Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 518

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 518 (NJ DDR 1966, S. 518); das Verlassen Berlins unmöglich gemacht.“ In der Beweisaufnahme konnte.hingegen festgestellt werden, daß Wordel etwa im April 1966 zur Vorbereitung einer Schleusungsaktion in Österreich war und außerdem am 4. Juli 1966 seinen alten Westberliner Ausweis sowie seine Fahrerlaubnis einem Angehörigen der Verkehrspolizei vorwies. Wordel bestätigte dem Angeklagten Hanke, seinen Ausweis immer besessen zu haben und daß die unwahre Darstellung in der Presse zur Irreführung und „Beruhigung“ der Öffentlichkeit gegeben wurde. Unmittelbar vor, während und nach der Hauptverhandlung organisierte Wordel weiterhin Schleusungen und wirkte an der Fälschung mehrerer Personaldokumente mit. Der Angeklagte Hanke erfuhr auch, daß die Terror-und Menschenhändlerorganisation Wordel plant, künftig vorwiegend ihre verbrecherische Tätigkeit auf den Mißbrauch des Touristenverkehrs in die CSSR, die Volksrepubliken Ungarn und Bulgarien zu konzentrieren, um aus diesen Ländern Bürger der DDR nach Österreich oder in die Türkei zu verschleppen. Wordel beauftragte den Angeklagten Ende Juni 1966, acht Paßbilder zur Herstellung von Personal- und Fahrzeugpapieren abzugeben sowie mitzuhelfen, das der Terrororganisation gehörende Schleuserfahrzeug „Simca“, polizeiliches Kennzeichen B HW 770, zur Schleusung vorzubereiten. Die Aufträge wurden erfüllt. Der Angeklagte bereitete den Wagen zur Umspritzung vor. Die Farbe des Wagens wurde verändert. Danach führte der Angeklagte weitere Arbeiten an diesem Pkw durch Wordel teilte ihm schließlich mit, daß hinter dem Armaturenbrett ein für körperlich kleine Personen geeignetes Personenversteck eingebaut worden war. Dieses Versteck sollte auch gegenüber den zu verschleppenden Personen geheimgehalten werden. Deshalb sollten Westberliner Bürger kleinen Wuchses geworben werden. Wordel erläuterte, daß die betreffenden DDR-Bürger unter Verwendung der verfälschten Personaldokumente der anzuwerbenden Westberliner in einem zweiten Pkw geschleust werden, während die angeworbenen Westberliner in dem im „Simca“ befindlichen Versteck über die Staatsgrenze der DDR nach Westdeutschland zu verbringen sind. Entsprechend den von Wordel erteilten Aufträgen warb der Angeklagte die von ihm als zuverlässig eingeschätzten, der Körpergröße nach geeigneten Westberliner Bürger Manfred Borkowski am 4. Juli 1966 und Karin Patobrin am 8. Juli 1966 an. Beide erklärten sich sofort bereit, da sie „auf bequeme Art“ Geld verdienen wollten. Wordel war ebenfalls mit deren Teilnahme an Schleusungsaktionen einverstanden. Er erteilte dem Angeklagten und Borkowski den Auftrag, am 6. Juli 1966 eine Testfahrt durchzuführen. Er händigte dem Angeklagten zu diesem Zwecke den weiter oben bereits erwähnten, auf „Manfred Biester“ ausgestellten und mit dem Paßbild des Angeklagten versehenen Westberliner Ausweis sowie eine entsprechende Fahrerlaubnis aus, obwohl Wordel wußte, daß der Angeklagte noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw gewesen ist und keine entsprechende Prüfung abgelegt hatte. Auf dieser Fahrt sollten die Kontrollmethoden der Grenzsicherungsorgane der DDR beobachtet und Orte zur Aufnahme von zu schleusenden Bürgern festgelegt werden. Der Angeklagte trat mit Borkowski auftragsgemäß die Testfahrt in dem Pkw Typ Taunus 17 M des zur Wordel-Organisation gehörenden Kunkel an. Dieser Pkw war aus Sicherheitsgründen auf den Namen „Ursula Pohl“ zugelassen worden. Gegen 20 Uhr passierten sie den Kontrollpunkt Drewitz, wo sich der Angeklagte mit dem falschen Westberliner Ausweis legitimierte und die Kontrollmethoden beobachtete. Anschließend fuhr der Angeklagte bis zum Hermsdorfer Kreuz, wo er gemeinsam mit Borkowski den Parkplatz als Übernahmeort festlegte. Nachdem sie den Kontrollablauf am Kontrollpunkt Wartha beobachtet hatten und der Angeklagte sich wiederum mit falschen Papieren legitimierte, fuhren sie nach Kassel. Dort setzte sich der Angeklagte mit Wordel fernmündlich in Verbindung. Weisungsgemäß kehrten sie über die Kontrollpassierpunkte Marienborn und Dre- witz nach Westberlin zurück. Unmittelbar danach berichtete der Angeklagte an Wordel über den Verlauf und die Methoden der Dokumenten- und Fahrzeugkontrollen an den benutzten Grenzübergängen, teilte ihm die Beschaffenheit und Eignung des Parkplatzes an der Autobahn-Raststätte Hermsdorfer Kreuz zur Übernahme von zur Verschleppung vorgesehenen Personen mit und unterrichtete ihn darüber, daß nach seinem Dafürhalten die auf den Namen „Biester“ ausgestellten Dokumente weiterhin verwendet werden können. Damit waren wesentliche Vorbereitungen zur Durchführung der für den 9. Juli 1966 durch Wordel angeordneten Schleusung der in der DDR wohnhaften Bürgerin Barbara Rudolph abgeschlossen, die auf Veranlassung Wordels zur Raststätte Hermsdorfer Kreuz bestellt worden war. Einen Tag später sollten ebenfalls der Angeklagte und Borkowski den DDR-Bürger Hüge, einen Bekannten der Rudolph, von Prag nach Westdeutschland ausschleusen. Für beide waren im voraus 10 000 von insgesamt 15 000 Westmark an Wordel gezahlt worden. Diese Aktion wurde weiterhin dadurch vorbereitet, daß sich Borkowski am 6. Juli 1966 und die Patobrin am 9. Juli 1966 im persönlichen Aufträge Wordels zur Westberliner Polizei begaben, dort den Verlust ihrer Personalausweise vortäuschten und die Ausstellung neuer Ausweise beantragten. Beide erhielten ohne Überprüfung der über den Verlust gemachten Angaben innerhalb kurzer Frist neue Ausweise. Danach verfälschte Wordel die Erstdokumente des Borkowski und der Patobrin mit den Lichtbildern der zu schleusenden Bürger Hüge und Rudolph. Schließlich wurden zur Erprobung des im Schleusungsfahrzeug „Simca“ eingebauten Verstecks am 8. Juli 1966 mit Borkowski und am 9. Juli 1966 mit der Patobrin in Westberlin von Wordel und dem Angeklagten Testfahrten von 45 bis 60 Minuten durchgeführt. Durch mangelnde Luftzufuhr war insbesondere Borkowski danach stark benommen. Am Nachmittag des 9. Juli 1966 stellte Wordel dem Angeklagten die aus Wiesbaden mit einem Pkw „Opel Rekord“ angereiste Frau Rudolph vor und ordnete an, daß der Angeklagte mit Borkowski im Schleusungsfahrzeug „Simca“ und die Patobrin mit der Rudolph im „Opel-Rekord“ zum Hermsdorfer Kreuz fahren, um Barbara Rudolph auszuschleusen. Wordel übergab dem Angeklagten den für Barbara Rudolph bestimmten verfälschten Ausweis, brachte am „Simca“ das Hamburger Kennzeichen HH BR 13 an und händigte dem Angeklagten eine von ihm selbst auf einen Hamburger Bürger ausgestellte Kfz-Zulassung aus. Auftragsgemäß reiste der Angeklagte mit Borkowski in die DDR ein. Dabei stellte er in Drewitz intensivere Kontrollen fest. Gegen Mitternacht erreichten sie das Hermsdorfer Kreuz, wo die Barbara Rudolph mit den vorausgefahrenen weiblichen Personen wartete. Angesichts der verstärkten Kontrollen verschoben der Angeklagte und Borkowski die Schleusung der Barbara Rudolph. Am Kontrollpunkt Juchhöh wurden der Angeklagte und Borkowski festgenommen, als sie versuchten, das Gebiet der DDR wieder zu verlassen. 3. Der 29jährige Angeklagte Werner Bäcker ist der Sohn eines Drehers. Nachdem der Angeklagte die Facharbeiterprüfung als Dreher bestanden hatte, trat er 1955 in den Dienst der Westberliner Bereitschaftspolizei, den er bis 1959 verrichtete. Im April 1960 trat er freiwillig in die französische Fremdenlegion ein, in der er in Marseille und in Algerien als Ranger und Fallschirmjäger ausgebildet wurde. Im Sommer 1962 verließ der Angeklagte die Fremdenlegion und begab sich nach Westberlin. Dort wechselte er häufig die Arbeitsstellen. Er war als Dreher, Eisenflechter, Geschäftsführer in einem Spielklub, Barkellner und Bauhilfsarbeiter tätig. Zuletzt war er durch Vermittlung des Terroristen Bley bei der Versicherungsgesellschaft „Iduna Germania“ beschäftigt. Im Sommer 1965 lernte der Angeklagte die in der „Kostarika-Bar“ in Westberlin-Schöneberg als Bardame beschäftigte Prostituierte Neumann kennen, die eine intime Vertraute von Schütz ist. Durch sie erhielt er im 518;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 518 (NJ DDR 1966, S. 518) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 518 (NJ DDR 1966, S. 518)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Erfahrungen über die effektive Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die ideologische Klärung des Problems, daß Fernbeobachtungsanlagen vorrangig der Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sewie der Sicherheit des Lebens und der Gesundheit der Mitarbeiter der Linie und weiterer Personen gerichtet ist. Die Mitarbeiter müssen desweiteren fähig und in der Lage sein, zwischen feindlichen Handlungen, böswilligen Provokationen, negativen Handlungen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft. Gemeinsame- Anweisung des. Gencralstaats-anwalts der des iAntsrs für Staatssicherheit, qfciffisrcrs des Innern und des teoer Zollverwaltung zur RegemnSfr Überwachung und Aufnahme desfiÄnfreldeverkehrs vollS.

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