Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 69 (NJ DDR 1966, S. 69); von der Tatsache ausgegangen, daß es in den Bezirken neben grundsätzlichen gemeinsamen Problemen auch eine ganze Reihe von Fragen gibt, die territorialen oder ökonomischen Besonderheiten der einzelnen Bezirke entspringen. Es "hat auch berücksichtigt, daß die Entwicklung der Gerichte und die Qualität der Rechtsprechung in den Bezirken unterschiedlich sind. Dementsprechend hat das Oberste Gericht bei der Anleitung verschiedene Methoden und Formen angewandt, die entsprechend den jeweiligen Bedingungen auch von den Bezirksgerichten bei der Anleitung der Kreisgerichte praktiziert werden können. Operative Leitung und kurzfristige Überprüfungen der Rechtsprechung Kollegien, Senate, Kassationsantragsabteilungen und Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts haben in den einzelnen Bezirken operativ systematisch bedeutsame Probleme untersucht und ihre Erkenntnisse den Leitungen der Bezirksgerichte übermittelt. Das geschah insbesondere zur Vorbereitung von Plenartagungen der Bezirksgerichte. Dabei wurde auch überprüft, wie die Richtlinien und Beschlüsse des Plenums bzw. des Präsidiums des Obersten Gerichts im Bezirk durchgesetzt werden. Die Ergebnisse wurden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung im Bezirk einschließlich der Kassationstätigkeit des Bezirkrgerichts und der Eingabenbearbeitung für die Tätigkeit des Präsidiums und des Plenums des Bezirksgerichts verallgemeinert. Auf diese Weise war das Oberste Gericht in der Lage, zur Erhöhung der Qualität der Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte beizutragen. Eine weitere von den Senaten des Obersten Gerichts praktizierte Form der Leitung, die auch von den Senaten der Bezirksgerichte entsprechend angewendet werden kann, besteht darin, die Rechtsprechung der Gerichte auf einzelnen Teilgebieten an Hand der Urteilssammlungen kurzfristig zu überprüfen. Das kann ohne größeren Kraft- und Zeitaufwand geschehen und hat den Vorteil, daß der Überblick, den der Senat aus der Einschätzung der eigenen Rechtsprechung und aus Untersuchungen der Inspektionsgruppe hat, kurzfristig ergänzt und damit aktueller wird, ein ständiger Erfahrungsaustausch mit den Richtern möglich ist, der Senat die Qualifikation der auf seinem Sachgebiet tätigen Richter besser einschätzen kann, der Senat Hinweise für die Verbesserung seiner eigenen Arbeit erhält. Durch diese kurzfristigen Überprüfungen werden jedoch tiefer in die Probleme eindringende Untersuchungen auch komplexer Art nicht überflüssig. Berichterstattungen vor dem Präsidium Von großer Bedeutung für die Leitungstätigkeit des Präsidiums des Obersten Gerichts waren die Berichterstattungen von Direktoren der Bezirksgerichte. Da sie auf der Grundlage einer vom Obersten Gericht vorher ausgearbeiteten Konzeption erfolgten und auf einzelne Probleme beschränkt wurden, war es möglich, sich ausführlich mit der Tätigkeit der Gerichte auf dem jeweiligen Gebiet zu beschäftigen und das Oberste Gericht umfassend zu informieren. Es hat sich jedoch als zweckmäßig erwiesen, die Berichte durch Untersuchungen durch das Oberste Gericht, z. B. durch Mitglieder der Inspektionsgruppe oder der Senate, zu ergänzen. Erst diese Verbindung von Bericht und Gegenbericht ermöglicht es dem Präsidium des Obersten Gerichts, durchdachte Schlußfolgerungen für die weitere Leitungstätigkeit zu ziehen. Dazu ist aber auch notwendig, daß die Bezirksgerichtsdirektoren ihren Bericht mit den Mitgliedern des Präsidiums des Bezirksgerichts kollektiv vorbereiten. Auch die Präsidien der Bezirksgerichte sollten Berichte der Kreisgerichtsdirektoren, die vorher im Richterkollektiv des Kreisgerichts beraten wurden, entgegennehmen. Solche Berichte sollten sich jedoch nicht auf die Leitungstätigkeit im allgemeinen beschränken, sondern auch eine Analyse der Rechtsprechung auf einzelnen, für den Bezirk besonders wichtigen Gebieten enthalten. Der fachlich zuständige Senat des Bezirksgerichts könnte die Berichterstattung durch eigene Untersuchungen vorbereiten helfen und dadurch dem Präsidium eine reale Einschätzung des vom Direktor des Kreisgerichts erstatteten Berichts ermöglichen. Problemtagungen mit Richtern auf Spezialgebieten Die Kollegien des Obersten Gerichts sind seit einiger Zeit dazu übergegangen, . unter Verantwortung des jeweiligen Fachsenats Problemtagungen mit Richtern der Bezirksgerichte auf den einzelnen Spezialgebieten durchzuführen. Diese Tagungen sind sowohl für die Information des Obersten Gerichts als auch für die Anleitung der Bezirksgerichte eine große Hilfe. Sie werden durch Thesen vorbereitet, die auf die wichtigsten Fragen orientieren, so daß es den Richtern der Bezirksgerichte möglich ist, diese in ihrem Kollektiv zu erörtern und in der Problemtagung durchdachte Auffassungen darzulegen. Bereits vorher übermitteln die Richter der Bezirksgerichte dem Obersten Gericht die sie bewegenden Probleme, damit auch diese in der Tagung geklärt werden können. Ein so vorbereiteter Erfahrungsaustausch ermöglicht wie die Erfahrungen gelehrt haben eine auf hohem Niveau stehende Diskussion und erweitert die Kenntnisse der Richter. Deshalb sollten auch die Bezirksgerichte mehr echte Problemtagungen veranstalten. Da die auf den Direktorentagungen zu behandelnden Probleme meist sehr umfangreich sind und deshalb eine tiefgründige Diskussion einzelner Probleme auf Spezialgebieten nicht möglich, ist, sollten die bisherigen Stützpunktberatungen zumindest teilweise durch Problemtagungen ersetzt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die Konsultativräte bei den Senaten des Obersten Gerichts erwähnt werden, in denen Wissenschaftler verschiedener Disziplinen und Spezialisten aus der Praxis mitarbeiten. Hier werden gemeinsam mit dem Senat Fragen erörtert, die einer einheitlichen Beantwortung durch die Rechtsprechung bedürfen. Eine solche Zusammenarbeit hat sich für beido Seiten als nützlich erwiesen. Kritische Einschätzung der eigenen Arbeit Die qualifizierte Anleitung der nachgeordneten Gerichte erfordert auch, daß. die Senate ihre eigene Rechtsprechung kritisch einschätzen. In den Kollegien des Obersten Gerichts wird regelmäßig die Arbeit der Kassationsantragsabteilungen und der Senate auf dem Gebiet der Rechtsprechung, aber auch hinsichtlich der Qualifikation und Mitarbeit der einzelnen Senatsmitglieder eingeschätzt. Diese Einschätzungen sind geeignet, die Aufgaben herauszuarbeiten, die von den Senaten bzw. Abteilungen in der nächsten Zeit zu lösen sind, sowie zu klären, welche Probleme neu beurteilt werden müssen und wie die Senate die Anleitung der Gerichte verbessern können. Dadurch kann schneller und besser als bisher 69;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 69 (NJ DDR 1966, S. 69) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 69 (NJ DDR 1966, S. 69)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur verbunden, die für feindliche Provokationen, für die Organisierung von Grenzzwischenfällen, für die Durchführung ungesetzlicher Grenzübertritte und andere subversive Handlungen an unserer Staatsgrenze ausgenutzt werden können.

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