Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 566 (NJ DDR 1966, S. 566); halb nicht nur die Bestätigung einer freiwilligen Scha-denersatzverpflichtung, sondern auch die Verpflichtung des Schädigers zur Wiedergutmachung durch die Schiedskommission ohne vorherige Beschlußfassung in der Mitgliederversammlung als alleinige Maßnahme zulässig.25 Die Wiedergutmachung als alleinige Maßnahme sollte bei Eigentumsdelikten nur auf Fälle beschränkt bleiben, bei denen eine zusätzliche erziehe- rische Einwirkung durch das gesellschaftliche Rechtspflegeorgan erfolgt und aus den bereits genannter Gründen ausnahmsweise als einzige Maßnahme ausreicht. 25 Soweit künftig bei Wirtschaftsdelikten die ausschließliche Anwendung LFG-rechtlicher materieller Verantwortlichkeit als alleinige Maßnahme in Betracht käme, müßte in Abstimmung zum LPG-Recht noch geprüft werden, ob ähnliche Befugnisse auch den Schiedskommissionen eingeräumt werden sollten. Dt. WALTER KRUTZSCH, wiss. Berater des Ministers der Justiz WILLI GIEBEL, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Internationales Juristenseminar während der Ostseewoche Es ist bereits zu einer guten Tradition geworden, daß Juristen aus allen Ostseeländern, aus Norwegen und Island während der Ostseewoche in Rostock zu einem Seminar Zusammentreffen. Am diesjährigen Seminar nahmen auf Einladung der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands mehr als 40 Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Rechtswissenschaftler und leitende Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane aus den genannten Ländern teil. Auf der Tagesordnung standen Probleme der Krimi-nalitätsbewegung und -Verhütung, die Entwicklung der Demokratie auf allen Gebieten, insbesondere die Einbeziehung der Werktätigen in die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane und die Wirksamkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen, Methoden der Gesetzgebung, das System der Rechtspflegeorgane, die Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten und die Tätigkeit der VDJD. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, an einer Gerichtsverhandlung und an einer Beratung einer Konfliktkommission teilzunehmen, eine Einrichtung zur Erziehung Straffälliger kennenzulernen und Einblick in die Arbeit der Rechtsanwälte zu nehmen. Mit Rücksicht auf die verhältnismäßig große Gruppe von Patentanwälten fanden ferner zwei spezielle Veranstaltungen statt, in denen ökonomische und völkerrechtliche Probleme des Patentwesens behandelt wurden. Dieses weitgespannte Programm, in dessen Verlauf der Minister der Justiz der DDR, Dr. Hilde Benjamin, der Präsident des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Heinrich T o e p 1 i t z, und der Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Josef Streit, mit den ausländischen Juristen Gedanken austauschten, bot mannigfaltige Gelegenheit zu wissenschaftlichen Streitgesprächen und gegenseitiger Information. Bei der Erörterung der Probleme der Verbrechensverhütung fand die Aufgabenstellung in der DDR, die Kriminalität auch in Zukunft systematisch schrittweise zurückzudrängen, naturgemäß das besondere Interesse der Teilnehmer aus den nordischen Ländern. Auf Grund ihrer Erfahrungen vertraten einige den Standpunkt, daß es nicht möglich sei, wesentliche Erfolge auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung zu erringen, daß die Kriminalität ein notwendiges Übel der „modernen“ Gesellschaft sei. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, daß die gesellschaftlichen Verhältnisse in den kapitalistischen Ländern der Kriminalitätsbekämpfung Grenzen setzen.' RechtsanwaltSigurdur Baldursson (Island) brachte zu Recht die Erfolge bei der Zurückdrängung der Kriminalität in der DDR mit den grundlegenden sozialen und ökonomischen Veränderungen in Verbindung. Eingehend wurde über die Probleme der Struktur der Kriminalität, das Verhältnis der einzelnen Straftaten- gruppen zueinander und die Besonderheiten der Jugendkriminalität diskutiert. Dabei war interessant, daß sowohl in den sozialistischen als auch in den skandinavischen Ländern die Probleme der medizinischpsychiatrischen Ursachen der Kriminalität und deren Bekämpfung immer mehr in den Vordergrund rücken. Es war verhältnismäßig schwierig, in der Diskussion den Blick über die juristischen Formen hinweg darauf zu lenken, daß Grundlage der Entwicklung neuer Institutionen unseres Rechts wie Bürgschaft des Kollektivs, gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger, gesellschaftliche Rechtspflegeorgane die neuen Beziehungen der Menschen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung sind. Deshalb war die Teilnahme an der Beratung einer Konfliktkommission für die Juristen aus den nordischen Ländern besonders instruktiv. Die ungezwungene, freimütige Art, in der sich die Mitglieder der Konfliktkommission und die Arbeitskollegen mit dem Beschuldigten auseinandersetzten, die Klarheit und Offenheit der Argumentation hinterließen einen starken Eindruck. So äußerte Prof. Olaf L i d (Norwegen): „Ich glaube, daß diese Art der Rechtsprechung auf den Beschuldigten eine sehr große moralische und erzieherische Wirkung hat, wenn sie mir persönlich auch sehr ungewohnt ist.“ Die Gerichtsverhandlung, die von den Teilnehmern des Seminars besucht wurde, hinterließ nicht den gleichen nachhaltigen positiven Eindruck. Dies hatte seine Ursache u. a. darin, daß der Vorsitzende zu stark von dem Akteninhalt ausging und dem Angeklagten nicht genügend Gelegenheit bot, zusammenhängend Stellung zu nehmen. Derartige Mängel, die auch in anderen Hauptverhandlungen noch zu beobachten sind, sollten Anlaß sein, der Art der Durchführung der Gerichtsverhandlung mehr Aufmerksamkeit zu widmen und zu prüfen, wie die sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat noch besser in einer entsprechenden Verhandlungsführung zum Ausdruck gebracht werden können. Die persönlichen Eindrücke sowie die exakten Informationen trugen zur Überwindung falscher Vorstellungen bei und ließen die Juristen aus den skandinavischen Ländern und Island zu der Überzeugung gelangen, daß die DDR ein Rechtsstaat ist. So ist es verständlich, daß viele Teilnehmer sich offen gegen die Diskriminierung der DDR in. völkerrechtlicher, strafrechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Beziehung aussprachen. Verschiedene Juristen verurteilten in offiziellen Erklärungen und persönlichen Gesprächen das berüchtigte Bonner Handschellengesetz als besonders verständigungsfeindlich. Beispielsweise konstatierte Rechtsanwalt Alf Mortensen (Dänemark): „Westdeutschland hat nicht das Recht, Deutsche, die Staatsbürger anderer Staaten sind, wegen der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten gerichtlich zur Verantwortung zu ziehen. 566;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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