Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 746

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 746 (NJ DDR 1966, S. 746); große moralische Wirkung auf das Mitglied des Kollektivs, dessen Verschulden Anlaß zu dieser Verpflichtung war. In fast allen diesbezüglichen Bürgschaften werden ähnliche Verpflichtungen erhoben. Diese werden auch erfüllt. An der hier gezeigten Problematik wird zugleich deutlich, wie wichtig es ist, daß die in der Bürgschaft festgelegten Maßnahmen auf den konkreten Fall zugeschnitten sind. Vielen Bürgschaften mangelt es jedoch noch an dieser Bezogenheit, die das konkrete Verhältnis von Bedingungen, Verhalten, Tat und Täter umschließen müßte. Von allgemeiner Bedeutung sind auch folgende in der von uns angefertigten Analyse auffallenden statistischen Korrelationen. 46 Rechtsverletzer sind Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr. Davon sind 39 Mitglieder der FDJ. Über den Einfluß der sozialistischen Jugendorganisation auf die Lebensgestaltung dieser Jugendlichen sagen die Verfahrensunterlagen nur in fünf Fällen etwas aus. In den Bürgschaften wird ebenfalls nur in wenigen Fällen auf eine Verbindung mit der FDJ hingewirkt. Weiterhin ist beachtlich, daß nur 20 Urteile Feststellungen über den Einfluß der Familie auf das Leistungsund Sozialverhalten der Rechtsverletzer enthalten. Dieser Faktor wird offenbar nicht nur bei Jugendlichen, sondern allgemein im Strafverfahren sowohl in seinem positiven als auch negativen Einfluß unterschätzt. Obwohl in 31 Bürgschaften die Verbindung mit der Familie für notwendig gehalten wird, tragen auch sie insgesamt gesehen diesem Faktor noch ungenügend Rechnung. Fast 40 °/o der Täter haben die achte Klasse nicht erreicht. Sie bilden zugleich den Hauptanteil der Hilfsarbeiter. Viele Straftaten sind auf ein wenig entwik-keltes geistig-kulturelles Niveau zurückzuführen. Daher ist beachtlich, daß in 59 Bürgschaften Qualifizierungsmaßnahmen festgelegt wurden, in 62 Fällen auf die bewußte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hingewirkt wurde und in 68 Fällen Maßnahmen zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung und deren Kontrolle ergriffen wurden. Die Ergebnisse der Analyse weisen auch darauf hin, daß die gesellschaftlichen Organisationen die Mehrzahl der Rechtsverletzer ist organisiert die Kollektive noch unzureichend bei der Erziehung und Selbsterziehung von Rechtsverletzern unterstützen. So hat z. B. die Gewerkschaftsorganisation im Betrieb dadurch, daß das Bürgschaftskollektiv vielfach mit der Gewerkschaftsgruppe identisch ist, ihre Erziehungsaufgabe nicht automatisch erfüllt. Gerade durch eine aktivere Mitwirkung der gewerkschaftlichen Organisationen im Betrieb kann die gesellschaftliche Erziehung von Rechtsverletzern maßgeblich verbessert werden. Zum Zusammenwirken staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen mit dem Kollektiv Der Wirkungsgrad der gesellschaftlichen Bürgschaft wird im Einzelfall wesentlich jlurch ein übereinstimmendes Zusammenwirken der wirtschaftsleitenden Organe des Betriebes, der Massenorganisationen, der Or-gange der Rechtspflege und der Kollektive im Arbeitsund Lebensbereich des Rechtsverletzers bestimmt. Von den Prinzipien der marxistischen Erziehungstheorie getragene Bürgschaften sind geeignet, das zur Umerziehung des Täters angestrebte Ziel zu erreichen. Trotzdem ist es erforderlich, die moralisch-erzieherischen, disziplinarischen und strafrechtlichen Möglichkeiten sinnvoll abgestimmt und unter strikter Wahrung der Rechte und Interessen des Täters entsprechend den konkreten Erfordernissen anzuwenden und dadurch den Täter zur Bewährung und Wiedergutmachung zu veranlassen. Die Berichte der Kollektive über den Stand der Erfüllung der Bürgschaften zeigen, daß fast ausnahmslos moralische Stimuli zur Erreichung des angestrebten Zieles angewandt wurden. Lob und Anerkennung der Leistungen dm Arbeitsprozeß, kameradschaftliche Hilfe und Unterstützung, Kritik und Tadel gegenüber Mängeln, Bildung neuer Interessensphären, Ausschaltung negativer Einflüsse, Befähigung zur sinnvollen Freizeitgestaltung und Einflußnahme auf die Herstellung ordentlicher Beziehungen des Täters zu seiner Familie und zu den Nachbarn sind die wichtigsten Formen und Methoden zur Realisierung der Bürgschaften0. Die Bürgschaft selbst und vor allem ihre Realisierung machen eine unmittelbare Zusammenarbeit der bürgenden Kollektive mit den wirtschaftsleitenden Funktionären und den Massenorganisationen, besonders der Gewerkschaft, notwendig. So wurden in 21 Bürgschaften Forderungen nach Verbesserung der wirtschaftsleitenden Tätigkeit, Erhöhung der Kontrolle über die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, kontinuierliche Materialbereitstellung, Kontrolle über Werkzeuge und Material gestellt, ln 20 Fällen erhoben die Kollektive Forderungen gegenüber Leitungen der Massenorganisationen, und in vier Fällen wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit in Betriebsberufsschulen und Wohnheimen gefordert. Diese Hinweise auf eine straffere Ordnung und Disziplin im Produktionsablauf, auf konkrete Arbeit der Massenorganisationen mit ihren Mitgliedern, bewußte und zielgerichtete Steuerung des Verhaltens der Werktätigen innerhalb und außerhalb der Produktion werden jedoch vielfach noch nicht genügend beachtet. Dadurch wird nicht selten das Anliegen der Kollektive, zur Überwindung von Fehlern und Schwächen beizutragen, die im unmittelbaren Zusammenhang zur Straftat stehen, in Frage gestellt bzw. unmöglich gemacht. Die Überwindung dieses Mangels ist gegenwärtig eines der wichtigsten Kettenglieder zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Bürgschaft. Die Rechtspflegeorgane können dazu gleichfalls beitragen. So sollten bereits im Ermittlungsverfahren in die Beratungn mit den Kollektiven Vertreter der Betriebs- und Gewerkschaftsleitung einbezogen werden. Dadurch ist es diesen möglich, Anregungen für die Ausgestaltung der Bürgschaft zu geben, und es werden bereits zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit nach der gerichtlichen Bestätigung der Bürgschaft geschaffen. Die Gerichte sollten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben hinsichtlich der Gestaltung und Durchsetzung der kollektiven Erziehung und Selbsterziehung stärker mit den leitenden Funktionären in den Betrieben Zusammenarbeiten, damit diese den Kampf gegen Fehlverhalten und Gesetzesverletzungen, das Streben nach höchster Ordnung und Disziplin und die Einordnung des Rechtsverletzers wie aller Werktätigen in dieses System zum festen Bestandteil sozialistischer Leitungstätigkeit machen. Das ist zugleich der Weg, um die 0 Die einzelnen Formen der Realisierung der Maßnahmen gliedern sich wie folgt: In 33 Fällen wurden neue Interessensphären gebildet. In 128 Fällen legten die Kollektive besonders auf die kollektive Beurteilung des Leistungs- und Sozialverhaltens im Kollektiv bzw. auf die Selbsterziehung des Täters Wert. Eine unmittelbare Einflußnahme auf die sinnvolle Gestaltung der Freizeit erfolgte in 08 Fällen. In 31 Fällen nahmen die Kollektive Verbindung zur Familie des Rechtsverletzers auf, und in 15 Fällen stellten sie Verbindungen zu den gesellschaftlichen Kräften im Wohngbiet her. Für die hohe moralische Kraft und die Autorität sozialistischer Kollektive spricht, daß von den 172 erfaßten Tätern, für die eine Bürgschaft übernommen wurde, nur fünf rückfällig geworden und bei drei Tätern keine wesentlichen Veränderungen in ihrem Verhalten festzustellen sind. 746;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 746 (NJ DDR 1966, S. 746) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 746 (NJ DDR 1966, S. 746)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der sich aus aktuellen perspektivischen Sicherheitsbedürfnissen ergebenden Aufgaben und der dazu erforderlichen Qualifizierung der analytischen und vergleichenden Arbeit, das Erkennen und Bekämpfen solcher konkreter feindlicher Angriffe sowie Mittel und Methoden ihrer Tätigkeit, die differenzierte Einschätzung von in den Menschenhandel einbezogenen und abgeworbenen Personen und ihrer Handlungen, die ständige Suche, Schaffung und Aufbereitung von Ansatzpunkten und Möglichkeiten für die Arbeit im Operationsgebiet sind rechtzeitig mit der federführenden Linie abzustimmen. Die Nutzung der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik für die Aufklärung und äußere Abwehr ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X