Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 526

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 526 (NJ DDR 1966, S. 526); hinaus in den Betrieben, in den Konfliktkommissionen und in der gewerkschaftlichen Arbeit ausgewertet worden. Das soll auch mit der 11. Plenartagung erreicht werden. Die Aktualität der gewählten Thematik wird im Zusammenhang mit der sozialistischen Rationalisierung deutlich. Ein wichtiges inhaltliches Problem, auf das sich die komplexe sozialistische Rationalisierung richten muß, ist der zweckmäßigste Einsatz der Arbeitskräfte. Durch die Rationalisierung ist der Widerspruch zwischen der gewachsenen Zahl neu geschaffener Arbeitsplätze und der tatsächlich vorhandenen Anzahl von Arbeitskräften bei gleichzeitiger Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität zu beseitigen. „Jede Investitionsmaßnahme, die zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt, ist nur dann durchzuführen, wenn volkswirtschaftlich gesichert ist, daß an anderer Stelle die Zahl der Arbeitskräfte verringert wird und die frei werdenden Arbeitskräfte auch wirklich an den neuen Arbeitsplätzen eingesetzt werden können“.3 Der zweckmäßigste Arbeitskräfteeinsatz dient der Gesellschaft und damit uns allen, weil mit ihm ein höherer volkswirtschaftlicher Nutzeffekt verbunden ist. Er wird durch Überzeugungsarbeit und ökonomische Hebel gelenkt. Es steht außer Frage, daß er mit den arbeitsrechtlichen Mitteln vonstatten geht, die unser sozialistisches Ar-beitsvertragsrecht vorsieht. Eine klare Orientierung, wie diese Mittel zu handhaben sind, kann dafür nur förderlich sein. So wird auch die Plenartagung über den Arbeitsvertrag das Bestreben des Obersten Gerichts sichtbar machen, den Gleichklang zwischen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und der Tätigkeit der Gerichte herzustellen. Kapitalistische Rationalisierung und Zwangsformierung der westdeutschen Werktätigen Während in unserer Republik die sozialistische Rationalisierung zum Wohle der arbeitenden Menschen verwirklicht wird, spitzen sich in Westdeutschland unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus die sozialen Kämpfe zwischen Kapital und Arbeit zu. Die kapitalistische Rationalisierung bereichert die Monopole, dient der Forcierung der aggressiven Politik und richtet sich gegen die Interessen der Arbeiter. Ende Juli 1966 kündigte z. B. die Krupp-Direktion in Essen die Entlassung von mehr als 4000 Bergarbeitern des Konzerns an. Die Förderung der Zechen anderer Konzerne wird gedrosselt. Das bisherige Zechensterben ist aber nur ein Anfang 20 Schachtanlagen mit über 50 000 Arbeitsplätzen sollen weitere Opfer des Profitstrebens werden. Die CDU/CSU-Regierung in Bonn unternimmt nichts, um den durch die kapitalistische Rationalisierung von ihren Arbeitsplätzen verdrängten Werktätigen zu helfen. Die Ungeheuerlichkeit der mit Maßhalteappellen an die Arbeiter und Drohungen gegen die Gewerkschaften betriebenen Politik wird auch an folgender Tatsache deutlich:.Die Monopole streichen aus der Rationalisierung Millionengewinne ein, und für jeden „wegrationalisierten“ Arbeitsplatz eines Ruhrkumpels erhalten sie noch staatliche Vergünstigungen. Für langfristige vorausschauende Maßnahmen zur Ausgleichung der Folgen bei Arbeitsplatzwechsel ist jedoch kein Geld da. Mittag führte dazu aus: „So äußert sich heute der kapitalistische Charakter der Rationalisierung u. a. in dem Widerspruch, daß einerseits für diese Arbeiter die Unsicherheit des Arbeitsplatzes wächst, während auf der anderen Seite die Zahl der offenen Stellen zunimmt, die wegen 3 vgl. Mittag. „Komplexe sozialistische Rationalisierung eine Hauptrichtung unserer ökonomischen Politik bis 1970“, Die Wirtschaft vom 30. Juni 1986, Nr. 26, Beilage, S. 30. Mangel an qualifizierten Kräften nicht besetzt werden können. In naher Zukunft wird dieses Problem in Westdeutschland noch schärfer auftreten, weil unter der Herrschaft des Profits und der Belastung der Staatsfinanzen durch Rüstungspolitik ungenügend langfristige planvolle Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen getroffen werden.“4 Mittag belegte die Rechtlosigkeit der westdeutschen Arnheiter, die Ausschaltung der Betriebsräte und der Gewerkschaften von jeder echten, die Wirtschaft und damit auch die Rationalisierung betreffenden Mitbestimmung mit Beispielen aus Gesetzgebung und Arbeitsrechtsprechung.5 Im System der Notstandsgesetzgebung spielt die „Notverordnung über den Zivildienst“, die an die Stelle des auf heftigsten Widerstand gestoßenen, durch den Bundestag nicht verabschiedeten Zivildienstgesetzes6 treten soll, eine besonders üble Rolle. Danach sollen die Arbeiter und Angestellten rüstungswichtiger jBetriebe in ihrem Arbeitsverhältnis zwangsverpflichtet, Arbeiter und Angestellte anderer Betriebe in Betriebe der Kriegsindustrie verpflichtet werden (§ 5 der Notverordnung). Bisher durch Tarifverträge geregelte Arbeitsbedingungen werden diktiert (§ 31 der Notverordnung), und die Arbeiter und Angestellten können kaserniert und uniformiert werden (§ 37 der Notverordnung). Das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit werden faktisch liquidiert.7 8 Gestützt auf die Ergebnisse der Entwicklung in Westdeutschland, mußte deshalb der Staatsrat der DDR in seiner Erklärung zur Rechtsentwicidung in beiden deutschen Staaten feststellen: „Eine allgewaltige Minderheit beherrscht die Mehrheit der Bevölkerung und unterordnet sie ihren egoistischen Finanzinteressen und machtpolitischen Zielen. Die Mehrheit schafft die Werte, die Minderheit eignet sie sich an.“3 Diese Verhältnisse sollen nach dem Willen der in Bonn herrschenden Kräfte auf unsere Republik übertragen werden. Die Annexion und Ausplünderung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates ist ein Glied in der Kette der Bestrebungen, die Ergebnisse des zweiten Weltkrieges zu revidieren. Nach dem „Grauen Plan“ des Bonner „Forschungsbeirates für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands“ sollen aus den volkseigenen Betrieben marktwirtschaftlich aktionsfähige Wirtschaftseinheiten geschaffen werden, da auf diese Weise die private unternehmerische Initiative besonders wirkungsvoll zur Geltung kommen könne. Während die Befugnisse des FDGB „erlöschen“, sollen Arbeitgeberverbände gebildet werden.9 Daß diese Absichten nie Wirklichkeit werden, dazu trägt auch unsere Tätigkeit zur Festigung und Stärkung der Rechtsordnung in unserer Republik bei. Sozialistische Rationalisierung und einige Fragen des Arbeitsvertragsrechts Die in Vorbereitung der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts bei verschiedenen Bezirksgerichten untersuchten Verfahren zu Fragen des Arbeitsvertrages ermöglichen es, nicht nur für die Verbesserung der gericht- 4 a. a. O., S. 22. 5 vgl. hierzu auch den Beitrag von Kranke in diesem Heft. 6 vgl. Gottschling, „Ein neofaschistisches Zwangsarbeitsgesetz“, NJ 1963 S. 342 ff. 7 Auf der internationalen Pressekonferenz des Nationalrates der Nationalen Front am 29. Juni 1966 wurde die Weltöffentlichkeit erneut mit dem Inhalt der von Bonn streng geheimgehaltenen Notverordnungen vertraut gemacht. Vgl. Norden, „Wohin steuert die Bundesrepublik?“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 30. Juni 1966, S. 4. 8 Vgl. NJ 1966 S. 387. 0 Vgl. Norden, a. a. O., S. 5. 5 26;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 526 (NJ DDR 1966, S. 526) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 526 (NJ DDR 1966, S. 526)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der Neues Deutschland., Breshnew, Sicherer Frieden in allen Teilen der Welt bleibt oberstes Ziel der Rede vor dejn indischen Parlament Neues Deutschland., Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

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