Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 507

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 507 (NJ DDR 1966, S. 507); Kommune treten (§ 8 Abs. 5 WSG, § 10 Abs. 6 ESG, § 20 Abs. 4 VSG). Die Sicherstellungsgesetze zeigen wie alle Notstandsgesetze einmal mehr, daß die bundesstaatliche Ordnung zunehmend zu einem Hemmnis für die Unterordnung des gesamten Staatsapparates unter die Interessen der herrschenden Monopolbourgeoisie wird. Der Prozeß der politischen und rechtlichen Gleichschaltung der Länder wird auch durch die Sicherstellungsgesetze rasch vorangetrieberi. Die Grundgesetzwidrigkeit dieser Gesetze ergibt sich somit vor allem aus der Ausschaltung des verfassungsmäßigen Gesetzgebers auf dem Gebiet der Wirtschaftsgesetzgebung, der unbeschränkten Ermächtigung zu Rechtsetzungsbefugnissen im Widerspruch zu Art. 80 GG und der erheblichen Beschneidung der Rechte der Länder. Die sich aus den Sicherstellungsgesetzen ergebenden Kosten betragen nach einer im Jahre 1964 vorgenommenen Schätzung23 jährlich mindestens: Wirtschaftssicherstellungsgesetz 80 Mio DM Verkehrssicherstellungsgesetz 150 Mio DM Ernährungssicherstellungsgesetz 1205 Mio DM Wassersicherstellungsgesetz 358 Mio DM 1793 Mio DM. dlcchtsyseekuncf Zivil- und Familienrecht §§744, 745 BGB; 519a, 519b, 233 ZPO; §6 der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. S. 615); §2 Abs. 1 der VO über die in das Gebiet der DDR und den demokratischen Sektor von Groß-Berlin zurückkehrenden Personen vom 11. Juni 1953 (GBl. S. 805); §1 Abs. 2 der l.DB zur VO vom 11. Juni 1953 (GBl. S. 806). 1. Die auf §6 der VO zur Sicherung von Vermögenswerten beruhende Verwaltung des Vermögens von Bürgern mit Wohnsitz in der Bundesrepublik oder in Westberlin ist auch nach Aufhebung dieser VO aufrecht-crlialten geblieben, soweit das Verwaltungsorgan nicht auf Antrag der Vermögensinhaber die vorläufige Verwaltung aufgehoben hat. Der Schutz und die vorläufige Verwaltung erstrecken sich, wenn der Inhaber des verwalteten Vermögens mit diesem einer Gemeinschaft angehört, nur auf seinen Anteil. 2. Bei Meinungsverschiedenheiten über Berechtigung und Ausübung der Verwaltung kann das Verwaltungsorgan, wenn infolge Gleichheit der Anteile an einer Gemeinschaft ein Mehrheitsbeschluß nicht möglich ist, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des gegebenen Falles eine einheitliche Verwaltung durch das Verwaltungsorgan verlangen. Das gilt auch, wenn der Anteil des anderen Teilhabers größer, dieser oder der von ihm vorgeschlagene Beauftragte aber ungeeignet ist. In solchen Fällen bestehen zwischen dem Verwaltungsorgan und dem anderen Teilhaber zivilrechtliche Beziehungen; das Verwaltungsorgan haftet für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Verwaltung entstehen. Der Rechtsweg ist zulässig. Das gilt auch, wenn das Verwaltungsorgan den gesamten Gegenstand gemäß Vereinbarung oder kraft Geschäftsführung ohne Auftrag verwaltet. 3. Die Einhaltung der Berufungsfrist ist auch bei übereinstimmender Behauptung der Parteien, das angefoch-tene Urteil sei nicht zugestellt, von Amts wegen zu Die Sicherstellungsgesetze stehen dem Ringen um eine demokratische Alternative in Westdeutschland diametral entgegen, weil ihre Anwendung grundlegende Entscheidungen auf wirtschaftlichem Gebiet den parlamentarischen Körperschaften und jeglicher demokratischen Kontrolle entziehen würde. Doch unter den Bedingungen des staatsmonopolistischen Kapitalismus, wo der Staat in immer größerem Umfang Einfluß auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Werktätigen nimmt, muß es das zwingende Interesse der Bürger sein, auf den Staat und vor allem den staatlichen Willensbildungsprozeß energisch einzuwirken und die Macht der Monopole zurückzudrängerr. Eine demokratische Planung und Organisation der Wirtschaft, wie sie für den Aufbau einer sozialen Demokratie gemäß Art. 20 GG in Westdeutschland geboten ist, bedingt die Mitbestimmung des Volkes in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat. Der entschlossene Kampf gegen die Notstandsgesetze, die ebenso entschlossene Verteidigung des Bonner Grundgesetzes sind daher ein wesentliches Moment für die allmähliche Überwindung imperialistischer Herrschaftsformen und damit für den gesellschaftlichen Fortschritt in Westdeutschland. 23 vgl. „Was kosten uns die Notstandsgesetze?“, Stimme der Gemeinde 1965, Sp. 425 ff. prüfen. Kann die Einhaltung der Berufungsfrist nicht festgestellt werden, so kann auf ordnungsmäßigen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Der Antrag ist sachlich begründet, wenn das Gesuch um Bewilligung einstweiliger Kostenbefreiung vor Ablauf der Berufungsfrist eingegangen ist. OG, Urt. vom 1. September 1965 2 Uz 10/65. Der Kläger und sein in Westdeutschland wohnhafter Bruder Erich W. sind je zur ideellen Hälfte Eigentümer von mehreren land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken in W. Die Grundstücke werden seit 1953 nach § 6 der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 (GBl. S. 615) vom Verklagten verwaltet. Der Kläger hat behauptet, der Verklagte verwalte die Grundstücke nicht ordnungsgemäß. Er habe von mehreren Pächtern Pachtzinsen nicht eingezogen; dadurch sei ihm erheblicher Schaden entstanden. Er hat beantragt, den Verklagten zu verurteilen, an den Kläger 500 MDN zu zahlen, und festzustellen, daß der Verklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der ihm durch die fehlerhafte Verwaltung der Grundstücke entstanden ist. Der Verklagte hat Klagabweisung beantragt und ausgeführt: Der Kläger habe ihn über die bestehenden Pachtverhältnisse nicht unterrichtet, insbesondere trotz Aufforderung nicht die in seinem Besitz befindlichen Pachtverträge und sonstigen Unterlagen übergeben. Außerdem überbewerte er die landwirtschaftliche Nutzbarkeit des Landes. Das Bezirksgericht hat nach Heranziehung der Sache gemäß § 28 GVG die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges abgewiesen. Gegen dieses am 15. Februar 1965 ausgefertigte, also frühestens an diesem Tage zugestellte Urteil hat der Kläger am 4. August 1965 Berufung eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist beantragt, nachdem ihm auf Grund eines am 10. März eingegangenen Gesuches einstweilige Kostenbefreiung bewilligt worden war. Dieser Beschluß war ihm am 31. Juli 1965 zugestellt worden. Er führt aus: Die VO vom 17. Juli 1952 könne allenfalls auf das Vermögen seines Bruders, nicht aber auf das seinige angewandt werden. Die Verwaltung des Grundstücks durch den Verklagten könne sich da- 507;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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