Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 704

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 704 (NJ DDR 1966, S. 704); duckums&k au Die Begutachtung und Behandlung erwachsener und jugendlicher Täter Herausgegeben von Dr. med. habil. Dr. rer. nat. Hans Szewczyk. Schriftenreihe „Medizinisch-Juristische Grenzfragen“, Heft 9. VEB Gustav Fischer Verlag, Jena 1966, 295 S.; Preis: 14,60 MDN. Die Veröffentlichung dieses ausführlichen Berichts über das III. Internationale Symposion „Über aktuelle Fragen der Gerichtspsychiatrie“, das vom 21. bis 23. September 1964 an der Charite zu Berlin stattfand (vgl. NJ 1964 S. 664 ff.), ist ein großes Verdienst des Herausgebers. Die auf dem Symposion gehaltenen Vorträge sind übersichtlich nach Schwerpunkten geordnet. Da in den meisten von ihnen die Teilprobleme außerdem hervorgehoben werden, ist dem Leser das Nachschlagen zu bestimmten Spezialfragen wesentlich erleichtert. Das Symposion hat erneut bestätigt, daß eine enge Zusammenarbeit von Juristen, Medizinern und Psychologen bei der Klärung der Voraussetzungen, des Wesens und der Grenzen der strafrechtlichen' Verantwortlichkeit, der Ursachen der Kriminalität und der Maßnahmen zu ihrer Überwindung sowie des Wesens und der inhaltlichen Ausgestaltung der Straf- und Erziehungsmaßnahmen von großem Nutzen ist. Der Psychologe und der Psychiater müssen mit ihren Erkenntnissen vom Wesen des Menschen dabei helfen, „den Sinn des sozialistischen Strafrechts in der Praxis der Rechtspflege zu verwirklichen“ (S. 24). Die Arbeit gliedert sich in vier Hauptteile. Der erste Teil befaßt sich mit der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit im künftigen Strafgesetzbuch (u. a. mit Vorsatz und Fahrlässigkeit, Zurechnungsfähigkeit und verminderter Zurechnungsfähigkeit, dem Affekt, den Aufgaben und Möglichkeiten des psychiatrischen Sachverständigen sowie die Einweisung psychisch Kranker). Im zweiten Teil werden die speziellen Probleme des jugendlichen Rechtsbrechers aus der Sicht eines Kinderneuropsychiaters, eines Psychologen, eines Strafrechtlers und eines Pädagogen behandelt. Im dritten Teil sind die Referate über die Sexualkriminalität, den Alkoholismus und seine Bekämpfung und die Täterpersönlichkeit bei schweren Gewaltverbrechen zusammengefaßt. Der letzte Abschnitt vermittelt einen Überblick über Probleme der Strafrechtsreform, der Begutachtung und Therapie von erwachsenen und jugendlichen Tätern, wie sie in einer Reihe von Ländern außerhalb der DDR erörtert worden sind. Das Studium der einzelnen Vorträge ist eine gute Grundlage für das tiefere Verstehen der Verschuldenskonzeption im Strafrecht der DDR. Es wird auf Erscheinungen der menschlichen Persönlichkeit hingewiesen, deren Begreifen eine wesentliche Voraussetzung für das Beurteilen bestimmter Verhaltensweisen ist. Unzutreffende Beurteilungsmaßstäbe können zu einseitigen Einschätzungen der Täterpersönlichkeiten führen. So wird beispielsweise im Bereich der Sexualkriminalität auch nach der sozialistischen Verschul-tienskonzeption nicht immer leicht zu entscheiden sein, wann eine strafrechtliche Verantwortlichkeit noch begründet ist und in welchen Fällen eine ärztliche Heilbehandlung erfolgen soll (S. 48). Es ist hier nicht möglich, alle wesentlichen Problemstellungen und Ergebnisse des Symposions anzuführen oder gar zu werten. Besondere Aufmerksamkeit verdient der Vortrag von Schwarz, der sich mit den Sexualdelikten in forensisch-psychiatrischer Sicht beschäftigt (S. 145 ff.). Schwarz, der u. a. über die Problematik der Unzucht an Kindern referiert, behandelt das heikle Gebiet der Sexualkriminalität mit großer Sachlichkeit und verständnisvollem Urteil. Er begründet an Hand instruktiver Beispiele die Erwägungen für die Bejahung oder Verneinung der Zurechnungsfähigkeit als wesentliche Voraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und fördert damit beim Leser eine wissenschaftlich fundierte Einstellung zu diesen schwierigen Fragen. Bemerkenswert sind auch die Ausführungen von Szewczyk über die Aufgaben der Sachverständigen. Er hebt zu Recht hervor, daß es zu den Aufgaben des psychiatrischen und des psychologischen Sachverständigen gehört, „neben der Phänomenologie, also einer Beschreibung der Persönlichkeit und der Eingliederung in ein Diagnosenschema, soweit es geht zu den Ursachen und Mitbedingungen der Entwicklung und der besonderen Persönlichkeitsstruktur des Menschen vorzustoßen“. Es gehöre fernerhin zu den Aufgaben des Gutachters, „Verallgemeinerungen zu finden, die .mithelfen, Ursachen, Mitbedingungen und Anlässe der Kriminalität zu erforschen und mit geeigneten Maßnahmen hierauf zu reagieren“ (S. 37). Diese richtige Aufgabenstellung unterstreicht die Notwendigkeit, Mediziner und Psychologen bereits während des Studiums mit den Grundsätzen der Tätigkeit der sozialistischen Rechtspflege bekannt zu machen. Umgekehrt müssen den Juristen die Grundprobleme der Psychiatrie und Psychologie vermittelt werden. Der Sammelband ist ein wertvoller Beitrag zu Problemen des sozialistischen Strafrechts und kann deshalb besonders auch den in der Praxis tätigen Juristen empfohlen werden. Prof. Dr. habil. Hans Hinderer und Dr. Kurt Gr athenauer, Institut für Strafrecht der Universität Halle Dr. med. Dr. Sc. Kurt Freund: Die Homosexualität beim Mann S. Hirzel Verlag, Leipzig 1965, 2. Auflage, XII, 321 S.; 19 Abb. und 54 Tabellen; Preis: 19,95 MDN. Der Autor dieses wissenschaftlichen Werkes ist Dozent am Psychiatrischen Forschungsinstitut in Prag. Er stützt sich auf umfangreiche Untersuchungen von homosexuellen Männern, die an der Prager Psychiatrischen Universitäts-Klinik vorgenommen wurden, und auf die damit verbundene Forschungsarbeit. Außerdem hat er nach dem Literaturverzeichnis annähernd 800 Veröffentlichungen, die mit der Problemstellung der Studie in Zusammenhang stehen, verarbeitet Auf Grund seiner Erkenntnisse und Erfahrungen konnte der Verfasser kritisch zu eigenen Untersuchungsergebnissen und zu den Auffassungen anderer Autoren Stellung nehmen. Freund ist zu der Schlußfolgerung gelangt, daß es nicht erforderlich ist, die Strafbarkeit homosexueller Verhaltensweisen beizubehalten, soweit nicht besonders erschwerende Umstände vorliegen. Auf Grund einer Anregung der Psychiatrischen Sektion' der Ärztegesellschaft wurde dementsprechend Anfang 1965 das Strafgesetzbuch der CSSR (§ 244) neugefaßt( S. VII). Danach wird nur bestraft, 1. wer nach Erreichung des 18.Lebensjahres mit einer Person unter 18 Jahren gleichgeschlechtlich verkehrt, 2. wer dazu ein Abhängigkeitsverhältnis ausnutzt, 3. wer dafür Bezahlung entgegennimmt oder leistet, 4. wer dadurch öffentliches Ärgernis erregt. Zu den Ursachen vertritt der Autor u. a. die Auffassung, „daß das Angeborensein der meisten Fälle von Homosexualität beim Mann sehr wahrscheinlich“ sei (S. 180). Im abschließenden Kapitel (S. 239 ff.), das den Fragen der Therapie gewidmet ist, wird ausgeführt, es sei bisher nicht gelungen, die Wirksamkeit einer der bei Homosexualität praktizierten Behandlungsmethoden nachzuweisen (S. 276). Relativ günstig beurteilt der Verfasser die psychotherapeutischen Methoden. Das Buch wendet sich in erster Linie an den Mediziner. Seine Ergebnisse sind aber auch für die kriminologische Forschung von grundlegender Bedeutung. Ferner ergeben sich aus der Monographie wertvolle Anregungen für unsere künftige Strafgesetzgebung, auch zur Vertiefung unseres gegenwärtigen Standpunkts zu dieser Frage, der im wesentlichen der Neuregelung in der CSSR entspricht. Prof. Dr. habil. Hans Hinderer, Halle 7 04;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 704 (NJ DDR 1966, S. 704) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 704 (NJ DDR 1966, S. 704)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Mitarbeiter hinsichtlich der Arbeit mit durch die Leiter und mittleren leitenden Kader, Die Einsatz- und Entwicklungskonzeptionen, die im Prinzip für jeden bestehen sollten, sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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