Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 641

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 641 (NJ DDR 1966, S. 641); NUMMER 21 JAHRGANG 20 ZEITSCHRI NEUElUSTfZ FT FÜR RECHT w UND RECHTSWI BERLIN 1966 1. NOVEMBERHEFT SSENSCHAFT Maßnahmen zum Schutze der Staatsbürger- und Menschenrechte der Bürger der DDR Aus der Rede des Vorsitzenden des Ministerrates, Willi Stoph, zur Begründung des Gesetzentwurfs in der 22. Tagung der Volkskammer am 13. Oktober 1966 Nach den anerkannten Regeln und Normen des Völkerrechts ist es unzulässig, die Bonner Gesetze auf alle Deutschen auszudehnen, die nicht Bürger des westdeutschen Staates, sondern anderer Staaten sind. Die westdeutschen Gesetze und die dortige Gerichtsbarkeit können nur für die Bürger der westdeutschen Bundesrepublik Geltung haben. Das ist die eindeutige Rechtslage. Die in keiner Weise legitimen, vom Bonner Staat und von der westdeutschen Justiz erlassenen und willkürlich gegen die DDR und ihre Staatsbürger angewandten Bestimmungen sind Ausdruck der widerrechtlichen groben Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres souveränen Staates. Unser Staat hat das unbestreitbare Recht und die Pflicht, diese Einmischung* die einen Akt der Aggression darstellt, zurückzuweisen und entsprechende Maßnahmen zum Schutze seiner Bürger zu treffen. Wir können nicht dulden, daß unsere Staatsbürger, die ihre garantierten verfassungsmäßigen Rechte wahrnehmen, von westdeutschen Justiz- und Polizeibehörden völlig unrechtmäßig der westdeutschen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit unterworfen und verfolgt oder gar in den Tod getrieben werden. Im Verlauf der letzten Jahre nahm die widerrechtliche Verfolgung durch Polizei- und Justizorgane gegen DDR-Bürger in Westdeutschland ein außerordentlich hohes Ausmaß an. So wurden von Januar 1958 bis Juni 1966 in Westdeutschland auf Grund gesinnungsstrafrechtlicher Bestimmungen über 3225 DDR-Bürger vielfältig diskriminiert bzw. mit oder ohne Gerichtsurteil bis zu dreieinhalb Jahren der Freiheit beraubt und eingekerkert. Allein bei 490 DDR-Bürgern, die im Bonner Staat länger als 24 Stunden inhaftiert waren und unsererseits registriert werden konnten, beträgt die Gesamtdauer des widerrechtlichen Freiheitsentzugs 1595 Monate = 133 Jahre. In 173 dieser Fälle kam es zu einem politischen Prozeß in Anwendung der Bestimmungen über sog. Staatsgefährdungsdelikte und anderer Festlegungen der westdeutschen Strafgesetze, die keinesfalls auf die Staatsbürger der DDR die ja nicht der westdeutschen Gesetzgebung unterstehen angewandt werden dürfen. Die Gesamthöhe der Gefängnisstrafen betrug in diesen Fällen 1183 Monate. Die Gesamtzahlen liegen in Wirklichkeit noch bedeutend höher, da bisher nicht alle dieser Menschenrechtsverletzungen ermittelt wurden. Die von diesem Unrecht Betroffenen sind angesehene Bürger unserer Republik, die ihre verfassungsmäßigen Rechte ausübten. Es handelt sich um demokratisch gewählte Funktionäre und Mitglieder von Volksvertretungen, Parteien, Gewerkschafts-, Sport-, Jugend- und kommunalen Organisationen. Es sind Arbeiter, Angestellte, Lehrer, Bauern, Studenten, Wissenschaftler und Künstler. Sie begingen keinerlei Verbrechen. Von ihnen wurden weder Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle oder Attentate geplant noch durchgeführt. Niemand von ihnen führte Waffen, Sprengstoffe, Gifte oder ähnliches bei sich. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Bürger der DDR in Westdeutschland verfolgt und verhaftet einzig und allein wegen ihrer Tätigkeit in der DDR, als loyale Bürger ihres Staates. Keiner von ihnen hat sich irgendwelcher Verstöße gegen das Bonner Grundgesetz schuldig gemacht, dessen Geltungsbereich sich bekanntlich nur auf das Territorium Westdeutschlands erstreckt. Sie haben sich bei Besuchen in der westdeutschen Bundesrepublik an die dort geltenden Gesetze gehalten. Sie wurden, wie z. B. 1963 der damalige Chefredakteur des Deulschlandsenders, Dr. Georg Grasnick, in Westdeutschland inhaftiert, weil sie in der DDR ihren staatsbürgerlichen Rechten und Pfiichten nachgekommen sind. Das sind eindeutige Verstöße gegen die Normen des Völkerrechts. Sie stellen eine unerhörte Anmaßung des Bonner Regimes dar und unterstreichen eindringlich die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Maßnahmen zum Schutze der staatsbürgerlichen Rechte und der Menschenrechte unserer Bürger. Obwohl diese DDR-Bürger im Besitz gültiger Reisepapiere waren, wurden sie aus Zügen geholt, hochnotpeinlichen Verhören durch Grenzschutzbeamte und „Verfassungsschützer“ unterzogen, durch Geheimdienstagenten bespitzelt, verhaftet, von Staatsanwälten angeklagt und von Richtern verurteilt und eingekerkert, die bereits in der Mehrzahl ihre Erfahrungen bei der Verfolgung demokratischer Kräfte während der Nazizeit sammelten. Die von den Bonner Behörden den DDR-Staatsbürgern vorgeworfenen sog. staatsgefährdenden Umtriebe waren in Wirklichkeit nichts anderes als ihr rechtmäßiges Verhalten in der DDR, ihre positive Einstellung zum Arbeiter-und-Bauern-Staat. Sie fuhren nach Westdeutschland zu Gesprächen mit friedliebenden westdeutschen Bürgern, zu sportlichen Begegnungen, wissenschaftlichen Konferenzen, Gewerkschaftstreffen und aus ähnlichen Anlässen. Viele ehrbare, unbescholtene DDR-Bürger behandelte die westdeutsche Justiz und Polizei wie Schwerverbrecher, raubte ihnen Schriftstücke, Geld und Reisepapiere oder sperrte sie in Zellen mit Raubmördern und Sittlichkeitsverbrechern zusammen. An diesen Beispielen, die an Hand der beim Generalstaatsanwalt der DDR und dem Komitee zum Schutze der Menschenrechte registrierten Fälle beliebig erwei- 641;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 641 (NJ DDR 1966, S. 641) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 641 (NJ DDR 1966, S. 641)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der tanstait. Neueingelieferte Verhaf tets kommen zunächst ausschließlich in Einzelunterbringung. Treten Fälle auf, daß Weisungen über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter mit den Anforderungen an die Beweissicherung bei Festnah-fi Vertrauliche Verschlußsache Lehrmaterial, Ziele und Aufgaben der Untersuchung von Druckerzeugnissen, maschinen- oder hangeschriebenen Schriftstücken und anderen Dokumenten, die bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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