Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 661

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 661 (NJ DDR 1966, S. 661); Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. August 1965 (NJ 1965 S. 580) gibt es Fortschritte. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Bezirks- und Kreisgerichten und den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB hat sich weiter entwickelt. Durch die Berichterstattung verschiedener Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte gemäß § 3 Abs. 2 AGO vor den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB und durch aktive Mitarbeit der Vorsitzenden der Senate und Kammern für Arbeitsrechtssachen in den Rechtskommissionen des FDGB wurden die besten Erfahrungen bei der Anwendung des Gesetzbuchs der Arbeit ausgetauscht und gemeinsam Maßnahmen beraten, um Mängel rasch zu beseitigen. Im Bezirk Gera betrug im I. Quartal 1966 die Mitwirkung der Gewerkschaft in arbeitsrechtlichen Verfahren gemäß § 3 Abs. 3 AGO und die Prozeßvertretung der Gewerkschaft gemäß § 17 AGO insgesamt 92,2 %. Im Bezirk Magdeburg erhöhte sich die gewerkschaftliche Mitwirkung von 24 % im Jahre 1964 auf 42 % im Jahre 1965 und erreichte damit den DDR-Durchschnitt. Auch im Bezirk Frankfurt (Oder) gibt es eine spürbare Entwicklung: von 29,1 % im Jahre 1965 auf 48,1 % im I. Quartal 1966. Noch nicht befriedigen kann die gewerkschaftliche Mitwirkung in einigen Kreisen des Bezirks Leipzig. Während im Kreis Schmölln eine fast hundertprozentige, gewerkschaftliche Mitwirkung erreicht wird und sie auch in den Kreisen Torgau und Döbeln relativ gut ist, bleibt sie in der Stadt Leipzig weit zurück. Gemeinsam mit dem FDGB-Bezirksvorstand Leipzig sollte das Bezirksgericht Maßnahmen beraten und festlegen, um den Bezirk Leipzig an das Niveau der Besten heranzuführen. Dabei sollten auch die guten Erfahrungen der Kreise, Schmölln, Torgau und Döbeln ausgewertet und verallgemeinert werden. Teilweise ist auch eine höhere Qualität der gewerkschaftlichen Mitwirkung und Prozeßvertretung festzustellen. So hat sich z. B. in der beim Kreisgericht Saalfeld anhängig gewesenen Lohnforder;ungssache KA 15/66 der Vertreter der Gewerkschaft vor der Verhandlung im Betrieb davon überzeugt, ob das Vorbringen des Klägers begründet war. Dabei sah er die Unterlagen durch' und stellte fest, daß das Verhältnis zwischen den Arbeitern und den Meistern verbessert werden muß. Auf Grund seiner Feststellungen konnte er sachkundig und überzeugend in der Verhandlung zur Klärung des Sachverhalts und bei der Beurteilung wichtiger Fakten mitwirken. Aber noch nicht in allen Fällen kann von einer echten Mitwirkung der Gewerkschaften im Verfahren gesprochen werden. In verschiedenen Fällen sind Gewerkschaftsvertreter in der Verhandlung anwesend, ohne den Standpunkt ihrer Leitung vorzutragen. Deshalb müssen die Gerichte die Qualität der gewerkschaftlichen Mitwirkung in jedem Fall gemeinsam mit den Schöffen einschätzen, um den zuständigen Gewerkschaftsleitungen begründete Empfehlungen geben zu können. Ein weiterer Mangel ist, daß noch nicht alle Gerichte den Gewerkschaften rechtzeitig den Verhandlungstermin mitteilen und daß sie ihnen keine Hinweise auf die wesentlichen Fragen des Streitfalls, auf gesetzliche Bestimmungen und die einschlägige Literatur geben, soweit das der Sache nach möglich und erforderlich ist. Eine Reihe von Entscheidungen lassen auch erkennen, daß das Gericht auf das Vorbringen der gewerkschaftlichen Vertreter zu wenig oder überhaupt nicht eingeht. Die Bezirksgerichte sollten auch in dieser Hinsicht auf die Durchsetzung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 25. August 1965 dringen. dlackt uud Justiz iu dar d&uudasrcpublik Dr. HARRY BREDERNITZ, wiss. Mitarbeiter am Institut für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Mitbestimmung im Betrieb und in der Wirtschaftspolitik eine Lebensfrage der Werktätigen Westdeutschlands Die westdeutschen Gewerkschaftstagungen der letzten Zeit, insbesondere der Kongreß der IG Chemie/Papier/, Keramik und die Betriebsrätekonferenz der IG Metall, legen Zeugnis ab von der Entwicklung des Klassenbewußtseins in bedeutenden Teilen der Arbeiterklasse Westdeutschlands trotz der noch' starken Einflüsse der bürgerlichen Ideologie. Tm Mittelpunkt der Diskussion auf den Gewerkschaftstagungen standen die Forderung nach dem Mitbestimmungsrecht im Betrieb und in der Wirtschaft sowie die Ablehnung der Notstandsgesetzgebung1. Die Mitbestimmung der Werktätigen ist das direkte Gegenteil der von Bundeskanzler Erhard propagierten „formierten Gesellschaft“, in der sich alle Gruppen und Schichten der westdeutschen Bevölkerung den sog. Gemeinschaftsaufgaben unterzuordnen haben, die letzten Endes von den Monopolen bestimmt werden1 2. Der Kampf um die Mitbestimmung ist demgegenüber darauf gerichtet, das Haupthemmnis zu überwinden, das einer demokratischen Wirtschaftspolitik entgegensteht: 1 Vgl. Wamke, „Die wichtigste Frage Verständigung der deutschen Arbeiterklasse“, Diskussionsbeitrag auf der 13. Tagung des Zentralkomitees der SED, Neues Deutschland (Ausgabe B) vom 20. September 1966, S. 4. 2 Vgl.: Erhards Theorie von der „formierten Gesellschaft“ und die westdeutsche Wirklichkeit, Aktuelle Beiträge der Staatsund Rechtswissenschaft, Heft 13, Potsdam-Babelsberg 1965, S. 5. das Privileg einer kleinen Schicht auf Führung der Gesellschaft3. Im folgenden soll an einigen Beispielen nachgewiesen werden, wie das Mitbestimmungsrecht der Werktätigen in Westdeutschland von der jeweiligen Klassenkampfsituation, insbesondere von der Kraft und Kampfentschlossenheit der Gewerkschaften, abhängt und wie die Monopole versuchen, die Arbeiterrechte mit Hilfe der Arbeitsgesetzgebung, Arbeitsrechtstheorie und Arbeitsrechtsprechung systematisch abzubauen. Die Entwicklung des Mitbestimmungsrechts bis zum Betriebsverfassungsgesetz Unmittelbar nach der Zerschlagung des Faschismus gab es auch in Westdeutschland, obwohl das Monopoleigentum an den Produktionsmitteln im wesentlichen unangetastet blieb, relativ günstige Voraussetzungen für die Entwicklung demokratischer Mitbestimmungsrechte, die auch von den demokratischen Kräften genutzt wurden. Sie fanden ihren Niederschlag in den Verfassungen und Betriebsrätegesetzen einiger westdeutscher Länder. Diese Gesetze gingen mehr oder weniger ausgeprägt von der Konzeption der Gleichberechtigung zwischen 3 Vgl. Maier, „Vorwärtsstrategie der Wirtschaft“, in: Wohin? Gedanken über eine demokratische Zukunft der Bundesrepublik, Berlin 1966, S. 67 ff. 661;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 661 (NJ DDR 1966, S. 661) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 661 (NJ DDR 1966, S. 661)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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