Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 503

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 503 (NJ DDR 1966, S. 503); Die „Notverordnung über das Wirtschaftsstrafgesetz“ ist nur ein Teil im System der geplanten Notstandsgesetzgebung, und doch zeigen auch ihre Bestimmungen, wie gefährlich die volksfeindliche Politik der herrschenden Kreise in Bonn ist und wie berechtigt das Ersuchen an die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD im Offenen Wort des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ist, im Bundestag die Notverordnungen grundsätzlich abzulehnen, damit eine weitere Machtvergrößerung der CDU, des Rüstungskapitals und des Militarismus verhindert Wird15. 15 Offenes Wort des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Neues Deutschland vom 3. Juli 1966, S. 4. Dr. ERNST GOTTSCHLING, stellv. Direktor des Instituts für Staatsrecht, und FRITZ TECH, wiss. Oberassistent am Institut für Staatsrecht an der Humboldt-Universität Berlin Die sog. Sicherstellungsgesetze grundgesetzwidrige Instrumente des staatsmonopolistischen Dirigismus Gleichzeitig mit den drei sog. Zivilschutzgesetzen1 passierten im Sommer 1965 auch das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft sowie des Geld- und Kapitalverkehrs (Wirtschaftssicherstellungsgesetz WSG) vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 920), das Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs (Verkehrssicherstellungsgesetz VSG) vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 927), das Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung mit Erzeugnissen -der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie der Forst- und Holzwirtschaft (Ernährungssicherstellungsgesetz ESG) vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 938), das Gesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung (Wassersicherstellungsgesetz) vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 1225) die parlamentarischen Körperschaften. Diese ebenfalls zu den Notstandsgesetzen zählenden Normativakte zeigen, welche Bedeutung die herrschenden Kreise Westdeutschlands einer allumfassenden staatlichen Wirtschaftsregulierung für den Ausbau des staatsmonopolistischen Systems beimessen. Sie dienen der Aufrechterhaltung der Ausbeuterordnung; mit ihrer Hilfe will man sich den neuen Erfordernissen des Entwicklungsstandes der Produktivkräfte, den Bedingungen der technisch-wissenschaftlichen Revolution anpassen. Dabei plant die Bundesregierung auf weite Sicht, wie ja die Notstandsgesetze allgemein Bestandteil eines groß angelegten Programms sind, das mit der Formel von der „formierten Gesellschaft“ umschrieben wird2. Die Sicherstellungsgesetze Ausdruck der ökonomischen Funktion des westdeutschen Staates Die Sicherstellungsgesetze zeigen, in welcher Richtung sich die Funktion des westdeutschen Staatsapparates zur Regulierung der Wirtschaft weiterentwickelt. Es spiegeln sich die Veränderungen wider, die im Verhältnis des imperialistischen Staates zur Wirtschaft eingetreten sind. Während um die Jahrhundertwende das damalige Deutsche Reich nicht ein Ministerium mit wirtschaftlichem Aufgabenbereich unterhielt, bestehen in der Bundesrepublik zehn Ministerien, die wirtschaftliche Leitungsfunktionen haben. Die Einmischung des Staates in die Wirtschaft, die früher meist nur zeitweiligen Charakter trug und unmittelbar nur Teilgebiete erfaßte, erstreckt sich heute auf alle ökonomischen Prozesse wie die Akkumulation, den Markt, das Kreditwesen, den Lohn, die Beschäftigung, den Wohnungsbau, 1 Vgl. Gottschling, „Die sog. Zivilschutzgesetze Bestandteil der aggressiven Planung des westdeutschen Imperialismus“, NJ 1966 S. 470. 2 Vgl. „Die .Formierte Gesellschaft1 der Monopole“, Thesen des Deutschen Wirtschaftsinstituts, Einheit 1966, Heft 6, S. 755 ff. die Außenwirtschaftsbeziehungen usw.3 Damit wird versucht, der sich aus der zunehmenden Vergesellschaftung der Produktivkräfte ergebenden Notwendigkeit einer zentralen Regulierung und Organisation der Wirtschaft im Interesse der Monopole gerecht zu werden. Das geschieht durch die Tätigkeit der Staatsbetriebe, die staatlichen Investitionen, die staatlichen Aufträge, die Steuer- und Kreditpolitik, die Subventionen, die Tätigkeit der Notenbank, die Maßnahmen auf dem Gebiet der Landwirtschaft („Grüne Pläne“), die staatliche Exportförderung u. a.4 So soll dem hohen Entwicklungsstand der Produktivkräfte in den Grenzen des monopolkapitalistischen Eigentums Genüge getan werden. Der Staat wird unmittelbar eingeschaltet, um den herrschenden Mono-, polen günstige Verwertungsbedingungen des Kapitals auf Kosten aller übrigen Klassen und Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten. Wenn auch durch solche Maßnahmen wesentliche Ergebnisse erzielt werden, so können sie dennoch den Kapitalismus nicht auf die Dauer stabilisieren. Seine grundlegenden Widersprüche werden durch sie nicht aufgehoben5. Das lassen nicht zuletzt die Sicherstellungsgesetze erkennen. Mit der Militarisierung der Gesamtwirtschaft will der westdeutsche Staatsapparat zu Produktionsbefehlen und -auflagen, zur Zuteilung von Roh- und Hilfsstoffen und Ausrüstungen sowie zur Rationierung von Lebensmitteln und Gebrauchsgütern übergehen. Die Sicherstellungsgesetze sind die Normen, die seinen Anspruch nach globaler Wirtschaftssteuerung am umfassendsten zum Ausdruck bringen. Unbeschränkte Ermächtigungen für die Bundesregierung Den genannten Gesetzen ist eines gemeinsam: Sie sind ausgesprochene Ermächtigungsgesetze, was auch von der Bundesregierung in der amtlichen Begründung des Entwurfs zum Wirtschaftssicherstellungsgesetz (WSG) zugegeben worden ist6. Die Bundesregierung wird zum Erlaß wirtschaftslenkender Rechtsverordnungen ermächtigt. Das trifft besonders für die ersten drei der genannten Gesetze zu. In welchem Umfang die Bundesregierung eingreifen kann, zeigt z. B. § 1 WSG. Danach können durch Rechtsverordnungen Vorschriften erlassen werden über 1. die Gewinnung und Herstellung von Waren der gewerblichen Wirtschaft, 2. die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Verpackung, die Kennzeichnung, die Zuteilung, die Lieferung, den Bezug und die Verwendung 3 vgl. Baufeld / Winkler, „Der Bonner Staat eine bedeutende ökonomische Potenz des westdeutschen Monopolkapitals“, Staat und Recht 1964, Heft 10, S. 1823 ff. 4 vgl. Hemberger u. a., Imperialismus heute, Berlin 1965, S. 247. 5 vgl. Theorie des Staates und des Rechts, Moskau 1965, S. 158 (russ.). 6 vgl. Bundestags-Drucksache IV/892, S. 8. 503;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 503 (NJ DDR 1966, S. 503) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 503 (NJ DDR 1966, S. 503)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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