Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 52 (NJ DDR 1966, S. 52); der Staatsanwalt des Kreises Templin bei einem Unfall erst nach zwei Monaten entschieden, daß kein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Verzögerungen treten besonders dann auf, wenn der Arbeitsschutzinspektor Anzeige beim Staatsanwalt erstattet, weil dieser in der Regel keine eigenen Ermittlungen durchführt. Die Frist zur Prüfung der Anzeige4 wird noch ungenügend beachtet, und die Staatsanwälte setzen den Untersuchungsorganen individuelle Fristen, die teilweise unbegründet lang sind. Auch die Praxis der unberechtigten Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ ist noch nicht restlos überwunden. So wird z. B. oftmals bei Bekanntwerden eines Brandes ein Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ eingeleitet, obwohl in diesem Stadium der Anzeigenüberprüfung der Verdacht einer Straftat nicht begründet war. In zahlreichen Fällen wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Arbeitsschutzverantwortlichen nicht genügend geprüft; es wird überwiegend nur gegen solche Personen ermittelt, die keine Arbeitsschutzverantwortlichen sind, aber den Unfall unmittelbar verursacht haben. So wurde z. B. gegen einen Traktoristen ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet, weil er auf einer Gefällstrecke den Traktor verlassen hatte, um beim Abladen zu helfen. Er hatte die Handbremse angezogen und die Hinterräder des Hängers durch einen Vorlegeklotz gegen ein Abrollen gesichert. Trotzdem kam die Zugmaschine mit dem Hänger ins Rollen und konnte nicht mehr zum Halten gebracht werden. Dadurch wurde ein Arbeitsunfall verursacht, w'obei ein Mensch getötet wurde. Als Ursache des Abrollens wurde festgestellt, daß der in der LPG verbotswidrig angefertigte und geschweißte Handbremsenhebel gebrochen w'ar und deshalb keine Bremswirkung mehr bestand. Obwohl dafür der Brigadier und der LPG-Vorsitzende verantwortlich waren, wurde gegen sie kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Derartige Mängel sind im wesentlichen auf ungenügende Kenntnisse über das Arbeitsschutzrecht, insbesondere über die gesetzliche Regelung der Verantwortlichkeit, zurückzuführen. Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes werden bei der Beurteilung des Geschehens oftmals nicht mit herangezogen; vielmehr wird nur die Erfüllung von Straftatbeständen des StGB geprüft. Dadurch wird nicht der gesamte Komplex der Rechts-pflichtvcrletzungen in die Ermittlungen einbezogen. Aber auch ein allgemein positives Verhalten der Verantwortlichen sowie Schwierigkeiten in der LPG werden zum Anlaß genommen, von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Solche Mängel in der Einleitungspraxis wirken sich nachteilig auf die allseitige Erforschung der objektiven Wahrheit und die Aufdeckung sowie Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Arbeits- und Brandschutzverletzungen aus. Zur Ermittlungstäligkeit Insgesamt gesehen wurde die Qualität der Ermittlungen verbessert. Das zeigt sich insbesondere in der exakten Feststellung des Unfall- oder Brandvorganges, der unmittelbaren Sicherung der Beweismittel und der Einbeziehung von Spezialisten. Dennoch ist die Tendenz einseitiger Ermittlungen bisher nicht restlos überwunden. Dies kommt wie bereits erwähnt besonders darin zum Ausdruck, daß die Ermittlungen überwiegend nur auf das Ereignis und auf die Personen konzentriert werden, die den Unfall bzw. ' Früher 5. jetzt 7 Tage (vgl. Anweisung Nr. 8'65 des Generalstaatsanwalts der DDR über die Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren). die Brandstiftung unmittelbar verursacht haben. Auch die Ermittlungen zur Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen werden zum großen Teil noch oberflächlich und formal geführt. Dies zeigt sich insbesondere bei der Aufklärung fahrlässiger Brandstiftungen und von Bränden, die Kinder oder Jugendliche verursachten. Die Folgen und Auswirkungen von Arbeitsunfällen werden teilweise oberflächlich und unvollständig festgestellt. Häufig wird nur der Personenschaden ermittelt, die materiellen Schäden sowie die ideellen Auswirkungen werden dagegen nicht genügend beachtet. Bei der rechtlichen Beurteilung von Brandstiftungen wird selbst bei erheblichen Produktionsausfällen in der Vieh- und Feldwirtschaft selten geprüft, ob Bestimmungen der WStVO verletzt wurden. Einige Mitarbeiter der Untersuchungsorgane und Staatsanwälte lassen sich offensichtlich davon leiten, daß in der Mehrzahl aller Fälle durch verstärkte Anstrengungen der Genossenschaftsbauern und Landarbeiter in der Produktion und durch gegenseitige sozialistische Hilfe der Landwirtschaftsbetriebe verhindert wird, daß der Plan der Brutto- und Marktproduktion nicht erfüllt wird. Der Tatbestand des § 1 WStVO erfordert jedoch keine Nichterfüllung des Planes, sondern die Gefährdung der Wirtschaftsplanung. Er ist deshalb bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn sofern auch die anderen Voraussetzungen gegeben sind die Gefährdung des jeweiligen Produktionsplanes im geschädigten Betrieb konkret nachgewiesen wird.5 Der Beschleunigung und Konzentration des Strafverfahrens im Stadium der Ermittlungen muß mehr Beachtung geschenkt werden. Noch zu oft werden die Untersuchungen mehrere Tage lang unbegründet unterbrochen. Das wirkt sich besonders nachteilig auf die Wirksamkeit der Verfahren und der eingeleiteten Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat aus. Zur Einbeziehung der Werktätigen Bis auf vereinzelte Ausnahmen werden in allen Verfahren die gesellschaftlichen Kräfte mit den Problemen vertraut gemacht, die sich während der Ermittlungen ergeben. Besonderer Wert wird auf eine umfassende Einschätzung der Täterpersönlichkeit durch die Arbeitskollektive sowie auf die Gewinnung gesellschaftlicher Ankläger und Verteidiger gelegt. Jetzt kommt es darauf an, die Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte inhaltlich zu verbessern. Insbesondere die Mitglieder der Kommission für Gesundheilsund Arbeitsschutz, die ehrenamtlichen Arbeitsschutzinspektoren und Brandschutzhelfer sowie die Mitglieder der ständigen Kommissionen und ihrer Aktivs sind an den Ermittlungen zur Aufklärung des Unfalls oder Brandes, zur Einschätzung der allgemeinen Situation und zur Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen unmittelbar zu beteiligen. Dadurch werden die Ermittlungen umfassender und exakter, und gleichzeitig wird die Tätigkeit dieser ehrenamtlichen gesellschaftlichen Kräfte aktiviert. Die Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftsräten bei den Ermittlungen des Einzelfalls befriedigt bisher noch nicht. Gerade die Mitarbeiter des Kreislandwirtschaftsrates können aber viele wichtige Hinweise geben, die für die Erforschung der Wahrheit von Bedeutung sind. Andererseits werden sie durch ihre unmittelbare Teilnahme an den Ermittlungen in die Lage versetzt, eigenverantwortlich die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Unfälle und Brände zu treffen. 6 6 Vgl. OG, Urteil vom 30. November 1962 - 3 Zst XI 38 62 - (NJ 1963 S. 123). 52;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 52 (NJ DDR 1966, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 52 (NJ DDR 1966, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des Vertrauens und der bewußten Verantwortung der Bürger beruhende Verhältnis der Zusammenarbeit zwischen den Organen Staatssicherheit und den Werktätigen hat positive Auswirkungen auf die Entwicklung der Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und bei der Verwirklichung von Strafen mit Freiheitsentzug sowie zur Sicherung der Rechte der Inhaftierten und Strafgefangenen ergebenen Aufgaben zu gewährleisten.

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