Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 567 (NJ DDR 1966, S. 567); Nach dem Gesetz' würden zum Beispiel auch dänische Staatsbürger deutscher Abstammung westdeutscher Gerichtsbarkeit unterliegen. Das ist eine Beleidigung für das dänische Volk.“ Der Sorge um die Verständigung zwischen beiden deutschen Staaten entsprang der einheitliche Wunsch aller Teilnehmer, den Frieden im Ostseeraum, in Europa und in der ganzen Welt zu festigen. Hofgerichtsrat Jusso H a i k i ö, Abgeordneter des finnischen Reichstags, brachte dieses Anliegen mit folgenden Worten zum Ausdruck: „Das Seminar trug seinen Teil dazu bei, den Frieden und das Glück für alle Völker zu erhalten und zu festigen natürlich auch die Beziehungen zwischen den Ostseeländern.“ dladit uud Justiz iu dar Cftuudasrapublik Dr. KARL PFANNENSCHWARZ, Ulm (Donau), z. Z. Institut für Strafrecht an der Humboldt-Universität Berlin Westdeutsche Juristen für demokratische Reform des politischen Strafrechts und Aufhebung des KPD-Verbots Im Mittelpunkt der 13. Arbeitstagung des erweiterten Initiativ-Ausschusses für die Amnestie und der Verteidiger in politischen Strafsachen1, die am 23. und 24. April 1966 in Frankfurt (Main) stattfand, standen Probleme der jüngsten Entwicklung der politischen Strafjustiz (unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung zum KPD-Verbot) und der Reform des politischen Strafrechts. In seiner Eröffnungsansprache stellte Rechtsanwalt und Notar Dr. Haag (Frankfurt a. M.) fest, daß unter dem Leitwort „Staatsschutz schon im ideologischen Vorfeld“ auf dem Gebiet des politischen Strafrechts „die Zerstörung des konkret bestehenden Tatbestandes im positiv-rechtlichen Sinne eingeleitet, mit ihm die jedem rechtsstaatlich fundierten Strafrecht zugunsten des rechtsunterworfenen Staatsbürgers innewohnende Schutz- und Garantiefunktion aufgeweicht und letztlich ein rechtlichen Bezirken entweichendes, politisch tendierendes Gesinnungsstrafrecht anvisiert (wird), das jede nicht regierungskonforme politische Tätigkeit des Staatsbürgers pönalisierbar macht.“1 2 ☆ Rechtsanwalt Dr. Ammann (Heidelberg) ging in seinem Referat vom Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion für ein Strafrechtsänderungsgesetz aus, der nach dem Willen seiner Initiatoren „darauf abzielt, durch eine grundlegende Reform rechtsstaatlich besonders bedenkliche Bestimmungen des Abschnitts Staatsgefährdung zu streichen und andere Vorschriften bestimmter, konkreter zu fassen“. Er beurteilte dies als einen Erfolg der jahrelangen Kritik an der Praxis der politischen Strafjustiz, „die übereinstimmend immer wieder nachwies und nachweist, daß infolge der dehnbaren, unbestimmten Tatbestände des ersten Strafrechtsänderungsgesetzes von 1951, ab August 1956 auch infolge der Judikatur im Zusammenhang mit dem KPD-Verbot, eine immer weiter ausufernde Auslegung der Bestimmungen des politischen Strafrechts in der Rechtsprechung um sich griff, die zu großer Rechtsunsicherheit geführt und einen tiefgreifenden Abbau der grundsätzlich garantierten politischen Meinungs- und Betätigungsfreiheit mit sich gebracht hat“. Gleichzeitig aber bezeichnete es der Referent als besorgniserregend, daß durch den im Bundestag in erster Lesung behandelten Regierungsentwurf eines Strafgesetzbuches „Grundsätze und Bestimmungen Gesetz werden sollen, die von weiten Teilen der Öffentlichkeit und der Fachwelt als konservativ, wenn nicht sogar als ausgesprochen Reaktionär“ bezeichnet werden und auch verhängnisvolle Folgen für die Praxis auf dem Gebiet der politischen Strafjustiz haben können“. Ferner solle durch die von der Regierung geplante Einführung des 1 Vgl. den Bericht über die 12. Arbeitstagung ln NJ 1965 S. 703 ff. Eine Übersicht über alle Berichte über frühere Tagungen des Ausschusses findet sich in NJ 1964 S. 728. 2 Alle Zitate ln diesem Bericht sind der von Dr. Ammann herausgegebenen Broschüre über die 13. Arbeitstagung, Heidelberg 1966, entnommen. Opportunitätsprinzips die politische Strafjustiz „noch mehr zur Waffe der jeweiligen Regierungspolitik gemacht werden, indem letztlich sie bestimmt, welche Bürger strafrechtlich verfolgt werden oder nicht“. Auch das müsse im Rahmen und im Zusammenhang mit den noch geplanten Notstandsgesetzen gesehen werden. Im einzelnen beschäftigte sich Ammann dann mit dem Musterurteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 1964 - 3 StR 34/64 - (BGHSt Bd. 20 S. 45), durch das Organisationen der DDR willkürlich und völkerrechtswidrig zu Ersatzorganisationen der KPD erklärt wurden2, sowie mit dem Musterurteil vom 30. Oktober 1964 - 3 StR 45/64 - (BGHSt Bd. 20 S. 89), das den Begriff „Unterstützung der verbotenen KPD“ uferlos ausweitete''*. Zu den Konsequenzen dieser Sprudipraxis sagte Ammann u. a.: „Es wird immer deutlicher, daß die politische Strafjustiz und das KPD-Verbot nicht, wie immer vorgegeben, dem Schutz der demokratischen und freiheitlichen Ordnung dienen, sondern daß sie eine eklatante und, je länger andauernd, eine desto gefährlichere Aushöhlung der Grundrechte und -freiheiten der Bürger, vor allem der politischen Meinungs- und Betätigungsfreiheit, zur Folge haben. Entkleidet man die Formulierungen in den Urteilsbegründungen ihrer aus dem Sprachschatz der liberalen Jurisprudenz entnommenen Terminologie, so bleibt im Kern als Schutzobjekt der politischen Justizpraxis nicht etwa die Verfassungsordnung des Grundgesetzes, sondern die Regierungspolitik, die vor dem Wirksamwerden einer politischen Alternative abgesichert wird.“ An Hand zahlreicher Beispiele wies der Referent nach, daß das KPD-Verbot dazu benutzt wird, um zunehmend „Nichtmitglieder der KPD“ zu verfolgen und Reisen westdeutscher Bürger in die DDR zu kriminalisieren. So wurde ein Wolfsburger Arbeiter verurteilt, der an verschiedenen Kongressen der Arbeiterjugend in der DDR teilgenommen hatte. Der Bundesgerichtshof behauptete hierzu in seinem Urteil vom 9. Juli 1965, dieser Arbeiter habe als Nichtmitglied „eine verfassungswidrige Ersatzorganisation der verbotenen KPD“ unterstützt. Bei der „Ersatzorganisation“ handele es sich um eine „Teilorganisation des FDGB“. Das „Unterstützen“ liege in der Teilnahme an den Kongressen, woraus abgeleitet wurde, daß der Angeklagte damit auch die angeblich bestehende Teilorganisation des FDGB in der Bundesrepublik .zustimmend mit tragen“ habe wollen“. Mit Recht stellte Ammann fest, daß sich dieses Urteil gegen die Führung von Gesprächen mit Personen und Organisationen der DDR richtet, die nur der Entspannung dienen, und daß hier schon die bloße Teilnahme an Kongressen der DDR in eine bestimmte Einstellung, d. h. in „kommunistische Gedanken“ umgemünzt werde. 3 Vgl. hierzu PfannenschWarz, ;,Bemerkungen zur jüngsten Spruehpraxis des politischen Strafsenats des Bundesgerichtshofs“ (Teil II), NJ 1966 S. 313 f. 4 vgl. hierzu Pfannenschwarz, a. a. O., S. 314 ff. 567;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 567 (NJ DDR 1966, S. 567) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 567 (NJ DDR 1966, S. 567)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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