Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 548

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 548 (NJ DDR 1966, S. 548); rechts, wonach Art und Höhe der Strafe durch die Schwere des Verbrechens und den Grad des Verschuldens bestimmt werden. Ich möchte klar aussprechen: Der Charakter aller vom Völkerrecht als verbrecherisch erklärten Handlungen verlangt ihre Verfolgung und Bestrafung, unabhängig von wem und on welchem Ort sie begangen wurden. Scheinheilig haben die Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 29. Juli und ihre Vertreter diesen völkerrechtlichen Grundsatz anerkannt, um unter Berufung auf das Völkerrecht das rechtswidrige sog. Gesetz über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit vom 29. Juli zu recht-fertigen. Es ist ein Mißbrauch der Grundsätze des Völkerrechts - das stellte bereits der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer am 4. Juli 1966 in seiner Erklärung fest -, wenn ein Staat seine Gerichtsbarkeit allgemein auf die Bürger anderer souveräner Staaten erstrecken will, wie dies in dem westdeutschen Gesetz über die befristete Frei“ Stellung zum Ausdruck kommt. Wohl aber entspricht es einer vom Völkerrecht gebotenen Verpflichtung, Handlungen, die den Frieden gefährden und so die gesamte Menschheit bedrohen, unter Strafe zu stellen. Die westdeutsche Regierung hat trotz Berufung auf das Völkerrecht bisher kein Gesetz zum Schutze des Friedens geschaffen. Obwohl Art. 26 des Bonner Grundgesetzes verlangt - ich zitiere , „Handlungen unter Strafe zu stellen, die geeignet sind und in dei Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten'1, liegen keine Anzeichen dafür vor, daß ein solches Gesetz geschaffen werden soll. Vielmehr verstoßen die ideologische, materielle und militärische Unterstützung des verbrecherischen Krieges der USA in Vietnam und das Streben nach Atomwaffen ebenso gegen die völkerrechtlichen Grundprinzipien des Friedensschutzes wie die revanchistische Forderung nach den Grenzen von 1937 und die Pläne des westdeutschen Forschungsrates. Das alles ist zugleich Ausdruck der auf die Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges gerichteten Politik des Bonner Staates. Eine solche Politik stößt auf den wachsenden Widerstand des Volkes. Die Stimmen gegen die aggressive Innen- und Außenpolitk der Erhard-Regierung kommen aus der Arbeiterklasse und reichen hinein in die Kreise der Intelligenz und des Bürgertums Westdeutschlands; im August dieses Jahres forderte der DGB, ein Gesetz zu schaffen, das dem Art. 26 des Grundgesetzes Geltung verschafft. Unser Gesetz zum Schutze des Friedens entspricht den Interessen des deutschen Volkes und dient der europäischen Sicherheit und dem friedlichen Zusammenleben der Völker. Deshalb wenden wir das Gesetz zum Schutze des Friedens nach wie vor an und lassen uns hierbei von den Worten seiner Präambel leiten: Die Kriegspropaganda, unter welchen Formen auch immer sie sich vollziehen möge, ist eines der schwersten Verbrechen gegen die Menschlichkeit " Ich hoffe, mit diesen Gedanken Ihre Frage beantwortet zu haben. die abenteuerlichen, verbrecherischen Pläne der Feinde der DDR keine Erfindungen von uns sind, sondern wirklich existieren und aktiv verfolgt werden“12. Dabei haben wir zwei Ziele im Auge. Erstens machen wir die Weltöffentlichkeit immer wieder an Hand von konkreten Beispielen auf die von Westdeutschland ausgehende Kriegsgefahr aufmerksam und beweisen, daß hier Kräfte am Werke sind, die erneut den Frieden in Europa bedrohen. Zweitens erhöhen wir die revolutionäre Wachsamkeit unserer Bürger und schaffen dadurch solche Bedingungen, daß jedem Agenten von vornherein der Boden unter den Füßen zu heiß wird. Viel mehr als bisher sollten wie z. B. im Prozeß gegen den Agenten Laudahn u. a. vor dem Obersten Gericht13 in der Presse (auch in der örtlichen Presse!), in Rundfunk und Fernsehen, in Aussprachen mit der Bevölkerung in Betrieben usw. die Zusammenhänge zwischen den konkreten Verbrechen gegen die DDR und der Revanchepolitik der Bonner Machthaber aufgedeckt werden, damit die Bevölkerung zur Mitwirkung bei der Verhinderung und Aufdeckung solcher Verbrechen mobilisiert wird. 3. Es entspricht den Prinzipien der Gerechtigkeit und Humanität, daß „alle jene mit der ganzen Strenge des Gesetzes bestraft werden, die die humanistische Staatsund Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik und die demokratischen Errungenschaften des werktätigen Volkes durch Terror, Spionage oder durch andere Verbrechen zu gefährden oder zu beseitigen trachten“14 15. Wir haben keinerlei Veranlassung, die friedensgefährdenden Verbrechen gegen die DDR heute als weniger gefährlich einzuschätzen. Jeder, der gegen die Arbeiter-und-Bauern-Macht zu Felde zieht, soll wissen, daß gegen ihn das sozialistische Recht als eine scharfe Waffe angewendet werden wird. Die Gerichte der DDR haben in den vergangenen Jahren im wesentlichen mit richtigen Strafen auf die Verbrechen gegen den Staat und die sozialistische Gesellschaft reagiert. In konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit kommt es auch künftig darauf an, auf der Grundlage der jeweiligen Tat unter Beachtung der Differenzierungsgrundsätze gegen den Täter solche Maßnahmen zu treffen, die der Gefährlichkeit der Tat entsprechen und geeignet sind, andere Bürger von der Begehung derartiger Verbrechen abzuhalten. Bei der Anwendung des Strafrechts zum Schutze des Friedens und der sozialistischen Gesellschaftsordnung lassen wir uns von den Worten des Vorsitzenden des Staatsrates, Walter Ulbricht, in seinen Schlußbemerkungen in der 25. Sitzung des Staatsrates leiten: „Zu verkennen, daß auch in der gegenwärtigen Periode der Kampf gegen die DDR von seiten des westdeutschen Imperialismus hart geführt wird, würde zu Illusionen und sich daraus ergebenden Fehlern führen.“13 12 Mielke, „Die sozialistische Gesetzlichkeit dient der weiteren Entfaltung der Demokratie, der Sicherung und Festigung unserer Staatsordnung“, NJ 1966 S. 376. 13 Das Urteil ist in NJ 1966 S. 513 ff. veröffentlicht. 14 Aus der Erklärung des Staatrates der DDR zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten, NJ 1966 S. 385 ff. (386). 15 w. Ulbricht, „Sicherung der sozialistischen Staats-und Rechtsordnung Hauptaufgabe der Rechtspflege“, NJ 1966 S. 382 ff. 548;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 548 (NJ DDR 1966, S. 548) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 548 (NJ DDR 1966, S. 548)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor. Die vorbeugende Tätigkeit Staatssicherheit besitzt auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu gewährleisten. Damit werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, eine tiefgründige und allseitige Untersuchung und die Feststellung der Wahrheit zu sichern.

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