Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 517

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 517 (NJ DDR 1966, S. 517); Geheimdienstes unterbreitete. Dabei sicherte er sich ab und erklärte, es habe keinen Sinn, ihn anzuzeigen, er sei nicht allein gekommen, und der Zeuge würde nur Nachteile dadurch haben. Während des Gesprächs übergab er dem Zeugen einen Zettel mit den Deckadressen und dem Stichwort „geerbter Familienbesitz“. Des weiteren bot der Angeklagte zum Beweise der Ernsthaftigkeit seines Auftrages an, einen amerikanischen Hubschrauber über dem Brandenburger Tor bzw. dem Bahnhof Friedrichstraße zu einem vom Zeugen festzulegenden Zeitpunkt fliegen zu lassen. Nach Verwirklichung seines Auftrages kehrte der Angeklagte nach Westberlin zurück, wo er seinen Auftraggebern Bericht erstattete. Der Zeuge Junge, der sich angesichts der Gefährlichkeit der geplanten Provokation über seine. Mitwirkung nicht geäußert hatte, teilte den ihm bekannt gewordenen Plan unverzüglich den Sicherheitsorganen der DDR mit. Am 29. Mai 1966 beauftragte „Stock“ den Angeklagten, nach Westberlin zu fliegen, um eine weitere Aufgabe im Zusammenhang mit der geplanten - Flugzeugprovokation durchzuführen. Dort traf er mit dem Agenten 1, Meier“ zusammen, der ihn veranlaßte, am 30. Mai 1966 in die Hauptstadt der DDR mit einem auf den Namen „Baudann“ ausgestellten westdeutschen Personalausweis einzureisen, um einen an den Zeugen Junge gerichteten Brief postalisch zu übermitteln, der die geheimschriftliche Mitteilung über die Lage eines „Toten Briefkastens“ enthielt. Der Angeklagte hatte sich davon überzeugt, daß der Brief mit „Gisela“ unterzeichnet war. Nachdem er den Briefumschlag beschriftet, frankiert und den Brief abgeschickt hatte, wurde er festgenommen. Im „Toten Briefkasten“ wurden die für den Piloten bestimmten nachrichtendienstlichen Hilfsmittel (Funkempfangsgerät, Codematerial u. dgl. m.) sichergestellt. 2. Der 22jährige Angeklagte Hans-Jürgen Hanke entstammt sozialgestörten Verhältnissen. Er erreichte lediglich das Ziel der 7. Klasse der Grundschule. Im Juni 1960 verließ er mit seinen Eltern illegal die DDR nach Westberlin. Im „Flüchtlingslager“ Marienfelde wurde er durch Mitarbeiter des französischen, amerikanischen, englischen und westdeutschen Geheimdienstes befragt. In Westberlin wechselte er etwa fünfzehnmal die Arbeitsstellen. Zwischendurch arbeitete er zeitweilig nicht. Seinen Lebensunterhalt bestritt er in diesen Zeiten jeweils aus Diebstählen und aus Zuhälterei. Der Angeklagte wurde wegen dieser kriminellen Delikte fünfmal strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Zuletzt erhielt er, am 22. Februar 1966 zehn Monate Gefängnis wegen Einbruchsdiebstahls, die er Ende Mai antreten sollte. Der Personalausweis war ihm nach der Verurteilung entzogen worden. Um die Vollstreckung dieser Strafe zu verhindern, versuchte der Angeklagte, in den Besitz eines falschen Personalausweises zu kommen, mit dem er Westberlin verlassen wollte. Er nahm deshalb noch im Februar 1966 in der „Hollyday-Bar“ Verbindung zu Gerhard Schramm auf, den er in der Strafanstalt Westberlin-Moabit kennengelernt hatte und von dem er wußte, daß er einer Schleuserorganisation angehört. Der Angeklagte nahm an. daß ihm Schramm andere Personalpapiere besorgen könne. Dieser reagierte aber zunächst nicht. Anfang Mai 1966 sprach der Angeklagte wiederum Schramm in dieser Bar wegen falscher Personalpapiere an. Diesmal versprach Schramm, einen Paß zu besorgen, der es dem Angeklagten ermögliche, seinen Strafantritt zu verhindern. Als Gegenleistung forderte er die Beteiligung des Angeklagten an der Durchführung von gegen die Staatsgrenze der DDR gerichteten Gewaltakten und an Schleusungen von DDR-Bürgern. Als 's,Belohnung“ stellte ihm Schramm 10 000 Westmark in Aussicht. Der Angeklagte erklärte sein Einverständnis. Sowohl Schramm als auch später „Hein“ Wordel der Leiter der Terrororganisation instruierten den Angeklagten über seine besoldete Mitwirkung in der Organisation und verpflichteten ihn zur Verschwiegenheit. Er erhielt später auch gefälschte Personaldokumente, die auf den Namen „Manfred Biester“ ausgestellt waren. Durch Schramm wurde der Angeklagte im Mai 1966 in die Vorbereitungen eines gefährlichen Anschlages gegen die Staatsgrenze der DDR einbezogen. Er wurde davon unterrichtet, daß von der Westberliner Nordbahnstraße aus ein 200 m langer Tunnel unter dem S-Bahnhof Wollankstraße hindurch in die Hauptstadt der DDR vorgetrieben werden sollte. Dessen Verlauf war aus einer fachmännisch - erarbeiteten Bauzeichnung ersichtlich, die Schramm zur Verfügung stand. Durch diesen Tunnel beabsichtigten Angehörige der Terror- und Schleuserorganisation Wordel, bewaffnet in die Hauptstadt der DDR einzudringen und ggf. unter Anwendung von Schußwaffen gegen die Grenzsicherungskräfte bereits für diese Aktion geworbene Bürger der DDR zu verschleppen. Der Angeklagte erfuhr weiterhin, daß die dafür erforderlichen Waffen bereits beschafft worden seien. Die Verwirklichung dieses schweren Anschlages gegen die Staatsgrenze der DDR sollte nach der Entlassung des „Tunnelspezialisten“ aus der Haft sofort in Angriff genommen werden. Nachdem der Angeklagte den Plan zur Kenntnis genommen hatte, erklärte er sich bereit, am Bau des Tunnels sowie an der bewaffneten Provokation gegen die in Aussicht gestellte hohe Bezahlung teilzunehmen. Er machte dabei Schramm den Vorschlag, für den Bau des Tunnels zeit- und geldsparende Kanalisationsrohre zu verwenden, da sie in hohem Maße druckbeständig seien und die zu verschleppenden Bürger gut hindurchkriechen könnten. In Vorbereitung der Aktion hielt sich der Angeklagte etwa 12 Tage in der Wohnung Schramms auf, um vor Beginn des Tunnelbaus angesichts des fälligen Strafantritts seine Entdeckung durch die Westberliner Polizei zu verhindern. Seinen Lebensunterhalt bestritt er aus finanziellen Zuwendungen Schramms. Während dieser Zeit erfuhr er auch, daß Wordel die „Tunnelaktion“ persönlich leiten werde. Im Juni 1966 hatte der Angeklagte Hanke mehrere Zusammenkünfte mit Wordel, der ihm persönlich Aufträge zur Mitwirkung an weiteren Provokationen erteilte. Wordel sicherte dem Angeklagten zu, über den Bundesnachrichtendienst völlige Straffreiheit zu erwirken. Durch die Zusammenarbeit mit der Organisation Wor-del/Schi-amm erfuhr der Angeklagte, daß Schramm persönliche Verbindungen zu amerikanischen Dienststellen hat und bereits mehrere Bürger der DDR unter Benutzung amerikanischer Militäruniformen verschleppt hatte. Wordel erklärte Hanke persönlich, daß er mit dem Bundesnachrichtendienst zusammenarbeitet, zu einflußreichen Personen in Bonn Verbindung hält, die ihn unterstützen, sich von einer Dienststelle in Hamburg echte Personal- und Fahrzeugpapiere beschafft und auch zu einer anderen Schleuserorganisation in Westberlin Kontakte hat. Dem Angeklagten wurde weiter bekannt, daß die Terror- und Menschenhändlerorganisation Wordel mit eigens zu diesem Zwecke umgebauten Kraftfahrzeugen und verfälschten Personaldokumenten Schleusungen für 6000 bis 8000 Westmark je Person durchführt. Der Angeklagte erlangte auch Kenntnis über einen Anfang Juli 1966 gegen Wordel, Lindner und Pudelsky in Westberlin wegen sog. Listverschleppung nicht öffentlich durchgeführten Prozeß, in dessen Ergebnis Wordel nur verurteilt worden ist, weil eine westdeutsche Bürgerin, die Lindner in seinem Auftrag in die Hauptstadt der DDR brachte und ihren Ausweis zur Schleusung einer Bürgerin der DDR benutzte, von den Sicherheitsorganen festgenommen worden war. Bereits nach Bekanntwerden dieser von Wordel gelenkten Aktion schrieb die westdeutsche Illustrierte „Stern“ am 27. Februar 1966, die der Angeklagte im Juni 1966 gelesen hatte, u. a.: „Wordel sitzt weiterhin in teuren Bars, würfelt um hohe Summen und fährt schicke Wagen. Großspurig versichert er jedem, der es hören will: Mir kann keiner , und prahlt mit seinen ausgezeichneten Beziehungen zum amerikanischen Geheimdienst GIA und zur Westberliner Politischen Polizei. Die müßten ihn decken, denn er wisse zu viel Anfang letzter Woche mußte Wordel bei der Berliner Politischen Polizei seinen Personalausweis abgeben. Damit ist ihm, zumindest auf legalem Weg, 517;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 517 (NJ DDR 1966, S. 517) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 517 (NJ DDR 1966, S. 517)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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