Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 642

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 642 (NJ DDR 1966, S. 642); tert werden könnten, zeigt sich anschaulich, wie cs um die von der Bonner Regierung immer wieder heuchlerisch deklarierten Menschenrechte bestellt ist. Die unrechtmäßige Verfolgung von Bürgern unserer Republik in Westdeutschland wird bis in die jüngste Zeit fortgesetzt. Das ganze Ausmaß der Polizei- und Justizwillkür gegen DDR-Bürger in Westdeutschland ist leider viel zu wenig Menschen bekannt. Nicht ein einziger der Verantwortlichen oder ihrer Helfer wurde für diese unmenschlichen Handlungen bisher in Westdeutschland bestraft. Wir unterbreiten der Öffentlichkeit die ungeheuerliche Tatsache, daß in letzter Zeit das Bonner Regime eine Reihe geheimer Bestimmungen durch das Innenministerium, das von ehemaligen Gestapoieuten beherrschte Amt für sog. Verfassungsschutz, das Justizministerium und andere Staatsorgane erlassen hat, die der verstärkten Diskriminierung und Verfolgung von DDR-Bürgern dienen. Offensichtlich sollen neue Fakten geschallen werden, um der Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten entgegenzuwirken. Angesichts der gegen jede Verständigung und Entspannung, gegen die DDR und die Interessen ihrer Bürger gerichteten Politik der westdeutschen Regierung hält die Regierung der DDR es für unumgänglich, die zum Schutze notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen. Mit dem Ihnen im Entwurf vorliegenden „Gesetz zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik“ soll den fortgesetzten eklatanten Verletzungen der Rechte der DDR und ihrer Bürger begegnet werden. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sind insbesondere darauf gerichtet, die Bürger der DDR vor der völkerrechtswidrigen Verfolgung durch die Organe der westdeutschen Bundesrepublik und deren Auswirkungen zu schützen, und ihre Rechte zu wahren. Gleichermaßen sollen die Bürger unserer Republik vor der völkerrechtswidrigen Verfolgung durch die Staatsorgane des besonderen Gebietes Westberlin geschützt und ihre Rechte gewahrt werden. Die Deutsche Demokratische Republik entspricht damit den Grundsätzen des Völkerrechts und handelt im Interesse der Menschlichkeit und Rechtssicherheit. In Konkretisierung des Völkerrechts wird mit § 1 ein exakter Straftatbestand geschaffen. Es ist die Bestrafung derjenigen vorgesehen, die in besonderem Maße völkerrechtswidrig und ausgehend von der westdeutschen Rechtsanmaßung Bürger der DDR wegen der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte verfolgen oder an ihrer Verfolgung mitwirken. Damit wird den Verantwortlichen in der westdeutschen Bundesrepublik deutlich gemacht, daß sie nicht ungestraft völkerrechtswidrige Bestimmungen gegen die Bürger der DDR anwenden dürfen. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer hat schon in seiner Erklärung vom 4. Juli 1966 zu dem am 23. Juni 1966 vom westdeutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit“ hervorgehoben, daß jede Amtshandlung, die auf diesem Gesetz und damit auf der Bonner Alleinvertretungsanmaßung beruht, volle persönliche Verantwortlichkeit für ein Völkerrechtsdelikt und für den Bruch der Verfassung der Bundesrepublik mit allen sich daraus ergebenden Folgen begründet. Der zweite Abschnitt dieses Gesetzentwurfs enthält Regelungen zur Wiedergutmachung von Schäden, die Bürgern der DDR durch die völkerrechtswidrige Tätigkeit von Organen oder Bürgern der westdeutschen Bundesrepublik zugefügt worden sind. Diese Bestimmungen sehen vor, daß durch Handlungen im Sinne des § 1 geschädigte Bürger vor den Bezirksgerichten der DDR ihre Schadenersatzansprüche gegen westdeutsche Organe, Einrichtungen und Bürger geltend machen können. Gemäß § 6 kann der Anspruch auf Schadenersatz, wenn er das besondere Gebiet Westberlin betrifft, sowohl gegen die dortigen Staatsorgane als auch gegen juristische oder natürliche Personen erhoben werden. Auch unabhängig von einem Strafverfahren können so derartige Schadenersatzansprüche von DDR-Bürgern in einem besonderen gerichtlichen Verfahren allseitig geprüft und rechtsverbindlich festgestellt werden. Eine derartige Regelung ist notwendig, weil unserem \ Staat und unseren Bürgern durch diese Willkürmaßnahmen schweres Unrecht und großer Schaden zugefügt wurden. Nach vorläufigen Berechnungen beträgt allein der Schaden, den DDR-Bürger durch unrechtmäßige Behandlung und Verfolgung in Westdeutschland erlitten haben unter Zugrundelegung des Lohnausfalls, des Produktionsausfalls, der Anwaltskosten, der Kosten für Heilbehandlung, Kur- und Krankenhausaufenthalt nach Rückkehr aus westdeutscher Haft sowie für Sterbegeld und Hinterbliebenenrenten und natürlich auch für Schmerzensgeld , bis Mitte 1966 viele Millionen Mark. Weigern sich die Verantwortlichen in Westdeutschland, diesen in einem ordentlichen Gerichtsverfahren festgestellten Ansprüchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nachzukommen, können die Organe der DDR an Stelle des Verurteilten Schadenersatz leisten. Damit geht der Schadenersatzanspruch auf die Organe der DDR über und kann zur gegebenen Zeit den Organen der westdeutschen Bundesrepublik präsentiert werden. Die westdeutsche Bundesregierung täte gut daran, der gegenwärtigen Lage in Europa Rechnung zu tragen. Wir fordern sie auf, ihre Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR einzustellen, die Realität der Existenz zweier deutscher Staaten und des besonderen Territoriums Westberlin endlich anzuerkennen und ihre Politik dementsprechend zu ändern. Das Ihnen vorliegende Gesetz wird dazu beitragen, der Bonner Regierung und den hinter ihr stehenden Kräften diese Realitäten erneut vor Augen zu führen und die Grundsätze des Völkerrechts gegenüber der anmaßenden und jeder Rechtsstaatlichkeit hohnsprechenden Politik der westdeutschen Bundesregierung durchzusetzen. Die Deutsche Demokratische Republik als Staat des Rechts und der Gesetzlichkeit entspricht mit diesem Gesetz nicht nur den Interessen ihrer Bürger, sondern auch den Interessen der friedliebenden Bürger Westdeutschlands, anderer Staaten und Westberlins. Stellungnahme des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer zum Gesetzentwurf, vorgetragen vom Abg. Klaus Sorgcnicht, Mitglied des Staatsrates Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer hat den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik eingehend beraten und ihm seine Zustimmung gegeben. Dieses Gesetz ist eine durch die aggressive, revanchistische Politik der westdeutschen Bundesregierung notwendig gewordene Maßnahme zum Schutze der Bürger unserer Republik. Die nach wie vor von der Bonner Regierung zur prinzipiellen Grundlage ihrer gesamten Politik erhobene Alleinvertretungsanmaßung richtet sich in ihren Auswirkungen nicht nur unmittelbar gegen die 642;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 642 (NJ DDR 1966, S. 642) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 642 (NJ DDR 1966, S. 642)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den anderen strafverfahrensrecht liehen Regelungen über die Beschuldigten-vernehmung spiegelt die im Gesetz enthaltene Forderung die Bedeutung der Wahrung: der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteiiichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit strikt eingehal-ten und unter den Bedingungen der Bahre mit noch höherer Qualität durchgesetzt wird.

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