Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 612

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 612 (NJ DDR 1966, S. 612); Wer diese abenteuerliche Politik führt oder aktiv fördert, der muß auch gegen das Urteil von Nürnberg sein. So wundert man sich kaum, daß die Regierung von Bonn, die Revanchisten und Militaristen protegiert, Nürnberg auf ihre Weise überwinden will: die Kriegsverbrechen sollen am 31. Dezember 1969 endgültig verjähren! Aber die Völker werden sich damit nicht abfinden. Dazu ist das Urteil von Nürnberg bei den Völkern noch in zu wacher Erinnerung. Das, was in Westdeutschland heute unter der Losung der „formierten Gesellschaft“ vorbereitet wird, ist ebenso wie die Unterdrückung der demokratischen Rechte des Volkes durch die Notstandsgesetze innere Kriegsvorbereitung und damit ein eklatanter Bruch des Völkerrechts. Das gleiche gilt von dem „Grauen Plan“ und anderen Machwerken des Forschungsbeirates, die ebenso Mittel der juristischen Aggression sind wie westdeutsche Gesetze und Gerichtsurteile, die sich auf Bürger der DDR erstrecken und noch dazu deren rechtmäßiges demokratisches Handeln unter Strafe stellen. Aber nicht genug damit. Schon heute ist die Bonner Regierung in Kriegsverbrechen verstrickt, die der amerikanische Imperialismus an dem um seine Freiheit und Unabhängigkeit kämpfenden Volk von Vietnam begeht. Das bestätigt erneut: Noch immer ist Nürnberg aktuell! Denn das, was heute in Vietnam geschieht, sind die gleichen Verbrechen, die vom Gericht der Völker verurteilt wurden. Die Aggression der USA und ihrer Verbündeten gegen die Bevölkerung Südvietnams und die Demokratische Republik Vietnam das sind Verbrechen gegen den Frieden, wie sie in Nürnberg abgeurteilt wurden. Die Bombardierung von Wohngebieten, Deichen und Bewässerungsanlagen, die Vergiftung von Menschen und die Vernichtung der Ernten, die Mißhandlung und Tötung von Kriegsgefangenen, die massenweise Verbringung von Südvietnamesen in Konzentrationslager, das sind Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie sie in Nürnberg abgeurteilt wurden. Die dafür Verantwortlichen und diejenigen, die verbrecherische Befehle ausführen, stehen bereits heute moralisch vor dem Gericht der Völker. Von dieser Erkenntnis ausgehend, hat Lord Bertrand Russell zur Bildung eines internationalen Tribunals zur Behandlung der in Vietnam begangenen Kriegsverbrechen aufgerufen. Bedeutende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Peter Weiß und Jean Paul Sartre haben ihre Mitwirkung zugesagt. Unsere ganze Sympathie gilt fiesem Plan, die Prinzipien von Nürnberg gegenüber den Kriegsverbrechern von heute durchzusetzen. Denn das in Nürnberg gesprochene Recht wird nicht dadurch aufgehoben, daß heute die USA an der Spitze der Völkerrechtsverletzungen stehen und die westdeutschen Militaristen und Revanchisten unter ihre Fittiche genommen haben. Es war kein anderer als ihr eigener Hauptankläger, der Amerikaner Justice Jackson, der vielleicht in Vorahnung des Kommenden schon damals die mahnenden Worte fand, daß das Gesetz von Nürnberg zunächst auf deutsche Angreifer angewandt wird, „ es schließt aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen“. In der Erinnerung an das Nürnberger Urteil erheben wir von dieser Stelle die Forderung: Schluß mit der USA-Aggression in Vietnam und ihrer Unterstützung durch die Bonner Regierung! Angesichts der Tatsache, daß die Hauptgefahr für den Frieden in Europa von der Bonner Revanchepolitik ausgeht, müssen wir gemeinsam mit den demokratischen Kräften in Westdeutschland alle Anstrengungen machen, um der neuen Aggression vorzubeugen. Der Weg dazu ist die Durchsetzung der Grundprinzipien des Nürnberger Urteils und des Potsdamer Abkommens auch in Westdeutschland. Das heißt: gerechte Bestrafung aller noch nicht abgeurteilten Nazi- und Kriegsverbrecher; Anerkennung der bestehenden Grenzen in Europa; Verzicht der Bundesrepublik auf die Mitverfügung, den Besitz und den Erwerb von Atomwaffen; Aufgabe der westdeutschen Alleinvertretungsanmaßung und Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten; Bereitschaft der Bundesrepublik zur Teilnahme an einer europäischen Sicherheitskonferenz. Die Zeit ist reif für eine Verwirklichung einer „Politik der Mitte“ und die Durchführung einer Konferenz über die Sicherheit in Europa, um den Weg des friedlichen Nebeneinanderlebens der europäischen Staaten zu bahnen. Damit würde auch der mahnenden Bedeutung des Nürnberger Urteils entsprochen. So ist Nürnberg für uns nicht eine Tatsache der Geschichte, sondern eine Anleitung zum Handeln, um der Sehnsucht der Völker nach Frieden und Sicherheit endlich Geltung zu verschaffen. Prof. Dr. Dr. h. c. JERZY SAWICKI, Ordinarius für Völkerrecht und Strafrecht an der Universität Warschau Nürnberger Prinzipien und die Verantwortung der Juristen Die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität Berlin verlieh am 1. Oktober 1966 Prof. Dr. Sawicki die Würde eines Doktor honoris causa. Im folgenden veröffentlichen wir einen Auszug aus der Rede, die der bekannte polnische Rechtsgelehrte aus diesem Anlaß gehalten hat. D. Red. Im Laufe der Jahrtausende entwickelte die Menschheit Strafnormen, die auch im Bereich der sozialen Pathologie, deren Abart die Kriminalität darstellt, mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Voraussehbarkeit rechneten. Während der Naziherrschaft ereigneten sich jedoch Dinge, welche die Grenzen der bisher bekannten Anomalien weit überschritten. Sie sprengten die Rahmen der seit Generationen bekannten, auf der bisherigen Erfahrung aufgebauten Verbrechenstypologie. Viele Juristen, die die faschistischen Methoden und Ziele brandmarkten Juristen, die man keinesfalls ver- dächtigen kann, daß sie solche Untaten begünstigen oder gutheißen könnten , standen im Jahre 1945 ratlos vor diesem beispiellosen Phänomen des Verbrechens. Standen sich doch hier zwei grundverschiedene geistige Einstellungen gegenüber: die magische Mentalität der Hitlerleute, une mentalite sauvage et primitive, und die rein logische Denkart der juristischen Welt. Die Nazis in ihrer Regression zu den wildesten Formen eines prähistorischen Zeitalters bei der sie sich allerdings die moderne Technik zunutze machten beurteilten die Umwelt nach ihren äußerlichen Merkmalen. Das Recht zur Weiterexistenz hatten nur die mit einem heiligen Tabu Bezeichneten oder solche, die unter dem Schutz eines gemeinsamen Stammestotems standen. Alles andere wurde verdammt, war zur Vernichtung und Ausrottung bestimmt als etwas in ihren Augen Wertloses und Übles. 612;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 612 (NJ DDR 1966, S. 612) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 612 (NJ DDR 1966, S. 612)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Bestimmung der Fragestellung stehen die Durchsetzung der strafprozessualen Vorschriften über die Durchführung der Beschuldigtenvernehmung sowie die Konzipierung der taktisch wirksamen Nutzung von Möglichkeiten des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts die entscheidenden sind, wäre die Verantwortung der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit für die Anwendung des sozialistischen Rechts allein damit unzureichend bestimmt.

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