Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 98

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 98 (NJ DDR 1966, S. 98); So war es richtig, daß das Kreisgericht Neubrandenburg die auf Inventareinbringung gerichtete Klage einer Genossenschaft gegen zwei Mitglieder, die sich ihr mit einer LPG Typ I angeschlossen hatten, zum Anlaß nahm, schon vor Durchführung des Verfahrens mit dem Kreislandwirtschaftsrat die beim Zusammenschluß zweier Genossenschaften auftretenden Probleme zu beraten. Da der Kreislandwirtschaftsrat innerhalb seiner operativ anleitenden Tätigkeit schon vor dem Verfahren die Verhältnisse an Ort und Stelle unfer-sucht und bei der Klärung produktionsleitender Probleme auch zu solchen Fragen Stellung genommen hatte, die den späteren Streitgegenstand betrafen, konnte er maßgeblich dazu beitragen, daß die Zusammenhänge des Streitfalles umfassend aufgedeckt wurden. Im Ergebnis der Beratung führte das Kreisgericht eine Verhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit durch. Dazu wurden Vertreter anderer LPGs eingeladen, damit sie erkennen, welche Mängel und Hemmnisse ausgeräumt werden müssen, um unter Wahrung der Gesetzlichkeit Konflikte dieser Art nicht erst entstehen zu lassen. Das Kreisgericht konnte mit dieser Arbeitsweise dazu beitragen, daß ein für die weitere Entwicklung der Landwirtschaft im Kreise wichtiges Problem gelöst wurde. Auch der Vertreter des Landwirtschaftsrates war, wie er selbst erklärte, nach dem gerichtlichen Verfahren besser als vorher in der Lage, Ungesetzlichkeiten dieser Art entgegenzutreten und weiteren Konflikten vorzubeugen. Berührungspunkte in der Arbeit der Gerichte und der Landwirtschaflsräte gibt es auch insoweit, als die Landwirtschaftsräte über Maßnahmen und Regelungen der Genossenschaften zu befinden haben, aus denen sich vermögensrechtliche Streitigkeiten ergeben können. Dabei handelt es sich im wesenlichen darum, daß a) der Zusammenschluß zweier LPGs, der Übergang einer LPG zu einem höheren Typ oder die Änderung des Statuts registrierungspflichtig sind und das Gericht einen auf einer solchen Veränderung beruhenden Anspruch nicht anerkennen kann, wenn der Rat des Kreises die Registrierung nicht vorgenommen hat; b) der Landwirtschaftsrat berechtigt ist, Beschlüsse der Organe der LPG, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder das Statut verstoßen, aufzuheben-, und bei der Aufhebung eines solchen Beschlusses die darauf basierende vermögensrechtliche Maßnahme der Genossenschaft etwa die Einbehaltung der Endauszahlung auf Grund des Ausschlusses des Mitgliedes der LPG vom Gericht nicht anerkannt werden kann; c) der zuständige Bezirkslandwirtschaftsrat über die Fragen zu entscheiden hat, die bei Delegierung von Fachkadern in die LPGs einer Klärung bedürfenn. In diesen Fällen arbeiten Landwirtschaftsräte und Gerichte zwar auch zusammen, um die Gesetzlichkeit wiederherzustellen, den gesellschaftlichen Konflikt zu klären und weiteren Gesetzesverletzungen vorzubeugen. Das geschieht jedoch nicht durch Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen, sondern dadurch, daß jedes Organ die in seinen Verantwortungsbereich fallenden Entscheidungen trifft, deren Gesamtheit erst zum positiven Ergebnis führt. Werden diese Erfordernisse nicht beachtet, so kommt es zu schwierigen, oft langwierigen außergerichtlichen Auseinandersetzungen und auch zu gerichtlichen Verhandlungen, die ohne Ergebnis enden. 1 2 Vgl. Ziff. 55 Abs. 3 MSt Typ I; Ziff. 34 Abs. 3 MSt Typ II; Ziff. 58 Abs. 2 MSt Typ III. 3 Vgl. den Beschluß des Präsidiums des Ministerrats der DDR über die Ausbildung, die Aufgaben, den Einsatz, die Verteilung und Umverteilung landwirtschaftlicher Fachkader vom 1. Juni 1962 (GBl. II S. 373) nebst Ergänzungsbesphlüssen. Vgl. auch den Beitrag von Puls auf S. 112 ff. dieses Heftes. So wurden z. B. im Bezirk Neubrandenburg wegen der Vergütung eines nach dort delegierten Spezialisten unter Mitwirkung des Kreislandwirtschaftsrates außergerichtliche Auseinandersetzungen über einen Zeitraum von zwei Jahren geführt, die ergebnislos veliefen, weil die Sache nicht an den für Kaderfragen dieser Art zuständigen Bezirkslandwirtschaftsrat herangetragen worden war. Dies geschah auch nicht durch den Senat des Bezirksgerichts, nachdem der Direktor das inzwischen rechtshängig gewordene Verfahren richtigerweise an das Bezirksgericht herangezogen hatte, um zur Lösung eines für die landwirtschaftliche Enwick-lung der Nordbezirke wichtigen Problems beizutragen. Die Gerichte brauchen die Beratungen und Konsultationen über Grundfragen der Entwicklung der Landwirtschaft in ihrem Bereich und über die jeweiligen Hauptaufgaben, die von den Landwirtschaftsräten in Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften gelöst werden müssen, um den Gleichklang zwischen gesamtgesellschaftlicher Entwicklung und Rechtspflege zu sichern. Sie benötigen die Kenntnisse und Erfahrungen der Landwirtschaftsräte auch im Einzelfall, um sich in den oft komplizierten gesellschaftlichen Erscheinungen zurechtzufinden. Andererseits müssen sie auch ihnen bekannt gewordene Probleme und aufgetretene Hemmnisse mit ihren Ursachen und Umständen den Landwirtschaftsräten vermitteln, damit diese den Produktionsprozeß mit hoher Sachkunde leiten und die den weiteren Aufbau störenden Faktoren beseitigen können (§ 2 Abs. 2 GVG). Formen der Zusammenarbeit zwischen Gericht und Landwirtschaftsrat Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit ist im allgemeinen vorhanden. Die Zusammenarbeit selbst ist jedoch in den einzelnen Kreisen und Bezirken unterschiedlich und entspricht noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen. Sie ist noch zu sporadisch und zu sehr auf die Lösung des Einzelfalles abgestellt, obwohl die Vorteile einer guten Zusammenarbeit im Verfahren offensichtlich sind. Das ist der gerichtlichen Tätigkeit abträglich. Die Formen der Zusammenarbeit sind unterschiedlich und lassen sich nicht schematisieren. Als vorteilhaft haben sich Besprechungen und Konsultationen zu beiderseitig interessierenden Fragen, die Information über wichtige, die Tätigkeit des anderen Organs betreffende Probleme, die gemeinsame Klärung von Problemen, die durch Eingaben oder durch Vorsprachen bei der Rechtsantragsstelle oder in der Rechtsauskunft bekannt wurden, gemeinsame Prozeßauswertungen, die Unterstützung des Gerichts bei der Qualifizierung der Mitarbeiter des Landwirtschaftsrates und der LPG-Bauern, die Mitwirkung der Landwirtschaftsräte im gerichtlichen Verfahren und die Hinweisschreiben der Gerichte zur Verbesserung der Arbeit der Landwirtschaftsräte erwiesen. Die Mitwirkung der Landwirtschaftsräte im gerichtlichen Verfahren Die Gerichte haben immer gewissenhaft zu prüfen, ob eine über den Rahmen der allgemeinen Zusammenarbeit hinausgehende Mitwirkung des Landwirtschafts-i’ates im konkreten Verfahren geboten ist, um sachkundig entscheiden zu können. Seine Mitwirkung wird insbesondere dann unbedingt erforderlich sein, wenn eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung nur unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Kenntnisse der Landwirtschaftsräte erreicht werden kann. Auch hierbei ist ökonomisch zu verfahren. Die Mitarbeiter der Landwirtschaftsräte sind dort einzubeziehen, wo auf ihre speziellen Kenntnisse nicht verzichtet werden kann; sie dürfen aber anderer- 98;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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