Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 521

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 521 (NJ DDR 1966, S. 521); / Beiden Angeklagten war zur Zeit ihres Beitritts die Zielsetzung und verbrecherische Betätigung dieser Organisation bekannt. Sie haben sich deshalb schon damit, ungeachtet ihrer weiteren Handlungen, strafbar gemacht. Hinsichtlich Hanke betrifft das das Unternehmen eines staatsgefährdenden Gewaltaktes und die Verleitung zum Verlassen der DDE' (§§ 17 und 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG). Bäcker unternahm es, ausschließlich Bürger zum Verlassen der DDR zu verleiten (§ 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG), da er die Durchführung bewaffneter Grenzprovokationen ablehnte. Mit ihren weitergehenden Handlungen haben sich die Angeklagten in noch größerem Umfang schuldig gemacht. Der Angeklagte Hanke hat in Kenntnis des Planes zur Unterminierung der Staatsgrenze durch den Bau eines Tunnels seine Bereitschaft erklärt, gegen hohe Bezahlung an diesem Anschlag mitzuwirken und mit anderen Mitgliedern der Terrorgruppe bewaffnet in das Gebiet der DDR zur Schleusung von Bürgern der DDR einzudringen. Er hat an entsprechenden Beratungen teilgenommen und selbst Hinweise für den Ausbau des Tunnels und die Verwendung dazu geeigneten Materials gegeben, . Das ist ein Verbrechen gemäß § 17 StEG in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG, § 73 StGB. In Fortsetzungszusammenhang damit hat er sich durch seine weiteren Handlungen der Verleitung zum Ver-' lassen der DDR in teilweiser Tateinheit mit Urkundenfälschung im schweren Fall schuldig gemacht. Seine Mitwirkung bei der Vorbereitung des Pkw Simca (Pol. Kennzeichen HH BR 13) zu Schleusungszwecken, die durch ihn vorgenommene Anwerbung des Bor-kowski und der Patobrin, seine Testfahrten und 'die Erkundung eines Treffortes am Hermsdorfer Kreuz und schließlich die Vorbereitung der Schleusung des Hüge über die CSSR sowie sein Schleusungsversuch am 9. Juli 1966 verwirklichen sämtlich den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG. Soweit er bei einer Testfahrt und bei seinem Grenzübertritt am 9. Juli 1966 den Kontrollorganen gefälschte Personal- und andere Dokumente vorwies, liegt gleichzeitig ein Verbrechen gemäß § 267 Abs. 1 und 3 StGB vor. Daraus, daß der Angeklagte alle Tatumstände kannte, die Ziele seiner Auftraggeber voll billigte und an ihrer Verwirklichung aktiven Anteil nahm, ist zu erkennen, daß er vorsätzlich seine gegen die DDR gerichteten Verbrechen verwirklichte. Seine strafrechtliche Verantwortlichkeit wird nicht dadurch gemindert, daß er sich darauf verließ, daß seine Straftaten in Westberlin und Westdeutschland nicht nur nicht verfolgt, sondern gefördert wurden. Er hat sich diese verbrecherischen Anschauungen zu eigen gemacht und gleichzeitig diese Situation ausgenutzt, um durch schwerere Strafr taten als die von ihm bis dahin begangenen kriminellen Handlungen im Verein mit anderen Agenten und Terroristen aus dem verdeckten Krieg gegen die DDR Kapital zu schlagen. Aus diesen Gründen, aber auch in Anbetracht der von. dem Angeklagten während der verhältnismäßig kurzen Zeit der Zugehörigkeit zur Ter-rororganisation entwickelten intensiven verbrecherischen Betätigung ist der Senat dem Antrag des Generalstaatsanwalts gefolgt und hat auf eine Strafe von zehn Jahren Zuchthaus erkannt. Der Pkw „Simca“, Pol. Kennzeichen HH BR 13, war gemäß § 40 StGB einzuziehen. Der Angeklagte Bäcker ist auch des Verbrechens gemäß § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG schuldig, soweit er die Schleusung von zwei Wissenschaftlern der DDR über die bulgarisch-türkische Staatsgrenze unternommen hat. Der Angeklagte handelte vorsätzlich. Das ergibt sich aus seiner Kenntnis aller Tatumstände und der Abwägung, welche Art von Verbrechen er in seinem Streben, dadurch zu Geld zu kommen, ausführen wollte. Dabei entwickelte er in kurzer Zeit eine erhebliche verbrecherische Intensität. Sie zeigt sich deutlich in der Vielzahl der innerhalb weniger Tage durchgeführten einzelnen Ausführungshandlungen. Dazu gehören die Teilnahme an der Beratung mit einem türkischen Grenzoffizier, der Rückflug nach Westdeutschland zum Kauf des Schleusungsfahrzeuges und dessen Überführung auf dem Landwege in die Türkei sowie seine Einreise nach Bulgarien und die mit der versuchten Schleusung verbundenen Handlungen, die zur Festnahme des Angeklagten an der bulgarischen Grenze führten. Wenn er es auch ablehnte, Waffengewalt anzuwenden, führte er doch zuverlässig und mit vollem Einsatz die Aufträge von Schütz und Bley aus. Dabei waren ihm der Charakter der von diesen geleiteten Terrororganisation und die von ihnen bereits ausgeführten und geplanten terroristischen Provokationen bekannt. Der Senat erkannte auch gegen diesen Angeklagten antragsgemäß auf eine Strafe von sechs Jahren Zuchthaus. Die Einziehung des von dem Angeklagten zur Tat benutzten Pkw „Opel Kapitän“, Pol. Kennzeichen F-LM 22, beruht auf § 40 StGB. Prof. Dr. habil. RUDOLF ARZINGER, Dekan der Juristenfakultät und Direktor des Instituts für Völkerrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig Die Rolle der Gesetzgebung im System der friedensgefährdenden Politik der westdeutschen Bundesrepublik Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem völkerrechtlichen Gutachten, das von Prof. Dr. Arzin-ger unter Mitwirkung von Mitgliedern der Forschungsgemeinschaft „Nationale Frage und friedliche Koexistenz in Deutschland“ an der Juristenfakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig ausgearbeitet und im Strafverfahren gegen Laudahn u. a. vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts erstattet wurde. D. Red. In den Notstandsgesetzen bzw. -Verordnungen und in anderen Gesetzen, in denen die westdeutschen Machthaber die Annexion der DDR und von Gebieten anderer sozialistischer Länder bereits vollzogen zu haben meinen, wie insbesondere im Handschellengesetz (Gesetz über befristete Freistellung von der deutschen Gerichtsbarkeit vom 29. Juli 1966 BGBl. I S. 453 ) sowie in umfassenden Plänen, in denen die Gesetzgebung zur Einverleibung der DDR nach dem Tage X vorgezeich-net ist, zeichnet sich heute die Notstands- und Kriegsplanung der herrschenden Kreise der Bundesrepublik bis ins letzte Detail ab. Gleichzeitig ist diese Gesetzgebung unmittelbar darauf gerichtet, eine Situation permanenter, sich unaufhörlich verschärfender Spannungen zu schaffen, eine Atmosphäre des Bürgerkrieges zu kultivieren, immer neue Konfliktsituationen zu provozieren und Möglichkeiten zu ihrer Ausnutzung unter Einkalkulierung des Risikos eines offenen Krieges zu gewährleisten. Da die Kräfte des deutschen Imperialismus und Mili- 5 21;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit entwickelt wurden. Die fördernden Faktoren sowie Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten die Potenzen des Straf- und Strafprozeßrechts und des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der Arbeit mit wie sie noch besser als bisher befähigt werden können, die gestellten Aufgaben praxiswirksamer durchzusetzen. Mir geht es weiter darum, sich in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestell werden müssen.

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