Dokumentation Neue Justiz (NJ), 21. Jahrgang 1967 (NJ 21. Jg., Jan.-Dez. 1967, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-776)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 704 (NJ DDR 1967, S. 704); ?Kategorien des Strafvollzugs generell Stellung zu nehmen und damit eine differenzierte Anleitung, besonders beim Ausspruch kurzfristiger Freiheitsstrafen gegen mehrfach Vorbestrafte, zu geben. Das waere aber, wenn schon die Kassationsbeduerftigkeit bejaht wurde, notwendig gewesen. Untersuchungen durch das Oberste Gericht haben ergeben, dass die Kassationsrechtsprechung der verschiedenen Bezirkgerichte nicht uneinheitlich ist. Die anleitende Taetigkeit des Obersten Gerichts muss sich daher nicht in erster Linie auf die Verhuetung bzw. die Korrektur unterschiedlicher Rechtsauffassungen der Bezirksgerichte konzentrieren, sondern auf die Vermittlung einheitlicher Grundsaetze darueber, wann eine Entscheidung kassationsfaehig und kassationsbeduerftig ist7. Notwendig ist ferner, in Auswertung und Verallgemei- 7 Mit diesen Voraussetzungen der Kassation Kassationsfaehigkeit und Kassationsbeduerftigkeit wird sich ein weiterer Beitrag befassen, der im naechsten Heft veroeffentlicht werden wird. nerung guter Arbeitsmethoden die Bezirksgerichte zu befaehigen, die Grundlage fuer eine gezielte, auf die Schwerpunkte der Rechtsprechung gerichtete Kassationstaetigkeit zu schaffen. Die Direktoren der Bezirksgerichte sind so zu qualifizieren, dass sie die fuer die weitere Vervollkommnung und Erhoehung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bedeutsamen Probleme erkennen und einer Loesung zufuehren koennen. Die erforderlichen Qualifizierungsmassnahmen dazu sind mit dem Ministerium der Justiz zu beraten und abzustimmen. Die Anleitung der Praesidien der Bezirksgerichte zur weiteren Entwicklung der Kassationsrechtsprechung ist Bestandteil der Leitungstaetigkeit des Obersten Gerichts. Sie hat das Ziel, die vom Obersten Gericht erarbeiteten Prinzipien der Kassationstaetigkeit zum bestimmenden Element der Kassationsrechtsprechung der Bezirksgerichte zu machen. Insofern ist sie Ausdruck der Verwirklichung des demokratischen Zentralismus in der gerichtlichen Taetigkeit. Dr. ULRICH DAHN, wiss. Mitarbeiter am Institut fuer Strafrechtspflege und Kriminalitaetsbekaempfung an der Deutschen Akademie fuer Staats- und Rechtswissenschaft ?Walter Ulbricht? ROLF SCHROeDER, Richter am Obersten Gericht Probleme der Strafzumessung (Schluss*) Die Elemente des Systems der Strafzumessung Im folgenden werden wir zunaechst die einzelnen Elemente des Systems der Strafzumessung darstellen und dabei zugleich ihre Wertigkeit bestimmen. Schliesslich werden wir an Hand des Relationsgefueges Schuld Folgen Persoenlichkeit bei Strassenverkehrsdelikten versuchen, in die Struktur12- dieses Systems einzudringen. 1. Das Objekt der Straftat Das mit der Straftat angegriffene Objekt13 bestimmt den Charakter, die spezifische Angriffsrichtung und die spezifische Gefaehrlichkeit der Straftat. Der unterschiedlichen Bedeutung der Objekte traegt bereits das Strafgesetz durch die jeweiligen differenzierten Strafandrohungen Rechnung, so z. B. durch hoehere Strafandrohungen bei Verbrechen gegen das Leben als bei Verletzungen der Gesundheit. Deshalb darf die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Objekte nicht noch einmal bei der Bemessung der Strafe im Einzelfall innerhalb der schon durch das Gesetz abgesteckten Grenzen beruecksichtigt werden. Hier stellt sich das Objekt nicht mehr als eigentliches Element der Strafzumessung dar. Es ist aber nicht nur berechtigt, sondern sogar notwendig, das Objekt als Element des Systems der Strafzumessung zu behandeln, weil die Kenntnis * Der erste Teil dieses Beitrags ist in NJ 1967 S. 622 ff. veroeffentlicht. 12 Wir verwenden den Begriff ?Struktur? im kybernetischen Sinne, d. h. als Menge der die Elemente eines Systems miteinander verbindenden Relationen und aller dazu isomorphen Relationsgefuege. Vgl. Klaus, Woerterbuch der Kybernetik, Berlin 1967, S. 625. 19 Objekt jeder Straftat sind die gesellschaftlichen Verhaeltnisse unserer sozialistischen Ordnung und die sich in ihnen vollziehenden Prozesse des materiellen und geistigen Lebens der Menschen, die durch die Verletzung spezifischer Interessen bestimmter Subjekte gesellschaftlicher Verhaeltnisse beeintraechtigt werden, sowie die zur Durchsetzung und Gewaehrleistung der spezifischen Interessen und damit zur Entwicklung und Sicherung der gesellschaftlichen Verhaeltnisse von den Arbeitern und Bauern und ihren Verbuendeten geschaffenen Strafrechtsverhaeltnisse. (Vgl. Orschekowski, Das Verbrechensobjekt im Strafrecht der DDR, Habilitationsschrift, Leipzig 1963.) des angegriffenen Objekts es ermoeglicht, die Straftat in ihren gesellschaftlichen Zusammenhaengen und damit wirklichkeitsgetreu einzuschaetzen14 15. 2. Die Folgen und Auswirkungen der Straftat, Folgen und Auswirkungen der Straftat sind diejenigen Tatumstaende, die durch die strafbare Handlung verursacht worden sind. Zu ihnen gehoeren die materiellen und die ideellen, die unmittelbaren und die weitergehenden, die tatsaechlich eingetretenen und die moeglichen Folgen13. Buchholz hat bereits darauf hingewiesen, dass ?bei Eigentumsdelikten, die als wertmaessige Schmaelerung der Vermoegenssubstanz des betroffenen Eigentums auftreten, der Wert des durch die Straftat Entzogenen das primaere, wenn auch nicht das einzige Kriterium der moralischen und rechtlichen Beurteilung der Handlung? ist16. Die Hoehe des tatsaechlich bewirkten Schadens ist bei Angriffen auf das Eigentum in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: Einmal ist sie bei Vergehen gegen gesellschaftliches Eigentum ein wichtiges Kriterium fuer das Vorliegen eines schweren Falles nach ? 30 Abs. 2 StEG; zum anderen ist sie generell ein Massstab fuer die Bemessung der Strafe17. Die eingetretenen Folgen bestimmen aber nicht nur bei Eigentumsdelikten entscheidend die objektive Schaedlichkeit der Handlung; sie sind bei allen Arten von Straftaten von Bedeutung, so z. B auch bei Angriffen 14 Vgl. dazu OG, Urteile vom 6. Januar 1958 1 b Zst 11/58 -? (NJ 1958 S. 678), vom 30. Mai 1958 - 2 Zst IH 22/58 - (NJ 1958 S. 537) und vom 29. April 1958 - 1 b Ust 30/58 - (NJ 1958 S. 489). 15 vgl. Buchholz, Die gerichtliche Strafzumessung in der Deutschen Demokratischen Republik, Dissertation, Berlin 1956, S. 108. 16 Vgl. Buchholz, ?Zum schweren Fall gern. ? 30 StEG und zum Tatbestand der Untreue?, NJ 1965 S. 54, unter Hinweis auf Marx, ?Debatten ueber das Iiolzdiebstahlsgesetz?, in: Marx/ Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1957, S. 114. 17 Vgl. dazu OG, Urteile vom 29. Oktober 1965 2 Zst 3/65 (NJ 1965 S. 746), vom 29. Oktober 1965 2 Zst 5/65 (NJ 1965 S. 768) und vom 17. Februar 1966 - 2 Zst 3/66 - (NJ 1966 S. 441) sowie die im letzten Urteil zitierte Entscheidung vom 18. Maerz 1965 -2 Ust 4/65 - (NJ 1965 S. 362). 704;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen. Die Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechend, ständig vervollkommnet und weiter ausgeprägt werden muß. In diesem Prozeß wächst die Rolle des subjektiven Faktors und die Notwendigkeit seiner Beachtung und Durchsetzung, sowohl im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze zur Regelung des Dienstverhältnisses mit den auf dem Gebiet der Abwehr tätigen Offizieren im besonderen Einsatz Staatssicherheit und zur Regelegung der Vereinbarungen mit den auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen der feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen feindlich-negativer Kräfte gründlich aufzuklären und auf dieser Basis die vorbeugende Arbeit Staatssicherheit noch wirksamer zu gestalten.

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