Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 525

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 525 (NJ DDR 1966, S. 525); der Naziführer zu legen“10 11, läßt bestimmte historische Parallelen offenkundig werden. Die Begründung, mit der Hitlers Innenminister Frick der Begehung von Verbrechen gegen den Frieden schuldig befunden wurde, hebt ausdrücklich, hervor, daß er die Gesetze über die Einverleibung Österreichs, des Sudetenlandes, Memels, Danzigs und noch anderer Gebiete unterschrieben und Verordnungen erlassen hatte, durch die das deutsche Recht in Österreich eingeführt wurde11: Auch das Nürnberger Juristenurteil, das im Fall Nr. 3 der Nachfolgeprozesse erging, legt ausführlich dar, welche Bedeutung das Ermächtigungsgesetz und insbesondere auch die Entwicklung der faschistischen Strafgesetzgebung für die Vorbereitung des Aggressionskrieges hatten12. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß dieses Urteil in seiner Begründung ausdrücklich Bezug nimmt „auf die Ausdehnung deutscher Gesetze auf besetztes Gebiet, auf angeblich annektiertes Gebiet“13 1. Wenn durch das Potsdamer Abkommen und auf seiner Grundlage durch Normativakte des Alliierten Kont/ill-rats die der Vorbereitung der Aggression dienende Gesetzgebung Hitlerdeutschlands aufgehoben wurde, so beinhaltet das selbstverständlich auch das Verbot, jemals wieder Gesetze ähnlicher Art auf deutschem Boden in Kraft zu setzen. * Es hat sich erwiesen, daß die westdeutsche Gesetzgebung zu einem wesentlichen Teil unmittelbar auf die Vorbereitung der westdeutschen Gesellschaft für den geplanten Krieg, auf die Verwirklichung direkter an- 10 Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Mllitärgerichtshof, Band I, Nürnberg 1947, S. 198. 11 a. a. O., S. 338. 12 Vgl. Das Nürnberger Juristenurteil, Hamburg 1948, S. 45 ff. 13 a. a. O., S. 53. nexionistischer und interventionistischer Akte gegenüber der DDR und anderen Staaten und auf die Entrechtung der westdeutschen Bürger gerichtet ist. Es zeigte sich, daß viele gesetzgeberische Akte der Bundesrepublik ihrem Charakter nach unmittelbar wesentliche Elemente im System der verdeckten Kriegführung darstellen, indem sie die Schaffung permanenter Spannungssituationen und in ausgeprägter Form beispielsweise auch die Untergrabung der Staatsautorität der DDR bezwecken. Gegenwärtig vollzieht sich in dieser Seite der friedensgefährdenden Politik des westdeutschen Staates eine deutlich sichtbare Eskalation. Mit 'einer solchen Gesetzgebung werden ständig neue Hindernisse für die friedliche Lösung der deutschen Frage, insbesondere für die Verständigung zwischen beiden deutschen Staaten, und für die Einleitung wirksamer Maßnahmen zur Gewährleistung der europäischen Sicherheit geschaffen. Diese Gesetzgebung, gerichtet auf Untergrabung der Souveränität anderer Staaten und auf Störung der friedlichen internationalen Zusammenarbeit, verschärft die internationalen Spannungen, während doch eine der Hauptrichtungen für die Festigung der Sicherheit in Europa gerade darin bestehen muß, „gutnachbarliche Beziehungen auf der Grundlage der Prinzipien der Unabhängigkeit und nationalen Souveränität, der Gleichberechtigung, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und des gegenseitigen Vorteils auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu entwickeln“, wozu die Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages in ihrer Deklaration über die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa alle europäischen Staaten aufgerufen haben1'1. 14 Vgl. die Deklaration im Neuen Deutschland (Ausg. B) vom 9. Juli 1966. Znr Vorbereitung der 11. })leuurtaguug des Obersten Qeriahts HANS REINWARTH, Vizepräsident des Obersten Gerichts Sozialistische Rationalisierung, Betriebsklima und Arbeitsvertragsrecht Ende September wird sich das Plenum des Obersten Gerichts in seiner 11. Tagung mit einigen Fragen der Rolle des Arbeitsvertrages bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in den sozialistischen Betrieben und speziell mit dem Beitrag der Gerichte zur Durchsetzung der Bestimmungen des 3. Kapitels des Gesetzbuchs der Arbeit beschäftigen. Die Aktualität der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts Die weitaus größte Anzahl der Werktätigen unserer Republik steht in einem Arbeitsrechtsverhältnis, das durch Vertrag begründet wurde. Das Recht der Werktätigen auf Arbeit wird durch die vertragliche Vereinbarung der Übernahme einer Tätigkeit im Betrieb bewußt verwirklicht und vom sozialistischen Staat geschützt. Dieser ist an einem möglichst langen Bestand der Arbeitsrechtsverhältnisse bei inhaltlicher Weiterentwicklung z. B. durch Qualifizierung ebenso interessiert wie die meisten Werktätigen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die Atmosphäre im Betrieb und bei der Arbeit. Die menschlichen Beziehungen der Kollegen zueinander, ihre Beziehungen zu den Meistern und anderen leitenden Kadern sind so zu gestalten, daß sich alle Werktätigen im Betrieb wohl fühlen1. Dem dient auch das Arbeitsvertragsrecht in vielfältigen Formen. Es wirkt unmittelbar auf das Betriebsklima ein, weil es eingeordnet ist in solche Forderungen an die sozialistische Leitung wie: sozialistische Menschenführung, Organisierung eines kontinuierlichen Arbeitsablaufs, möglichst ständige Zuweisung von Arbeiten der im Arbeitsvertrag vereinbarten Art, leistungsgerechte Entlohnung, Förderung der Qualifizierung, Gewährleistung der Arbeitsdisziplin, wissenschaftliche Arbeitsgestaltung, soziale und kulturelle Betreuung. Auch die gerichtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts muß durch überzeugende und differenzierte Entscheidungen in Konfliktfällen zugleich Maßstäbe für die weitere Gestaltung der betrieblichen Verhältnisse setzen. Die gestaltende und erzieherische Aufgabe des sozialistischen Arbeitsrechts erfordert seine einheitliche Anwendung in der Rechtsprechung und in der betrieblichen Praxis. Dem dient die Analyse und Verallgemeinerung der in der Rechtsprechung gesammelten Erfahrungen durch das Plenum des Obersten Gerichts. Die Ergebnisse der 7. Plenartagung, die sich mit Fragen des Arbeitslohnes befaßte2, sind weit über die Gerichte 1 Vgl. W. Ulbricht, Probleme des Perspektivplanes bis 1970, Berlin 1966, S. 122. 2 Die Materialien der 7. Plenartagung sind in NJ 1965 S. 625 ff. veröffentlicht. 5 25;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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