Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 516

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 516 (NJ DDR 1966, S. 516); des Angeklagten stets große Aufmerksamkeit, so daß sich zwischen ihnen ein Vertrauensverhältnis entwik-kelte. „Worker“ besuchte den Angeklagten auch, als dieser seinen Wohnsitz nach Hannover verlegt hatte. Während eines Besuches im November 1963 warb er unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses den Angeklagten für den amerikanischen Geheimdienst. Etwa Ende Februar/Anfang März 1964 mußte sich der Angeklagte in einem Zimmer des Hotels Lorenz in Braunschweig einem Test auf dem sog. Lügendetektor unterziehen, den neben „Worker“ zwei weitere Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes durchführten. An diesem Tage wurde er fotografiert, schrieb nach dem Diktat „Workers“ eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Geheimdienst und erhielt die Decknamen „Gerhard Lange“ und „Gerhard Ruffig“. Außerdem erhielt er von diesem Zeitpunkt an eine monatliche Belohnung von 100 DM. Alle durch die Erfüllung von Aufträgen entstehenden Unkosten wurden ihm erstattet. Er bekam einen auf den Namen ■„Gerhard Ruffig* ausgestellten Ausweis und den Auftrag. in Bremen und Bremerhaven Bürger zu werben, die sich bereit erklärten, ihre Anschrift als Deckadresse für Spionagezwecke zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde er beauftragt, in Westdeutschland Personen anzuwerben, die Kontakte mit Bürgern der DDR hatten, die der amerikanische Geheimdienst nachrichtendienstlich auszunutzen gedachte. Es wurde ihm besonders empfohlen, dafür seine Verbindungen zum „Ruppiner Heimatkreis“ auszunutzen, zu dem er schon im „Camp King“ Kontakt aufgenommen und an dessen revanchistischen Kundgebungen er in Hamm teilgenommen hatte. Der Angeklagte erhielt sowohl einen Fragespiegel als auch mündliche Instruktionen zur Erfüllung der ihm erteilten Aufträge. Er bekam dabei die Weisung, die angesprochenen Personen unter Aushändigung eines mit entsprechendem Text versehenen Zettels zur Bestätigung seiner Legitimation an die zuständigen westdeutschen Polizeidienststellen zu verweisen, falls ihm Mißtrauen entgegengebracht werden sollte. Der amerikanische Geheimdienst hatte in Zusammenarbeit mit der westdeutschen Polizei gesichert, daß diese die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Angeklagten bestätigte. In Erfüllung der ihm erteilten Aufträge besuchte der Angeklagte im Sommer 1964 in Berlin den Sohn eines ehemaligen Arbeitskollegen und klärte auf, ob dieser am illegalen Verlassen der DDR Interesse hätte. Das war nicht der Fall. Im gleichen Jahr erhielt er vom amerikanischen Geheimdienst etwa sechs Adressen von Sozialrentnern. Auftragsgemäß besuchte er sie und erreichte in drei Fällen, daß die Rentner ihre Anschriften als Deckadressen zur Verfügung stellten. Zwei Rentner hatten sich bei der Polizei erkundigt, welche die bereits genannte Auskunft erteilte. Mitte des Jahres 1965 unternahm es der Angeklagte,' im gleichen Aufträge einen Geschäftsmann aus Bremen anzuwerben, der auf Grund seiner geschäftlichen Verbindungen zur CSSR u. a. über Besonderheiten der Grenzkontrollen und über vorgeschriebene Reisewege Angaben machen sollte. Dieser lehnte das Ansinnen ab. Ende August 1965 erhielt der Angeklagte von dem weiteren Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes „Herbert Stock“ den Auftrag, beim „Heimattreffen der Ruppiner“ mit einem Bekannten Verbindung aufzunehmen. da dieser zu seinem in der DDR wohnenden Bruder Kontakt habe. Der Angeklagte sollte die politische Einstellung dieser Person aufklären. Er sollte außerdem weitere an einer Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst interessierte Personen benennen. Er nahm den Auftrag an. hat aber wegen seines Urlaubs an dem Treffen nicht teilgenommen. Anfang 1966 suchte der Angeklagte ebenfalls im Aufträge des amerikanischen Geheimdienstes einen zeitweilig in Lex-stedt, lebenden DDR-Bürger auf, um ihn über seine bei Bernau wohnhaften Verwandten zu befragen. Da die Verbindungen sehr lose waren, versprach dieser Bürger, nach seinem geplanten Besuch in der DDR im September über die politische Einstellung seiner Verwandten zu berichten. Ebenfalls Anfang 1966 versuchte der Angeklagte im Aufträge „Runges“ einen zeitweilig an der Universität in Hamburg tätigen Wissenschaftler der CSSR zu bewegen, nicht wieder in seine Heimat zurückzukehren. Hierbei gab sich der Angeklagte als Mitarbeiter des Hamburger Magistrats aus. Der Wissenschaftler wies das Ansinnen zurück. Am 21. April 1966 teilte der Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes „Runge“, zu dem der Angeklagte seit Herbst 1965 Kontakt hatte, fernmündlich mit, daß sich der Angeklagte am nächsten Tage zur Entgegennahme eines neuen Auftrages bereithalten sollte. Am 22. April 1966 erschien „Herbert Stock“ und beauftragte ihn, noch am gleichen Tage nach Westberlin zu fliegen. Vereinbarungsgemäß traf sich der Angeklagte im Hotel „Aurora“ mit „Stock“ und dessen Vorgesetztem. Letzterer unterrichtete den Angeklagten über den Plan des amerikanischen Geheimdienstes, eine gefährliche Provokation gegen die DDR durchzuführen. An Hand schriftlicher Aufzeichnungen erläuterte er im wesentlichen folgendes: Von dem ehemaligen Mitarbeiter der Interflug, Lorenz. der die DDR illegal verlassen hatte, hatte der amerikanische Geheimdienst erfahren, daß der Bruder des Zeugen Junge als Pilot ein modernes Jagdflugzeug der Nationalen Volksarmee fliegt. Durch den österreichischen Agenten „Beier“ wurde die Anschrift des genannten Zeugen festgestellt. „Beier“ war mit diesem bereits in Verbindung getreten. Der Angeklagte erhielt den Auftrag, den Zeugen Junge aufzusuchen und ihn zu veranlassen, seinen Bruder gegen eine hohe Bezahlung zur Desertion mit einem vollausgerüsteten Düsenjäger vom Typ MIG 21 zu bestimmen. Dem Zeugen habe er Grüße von Lorenz und Beier zu überbringen, ihm die eigens zu diesem Zweck am Vortage aufgenommenen Fotos zu zeigen, welche den Angeklagten mit Lorenz darstellen, ihm seine sowie die Ausschleusung der Familie seines Bruders durch Schleuserorganisationen und eine glänzende Perspektive in Westdeutschland zu versprechen. Er habe diesem Deckadressen zu übergeben, an die der Zeuge innerhalb von drei Wochen über das Ergebnis des mit seinem Bruder geführten Gesprächs schreiben sollte. Zur Tarnung des Unternehmens sollte von „geerbtem Familienbesitz“ geschrieben werden. Bei der Bereitschaft des Piloten, die Provokation durchzuführen, sei mitzuteilen, daß er „mit der Veräußerung des geerbten Familienbesitzes“ einverstanden sei. Andernfalls sei zu schreiben, daß er nicht damit einverstanden sei bzw. daß es gegebenenfalls Schwierigkeiten beim „Verkauf des geerbten Familienbesitzes“, gebe. Der Pilot sollte zur Vorbereitung der Provokation über einen Toten Briefkasten“ mit Codematerial und konkreten Weisungen über Flugweg. Frequenzen usw. versorgt werden. Dessen Lage würde durch einen an den Zeugen gerichteten, als Liebesbrief getarnten Geheimschriftbrief übermittelt. Dieser sei an der Unterschrift „Gisela“ zu erkennen. Um den Erfolg der Provokation zu gewährleisten, würde der Pilot unmittelbar nach dem Start durch das westdeutsche Radarnetz aufgenommen und über Funk angeleitet. Von westlicher Seite aus würden an der Staatsgrenze der DDR Düsenjäger zur Absicherung des Unternehmens eingesetzt. Dem Angeklagten hatten die Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes zugesichert, nach der Erfüllung dieses Auftrages Maßnahmen einzuleiten, um seine unter der Obhut ihrer Mutter in der DDR lebenden Kinder nach Westdeutschland zu entführen. Am 23. April 1966 erschienen wiederum „Stock“ und dessen Vorgesetzter beim Angeklagten, der die inzwischen auswendig gelernten Details des mit dem Zeugen Junge zu führenden Gesprächs vortragen mußte. Daraufhin erhielt er einen auf den Namen „Raubahn“ ausgestellten westdeutschen Personalausweis und die Fotos. Seine echten Personalpapiere mußte er zurücklassen. Am gleichen Tage reiste der Angeklagte in die Hauptstadt der DDR ein, suchte zunächst auftragsgemäß das Pergamon-Museum auf. um notfalls ein Alibi zu haben, und fuhr dann nach Grünau zum Zeugen Junge, dem er den geschilderten Plan des amerikanischen 516;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 516 (NJ DDR 1966, S. 516) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 516 (NJ DDR 1966, S. 516)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lagebedingungen besteht die grundsätzliche Aufgabenstellung des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit - Transporte Inhaftierter eingeschlossen darin, stets zu gewährleisten, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden.

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