Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 68 (NJ DDR 1966, S. 68); dem für jeden Staatsanwalt die weitere Entwicklung in den Hauptzügen festgelegt wird; sie muß der Förderung menschlicher Qualitäten dienen. * Wir stehen am Beginn des neuen Jahres vor großen Aufgaben. Ihre Verwirklichung ist ein Teil des Kampfes um den Sozialismus, von dem Walter Ulbricht auf dem VI. Parteitag der SED sagte: „Der Kampf um den Sozialismus besteht wie jede Vorwärtsentwicklung in einem ständigen Ringen zwischen dem Alten, das überlebt ist, und dem Neuen, das sich durchsetzt. Dieser Kampf der Gegensätze führt zum Ziel, zur Verwirklichung des Ideals. Einen anderen Weg gibt es nicht.“9 Dieser vielseitige Prozeß wird auch in der Rechtspflege sichtbar, im Kampf um die Erziehung der Menschen, gegen Auffassungen und Gewohnheiten, die aus der alten, kapitalistischen Ordnung überkommen bzw. durch die imperialistische Propaganda eingedrungen sind. Wir stoßen damit über die juristisch exakte Entscheidung des Einzelfalles hinaus in das weite Feld des politischen und gesellschaftlichen Lebens vor. 9 W. Ulbricht, Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Aufgabe der SED (Referat auf dem VI. Parteitag der SED), Berlin 1963, S. 180. Oberrichter HANS REINWARTH, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts Oberrichter JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts Vervollkommnung des Arbeitsstils der Gerichte Das Präsidium des Obersten Gerichts hat Ende 1965 Berichte der Kollegien für Strafsachen und für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen über die Verwirklichung des Rechtspflegeerlasses entgegengenommen. Der nachstehende Beitrag ist eine überarbeitete Zusammenfassung der vom Präsidium bestätigten Berichte. D. Red. Die vor uns liegende Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Durchsetzung des neuen ökonomischen Systems nicht auf die Planung und Leitung der Volkswirtschaft beschränkt ist, sondern mehr als bisher alle gesellschaftlichen Prozesse umfaßt. Das 11. Plenum des Zentralkomitees der SED, das die Aufgabenstellung für die zweite Etappe des neuen ökonomischen Systems begründet, setzt auch für die weitere Arbeit der Rechtspflegeorgane neue Maßstäbe. Dabei geht es nicht schlechthin um die Überwindung von Mängeln, sondern um die weitere Erhöhung der Effektivität der gerichtlichen Tätigkeit. Zu ideologischen Fragen bei der Einbeziehung der Werktätigen In enger Verbindung mit der Auswertung der 11. Plenartagung des Zentralkomitees für die weitere Arbeit der Gerichte steht die Durchsetzung der Beschlüsse der 2. Plenartagung des Obersten Gerichts1 * S., der Forderung des Rechtspflegeerlasses entsprechend einen wissenschaftlichen Arbeitsstil zu entwickeln und die Leitungstätigkeit zu verbessern. Das ist insbesondere deshalb notwendig, weil es hinsichtlich der umfassenden Einbeziehung der Werktätigen in die Rechtspflege bei manchen Richtern noch ideologische Unklarheiten gibt. So wird die Kraft und die Bereitschaft der Werktätigen, die Rechtspflegeorgane bei der Verhütung und Zuriickdrängung der Kriminalität und bei der Überwindung zivil-, familien- und arbeitsrechtlicher Konflikte zu unterstützen, noch häufig nicht sinnvoll genutzt und damit die Wirksamkeit der gerichtlichen Tätigkeit wesentlich beeinträchtigt. Teilweise wird auch die Fähigkeit von Kollektiven, einen straffällig gewordenen Bürger zu erziehen, unrichtig beurteilt, vor allem dann, wenn es bei der erzieherischen Einwirkung Rückschläge gab. Es wird übersehen, daß die Entwicklung eines Menschen ein komplizierter Prozeß ist, der nicht ohne Widersprüche verläuft. 1 Vgl. Materialien der 2. Plenartagung des Obersten Gerichts in NJ 1964 S. 417 ff. und 456 ff. Die Kraft der Gesellschaft ist aber erforderlich, um einmal gestrauchelte Bürger zu einem den Gesetzen und den Normen der sozialistischen Moral entsprechenden Verhalten, zur freiwilligen Achtung unserer Gesetze zu erziehen. Die Einflußnahme des Kollektivs darf nicht in einer Bevormundung dieses Bürgers, in einer Reglementierung seines Lebens bestehen, sondern muß auf die Entwicklung seiner Persönlichkeit im Prozeß der Arbeit und auf geistigkulturellem Gebiet gerichtet sein, wobei seine Interessen und Fähigkeiten berücksichtigt werden müssen. Die Ausführungen Walter Ulbrichts auf der 11. Plenartagung des Zentralkomitees der SED2 geben wichtige Hinweise dafür, in welcher Weise die Gerichte Einfluß auf die Ausgestaltung der Erziehung von Rechtsverletzern, insbesondere bei Arbeitsplatzbindungen und Bürgschaftsübernahmen nehmen sollten, um die Auffassung zu überwinden, es gehe nur um die Erhöhung der Arbeitsmoral im engen Sinne. Falsch ist die Auffassung einiger Richter, man müsse die Anzahl der Bürgschaften und der Arbeitsplatzbindungen reduzieren und diese Form der Teilnahme der Werktätigen an der Erziehung von Rechtsverletzern nur dann anwenden, wenn in den Kollektiven „ideale“ Voraussetzungen dafür vorliegen. Das hieße aber, die Entwicklung der Kollektive auf diesem Gebiet dem Selbstlauf zu überlassen. Die Gerichte sind jedoch verpflichtet, auch auf die Entwicklung der Kollektive hinzuwirken und diese z. B. bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Bürgschaftserklärungen oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsplatzbindungen tatkräftig zu unterstützen. Die Notwendigkeit einer differenzierten Leitung der Rechtsprechung Die 11. Plenartagung des Zentralkomitees hat erneut deutlich gemacht, welche große Bedeutung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane zukommt. Auch hierzu hat das Oberste Gericht auf seiner 2. Plenartagung bereits grundlegende Hinweise gegeben, die jedoch noch nicht in genügendem Maße zur Grundlage der gerichtlichen Tätigkeit gemacht worden sind. In der Zwischenzeit hat das Oberste Gericht weitere Erfahrungen gesammelt, über die hier informiert werden soll. Das Oberste Gericht ist in seiner Leitungstätigkeit 2 w. Ulbricht, Probleme des Perspektivplanes bis 1970 (Referat auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1966, S. 99 ff. 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 68 (NJ DDR 1966, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 68 (NJ DDR 1966, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Verhalten beenden. Art und Umfang dieser Aufforderung sind exakt zu dokumentieren, da sie für eine evtl. Feststellung der strafrechtliehen Verantwortlichkeit von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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