Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 530

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 530 (NJ DDR 1966, S. 530); die Erringung des Mitbestimmungsrechts und die Er-kämpfung realer Demokratie ist zu einer Lebensfrage der westdeutschen Werktätigen geworden6. Das hat unmittelbare Bedeutung auch für das Arbeitsrecht. Die westdeutschen Monopole sind gemeinsam mit der Bonner Regierung seit langem dabei, über die Arbeitsrechtsprechung und mit dem Betriebsverfassungsgesetz das kollektive Arbeitsrecht zu durchlöchern und gegen die Gewerkschaften umzugestalten7. Der westdeutsche „Industriekurier“ erklärte am 7. Oktober 1965 zu den Forderungen der Gewerkschaften nach demokratischer Mitbestimmung und Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes zynisch und brutal: „Demokratisierung der Wirtschaft ist so unsinnig wie eine Demokratisierung der Schulen, der Kasernen und der Zuchthäuser.“ Damit bewies die Monopolpresse, daß die Gewerkschaften mit ihrer Forderung die herrschenden Kreise an ihrer verwundbarsten Stelle treffen. Um ihre Macht zu sichern, setzen die Monopole deshalb der Forderung auf Erweiterung des gewerkschaftlichen Mitbestimmungsrechts die Notstandsgesetzgebung entgegen. Selbst die noch im westdeutschen Arbeitsrecht enthaltenen, wenn auch teilweise sehr spärlichen Rechte der Gewerkschaften stehen den Monopolen in ihrem absoluten Machtstreben entgegen. Die verfassungsmäßigen Arbeiter- und Gewerkschaftsrechte sind durch die Notstandsgesetzgebung auf das äußerste bedroht8. Inwieweit durch die Notstandsgesetze die Arbeiterrechte und die Rechte der Gewerkschaften eingeschränkt bzw. beseitigt werden sollen, zeigt sich u. a. darin, daß die freie Wahl des Arbeitsplatzes und das Streikrecht beseitigt werden, dafür aber eine allgemeine Gehorsamspflicht eingeführt wird. Dem steht die totale Verfügung des Monopolstaates über den Menschen, über dessen Arbeitskraft, Arbeitseinkommen, Zeit und Bewegungsfreiheit gegenüber. Unter Ausschaltung des Parlaments sollen die arbeitsrechtlichen Bestimmungen außer Kraft gesetzt und soll mit Diktaturmaßnahmen nicht nur in das Arbeitsleben, sondern auch in die persönlichen Rechte und Freiheiten jedes Bundesbürgers eingegriffen werden. Letztlich soll der politische Streik unter Strafe gestellt werden. Damit wird in das durch das Grundgesetz garantierte Koalitions- und Streikrecht der westdeutschen Gewerkschaften eingegriffen, denn was ein politischer Streik ist, das entscheidet die Regierung der Monopole9. Um den Widerstand der westdeutschen Arbeiterklasse und besonders der Gewerkschaften zu brechen, versuchen die Bonner Regierung und ihre Helfershelfer über den Weg der „formierten Gesellschaft“ zum Ziel zu kommen. Durch einen Druck von außen, wie Kampf gegen die Forderung auf Miibestimmungsrecht, Diskriminierung der Gewerkschaften und besonders ihrer aktivsten Funktionäre und durch ein Gefügigmachen von innen wobei man sich auf solche Kräfte wie den Vorsitzenden der Gewerkschaft Bau-Steine-Erden, Leber, aber auch auf SPD-Führer wie Wehner und Er-ler stützt will man erreichen, daß die Gewerkschaf- 6 Offener Brief des Zentralkomitees der SED an die Delegierten des Dortmunder Parteitages der SPD und an alle Mitglieder und Freunde der Sozialdemokratie in Westdeutschland, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 26. März 1966, S. 3. 7 Vgl. hierzu u. a. Bornemann / Siebert, „Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen die IG Metall Ausdruck des sich verschärfenden gerichtlichen Terrors in Westdeutschland“, Staat und Recht 1959, Heft 7, S. 808 ff.; Paul, „Das neue Arbeitsgesetzbuch - ein Lehrbuch der Arbeitermächt“, NJ 1960 S. 813 (815); Seiffert, „Arbeitsrechtsprechung im Dienste des Monopolkapitals“, NJ 1964 S. 51 ff. 8 Vgl. hierzu auch den Beitrag von Reinwarth in diesem Heft. 9 Vgl. hierzu „Abwürgung des Slreikrechts in Westdeutschland". NJ 1955 S. 405. 436, 489 u. 534; Pfannenschwarz, „Für Ver-einigungs- und Koalitionsfreiheit gegen die neuen Anschläge der Militaristen“, NJ 1962 S. 447. und „Fußangeln für die Vereinigungsfreiheit (Zum neuen Bonner Vereinsgesetz)“, NJ 1964 S. 471. 530 ten von sich aus auf den Kurs der „formierten Gesellschaft“ einschwenken. In den Fragen und Stellungnahmen der westdeutschen Arbeiter auf der XXIII. Deutschen Arbeiterkonferenz im Frühjahr dieses Jahres widerspiegeln sich ihre Unzufriedenheit und ihre , Kritik an der bestehenden staatsmonopolistischen Ordnung in Westdeutschland. Die Fragen westdeutscher Arbeiter nach unserem sozialistischen Recht, nach unserem Arbeitsrecht, veranschaulichen zugleich ihr Suchen nach einer demokratischen Alternative gegen die antidemokratische, sozialreaktionäre und friedensfeindliche Politik der Monopole und der CDU/CSU. In diesem Zusammenhang gewinnen die Beschlüsse des 7. DGB-Kongresses vom Mai 1966 besondere Bedeutung. Der Kongreß faßte eine Reihe Beschlüsse, die der Sicherung des Friedens, der Demokratie und der Verbesserung der sozialen und kulturellen Lage der Arbeiterklasse in Westdeutschland dienen10. So wandte er sich erneut gegen die Notstandsgesetze und gegen das atomare Wettrüsten. Das Mitbestimmungsrecht der westdeutschen Arbeiter und Angestellten wurde zur Kernfrage der Demokratie und als Hebel zur Schaffung eines dem Grundgesetz entsprechenden „sozialen Rechtsstaates“ bezeichnet. Die Notwendigkeit der Mitbestimmung wurde auch im Zusammenhang mit der technischen Revolution und deren sozial-, bildungs-und tarifpolitischen Fragen für die Arbeiterschaft begründet. Ferner forderte der Kongreß die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes, die Ausdehnung der Montan-Mitbestim-mung auf andere Industriezweige und die Ausarbeitung einer Konzeption für die überbetriebliche Mitbestimmung. Der Frauen- und Jugendpolitik wurde zusammen mit anderen tarif-, sozial- und bildungspolitischen Fragen breiter Raum eingeräumt. Der Kongreß forderte u. a. die Gewährleistung des Grundsatzes ' „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, besseren Mutterschutz, wirksameren sozialversicherungs- und tarif-rechtlichen Schutz von Teilbeschäftigten, Veränderungen bei der Rentengewährung sowie im Unfallversicherungsschutz für erwerbstätige Frauen, Verbesserung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, ein einheitliches Berufausbildungsgesetz sowie erweiterte Mitbestimmung auf diesem Gebiet in den Betrieben und Ausbildungsstätten. Damit sprach sich der 7. DGB-Kongreß für die Sicherung der Interessen auf arbeitsrechtlichem Gebiet entsprechend dem erreichten Stand sowie für eine Erweiterung und Neugestaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen entsprechend den Bedingungen der technischen Revolution aus. Weitere Vervollkommnung des Arbeitsrechts in der DDR Betrachten wir die Forderungen des 7. DGB-Kongresses aus der Sicht der Deutschen Demokratischen Republik, so müssen wir feststellen, daß sie hier im wesentlichen schon in der Periode der antifaschistisch-demokratischen Ordnung verwirklicht wurden und das Arbeitsrecht sich danach ständig weiterentwickelte. Seit der Verabschiedung des Gesetzbuchs der Arbeit am 12. April 1961 haben.sich in der DDR bedeutende ökonomische und gesellschaftliche Veränderungen vollzogen. Der umfassende Aufbau des Sozialismus unter den Bedingungen der technischen Revolution' und der Anwendung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung ist zum Hauptinhalt des schöpfe- W Ein ausführlicher Bericht ist in Dokumentation der Zeit 1966, Heft 360 (2. Juniheft), veröffentlicht.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den strafrechtlich relevanten Handlungen veranlaßt werden soll. Ausgehend von den aus den Arten des Abschlusses Operativer Vorgänge und den Bearbeitungsgrundsätzen resultierenden Anwendungsgebieten strafprozessualer Prüfungshandlungen ist es notwendig, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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