen. Die Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtspflege, auch in den Konflikt- und Schiedskommissionen, sowie bei der Erziehung bei Rechtsverletzungen wird dadurch weiter verbessert werden. Der Entwurf des StGB wird erneut breiten Schichten unserer Bevölkerung den Charakter des sozialistischen Rechts und seine Überlegenheit gegenüber dem bürgerlichen Recht und dem Recht der formierten staatsmonopolistischen Herrschaft in Westdeutschland erkennbar machen16. Im einzelnen seien aus der Fülle der neuen Gedanken nur folgende hervorgehoben: Zum Allgemeinen Teil Die Präambel, die in unserer Gesetzgebung zur festen Übung geworden ist, zeigt eine neue Qualität: Sie bringt 15 vgl. H. Schmidt/Weber in diesem Heft; ferner M. Benjamin/ H. Schmidt, a. a, O.; Duft/H. Schmidt, „Die Abgrenzung zwischen strafrechtlicher, disziplinarischer und materieller Verantwortlichkeit bei ökonomischen Schädigungshandlungen in LPGs“, NJ 1966 S. 495 ff. und 562 ff. 16 Vgl. hierzu Erklärung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR, NJ 1966 S. 737 ff.; Erklärung des Staatssekretariats für gesamtdeutsche Fragen, NJ 1966 S. 673 ff.; Maßnahmen zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der DDR (Aus der Begründung des Gesetzentwurfs in der Volkskammer), NJ 1966 S. 641 ff.; Weber, „Die Reform des westdeutschen politischen Strafrechts, und das Bonner Grundgesetz“, Staat und Recht 1966, Heft 12, S. 2013 ff.; Herrmann, „Zwangsformierung der westdeutschen Justiz durch Notverordnungen“, NJ 1966 S. 481 ff.; Herrmann, „Das Strafverfahren der Notstandsdiktatur“, NJ 1966 S. 598 ff. den Charakter des Strafgesetzbuchs als eines wichtigen staatsrechtlichen Dokuments der souveränen sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik besonders zum Ausdruck. Methodisch neu ist jedoch das 1. Kapitel, das mit den „Grundsätzen des sozialistischen Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik“ grundrechtliche Bestimmungen in das StGB aufnimmt17. Diese Bestimmungen entsprechen zugleich den Forderungen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 enthalten sind. Auch die im Kapitel 2 beginnenden Normen unmittelbar strafrechtlichen Inhalts enthalten eine Reihe neuer Gedanken. Erstmals wird im Strafrecht der DDR das Wesen der Straftaten definiert. Entsprechend den in Dokumenten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des Staatsrates der DDR herausgearbeiteten Grundsätzen zur Differenzierung der Straftaten wurde zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden, deren unterschiedliche Merkmale näher umschrieben werden. Damit wird die frühere Auffassung, daß einheitliches Wesensmerkmal aller Straftaten ihre Gesellschaftsgefährlichkeit sei, überwunden.18 Auch mit der inhaltlichen Charakterisierung des Wesens der Schuld wird ein neuer Schritt getan. Die Bestimmung bringt den Gegensatz zu den imperialistischen Theorien zum Ausdruck, die in demagogischer Weise die Schuld aus der Verletzung göttlicher oder anderer metaphysischer Prinzipien herzuleiten versuchen, weil sie unter den Bedingungen der kapitalistischen Ausbeutung und Unterdrückung die gesellschaftliche Verantwortung des Menschen nicht zu begründen vermögen. Ob die im Entwurf vorgesehene inhaltliche Charakterisierung des Wesens der Schuld jedoch schon in vollem Umfang geglückt ist, sollte in der Diskussion von Rechtswissen-schaftlem und Praktikern geprüft, vor allem auch es sei im besonderen an die Probleme der Fahrlässigkeit erinnert mit Werktätigen in Betrieben diskutiert werden. Wenn das bisherige Jugendgerichtsgesetz von 1952, das die strafrechtliche Verantwortlichkeit Jugendlicher von 14 bis 18 Jahren gesondert regelt, aufgehoben wird, so bedeutet das keine Unterschätzung oder Nichtachtung des Jugendstrafrechts, von dem wesentliche Grundgedanken inzwischen allgemeine Bedeutung erlangten, z. B. der Ausbau der Strafen ohne Freiheitsentzug. Die notwendigen Besonderheiten, die sich mit Rücksicht auf spezifische Entwicklungs- und Erziehungsprobleme der Jugendlichen für die Gestaltung des Strafrechts und Strafverfahrens ergeben, werden jetzt innerhalb des einheitlichen StGB im 3. Kapitel grundlegend geregelt und finden ihre Ergänzung in einer Reihe weiterer Spezialbestimmungen im StGB und in der StPO. Die Differenzierung der Straftaten führt zu einer entsprechenden Differenzierung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit19. Als solche Maßnahmen sind zusammengefaßt die Beratung und Entscheidung einer Strafsache durch gesellschaftliche Rechtspflegeorgane sowie die gerichtliche Strafe. Bei schweren Straftaten, die die Grundlagen des friedlichen Lebens, der Freiheit und der Arbeit der Menschen in unserer sozialistischen Gesellschaft angreifen, findet entsprechend dem Rechtspflegeerlaß des Staatsrates die volle Strenge der Strafgesetze Anwendung. Das kommt in der Regelung der Freiheitsstrafe (§§ 43 bis 52), solcher Zusatzstrafen wie Vermögenseinziehung (§ 61) und Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte (§ 62), aber auch in der Beibehaltung der Todesstrafe als Strafe für schwerste Verbrechen (§ 64) zum Ausdruck. 17 vgl. hierzu Renneberg in diesem Heft. 18 vgl. hierzu H. Schmidt/Weber in diesem Heft. 19 vgl. hierzu die Beiträge von Krutzsch, Dähn und M. Benjamin in diesem Heft. I 100;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 100 (NJ DDR 1967, S. 100) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 100 (NJ DDR 1967, S. 100)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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