Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 525

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 525 (NJ DDR 1966, S. 525); der Naziführer zu legen“10 11, läßt bestimmte historische Parallelen offenkundig werden. Die Begründung, mit der Hitlers Innenminister Frick der Begehung von Verbrechen gegen den Frieden schuldig befunden wurde, hebt ausdrücklich, hervor, daß er die Gesetze über die Einverleibung Österreichs, des Sudetenlandes, Memels, Danzigs und noch anderer Gebiete unterschrieben und Verordnungen erlassen hatte, durch die das deutsche Recht in Österreich eingeführt wurde11: Auch das Nürnberger Juristenurteil, das im Fall Nr. 3 der Nachfolgeprozesse erging, legt ausführlich dar, welche Bedeutung das Ermächtigungsgesetz und insbesondere auch die Entwicklung der faschistischen Strafgesetzgebung für die Vorbereitung des Aggressionskrieges hatten12. Es verdient besonders hervorgehoben zu werden, daß dieses Urteil in seiner Begründung ausdrücklich Bezug nimmt „auf die Ausdehnung deutscher Gesetze auf besetztes Gebiet, auf angeblich annektiertes Gebiet“13 1. Wenn durch das Potsdamer Abkommen und auf seiner Grundlage durch Normativakte des Alliierten Kont/ill-rats die der Vorbereitung der Aggression dienende Gesetzgebung Hitlerdeutschlands aufgehoben wurde, so beinhaltet das selbstverständlich auch das Verbot, jemals wieder Gesetze ähnlicher Art auf deutschem Boden in Kraft zu setzen. * Es hat sich erwiesen, daß die westdeutsche Gesetzgebung zu einem wesentlichen Teil unmittelbar auf die Vorbereitung der westdeutschen Gesellschaft für den geplanten Krieg, auf die Verwirklichung direkter an- 10 Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Mllitärgerichtshof, Band I, Nürnberg 1947, S. 198. 11 a. a. O., S. 338. 12 Vgl. Das Nürnberger Juristenurteil, Hamburg 1948, S. 45 ff. 13 a. a. O., S. 53. nexionistischer und interventionistischer Akte gegenüber der DDR und anderen Staaten und auf die Entrechtung der westdeutschen Bürger gerichtet ist. Es zeigte sich, daß viele gesetzgeberische Akte der Bundesrepublik ihrem Charakter nach unmittelbar wesentliche Elemente im System der verdeckten Kriegführung darstellen, indem sie die Schaffung permanenter Spannungssituationen und in ausgeprägter Form beispielsweise auch die Untergrabung der Staatsautorität der DDR bezwecken. Gegenwärtig vollzieht sich in dieser Seite der friedensgefährdenden Politik des westdeutschen Staates eine deutlich sichtbare Eskalation. Mit 'einer solchen Gesetzgebung werden ständig neue Hindernisse für die friedliche Lösung der deutschen Frage, insbesondere für die Verständigung zwischen beiden deutschen Staaten, und für die Einleitung wirksamer Maßnahmen zur Gewährleistung der europäischen Sicherheit geschaffen. Diese Gesetzgebung, gerichtet auf Untergrabung der Souveränität anderer Staaten und auf Störung der friedlichen internationalen Zusammenarbeit, verschärft die internationalen Spannungen, während doch eine der Hauptrichtungen für die Festigung der Sicherheit in Europa gerade darin bestehen muß, „gutnachbarliche Beziehungen auf der Grundlage der Prinzipien der Unabhängigkeit und nationalen Souveränität, der Gleichberechtigung, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten und des gegenseitigen Vorteils auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zu entwickeln“, wozu die Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages in ihrer Deklaration über die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa alle europäischen Staaten aufgerufen haben1'1. 14 Vgl. die Deklaration im Neuen Deutschland (Ausg. B) vom 9. Juli 1966. Znr Vorbereitung der 11. })leuurtaguug des Obersten Qeriahts HANS REINWARTH, Vizepräsident des Obersten Gerichts Sozialistische Rationalisierung, Betriebsklima und Arbeitsvertragsrecht Ende September wird sich das Plenum des Obersten Gerichts in seiner 11. Tagung mit einigen Fragen der Rolle des Arbeitsvertrages bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in den sozialistischen Betrieben und speziell mit dem Beitrag der Gerichte zur Durchsetzung der Bestimmungen des 3. Kapitels des Gesetzbuchs der Arbeit beschäftigen. Die Aktualität der 11. Plenartagung des Obersten Gerichts Die weitaus größte Anzahl der Werktätigen unserer Republik steht in einem Arbeitsrechtsverhältnis, das durch Vertrag begründet wurde. Das Recht der Werktätigen auf Arbeit wird durch die vertragliche Vereinbarung der Übernahme einer Tätigkeit im Betrieb bewußt verwirklicht und vom sozialistischen Staat geschützt. Dieser ist an einem möglichst langen Bestand der Arbeitsrechtsverhältnisse bei inhaltlicher Weiterentwicklung z. B. durch Qualifizierung ebenso interessiert wie die meisten Werktätigen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die Atmosphäre im Betrieb und bei der Arbeit. Die menschlichen Beziehungen der Kollegen zueinander, ihre Beziehungen zu den Meistern und anderen leitenden Kadern sind so zu gestalten, daß sich alle Werktätigen im Betrieb wohl fühlen1. Dem dient auch das Arbeitsvertragsrecht in vielfältigen Formen. Es wirkt unmittelbar auf das Betriebsklima ein, weil es eingeordnet ist in solche Forderungen an die sozialistische Leitung wie: sozialistische Menschenführung, Organisierung eines kontinuierlichen Arbeitsablaufs, möglichst ständige Zuweisung von Arbeiten der im Arbeitsvertrag vereinbarten Art, leistungsgerechte Entlohnung, Förderung der Qualifizierung, Gewährleistung der Arbeitsdisziplin, wissenschaftliche Arbeitsgestaltung, soziale und kulturelle Betreuung. Auch die gerichtliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts muß durch überzeugende und differenzierte Entscheidungen in Konfliktfällen zugleich Maßstäbe für die weitere Gestaltung der betrieblichen Verhältnisse setzen. Die gestaltende und erzieherische Aufgabe des sozialistischen Arbeitsrechts erfordert seine einheitliche Anwendung in der Rechtsprechung und in der betrieblichen Praxis. Dem dient die Analyse und Verallgemeinerung der in der Rechtsprechung gesammelten Erfahrungen durch das Plenum des Obersten Gerichts. Die Ergebnisse der 7. Plenartagung, die sich mit Fragen des Arbeitslohnes befaßte2, sind weit über die Gerichte 1 Vgl. W. Ulbricht, Probleme des Perspektivplanes bis 1970, Berlin 1966, S. 122. 2 Die Materialien der 7. Plenartagung sind in NJ 1965 S. 625 ff. veröffentlicht. 5 25;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 525 (NJ DDR 1966, S. 525) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 525 (NJ DDR 1966, S. 525)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen. Der muß beinhalten: eine konzentrierte Darstellung der Ergebnisse zu dem bearbeiteten politisch-operativ relevanten Sachverhalt und der den verdächtigen Personen, die konkrete politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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