Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 618

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 618 (NJ DDR 1966, S. 618); Tabelle 5 Festgestellte Täter je 100 000 der Bevölkerung in den betreffenden Altersgruppen Altersgruppen Krim.- annähernd vergleichbare (von . bis Belastung Häufigkeitsziffern unter .) je 100 000 West- d. Bevölker. Altersgruppen DDR deutsehland 14-16 836 14-18 1 342 2 720 16-18 2 026 18-21 2 476 18-21 2 341 3 685 21-25 1 681 21 u. älter 450 1 569 25-35 993 35-45 483 darunter 45-60 235 21 - 65 570 1 886 über 60 65 Mittl. Wert: 627 darunter 14 - 25 1 729 25 u. älter 389 Anmerkung: Die amtliche wesld eutsche Statistik weist seit 1962 nicht mehr die gesamte bekannt werdende Kriminalität aus (vgl. dazu Harrland, „Neuordnung“ der westdeutschen Kriminalstatistik, NJ 1964 S. 600). Es wurden deshalb die in der westdeutschen Statistik ausgeklammerten Verkehrsdelikte aus unserer Statistik herausgenommen. Die vergleichende Altersgruppierung richtet sich nach der westdeutschen Kriminalstatistik. Bei dem Vergleich ist zu beachten, daß die Täterzahlen wesentlich von den Tälerermittlungen (Aufklärungsergebnissen) abhängig sind, die in Westdeutschland in den letzten Jahren um rund 20 Prozent niedriger lagen als in der DDR. lieh konstanter Größe in das Strafmündigkeitsalter hineinwächst. Die Prophylaxe erspart den zumeist viel schwierigeren, langwierigen und ungewissen Heilungsprozeß. Wenn hier nicht zielstrebig angesetzt wird, werden weitere wesentliche Fortschritte in der Kriminalitätsbekämpfung über längere Zeit in Frage gestellt sein. In Erkenntnis dessen entwickeln viele Rechtspflegeorgane seit einigen Jahren eine anerkennenswerte Initiative, um in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Organen und Organisationen bereits im „Vorfeld“ der Kriminalität verhütend zu wirken. Diese mit einem erheblichen Aufwand verbundene, oft mühselige und einen hohen persönlichen Einsatz erfordernde Arbeit hat bereits gewisse Früchte getragen. Die erforderliche Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der ergriffenen Maßnahmen sowie ihre umfassende Verallgemeinerung setzt aber auch die wissenschaftliche Ausarbeitung der Wege, Methoden und der spezifischen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Organe im System unseres Staates voraus. Das heißt: Es ist unerläßlich, daß die wissenschaftliche Forschung sich noch stärker den praktischen Problemen wirksamer Kriminalitätsverhütung zuwendet. Ein nicht weniger wichtiges Problem ist die bessere Verhütung wiederholter Straffälligkeit. In den letzten Jahren bewegte sich der Anteil der festgestellten Strafrechtsverletzer, die nach vorangegangenen strafrechtlichen Maßnahmen (einschl. der gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege) erneut Straftaten begingen, zwischen 20 und 22. v. H„ Nach statistischen Berechnungen treten von je 100 bereits mit strafrechtlichen Sanktionen belegten Tätern früher oder später etwa die folgenden erneut als Strafrechtsverletzer in Erscheinung: Nach Maßnahmen der Konflikt- und Schiedskommissionen 5 nach gerichtlichem öffentlichen Tadel 7 nach bedingter Verurteilung 15 nach Geldstrafen 21 nach strafrechtlichen Erziehungsmaßnahmen (Jugendliche) 25 nach Freiheitsstrafen 35 Die Quoten sind natürlich nicht schlechthin Ausdruck der Wirkung der verschiedenen Sanktionen, da die vorangegangenen Maßnahmen bereits vom Grad der Schwere und der Verhärtung kriminellen Verhaltens bestimmt wurden. Trotzdem rankt sich aber um diese Aussagen eine Vielzahl noch offener Probleme der Therapie, der Verhinderung des Rückfalls, der Besserung und Umerziehung der Rechtsverletzer. Die zentrale Frage wird sein, unter welchen Voraussetzungen welche strafrechtlichen Maßnahmen am wirksamsten sind und wie sie dazu auszugestalten sind. In diesem Zusammenhang geht es vor allem darum, die realen gesellschaftlichen Möglichkeiten für die Verhütung erneuter Straffälligkeit zu erkunden und optimal zu nutzen. Die objektiven und subjektiven Bedingungen (insbesondere die materiellen Voraussetzungen) unserer Ubergangsgesellschaft sind noch nicht so gelagert, daß Kriminalität, auch die wiederholte Straffälligkeit, überall völlig auszuschließen ist. So spielen beispielsweise die konkreten Arbeits- und Wohnbedingungen der Bürger für ihr kulturelles und überhaupt gesellschaftliches Niveau eine sehr bedeutende Rolle. Das für die derzeitige Periode und auch künftighin lange Zeit unabdingbare Leistungs- und Verdienstprinzip bewirkt, daß die materiellen Voraussetzungen für die sozialistische Lebensführung unterschiedlich geartet sind. Unabwendbar ist unter diesen Umständen unter anderem, daß beruflich, kulturell, bildungs- und erziehungsmäßig zurückgebliebene Bürger relativ stark in Gebieten und Bereichen mit unzulänglichem, altem Wohnungsbestand konzentriert sind. Es ist ja allgemein bekannt, daß z. B. wiederholt als Strafrechtsverletzer in Erscheinung getretene Bürger sehr verdichtet an bestimmten Orten, insbesondere in gewissen Bereichen der Großstädte, wohnen. Obwohl natürlich gewisse Lenkungsmaßnahmen möglich sind, wird daran im Prinzip in absehbarer Zeit nichts geändert werden können. Hier entsteht doch einfach die Frage, welche Wege zu beschreiten sind, um die unter diesen Umständen möglichen optimalen Bedingungen für die Kriminalitätsverhütung zu gewährleisten. Kooperation von Wissenschaft und Praxis verwirklichen Weitere wesentliche Fortschritte in der Kriminalitätsbekämpfung und -Verhütung sind künftig überhaupt nur noch erreichbar, wenn eine echte Kooperation zwischen praktischer Leitung der Kriminalitätsbekämpfung und Forschung hergestellt wird. Der grundlegende Zug staatlicher Führungstätigkeit im Sozialismus, der durch die Forderung „Wissenschaft als unmittelbare Produktivkraft“ charakterisiert wird, hat auch für die Krimi-nalitätsvorbeugung im weitesten Sinne außerordentlich große Bedeutung. Die praktischen Anstrengungen müssen durch die weitgehende wissenschaftliche Ergründung und Ausarbeitung der Wege und praktikablen Methoden wirksamer Kriminalitätsverhütung und -be-kämpfung unterstützt und fundiert werden. Es ist wenig nützlich, wenn allgemein von der Möglichkeit der Zurückdrängung der Kriminalität in der DDR oder gar von einem „Gesetz des Rückgangs der Kriminalität“ gesprochen wird. Das wirkt im Gegenteil desorientierend und läßt in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen, als vollziehe sich im Prozeß der sozialistischen Entwicklung in der DDR ein automatischer Rückgang der Kriminalität. Bekanntlich wurde hieran auch in den Beratungen des Staatsrates Kritik geübt13. Natürlich ist es richtig, daß die objektiven Gesetze des Sozialismus durch das bewußte subjektive Handeln der Gesellschaftsmitglieder verwirklicht Wer- ts vgl. Sorgenicht, „Unser sozialistisches Recht Beispiel für das künftige demokratische Deutschland“, NJ 1966 S. 371. 618;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 618 (NJ DDR 1966, S. 618) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 618 (NJ DDR 1966, S. 618)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage der umfassenden politischen, politisch-operativen und straf rechtlichen Einschätzung ist die mit der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung anzustrebende politischoperative Zielstellung, die den wirkungsvollsten Beitrag zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Dementsprechend sind diese Befugnisse einerseits aus ihrer Funktion als staatliche Untersuchungsorgane und andererseits aus ihrer Stellung als Struktureinheiten Staatssicherheit abzuleiten. Als staatliche Untersuchungsorqane sind die Diensteinheiten der Linie IX: Es ist grundsätzlich gestattet, zunächst die unmittelbare Gefahr mit den Mitteln des Gesetzes zu beseitigen und danach Maßnahmen zur Feststellung und Verwirklichung der persönlichen Verantwortlichkeit auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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