Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 48 (NJ DDR 1966, S. 48); Intensivierung der Produktion und Qualifizierung auf dem Gebiet des Arbeits- und Brandschutzes Die sozialistische Intensivierung als Hauptweg zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion erfordert, daß die Genossenschaftsmitglieder „auch die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Hinblick auf den Gesund-heits- und Arbeitsschutz sowie den Brandschutz erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 2 der 3. DVO). Unter den Bedingungen der technischen Revolution geht es bei der sozialistischen Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion nicht schlechthin um einen höheren Aufwand gesellschaftlicher Arbeit, sondern in erster Linie um höher entwickelte Maschinen und Geräte, um deren rationelle Nutzung und damit um qualifizierte Menschen, die in der Lage sind, die Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften anzuwenden. Die Erhöhung des Aufwandes an Produktionsmitteln erfolgt in der pflanzlichen Produktion durch Vergrößerung des Traktoren- und Maschinenbesatzes, durch die Vervollständigung des Gerätesystems sowie durch höheren Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln je Flächeneinheit. In der tierischen Produktion wurde in vielen Genossenschaften und VEGs die Innenmechanisierung der Ställe und anderen Anlagen weiter ausgebaut, und es wurden in den letzten Jahren immer mehr chemische Mittel und Präparate (z. B. eiweißreiche Verbindungen, Antibiotika, Tierseuchenbekämpfungsmittel) erfolgreich angewandt1. Mit der ständigen Erhöhung des Mechanisierungsgrades und dem zunehmenden Einsatz von chemischen Erzeugnissen verändert sich die Arbeit in der Landwirtschaft Immer mehr zu einer modernen, beruflich spezialisierten und auf die Ausnutzung der modernen Technik gerichteten Arbeit, die hohe Anforderungen an die Kenntnis und die Einhaltung der Bedienungs- und Sicherheitsbestimmungen und damit an die Qualifikation sowie an das Verantwortungsbewußtsein der Genossenschaftsbauern stellt. Nicht selten ist deshalb versucht worden, mit diesem Entwicklungsprozeß ein zeitweiliges Ansteigen der Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft zu begründen. Untersuchungen in den Bezirken Magdeburg und Karl-Marx-Stadt haben diese Behauptung eindeutig widerlegt. Die typischen Erscheinungsformen von Verletzungen der Arbeitsschutzbestimmungen in der Landwirtschaft waren z. B. im Bezirk Magdeburg: a) Verletzung der Arbeitsschutzanordnungen bei der Arbeit mit der Landtechnik durch: ungenügende Sicherung bei der Beförderung von Personen auf Zugmaschinen und Anhängern sowie leichtfertiges Auf- und Absteigen während der Fahrt, Verletzung der Vorsichtsmaßnahmen beim Wenden, Zurückstoßen und Kuppeln von Fahrzeugen, Nichteinweisung bzw. nur ungenügende Belehrung über den Umgang mit der Landtechnik beim Wechsel des Arbeitsplatzes bzw. bei Aufnahme einer kurzfristigen Tätigkeit; b) ungenügende Sicherung von Luken, Treppen und 1 Die Verstärkung der materiell-technischen Basis der Landwirtschaft und die steigende Ausnutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts wird daran deutlich, daß im Jahre 1964 u. a. 9549 Traktoren, 1240 Mähdrescher, 747 Kartoffelvollerntemaschinen, 1204 Maschinen zur Rübenernte ausgeliefert wurden. Auch die Auslieferungen an Düngemitteln nahmen im Jahre 1964 im Vergleich zu 1963 wesentlich zu, z. B. bei Stickstoff von 44,4 auf 51,3 und bei Phosphorsäure von 38,0 auf 49,0 kg Reinnährstoff je ha/LN. (Vgl. Mitteilung der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes 1964, ND, Ausgabe B vom 13. Januar 1965, S. 3.) Leitern, insbesondere in Scheunen und auf Futterböden; c) Nichtbeachtung der Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Tieren, insbesondere beim Wechsel der Betreuer und Pfleger. Neben diesen Verletzungen der Arbeitsschutzbestimmungen wurden Gesundheits- und Sachschäden auch oft von Traktoristen und Gespannführern unter Alkoholeinfluß verursacht. Diese typischen Erscheinungsformen zeigen, daß beim Einsatz der modernen Technik im eigentlichen Arbeitsprozeß, z. B. bei der Bodenbearbeitung, die wenigsten Unfälle verursacht werden. Das ist ein Beweis dafür, daß die notwendigen Kenntnisse zur Bedienung der komplizierten Technik und über die dabei zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen im wesentlichen vorhanden sind. Unfälle treten dagegen besonders dort auf, wo durch Nachlässigkeit bzw. Leichtfertigkeit allgemein bekannte Arbeitsschutzanordnungen außer acht gelassen werden. Diese Feststellungen zwingen zu der Schlußfolgerung, daß die Qualifizierung und Erziehung der Genossenschaftsmitglieder zur Sorgfalt beim Einsatz und Umgang mit der modernen Agro-Technik eine einheitliche Aufgabe aller Leitungskader ist und deren Verantwortung erhöht. Entscheidend ist somit, wie und mit welchem Erfolg die Produktionsleitungen der Landwirtschaftsräte die Leitungskader der Genossenschaften auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes qualifizieren2. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, welche Aufgaben sich dabei für die Rechtspflegeorgane ergeben. Im Interesse der Sicherheit fordert § 11 der 3. DVO, daß die Leitung und Aufsicht von Arbeitsbereichen nur solchen Genossenschaftsmitgliedern übertragen werden darf, die ihre Befähigung zur Anleitung und Kontrolle auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes nachgewiesen haben. Leitungskader, die bereits beim Erlaß der 3. DVO eine leitende Tätigkeit ausübten, aber noch nicht im Besitz dieses Befähigungsnachweises waren, hatten diesen bis zum 31. März 1965 zu erwerben. Damit war den Landwirtschaftsräten eine klare und kontrollierbare Aufgabe zur Organisation von Lehrgängen zum Erwerb der Befähigungsnachweise gestellt worden. Bei der Vorbereitung der 3. DVO hatte es teilweise erhebliche Bedenken gegeben, ob es möglich sein werde, diese strengen Anforderungen zu erfüllen. Unsere Untersuchungen ergaben, daß der Termin bis auf wenige Einzelfälle eingehalten wurde. So hat z. B. der Kreislandwirtschaftsrat in Gardelegen (Bezirk Magdeburg) fünf Lehrgänge mit einer jeweils viertägigen Dauer durchgeführt, mit deren Abschluß 182 leitende Kader in den LPGs den Befähigungsnachweis erlangten. Ähnliche Schulungen sind in verschiedenen Kreisen auch mit den Vorsitzenden der Kommissionen für den Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz (§ 14 der 3. DVO) durchgeführt worden. In diesen Lehrgängen hätten die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane die Möglichkeit gehabt, ihre Erfahrungen aus der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Arbeits- und Brandschutzes auszuwerten. Diese Mög- 2 In diesem Beitrag kann nicht auf die zahlreichen Probleme der Aus- und Weiterbildung der Genossenschaftsbauern, insbesondere de'r Hoch- und Fachschulkader, auf dem Gebiet des Arbeits- und Brandschutzes eingegangen werden. Wenn gegenwärtig auch bereits rund 23 % der Beschäftigten in der Landwirtschaft eine Fach-, Meister-, Fachschul- oder Hochschulausbildung besitzen und sich dieser Anteil bis 1970 auf etwa 70 % erhöhen soll, so besagt doch diese Ziffer noch nichts über den Wissensstand dieser Kader über ihre Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeits- und Brandschutzes (Dipl.-Landwirte haben z. B. im Rahmen eines fünfjährigen Fernstudiums lediglich im 10. Semester eine fakultative Vorlesung von drei Stunden über den Brandschutz in der Landwirtschaft). 48;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 48 (NJ DDR 1966, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 48 (NJ DDR 1966, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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