Dokumentation Neue Justiz (NJ), 21. Jahrgang 1967 (NJ 21. Jg., Jan.-Dez. 1967, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-776)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Seite 704 (NJ DDR 1967, S. 704); ?Kategorien des Strafvollzugs generell Stellung zu nehmen und damit eine differenzierte Anleitung, besonders beim Ausspruch kurzfristiger Freiheitsstrafen gegen mehrfach Vorbestrafte, zu geben. Das waere aber, wenn schon die Kassationsbeduerftigkeit bejaht wurde, notwendig gewesen. Untersuchungen durch das Oberste Gericht haben ergeben, dass die Kassationsrechtsprechung der verschiedenen Bezirkgerichte nicht uneinheitlich ist. Die anleitende Taetigkeit des Obersten Gerichts muss sich daher nicht in erster Linie auf die Verhuetung bzw. die Korrektur unterschiedlicher Rechtsauffassungen der Bezirksgerichte konzentrieren, sondern auf die Vermittlung einheitlicher Grundsaetze darueber, wann eine Entscheidung kassationsfaehig und kassationsbeduerftig ist7. Notwendig ist ferner, in Auswertung und Verallgemei- 7 Mit diesen Voraussetzungen der Kassation Kassationsfaehigkeit und Kassationsbeduerftigkeit wird sich ein weiterer Beitrag befassen, der im naechsten Heft veroeffentlicht werden wird. nerung guter Arbeitsmethoden die Bezirksgerichte zu befaehigen, die Grundlage fuer eine gezielte, auf die Schwerpunkte der Rechtsprechung gerichtete Kassationstaetigkeit zu schaffen. Die Direktoren der Bezirksgerichte sind so zu qualifizieren, dass sie die fuer die weitere Vervollkommnung und Erhoehung der Wirksamkeit der Rechtsprechung bedeutsamen Probleme erkennen und einer Loesung zufuehren koennen. Die erforderlichen Qualifizierungsmassnahmen dazu sind mit dem Ministerium der Justiz zu beraten und abzustimmen. Die Anleitung der Praesidien der Bezirksgerichte zur weiteren Entwicklung der Kassationsrechtsprechung ist Bestandteil der Leitungstaetigkeit des Obersten Gerichts. Sie hat das Ziel, die vom Obersten Gericht erarbeiteten Prinzipien der Kassationstaetigkeit zum bestimmenden Element der Kassationsrechtsprechung der Bezirksgerichte zu machen. Insofern ist sie Ausdruck der Verwirklichung des demokratischen Zentralismus in der gerichtlichen Taetigkeit. Dr. ULRICH DAHN, wiss. Mitarbeiter am Institut fuer Strafrechtspflege und Kriminalitaetsbekaempfung an der Deutschen Akademie fuer Staats- und Rechtswissenschaft ?Walter Ulbricht? ROLF SCHROeDER, Richter am Obersten Gericht Probleme der Strafzumessung (Schluss*) Die Elemente des Systems der Strafzumessung Im folgenden werden wir zunaechst die einzelnen Elemente des Systems der Strafzumessung darstellen und dabei zugleich ihre Wertigkeit bestimmen. Schliesslich werden wir an Hand des Relationsgefueges Schuld Folgen Persoenlichkeit bei Strassenverkehrsdelikten versuchen, in die Struktur12- dieses Systems einzudringen. 1. Das Objekt der Straftat Das mit der Straftat angegriffene Objekt13 bestimmt den Charakter, die spezifische Angriffsrichtung und die spezifische Gefaehrlichkeit der Straftat. Der unterschiedlichen Bedeutung der Objekte traegt bereits das Strafgesetz durch die jeweiligen differenzierten Strafandrohungen Rechnung, so z. B. durch hoehere Strafandrohungen bei Verbrechen gegen das Leben als bei Verletzungen der Gesundheit. Deshalb darf die unterschiedliche Bedeutung der einzelnen Objekte nicht noch einmal bei der Bemessung der Strafe im Einzelfall innerhalb der schon durch das Gesetz abgesteckten Grenzen beruecksichtigt werden. Hier stellt sich das Objekt nicht mehr als eigentliches Element der Strafzumessung dar. Es ist aber nicht nur berechtigt, sondern sogar notwendig, das Objekt als Element des Systems der Strafzumessung zu behandeln, weil die Kenntnis * Der erste Teil dieses Beitrags ist in NJ 1967 S. 622 ff. veroeffentlicht. 12 Wir verwenden den Begriff ?Struktur? im kybernetischen Sinne, d. h. als Menge der die Elemente eines Systems miteinander verbindenden Relationen und aller dazu isomorphen Relationsgefuege. Vgl. Klaus, Woerterbuch der Kybernetik, Berlin 1967, S. 625. 19 Objekt jeder Straftat sind die gesellschaftlichen Verhaeltnisse unserer sozialistischen Ordnung und die sich in ihnen vollziehenden Prozesse des materiellen und geistigen Lebens der Menschen, die durch die Verletzung spezifischer Interessen bestimmter Subjekte gesellschaftlicher Verhaeltnisse beeintraechtigt werden, sowie die zur Durchsetzung und Gewaehrleistung der spezifischen Interessen und damit zur Entwicklung und Sicherung der gesellschaftlichen Verhaeltnisse von den Arbeitern und Bauern und ihren Verbuendeten geschaffenen Strafrechtsverhaeltnisse. (Vgl. Orschekowski, Das Verbrechensobjekt im Strafrecht der DDR, Habilitationsschrift, Leipzig 1963.) des angegriffenen Objekts es ermoeglicht, die Straftat in ihren gesellschaftlichen Zusammenhaengen und damit wirklichkeitsgetreu einzuschaetzen14 15. 2. Die Folgen und Auswirkungen der Straftat, Folgen und Auswirkungen der Straftat sind diejenigen Tatumstaende, die durch die strafbare Handlung verursacht worden sind. Zu ihnen gehoeren die materiellen und die ideellen, die unmittelbaren und die weitergehenden, die tatsaechlich eingetretenen und die moeglichen Folgen13. Buchholz hat bereits darauf hingewiesen, dass ?bei Eigentumsdelikten, die als wertmaessige Schmaelerung der Vermoegenssubstanz des betroffenen Eigentums auftreten, der Wert des durch die Straftat Entzogenen das primaere, wenn auch nicht das einzige Kriterium der moralischen und rechtlichen Beurteilung der Handlung? ist16. Die Hoehe des tatsaechlich bewirkten Schadens ist bei Angriffen auf das Eigentum in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: Einmal ist sie bei Vergehen gegen gesellschaftliches Eigentum ein wichtiges Kriterium fuer das Vorliegen eines schweren Falles nach ? 30 Abs. 2 StEG; zum anderen ist sie generell ein Massstab fuer die Bemessung der Strafe17. Die eingetretenen Folgen bestimmen aber nicht nur bei Eigentumsdelikten entscheidend die objektive Schaedlichkeit der Handlung; sie sind bei allen Arten von Straftaten von Bedeutung, so z. B auch bei Angriffen 14 Vgl. dazu OG, Urteile vom 6. Januar 1958 1 b Zst 11/58 -? (NJ 1958 S. 678), vom 30. Mai 1958 - 2 Zst IH 22/58 - (NJ 1958 S. 537) und vom 29. April 1958 - 1 b Ust 30/58 - (NJ 1958 S. 489). 15 vgl. Buchholz, Die gerichtliche Strafzumessung in der Deutschen Demokratischen Republik, Dissertation, Berlin 1956, S. 108. 16 Vgl. Buchholz, ?Zum schweren Fall gern. ? 30 StEG und zum Tatbestand der Untreue?, NJ 1965 S. 54, unter Hinweis auf Marx, ?Debatten ueber das Iiolzdiebstahlsgesetz?, in: Marx/ Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1957, S. 114. 17 Vgl. dazu OG, Urteile vom 29. Oktober 1965 2 Zst 3/65 (NJ 1965 S. 746), vom 29. Oktober 1965 2 Zst 5/65 (NJ 1965 S. 768) und vom 17. Februar 1966 - 2 Zst 3/66 - (NJ 1966 S. 441) sowie die im letzten Urteil zitierte Entscheidung vom 18. Maerz 1965 -2 Ust 4/65 - (NJ 1965 S. 362). 704;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 21. Jahrgang 1967, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Die Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1967 auf Seite 776. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 21. Jahrgang 1967 (NJ DDR 1967, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1967, S. 1-776).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

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