Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 533

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 533 (NJ DDR 1966, S. 533); prüfen8; sie sind entweder in der Akte oder gesondert auf jeden Fall zusammen mit den Kritikbeschlüssen aufzubewahren, um die notwendige Kontrolle und Auswertung zu erleichtern. Es darf nicht geduldet werden, daß durch die bloße Kritik im Urteil, durch Hinweisschreiben oder Information der übergeordneten Stelle der Pflicht zur Gerichtskritik ausgewichen wird.9 Zur Verhandlung im Betrieb Auch die Verhandlungen von Arbeitsstreitfällen in Betrieben zur Verstärkung der Einflußnahme auf die Gestaltung der betrieblichen Verhältnisse (§ 25 Abs. 2 AGO) zeigen eine rückläufige Tendenz: 1964: 11,5% 1965: 7 % 1966 (1. Halbjahr): rund 3%. Während auch hier im Bezirk Cottbus die Zahl annähernd konstant bleibt, klafft zwischen den Bezirken Schwerin und Frankfurt (Oder) im Jahre 1965 ein Unterschied von 16 o/o zu 2 %. Berlin liegt im 1. Halbjahr 1966 bei 0,5 /0! Die Verhandlung im Betrieb unter Teilnahme von Betriebsangehörigen kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein.10 Das Gericht wird sie anordnen, wenn sie der verstärkten erzieherischen Einflußnahme auf die leitenden Mitarbeiter oder die Werktätigen im Arbeitsbereich oder was von § 25 Abs. 2 AGO an sich nicht erfaßt wird dazu dient, den Sachverhalt besser aufzuklären oder auch einem größeren Personenkreis die Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren zu erleichtern. In den beiden letztgenannten Fällen wird durch die Teilnahme von Werktätigen aus dem Betrieb in der Regel auch eine stärkere Einwirkung auf die betrieblichen Verhältnisse gegeben sein. Die Verhandlung im Betrieb erfordert eine klare Zielsetzung und gründliche 8 Dabei ist § 40 StAG zu beachten. 9 Unrichtig ist es daher, wenn das Bezirksgericht Leipzig in seinen auf der 14. Plenartagung gezogenen Schlußfolgerungen lediglich festlegt: „Wird festgestellt, daß die gesetzlichen Bestimmungen über die Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses nicht oder nicht richtig von den Betrieben beachtet oder eingehalten werden, dann ist die übergeordnete Leitung zu verständigen.“ 10 vgl. Kellner/Kaiser/Schulz, a. a. O-, S. 143 f. Vorbereitung. Das Ziel kann beispielsweise darin bestehen, allgemeine Unklarheiten im Betrieb über die richtige Anwendung bestimmter Rechtsnormen durch die Verhandlung eines entsprechenden Rechtsstreits beseitigen zu helfen oder gegen gesetzwidriges Verhalten uneinsichtiger Betriebsangehöriger nachdrücklich vorzugehen. Auch zur Ausräumung verbreiteter Ursachen bestimmter Rechtsverletzungen oder zur Herausbildung der allgemeinen Erkenntnis von der Schwere einer bestimmten Gesetzesverletzung kann die Verhandlung im Betrieb wesentlich beitragen. Sicher wird es vielfach auch ausreichen, das Verfahren im Betrieb lediglich auszuwerten. Ob schon hierdurch oder durch die Verhandlung im Betrieb die notwendige Wirksamkeit erreicht wird, ist nur auf der Grundlage einer richtigen Einschätzung der betrieblichen Situation zu bestimmen. * Die Präsidien der Bezirksgerichte sollten im Zusammenhang mit der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts der qualifizierten Anwendung der Gerichtskritik, der Verhandlung von geeigneten Arbeitsrechtsstreitfällen im Betrieb, der aktiven Mitwirkung der Gewerkschaft und von Werktätigen aus den Arbeitsbereichen sowie der zielgerichteten Auswertung der Verfahren auf der Grundlage richtiger und überzeugend begründeter Entscheidungen die notwendige Aufmerksamkeit widmen. Die Senate für Arbeitsrechtssachen der Bezirksgerichte und die Kreisgerichtsdirektoren sollten dabei vor allem diejenigen Richter unterstützen, die erstmalig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig werden. Hohe politischökonomische und juristische Sachkenntnis, ständige Überlegung und Aktivität sind erforderlich, um die arbeitsrechtlichen Verfahren wirksamer zu gestalten. Das Fehlen fundierter Kenntnisse ist häufig die Ursache dafür, daß eine notwendige Gerichtskritik unterbleibt oder davon Abstand genommen wird, geeignete Verfahren in den Betrieben durchzuführen oder dort auszuwerten. Bestimmte Leitungsprobleme in unserer hoch-entwickelten Wirtschaft sind komplizierter geworden. Nur mit qualifizierten Entscheidungen können die Senate und Kammern für Arbeitsrechtssachen wirksamer werden. Oberrichter WALTER RUDELT, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts FRITZ KAISER und FRITZ SPANGENBERG, Richter am Obersten Gericht Zur Rechtsprechung des Obersten Gerichts auf dem Gebiet der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen Die mit der Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen zusammenhängenden Fragen haben in der arbeitsrechtlichen Praxis große Bedeutung. Es handelt sich dabei um die Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen, mit deren Hilfe die Beteiligten selbst durch vertragliche Vereinbarungen oder einseitiges rechtserhebliches Handeln ihre arbeitsrechtlichen Beziehungen zueinander gestalten. Für den Werktätigen geht es dabei um die Sicherung seiner Rechtsstellung als Teilnehmer am gesellschaftlichen Produktions- und Arbeitsprozeß, die unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung entspricht, sowie um die Verwirklichung der sich daraus für ihn als Partner eines Arbeitsrechtsverhältnisses ergebenden Rechte und Pflichten, die weitgehend seine Arbeitsund Lebensbedingungen bestimmen. Für den Betrieb sind diese arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht nur Mittel zur Organisierung und Leitung der Arbeit im Betrieb, durch deren Anwendung die Arbeistrechtsver- hältnisse mit den Werktätigen entsprechend den betrieblichen Aufgaben und Erfordernissen gestaltet werden, sondern zugleich auch Instrumente der sozialistischen Menschenführung. Das Gesetz läßt den Betrieben und den Werktätigen weiten Raum, den Inhalt und das rechtliche Schicksal ihrer arbeitsrechtlichen Beziehungen zueinander durch eigenes Handeln zu bestimmen. Die hierfür maßgebenden rechtlichen Regelungen gewährleisten die Einhaltung und Festigung der für die Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben unerläßlichen betrieblichen Ordnung ebenso wie die Sicherung der gesetzlichen Rechte und Interessen der Werktätigen. Sie sind Ausdruck der in unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung bestehenden grundlegenden Übereinstimmung der gesellschaftlichen mit den persönlichen Interessen und dienen zugleich dazu, diese bei der Gestaltung der konkreten arbeitsrechtlichen Beziehungen durchzusetzen. In diesem Sinne stellen sie ver- 5 33;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 533 (NJ DDR 1966, S. 533) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 533 (NJ DDR 1966, S. 533)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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