Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 518

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 518 (NJ DDR 1966, S. 518); das Verlassen Berlins unmöglich gemacht.“ In der Beweisaufnahme konnte.hingegen festgestellt werden, daß Wordel etwa im April 1966 zur Vorbereitung einer Schleusungsaktion in Österreich war und außerdem am 4. Juli 1966 seinen alten Westberliner Ausweis sowie seine Fahrerlaubnis einem Angehörigen der Verkehrspolizei vorwies. Wordel bestätigte dem Angeklagten Hanke, seinen Ausweis immer besessen zu haben und daß die unwahre Darstellung in der Presse zur Irreführung und „Beruhigung“ der Öffentlichkeit gegeben wurde. Unmittelbar vor, während und nach der Hauptverhandlung organisierte Wordel weiterhin Schleusungen und wirkte an der Fälschung mehrerer Personaldokumente mit. Der Angeklagte Hanke erfuhr auch, daß die Terror-und Menschenhändlerorganisation Wordel plant, künftig vorwiegend ihre verbrecherische Tätigkeit auf den Mißbrauch des Touristenverkehrs in die CSSR, die Volksrepubliken Ungarn und Bulgarien zu konzentrieren, um aus diesen Ländern Bürger der DDR nach Österreich oder in die Türkei zu verschleppen. Wordel beauftragte den Angeklagten Ende Juni 1966, acht Paßbilder zur Herstellung von Personal- und Fahrzeugpapieren abzugeben sowie mitzuhelfen, das der Terrororganisation gehörende Schleuserfahrzeug „Simca“, polizeiliches Kennzeichen B HW 770, zur Schleusung vorzubereiten. Die Aufträge wurden erfüllt. Der Angeklagte bereitete den Wagen zur Umspritzung vor. Die Farbe des Wagens wurde verändert. Danach führte der Angeklagte weitere Arbeiten an diesem Pkw durch Wordel teilte ihm schließlich mit, daß hinter dem Armaturenbrett ein für körperlich kleine Personen geeignetes Personenversteck eingebaut worden war. Dieses Versteck sollte auch gegenüber den zu verschleppenden Personen geheimgehalten werden. Deshalb sollten Westberliner Bürger kleinen Wuchses geworben werden. Wordel erläuterte, daß die betreffenden DDR-Bürger unter Verwendung der verfälschten Personaldokumente der anzuwerbenden Westberliner in einem zweiten Pkw geschleust werden, während die angeworbenen Westberliner in dem im „Simca“ befindlichen Versteck über die Staatsgrenze der DDR nach Westdeutschland zu verbringen sind. Entsprechend den von Wordel erteilten Aufträgen warb der Angeklagte die von ihm als zuverlässig eingeschätzten, der Körpergröße nach geeigneten Westberliner Bürger Manfred Borkowski am 4. Juli 1966 und Karin Patobrin am 8. Juli 1966 an. Beide erklärten sich sofort bereit, da sie „auf bequeme Art“ Geld verdienen wollten. Wordel war ebenfalls mit deren Teilnahme an Schleusungsaktionen einverstanden. Er erteilte dem Angeklagten und Borkowski den Auftrag, am 6. Juli 1966 eine Testfahrt durchzuführen. Er händigte dem Angeklagten zu diesem Zwecke den weiter oben bereits erwähnten, auf „Manfred Biester“ ausgestellten und mit dem Paßbild des Angeklagten versehenen Westberliner Ausweis sowie eine entsprechende Fahrerlaubnis aus, obwohl Wordel wußte, daß der Angeklagte noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw gewesen ist und keine entsprechende Prüfung abgelegt hatte. Auf dieser Fahrt sollten die Kontrollmethoden der Grenzsicherungsorgane der DDR beobachtet und Orte zur Aufnahme von zu schleusenden Bürgern festgelegt werden. Der Angeklagte trat mit Borkowski auftragsgemäß die Testfahrt in dem Pkw Typ Taunus 17 M des zur Wordel-Organisation gehörenden Kunkel an. Dieser Pkw war aus Sicherheitsgründen auf den Namen „Ursula Pohl“ zugelassen worden. Gegen 20 Uhr passierten sie den Kontrollpunkt Drewitz, wo sich der Angeklagte mit dem falschen Westberliner Ausweis legitimierte und die Kontrollmethoden beobachtete. Anschließend fuhr der Angeklagte bis zum Hermsdorfer Kreuz, wo er gemeinsam mit Borkowski den Parkplatz als Übernahmeort festlegte. Nachdem sie den Kontrollablauf am Kontrollpunkt Wartha beobachtet hatten und der Angeklagte sich wiederum mit falschen Papieren legitimierte, fuhren sie nach Kassel. Dort setzte sich der Angeklagte mit Wordel fernmündlich in Verbindung. Weisungsgemäß kehrten sie über die Kontrollpassierpunkte Marienborn und Dre- witz nach Westberlin zurück. Unmittelbar danach berichtete der Angeklagte an Wordel über den Verlauf und die Methoden der Dokumenten- und Fahrzeugkontrollen an den benutzten Grenzübergängen, teilte ihm die Beschaffenheit und Eignung des Parkplatzes an der Autobahn-Raststätte Hermsdorfer Kreuz zur Übernahme von zur Verschleppung vorgesehenen Personen mit und unterrichtete ihn darüber, daß nach seinem Dafürhalten die auf den Namen „Biester“ ausgestellten Dokumente weiterhin verwendet werden können. Damit waren wesentliche Vorbereitungen zur Durchführung der für den 9. Juli 1966 durch Wordel angeordneten Schleusung der in der DDR wohnhaften Bürgerin Barbara Rudolph abgeschlossen, die auf Veranlassung Wordels zur Raststätte Hermsdorfer Kreuz bestellt worden war. Einen Tag später sollten ebenfalls der Angeklagte und Borkowski den DDR-Bürger Hüge, einen Bekannten der Rudolph, von Prag nach Westdeutschland ausschleusen. Für beide waren im voraus 10 000 von insgesamt 15 000 Westmark an Wordel gezahlt worden. Diese Aktion wurde weiterhin dadurch vorbereitet, daß sich Borkowski am 6. Juli 1966 und die Patobrin am 9. Juli 1966 im persönlichen Aufträge Wordels zur Westberliner Polizei begaben, dort den Verlust ihrer Personalausweise vortäuschten und die Ausstellung neuer Ausweise beantragten. Beide erhielten ohne Überprüfung der über den Verlust gemachten Angaben innerhalb kurzer Frist neue Ausweise. Danach verfälschte Wordel die Erstdokumente des Borkowski und der Patobrin mit den Lichtbildern der zu schleusenden Bürger Hüge und Rudolph. Schließlich wurden zur Erprobung des im Schleusungsfahrzeug „Simca“ eingebauten Verstecks am 8. Juli 1966 mit Borkowski und am 9. Juli 1966 mit der Patobrin in Westberlin von Wordel und dem Angeklagten Testfahrten von 45 bis 60 Minuten durchgeführt. Durch mangelnde Luftzufuhr war insbesondere Borkowski danach stark benommen. Am Nachmittag des 9. Juli 1966 stellte Wordel dem Angeklagten die aus Wiesbaden mit einem Pkw „Opel Rekord“ angereiste Frau Rudolph vor und ordnete an, daß der Angeklagte mit Borkowski im Schleusungsfahrzeug „Simca“ und die Patobrin mit der Rudolph im „Opel-Rekord“ zum Hermsdorfer Kreuz fahren, um Barbara Rudolph auszuschleusen. Wordel übergab dem Angeklagten den für Barbara Rudolph bestimmten verfälschten Ausweis, brachte am „Simca“ das Hamburger Kennzeichen HH BR 13 an und händigte dem Angeklagten eine von ihm selbst auf einen Hamburger Bürger ausgestellte Kfz-Zulassung aus. Auftragsgemäß reiste der Angeklagte mit Borkowski in die DDR ein. Dabei stellte er in Drewitz intensivere Kontrollen fest. Gegen Mitternacht erreichten sie das Hermsdorfer Kreuz, wo die Barbara Rudolph mit den vorausgefahrenen weiblichen Personen wartete. Angesichts der verstärkten Kontrollen verschoben der Angeklagte und Borkowski die Schleusung der Barbara Rudolph. Am Kontrollpunkt Juchhöh wurden der Angeklagte und Borkowski festgenommen, als sie versuchten, das Gebiet der DDR wieder zu verlassen. 3. Der 29jährige Angeklagte Werner Bäcker ist der Sohn eines Drehers. Nachdem der Angeklagte die Facharbeiterprüfung als Dreher bestanden hatte, trat er 1955 in den Dienst der Westberliner Bereitschaftspolizei, den er bis 1959 verrichtete. Im April 1960 trat er freiwillig in die französische Fremdenlegion ein, in der er in Marseille und in Algerien als Ranger und Fallschirmjäger ausgebildet wurde. Im Sommer 1962 verließ der Angeklagte die Fremdenlegion und begab sich nach Westberlin. Dort wechselte er häufig die Arbeitsstellen. Er war als Dreher, Eisenflechter, Geschäftsführer in einem Spielklub, Barkellner und Bauhilfsarbeiter tätig. Zuletzt war er durch Vermittlung des Terroristen Bley bei der Versicherungsgesellschaft „Iduna Germania“ beschäftigt. Im Sommer 1965 lernte der Angeklagte die in der „Kostarika-Bar“ in Westberlin-Schöneberg als Bardame beschäftigte Prostituierte Neumann kennen, die eine intime Vertraute von Schütz ist. Durch sie erhielt er im 518;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 518 (NJ DDR 1966, S. 518) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 518 (NJ DDR 1966, S. 518)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges anzuwenden sind und wer zu ihrer Anweisung befugt ist.

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