Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 577

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 577 (NJ DDR 1966, S. 577); NUMMER 19 JAHRGANG 20 ZEITSCHRIF neue Bus BERLIN 1966 1. OKTOBERHEFT SSENSCHAFT Dr. HILDE BENJAMIN, Minister der Justiz Einige Aufgaben des Ministeriums der Justiz nach der 25. Sitzung des Staatsrates der DDR Bei dem nachstehenden Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus den einführenden Bemerkungen des Ministers in einer Beratung des Kollegiums des Ministeriums der Justiz. D. Red. Der Staatsrat der DDR hat in seiner 25. Sitzung Bilanz über drei Jahre Durchführung des Rechtspflegeerlasses gezogen. Es war eine erfolgreiche Bilanz, die aber auch die ganze Kompliziertheit und Langwierigkeit der Lösung der Aufgaben, die der Rechtspflegeerlaß stellt, sichtbar werden ließ. Der Staatsrat konnte die Richtigkeit des mit dem Rechtspflegeerlaß beschrittenen Weges feststellen. Ausgehend von der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates vor der Volkskammer am 4. Oktober 1960 und den Rechtspflegebeschlüssen vom 30. Januar 1961 und vom 24. Mai 1962 orientierte und orientiert der Rechtspflegeerlaß auf eine systematische, unter Mitwirkung aller gesellschaftlichen Kräfte erfolgende Verdrängung der Kriminalität und aller Rechtsverletzungen aus dem Leben der Gesellschaft. In der Beratung des Staatsrates wurde mit aller Deutlichkeit auf die Notwendigkeit des Schutzes der sozialistischen Staatsmacht gegen ihre Feinde angesichts der internationalen und nationalen Situation hingewiesen. Die Entfaltung der sozialistischen Demokratie und des sozialistischen Rechts dient der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins und einer bewußten Disziplin. Erziehung und Überzeugung müssen notwendig verbunden sein mit aller Konsequenz und Strenge gegen Feinde unserer Ordnung und gegen hartnäckige Rechtsverletzer. Um weitere Erfolge bei der Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses zu erreichen, ist eine systematische Leitungstätigkeit erforderlich. Rechtspflege ist Sache aller, eines jeden Bürgers und eines jeden staatlichen oder gesellschaftlichen Organs. Die Kriminalität wird nicht im Selbstlauf aus unserem Leben verschwinden. Gerade unter unseren Bedingungen in der DDR, in der unmittelbaren Konfrontation mit dem westdeutschen imperialistischen Regime sind die Überreste der alten Lebensund Denkgewohnheiten zählebig. Die Wahrung der Gesetzlichkeit und die Durchsetzung sozialistischer Lebensgewohnheiten kann niemals eine Ressortangelegenheit der Rechtspflegeorgane sein. Um diese komplexe Tätigkeit zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erreichen, bedarf es noch großer Anstrengungen und einer realen Einschätzung der Situation im jeweiligen Bereich. Im Ergebnis der Beratungen des Staatsrates sind die Aufgaben zur weiteren Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses in drei wichtigen Dokumenten zusammengefaßt: in der Erklärung des Staatsrates der DDR zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten, im gemeinsamen Plan der Maßnahmen, die auf der Grundlage des Berichts an den Staatsrat von den zentralen Rechtspflegeorganen zu treffen sind, sowie im Plan der gemeinsamen Aufgaben der zentralen Rechtspflegeorgane für das Jjjhr 1967, im Beschluß des Ministerrates vom 21. Juli 1966 zur Auswertung des Berichts über Erfahrungen und neue Probleme bei der Durchführung des Rechtspflegeerlasses. t Der Beitrag des Ministeriums der Justiz zur ZurUckdrängung der Kriminalität Ausgehend von den Hinweisen der 25. Staatsratssitzung hat das Ministerium seine Arbeiten auf dem Gebiet der Strafgesetzgebung (Strafgesetzbuch, Strafprozeßordnung, Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten) systematisch weitergeführt. Die Überarbeitung der bereits vorliegenden ersten Entwürfe konzentriert sich auf folgende Probleme: 1. Maßnahmen zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung wiederholter Straffälligkeit sowie zum erhöhten Schutz der Gesellschaft vor asozialen Tätern Im Bericht des Generalstaatsanwalts der DDR vor dem Staatsrat wurde festgestellt, daß die Bemühungen um die Verhütung der wiederholten Straffälligkeit und um die Erziehung hartnäckiger Strafrechtsverletzer bisher noch nicht genügend Erfolg hatten. Deshalb ist sowohl eine wirksame und konsequente Anwendung des Strafrechts in Erkenntnis seiner Erziehungs- und Schutzfunktion notwendig als auch die wirksame Realisierung der ausgesprochenen Strafen sowie eine reibungslose Wiedereingliederung Haftentlassener in das gesellschaftliche Leben. 2. Verstärkung der Rolle der Erziehung durch Arbeit und Wiedergutmachung durch Arbeit im Strafrecht Hier ist zum einen auf die weitere Ausgestaltung des Strafvollzugs hinzuweisen. Zum anderen geht es um die wirksamere Ausgestaltung der Strafen ohne Freiheitsentzug, insbesondere der bedingten Verurteilung, die künftig Verurteilung auf Bewährung genannt werden soll. Neben den bereits vorgesehenen Maßnahmen Bewährung am Arbeitsplatz, Aufenthaltsbeschränkung, Tätigkeitsverbot und Bürgschaftsübernahme wird erwogen, zusätzlich zu regeln: die Wiedergutmachung durch Schadenersatzleistung auf Antrag des Geschädigten, und zwar durch eigene Arbeit, die Bestimmung der Verwendung des Einkommens, z. B. zur Gewährleistung der Aufwendungen der Familie, die Verpflichtung zu einer fachärztlichen Behandlung zur Verhütung weiterer Rechtsverletzungen. Dabei wird untersucht, ob der Widerruf der Bewährung wie bei der bedingten Strafaussetzung auch dann erfolgen kann, wenn der Verurteilte durch hartnäckiges dis- 577;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie eine nachhaltige und länger wirkende erzieherische Wirkung beim Täter selbst oder auch anderen VgI. Andropow, Rede auf dem Plenum des der Partei , Andropow, Rede auf einem Treffen mit Parteiveteranen im der Partei , - Andropow, Zur Innen- und Außenpolitik der Rede auf dem November-Plenum des der Partei , Andropow, Rede auf einem Treffen mit Parteiveteranen im der Partei , - Andropow, Zur Innen- und Außenpolitik der Rede auf dem November-Plenum des der Partei , Andropow, Rede auf einem Treffen mit Parteiveteranen im der Partei , - Andropow, Zur Innen- und Außenpolitik der Rede auf dem November-Plenum des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der mit der aufzuklärenden Straftat im Zusammenhang stehenden Beweismittel und unter Einbeziehung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch logisch richtiges schlußfolgerndes Denken möglich.

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