Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 526

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 526 (NJ DDR 1966, S. 526); hinaus in den Betrieben, in den Konfliktkommissionen und in der gewerkschaftlichen Arbeit ausgewertet worden. Das soll auch mit der 11. Plenartagung erreicht werden. Die Aktualität der gewählten Thematik wird im Zusammenhang mit der sozialistischen Rationalisierung deutlich. Ein wichtiges inhaltliches Problem, auf das sich die komplexe sozialistische Rationalisierung richten muß, ist der zweckmäßigste Einsatz der Arbeitskräfte. Durch die Rationalisierung ist der Widerspruch zwischen der gewachsenen Zahl neu geschaffener Arbeitsplätze und der tatsächlich vorhandenen Anzahl von Arbeitskräften bei gleichzeitiger Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität zu beseitigen. „Jede Investitionsmaßnahme, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt, ist nur dann durchzuführen, wenn volkswirtschaftlich gesichert ist, daß an anderer Stelle die Zahl der Arbeitskräfte verringert wird und die frei werdenden Arbeitskräfte auch wirklich an den neuen Arbeitsplätzen eingesetzt werden können“.3 Der zweckmäßigste Arbeitskräfteeinsatz dient der Gesellschaft und damit uns allen, weil mit ihm ein höherer volkswirtschaftlicher Nutzeffekt verbunden ist. Er wird durch Überzeugungsarbeit und ökonomische Hebel gelenkt. Es steht außer Frage, daß er mit den arbeitsrechtlichen Mitteln vonstatten geht, die unser sozialistisches Ar-beitsvertragsrecht vorsieht. Eine klare Orientierung, wie diese Mittel zu handhaben sind, kann dafür nur förderlich sein. So wird auch die Plenartagung über den Arbeitsvertrag das Bestreben des Obersten Gerichts sichtbar machen, den Gleichklang zwischen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der Tätigkeit der Gerichte herzustellen. Kapitalistische Rationalisierung und Zwangsformierung der westdeutschen Werktätigen Während in unserer Republik die sozialistische Rationalisierung zum Wohle der arbeitenden Menschen verwirklicht wird, spitzen sich in Westdeutschland unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus die sozialen Kämpfe zwischen Kapital und Arbeit zu. Die kapitalistische Rationalisierung bereichert die Monopole, dient der Forcierung der aggressiven Politik und richtet sich gegen die Interessen der Arbeiter. Ende Juli 1966 kündigte z. B. die Krupp-Direktion in Essen die Entlassung von mehr als 4000 Bergarbeitern des Konzerns an. Die Förderung der Zechen anderer Konzerne wird gedrosselt. Das bisherige Zechensterben ist aber nur ein Anfang 20 Schachtanlagen mit über 50 000 Arbeitsplätzen sollen weitere Opfer des Profitstrebens werden. Die CDU/CSU-Regierung in Bonn unternimmt nichts, um den durch die kapitalistische Rationalisierung von ihren Arbeitsplätzen verdrängten Werktätigen zu helfen. Die Ungeheuerlichkeit der mit Maßhalteappellen an die Arbeiter und Drohungen gegen die Gewerkschaften betriebenen Politik wird auch an folgender Tatsache deutlich:.Die Monopole streichen aus der Rationalisierung Millionengewinne ein, und für jeden „wegrationalisierten“ Arbeitsplatz eines Ruhrkumpels erhalten sie noch staatliche Vergünstigungen. Für langfristige vorausschauende Maßnahmen zur Ausgleichung der Folgen bei Arbeitsplatzwechsel ist jedoch kein Geld da. Mittag führte dazu aus: „So äußert sich heute der kapitalistische Charakter der Rationalisierung u. a. in dem Widerspruch, daß einerseits für diese Arbeiter die Unsicherheit des Arbeitsplatzes wächst, während auf der anderen Seite die Zahl der offenen Stellen zunimmt, die wegen 3 vgl. Mittag. „Komplexe sozialistische Rationalisierung eine Hauptrichtung unserer ökonomischen Politik bis 1970“, Die Wirtschaft vom 30. Juni 1986, Nr. 26, Beilage, S. 30. Mangel an qualifizierten Kräften nicht besetzt werden können. In naher Zukunft wird dieses Problem in Westdeutschland noch schärfer auftreten, weil unter der Herrschaft des Profits und der Belastung der Staatsfinanzen durch Rüstungspolitik ungenügend langfristige planvolle Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen getroffen werden.“4 Mittag belegte die Rechtlosigkeit der westdeutschen Arnheiter, die Ausschaltung der Betriebsräte und der Gewerkschaften von jeder echten, die Wirtschaft und damit auch die Rationalisierung betreffenden Mitbestimmung mit Beispielen aus Gesetzgebung und Arbeitsrechtsprechung.5 Im System der Notstandsgesetzgebung spielt die „Notverordnung über den Zivildienst“, die an die Stelle des auf heftigsten Widerstand gestoßenen, durch den Bundestag nicht verabschiedeten Zivildienstgesetzes6 treten soll, eine besonders üble Rolle. Danach sollen die Arbeiter und Angestellten rüstungswichtiger jBetriebe in ihrem Arbeitsverhältnis zwangsverpflichtet, Arbeiter und Angestellte anderer Betriebe in Betriebe der Kriegsindustrie verpflichtet werden (§ 5 der Notverordnung). Bisher durch Tarifverträge geregelte Arbeitsbedingungen werden diktiert (§ 31 der Notverordnung), und die Arbeiter und Angestellten können kaserniert und uniformiert werden (§ 37 der Notverordnung). Das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit werden faktisch liquidiert.7 8 Gestützt auf die Ergebnisse der Entwicklung in Westdeutschland, mußte deshalb der Staatsrat der DDR in seiner Erklärung zur Rechtsentwicidung in beiden deutschen Staaten feststellen: „Eine allgewaltige Minderheit beherrscht die Mehrheit der Bevölkerung und unterordnet sie ihren egoistischen Finanzinteressen und machtpolitischen Zielen. Die Mehrheit schafft die Werte, die Minderheit eignet sie sich an.“3 Diese Verhältnisse sollen nach dem Willen der in Bonn herrschenden Kräfte auf unsere Republik übertragen werden. Die Annexion und Ausplünderung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates ist ein Glied in der Kette der Bestrebungen, die Ergebnisse des zweiten Weltkrieges zu revidieren. Nach dem „Grauen Plan“ des Bonner „Forschungsbeirates für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands“ sollen aus den volkseigenen Betrieben marktwirtschaftlich aktionsfähige Wirtschaftseinheiten geschaffen werden, da auf diese Weise die private unternehmerische Initiative besonders wirkungsvoll zur Geltung kommen könne. Während die Befugnisse des FDGB „erlöschen“, sollen Arbeitgeberverbände gebildet werden.9 Daß diese Absichten nie Wirklichkeit werden, dazu trägt auch unsere Tätigkeit zur Festigung und Stärkung der Rechtsordnung in unserer Republik bei. Sozialistische Rationalisierung und einige Fragen des Arbeitsvertragsrechts Die in Vorbereitung der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts bei verschiedenen Bezirksgerichten untersuchten Verfahren zu Fragen des Arbeitsvertrages ermöglichen es, nicht nur für die Verbesserung der gericht- 4 a. a. O., S. 22. 5 vgl. hierzu auch den Beitrag von Kranke in diesem Heft. 6 vgl. Gottschling, „Ein neofaschistisches Zwangsarbeitsgesetz“, NJ 1963 S. 342 ff. 7 Auf der internationalen Pressekonferenz des Nationalrates der Nationalen Front am 29. Juni 1966 wurde die Weltöffentlichkeit erneut mit dem Inhalt der von Bonn streng geheimgehaltenen Notverordnungen vertraut gemacht. Vgl. Norden, „Wohin steuert die Bundesrepublik?“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 30. Juni 1966, S. 4. 8 Vgl. NJ 1966 S. 387. 0 Vgl. Norden, a. a. O., S. 5. 5 26;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 526 (NJ DDR 1966, S. 526) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 526 (NJ DDR 1966, S. 526)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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