Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 611

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 611 (NJ DDR 1966, S. 611); und danach das Recht zu sprechen, das sich in der Periode zwischen den beiden Weltkriegen und des antifaschistischen Befreiungskampfes herausgebildet hatte. Artikel 6 des Internationalen Militärgerichtsstatuts enthält diese Definition der Kriegsverbrechen. Dieser Begriff umfaßt a) Verbrechen gegen den Frieden das sind Vorbereitung, Planung, Entfesselung und Durchführung von Aggressionskriegen; b) Kriegsverbrechen das sind Verstöße gegen die Gesetze und Gebräuche der Kriegführung; c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit das ist Völkermord, die teilweise oder völlige Vernichtung von Menschengruppen aus rassischen, politischen oder anderen Motiven. Diese Kette von Verbrechen wurde im Namen des faschistischen Staates begangen. Sollte damit nur dem Staat als anonymem Hoheitsträger die Verantwortlichkeit zukomtnen? Ein solches Prinzip war von den Staaten schon in bezug auf die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ausgeschlossen worden. Es konnte also auch nicht auf die anderen Straftatbestände Anwendung finden, denn, so stellte das Nürnberger Völkergericht zu Recht fest, „Verbrechen gegen das Völkerrecht werden von Menschen und nicht von abstrakten Wesen begangen, und nur durch Bestrafung jener Einzelpersonen, die solche Verbrechen begehen, kann den Bestimmungen des Völkerrechts Geltung verschafft werden“. Die Staaten der Anti-Hitler-Koalition verpflichteten sich vor den Völkern, die geschehenen Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Bis in die entferntesten Schlupfwinkel der Erde sollten die Nazi Verbrecher ver-. folgt und den Gerichten der Länder ausgeliefert werden, auf deren Territorium sie die ungeheuerlichen Verbrechen begangen hatten. So heißt es in der Erklärung der Großmächte vom 30. Oktober 1943 über die deutschen Greueltaten. Dabei hatten sich die führenden Mächte der Anti-Hitler-Koalition das Recht Vorbehalten, auch ein internationales Gericht einzusetzen, das die Hauptkriegsverbrecher, deren Rechtsverletzungen keine bestimmte geographische Begrenzung hatten, aburteilen sollte. Das, was jedes Land allein tun konnte, war natürlich auch mehreren Staaten gemeinsam möglich. Der französische Hauptankläger Francois de Men -t h o n hielt denjenigen entgegen, die schon damals wie heute die Bundesregierung die Zuständigkeit des Nürnberger Gerichts angriffen: „Das Recht zur strafrechtlichen Verfolgung der Naziverbrechen wird durch rechtliche Erwägungen unterstützt, die unwiderlegbar sind. Das Territorialitätsprinzip gibt jedem Staat die Möglichkeit zur Anwendung des Strafrechts, um die Verbrechen zu bestrafen, die auf seinem Gebiet begangen wurden.“ Ein Blick auf die faschistischen Verbrechen genügt, um zu erkennen, daß dieses Prinzip vollauf ausreicht, um die strafrechtliche' Verfolgung der Nazibarbaren zu begründen. Hinzu kommt, daß nach dem Verbot des Aggressionskrieges die strafrechtliche Verfolgung auch derjenigen Personen notwendig wurde, die für die Vorbereitung, Entfesselung und Durchführung solcher Kriege verantwortlich waren. Die Rechtsgrundlagen dieses größten internationalen Prozesses sind also unanfechtbar. Es wurde geltendes Recht gesprochen und keinem Racheprinzip gefolgt. Die Vollversammlung der UNO verlieh den in Nürnberg wirksam gewordenen Rechtsgrundsätzen durch ihren Beschluß vom 11. Dezember 1946 besonderen Nachdruck, indem sie diese als allgemein anerkanntes Völkerrecht bestätigte. Voraussetzung für die Verurteilung der nazistischen Hauptkriegsverbrecher war allerdings der Sieg der Völker über den Faschismus. Mit der ruhmreichen Sowjetarmee und den Hunderttausenden Partisanen in den Wäldern und Bergen Europas war die entscheidende Kraft entstanden, die gemeinsam mit den Armeen der westlichen Staatenwelt dem Hitlerfaschismus das Rückgrat brach. In dieser Front kämpften auch deutsche Antifaschisten. Sie retteten damit die Ehre der deutschen Nation, konnten es aber nicht verhindern, daß Hitler das deutsche Volk ins Verderben führte und nicht vom deutschen Volk aus eigener Kraft gestürzt wurde. Zweimal war Deutschland damit Ausgangspunkt globaler militärischer Konflikte. Diese Tatsache legte dem deutschen Volk eine besondere Verantwortung auf, denn es war nicht nur die Existenz des eigenen Volkes bedroht, es war auch das Leben der anderen Völker Europas auf das äußerste gefährdet. Nach der Katastrophe und der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus galt es, ein neues, ein demokratisches und friedliches Deutschland aufzubauen. Deutschland durfte nie wieder ein Herd weiterer Kriege sein. In der Deutschen Demokratischen Republik ist das Volk dieser hohen Verantwortung durch die Ausrottung des Nazismus und Militarismus und ihrer sozialökonomischen Wurzeln, durch den Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung und danach durch den Aufbau des ersten sozialistischen Staates auf deutschem Boden nachgekommen. In diesem Teil Deutschlands ist ein Staat des Friedens, der Demokratie und des sozialen Fortschritts entstanden, der mit den politischen Traditionen des imperialistischen Deutschlands ein für allemal gebrochen hat. An der Spitze dieses Staates stehen jene Deutschen, die in den Tagen des antifaschistischen Kampfes an der Seite der Völker Europas gegen den Faschismus kämpften. Es ist eine neue Jugend herangewachsen, die frei ist von Chauvinismus und Eroberungsgelüsten, eine Jugend, die für den Frieden und das menschliche Glück lernt und arbeitet. Der erste deutsche Arbeiter-und-Bauern-Staat hat die Losung „Nie wieder Krieg von deutschem Boden“ zur Staatsdoktrin erhoben. Doch welches Bild bietet sich im westlichen Teil Deutschlands, in der Bundesrepublik? Die gesellschaftlichen Verhältnisse, die Ursache der letzten Weltkriegskatastrophe waren, blieben unverändert. Revanchismus, Militarismus und Neofaschismus haben seit langem wieder ihr Haupt erhoben. Diese verderblichen Kräfte organisieren sich unter der Schirmherrschaft der Bundesregierung von neuem und stellen erneut eine potentielle Kriegsgefahr dar. Die Geschlagenen von gestern, die von der Geschichte und dem geltenden Recht Verurteilten mögen sie sich auch ein neues Gewand anlegen betrachten den zweiten Weltkrieg noch immer nicht als beendet. Sie lehnen es ab, die bestehenden Grenzen in Europa anzuerkennen; sie erklären, daß das Münchner Schandabkommen weiterhin rechtsverbindlich sei. Schon wieder organisieren sie Provokationen an den Grenzen der DDR und Terrorakte an den Grenzen anderer europäischer Staaten, in Alto Adige. Sie fordern dreist die Verfügungsgewalt über Kernwaffen, um die USA als stärkste imperialistische Macht im Rücken in den dritten Weltkrieg hineinzumarschieren. 611;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 611 (NJ DDR 1966, S. 611) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 611 (NJ DDR 1966, S. 611)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu aev., sichern. Die gegenwärtigen und perspektivischen Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativen Basis, insbesondere der sind zur Qualifizierung der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Fahndung. Zur Rolle der Vernehmung von Zeugen im Prozeß der Aufklärung der Straftat. Die Erarbeitung offizieller Beweis- mittel durch die strafprozessualen Maßnahmen der Durchsuchung und Beschlagnahme.

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