Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 645

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 645 (NJ DDR 1966, S. 645); Leitungstätigkeit. Eingeordnet in solche Forderungen an die sozialistische Leitungstätigkeit wie richtige Menschenführung, Organisierung eines kontinuierlichen Arbeitsablaufs, möglichst ständige Zuweisung von Arbeiten der im Arbeitsvertrag vereinbarten Art, leistungsgerechte Entlohnung, Förderung der Qualifizierung, Gewährleistung der Arbeitsdisziplin, wissenschaftliche Arbeitsgestaltung, soziale und kulturelle Betreuung, wirkt es unmittelbar auf die freie Entwicklung der Menschen, auf die Entfaltung ihrer schöpferischen Fähigkeiten im Produktionsprozeß ein und trägt zu einer guten sozialistischen Arbeitsatmosphäre bei. Die Aufgaben der Rechtspflegeorgane bei der Verwirklichung des Arbeitsvertragsrechts Die Rechtspflegeorgane haben die verantwortungsvolle Aufgabe, den Prozeß der technischen Revolution und der freien Entfaltung der Persönlichkeit mit den Mitteln des sozialistischen Arbeitsrechts zu fördern und mit dem Kampf gegen alle Rechtsverletzungen die dieser Entwicklung entgegenstehenden Hemmnisse überwinden zu helfen. Dabei setzen die im Konfliktfall zu treffenden Entscheidungen über den Einzelfall hinaus Maßsläbe für die weitere Gestaltung der arbeitsrechtlichen Verhältnisse. Deshalb kommt der Erhöhung der Effektivität der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts große Bedeutung zu. In konsequenter Befolgung und Fortführung des vom Programm des VI. Parteitages der SED gewiesenen Weges und der vom Rechtspflegeerlaß des Staatsrates vorgezeichneten Grundaufgaben geht es wie der Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates Dr. H o -mann auf der 25. Sitzung des Staatsrates forderte „um einen weiteren echten Schritt nach vorn, um eine neue Qualität und ein höheres Niveau bei der Verwirklichung des Grundanliegens des Rechtspflegeerlasses“. Der Maßstab dafür ist, „auf welche Weise die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und ihren einzelnen Gliedern es als ihre Pflicht betrachtet, jeder Verletzung der gesellschaftlichen Ordnung und damit auch jedem Verstoß gegen die Rechtsordnung entschieden entgegenzuwirken und die gesellschaftlichen Voraussetzungen auszubauen, die jeden Bürger für seinen Staat bewußt handeln lassen, die die neuen Beziehungen der Menschen zueinander und zur sozialistischen Gesellschaft fördern, unsere sozialistische Menschengemeinschaft stärken“4. Die Ausnutzung der durch den Rechtspflegeerlaß gegebenen Möglichkeiten wie der über die Entscheidung des Einzelfalls hinausgehenden Gerichtskritik, der zielgerichteten Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Verfahren, der Mitwirkung der Gewerkschaften am Verfahren ist daher ebenso erforderlich wie eine zügige, ordnungsgemäße Erledigung des Anliegens der Rechtsuchenden selbst. Eine gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung kann keinesfalls damit erreicht werden, daß wie z. B. beim Bezirksgericht Potsdam geschehen Entscheidungen in Arbeitsrechtssachen, nachdem sich schon die Verfahren selbst monatelang hingezogen hatten, erst nach mehreren Monaten abgesetzt und den Parteien zugesandt werden. Die gestaltende und erzieherische Aufgabe des sozialistischen Arbeitsrechts erfordert weiter seine einheitliche Anwendung in der Rechtsprechung und der betrieblichen Praxis. Streitigkeiten auf dem Gebiete des Arbeitsvertragsrechts machen nach wie vor einen erheblichen Anteil der Rechtsprechung der Kammern für Arbeitsrechtssachen aus. Im 1. Halbjahr 1966 betrugen sie 20,6 % aller Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um etwa 3 %. Das ent- 4 Homann, „Den Hechtspflegeerlaß auf höherem Niveau verwirklichen“, NJ 1966 S. 364. Auszeichnungen Anläßlich des 17. Jahrestages der Gründung der DDR wurden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze ausgezeichnet: Prof. Dr. Joachim Peck, Leiter der Arbeitsstelle für Völkerrecht an der Deutschen Akademie der Wissenschaften, in Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Festigung der DDR; Lucie von Ehrenwall, Direktor des Bezirksgerichts Cottbus, in Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau des Sozialismus und bei der Festigung und Stärkung der DDR; Dr. Joachim Hemmerling, Präsident des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen, in Anerkennung hervorragender Verdienste bei der Festigung und Stärkung des internationalen Ansehens der DDR. Mit der „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege" in Gold wurden ausgezeichnet: Dr. Kurt Cohn, Oberrichter am Obersten Gericht, Prof. Dr. Johannes Dieckmann, Präsident der Volkskammer, Gustav Feiler, wiss. Mitarbeiter an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Elfriede Göldner, Oberrichter am Obersten Gericht, Walter Grunert, Direktor des Kreisgerichts Naumburg. Herbert Grünstein, Stellvertreter des Ministers des Innern. Anton Plenikowski, Vorsitzender des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, Otto Sengpiel, ehern. Direktor des Kreisgerichts Wismar-Stadt, Erich Wagenknecht, Staatsanwalt beim Militär-Oberstaatsanwalt, Fritz Wrangel, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin. spricht dem insgesamt zu verzeichnenden Rückgang der Eingänge in Arbeitsrechtssachen. Allerdings gibt es gemessen an der Zahl der Arbeiter und Angestellten innerhalb der einzelnen Bezirke erhebliche Unterschiede im Arbeitsanfall. So sind in den Bezirken Neubrandenburg, Frankfurt (Oder) und Berlin die Eingänge mehr als doppelt so hoch wie in Halle, Karl-Marx-Stadt, Erfurt und Suhl. Während im Bezirk Neubrandenburg auf 10 000 Arbeiter und Angestellte 10,2 Klagen (Einsprüche) entfallen, sind es im Bezirk Halle nur 4,3. Ähnliche Auffälligkeiten gibt es auch zu einzelnen Rechtsgebieten. Ein Vergleich der Industriebezirke Halle und Dresden mit annähernd gleicher Beschäftigtenzahl und Struktur zeigt bei Streitigkeiten wegen Kündigung ein Verhältnis von 1 zu 4, wegen Entlassung ein Verhältnis von 1 zu 2 und wegen Beurteilungen ein Verhältnis von 1 zu 2,5. Zwischen den Bezirken Schwerin und Neubrandenburg 645;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 645 (NJ DDR 1966, S. 645) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 645 (NJ DDR 1966, S. 645)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

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