Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 489

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 489 (NJ DDR 1966, S. 489); Dr. FROHMUT MÜLLER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zur Mitwirkung von Sachverständigen im Ermittlungsverfahren In zahlreichen Beiträgen und in mehreren Entscheidungen des Obersten Gerichts wurde in letzter Zeit auf die 'Mitwirkung von Sachverständigen bei Gericht hingewiesen. Das gilt für die verstärkte Konsultation von sachkundigen Bürgern und Kollektiven durch das Gericht1, aber auch für die verstärkte Hinzuziehung von Fachleuten und Spezialisten als Gutachter und sachverständige Zeugen zur Hauptverhandlung1 2. Über die Erfahrungen, die die Untersuchungsorgane und die Staatsanwälte in dieser Hinsicht gesammelt haben, wurde ebenfalls berichtet3. Aus den die gerichtliche Tätigkeit betreffenden Beiträgen ergeben sich zahlreiche Anregungen für die Staatsanwälte, die u. a. zu sichern haben, daß der Sachverhalt allseitig, vollständig und schnell aufgeklärt wird, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat exakt ermittelt werden und die Persönlichkeit des Beschuldigten allseitig erforscht wird. Hierzu können Spezialisten und Sachverständige wertvolle Hilfe leisten, und zwar nicht nur dann, wenn komplizierte technische oder medizinische Fragen zu beantworten sind, sondern aucb-dann, wenn ökonomische und finanzrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen, so z. B. bei Straftaten im Erfassungswesen. Über Erfahrungen, die hierbei im Bezirk Dresden gesammelt wurden, soll im folgenden berichtet werden. Die dabei entwickelte Arbeitsweise bewährte sich später auch bei der Aufklärung von Wirtschaftsund Eigentumsdelikten im Groß- und Einzelhandel und in der Landwirtschaft. Bei Straftaten im Erfassungswesen wurden als Täter neben Mitarbeitern der VEAB (Schlachtviehsachbearbeiter, Erfassungsbrigadiere, Erfasser) auch einzelne Genossenschaftsbauern mit individueller Viehhaltung und ablieferungsfreie Erzeuger ermittelt. Ihre Betrugshandlungen traten vor allem in folgenden Formen in Erscheinung: Im Umgehen verbindlicher Bestimmungen bei Vertragsabschlüssen über Masttiere; in der Rückdatierung bzw. Fingierung von Verträgen; im Abschluß eines zweiten Vertrages auf dasselbe Tier, nachdem der erste Vertrag nicht erfüllt worden war; in der Ablieferung eines Tieres, für das kein Vertrag abgeschlossen war, auf den Vertrag eines anderen Erzeugers. Als Ursachen bzw begünstigende Bedingungen der Straftaten wurden insbesondere ermittelt: 1 Vgl. den Bericht über „Erfahrungen aus den ersten Plenartagungen der Bezirksgerichte“, NJ 1963 S. 520; Reinwarth / Schlegel, „Vervollkommnung des Arbeitsstils der Gerichte“, NJ 1966 S. 69, oder die Beiträge, in denen diese Problematik im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Rechtsverletzungen in einzelnen Bereichen der Volkswirtschaft (Landwirtschaft: NJ 1963 S. 794 [796], NJ 1964 S. 292; Bauwesen: NJ 1964 S. 136 u. 342; Binnenhandel: NJ 1964 S. 679) oder bei einzelnen Deliktsgruppen (Arbeitsschutzverletzungen: NJ 1964 S. 7 u. 145, NJ 1966 S. 37, 41 u. 45; Preisdelikte: NJ 1965 S. 168; Sittlichkeitsdelikte: NJ 1965 S. 171) erörtert wurde. 2 Vgl. die Entscheidungen des Obersten Gerichts in NJ 1961 S. 502; NJ 1962 S. 579 und 717; NJ 1965 S. 554; NJ 1966 S. 181 u. 341. Hinsichtlich einiger Probleme bei medizinischen Gutachten Vgl. NJ 1963 S. 237, 239, 243, 248; NJ 1964 S. 537 u. 664; NJ 1965 S. 465, 488, 552, 711. 3 Zur Einbeziehung von Experten vgl. Petrahn, NJ 1963 S. 632; Ziff. 1 der Vereinbarung zwischen dem Kreisgericht und der Staatsanwaltschaft Dessau einerseits und dem Kreisvorstand der Kammer der Technik andererseits, NJ 1964 S. 453 (456); Heinig / Simon, NJ 1964 S. 712; Sinnreich, Deutsche Finanzwirtschaft 1966, Heft 8, S. F6; Pfau / Bares, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1964, Heft 6, S. 591; Osmenda, NJ 1965 S. 357; Mettin / Rabe, Forum der Kriminalistik 1966, Nr. 5, S. 9/11; Pfau, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei 1964, Heft 2, S. 178. Siehe auch Fußnote 4 und 6. Die spekulative Ausnutzung ökonomischer Hebel bzw. eine falsche Vorstellung über die Beziehungen von Ökonomie und Recht, von ökonomischem Ergebnis und gesetzlich geregelten ökonomischen Hebeln; teilweise wurde ein angeblicher Nutzen, erreicht durch hohen, unvertretbaren und daher gesetzlich unzulässigen finanziellen und materiellen Aufwand, also eine Planerfüllung „um jeden Preis“, zu rechtfertigen versucht. Die ungenügende Arbeit einiger Mitarbeiter der VEAB, die Verträge unvollständig abschlossen, ungenügend kontrollierten und sich selten mit Mängeln beim Vertragsabschluß und bei der Kontrolle der Erfüllung der Verträge auseinandersetzten. Dadurch wurden Anzeichen für betrügerische Manipulationen übersehen, und es wurde geduldet, daß veterinärmedizinische Vorschriften z. B. durch die ungesetzliche Umsetzung von Tieren aus Viehauftriebsstellen verletzt wurden. Dadurch, daß verantwortliche Mitarbeiter an den Straftaten als Mittäter oder Gehilfen beteiligt waren, wurden Kontrollen vereitelt. Unklarheiten über die Bevollmächtigung zum Vertragsabschluß im VEAB, die durch die Mißachtung des Betriebsstatuts gefördert wurden,. Die unter solchen hier nur angedeuteten Bedingungen begangenen Straftaten konnten durch die ständige Mitarbeit sachkundiger Angehöriger der Revision der VVEAB während der Ermittlungen und durch eine verstärkte Einflußnahme des Staatsanwalts auf die Ermittlungen allseitig und vollständig aufgeklärt werden. Rechtzeitig Sachverständige konsultieren In diesen Verfahren war es erforderlich, schon zur Anzeigenprüfung Sachverständige zu konsultieren, um die ln den Revisionsberichten auf denen die Anzeigen fußten enthaltenen Probleme, ihre Zusammenhänge mit der wirtschaftlichen Entwicklung und die Beweisführung der Kontrollorgane völlig zu erfassen. Die Untersuchungsführer erkannten auf diese Weise deutlicher die Spezifik der zu untersuchenden Handlungen und erhielten Hinweise zur Untersuchungsplanung, die während des Ermittlungsverfahrens durch weitere Konsultationen vervollkommnet werden konnte. Die rechtzeitige Konsultation von Sachverständigen erwies sich nicht nur bei der Untersuchung von Handlungen, die mit Wirtschaftsverträgen zusammenhingen, als nützlich, sondern später auch bei der Prüfung von Anzeigen wegen des Verdachts schuldhaft herbeigeführter Viehverluste. Sachverständige der Landwirtschaftsräte nahmen z. B. zu der Frage Stellung, ob eine Plangefährdung möglich sei, so daß schon in diesem Stadium des Verfahrens zwischen Straftaten und Ord-nungs- bzw. Disziplinwidrigkeiten unterschieden werden konnte und die Untersuchungsorgane sich nicht mit Handlungen befaßten, die keine Kriminalität darstellten. Nicht nur im Erfassungswesen, sondern auch im Groß-und Einzelhandel liegen den Anzeigen oft Feststellungen aus Revisionen und Kontrollen zugrunde. Auf dem Gebiet des Handels konnte aber festgestellt werden, daß die Kontrolleiter, z. B. der HO, kaum einmal konsultiert worden sind und selten als Sachverständige oder sachverständige Zeugen einbezogen wurden. Die Beweisführung reduziert sich im wesentlichen auf das Geständnis der Beschuldigten. Wird darauf verzichtet, die Revisoren, Kontrolleiter und -kräfte, Finanz- und Betriebswirtschaftler von vornherein in die Ermittlungen einzubeziehen, so sind diese schwierig, langwierig und oft nicht erfolgreich. 489;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 489 (NJ DDR 1966, S. 489) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 489 (NJ DDR 1966, S. 489)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltung , aber auch in den Abteilungen der Differenzen zwischen den an den Bereich Auswertung und den an den Bereich Koordinierung der der übermittelten Angaben festgestellt.

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