Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 47

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 47 (NJ DDR 1966, S. 47); den Betrieben usw. tätig. Bestandteil ihrer staatlichen Leitungstätigkeit ist auch die Organisierung, Entwicklung und Kontrolle der Maßnahmen zur Verwirklichung des Arbeitsschutzes im entsprechenden Bereich. Die Einheit von Plan und Produktion im Arbeitsschutz begründet, daß die Probleme des Arbeitsschutzes nicht von der allgemeinen Leitungssituation im jeweiligen Bereich getrennt werden können. Deshalb wird die Qualität der Leitungstätigkeit bestimmt vom politischen, ökonomischen, technischen und organisatorischen Niveau im konkreten Betriebsbereich. Diese Zusammenhänge, die sich als allgemeine Situation im Betrieb äußern, haben auch in vielfältiger Weise Einfluß auf die Leitungstätigkeit der einzelnen Funktionäre, indem sie entweder die Leitungsmethoden vervollkommnen helfen oder negative Ergebnisse dulden. Damit können diese Erscheinungen auch Ursache für die Herausbildung und Weiterentwicklung von rückständigem individuellen Bewußtsein sein. Zum Beispiel kann die Unterschätzung des Arbeitsschutzes durch den Betriebsleiter dazu führen, daß auch die ihm untergeordneten Leitungskräfte den Arbeitsschutz nicht mehr ernst nehmen und ihre Pflichten auf diesem Gebiet verletzen. Je nach der konkreten Form, in der sich diese Unterschätzung widerspiegelt, kann sie einmal begünstigend für bereits vorhandene negative Erscheinungen des individuellen Bewußtseins wirken und damit pflichtwidrige Erscheinungen im Einzelfall mit auslösen helfen. Diese Unterschätzung kann aber auch Ursache sein, wenn sie beim untergeordneten Leitungsfunktionär rückständiges Bewußtsein hervorzubringen vermag. Insoweit sind die Ausführungen von Simon zu einseitig, wenn er die verschiedenen Mängel in der Leitungstätigkeit lediglich als begünstigende Bedingungen einordnet7. Die Vernachlässigung der gesetzlich geforderten Arbeitsschutzbelehrungen kann z. B. bereits das Ergebnis einer ungenügenden Leitungstätigkeit sein und auch die Verstöße gegen den Arbeitsschutz begünstigen. Daß aber eine solche gesetzwidrige Praxis vorhanden ist, hat tiefere, nämlich individuell-bewußtseinsmäßige Ursachen. In dem oben geschilderten Verfahren wegen des Brandes im Sauerstoffwerk konnte z. B. nachgewiesen werden, daß die Unterschätzung des Arbeitsschutzes durch die Leitungskräfte auch darin ihren Ausdruck fand, daß die Arbeitsschutzbelehrungen überhaupt nicht mehr durchgeführt wurden. Es zirkulierten lediglich Formulare, in die sich alle betreffenden Werktätigen einzutragen Simon, a. a. O., S. 141. hatten. Damit war der „Nachweis“ über die Arbeitsschutzbelehrung für die Leitungskräfte erbracht! Das führte schließlich dazu, daß Bedienungskräfte an den Aggregaten nicht, mehr über die Sicherheitsmaßnahmen orientiert waren und bei Havarien nicht wußten, was sie zu tun hatten. Hier zeigt sich deutlich, daß die ungenügende Leitungstätigkeit Ausfluß schädlicher Denkweisen im Bewußtsein der Leitungskräfte war, die wiederum durch die verschiedensten Faktoren bedingt waren. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei genauerer Untersuchung der Mängel in der Arbeitsorganisation. Auch sie werden von Simon lediglich als begünstigende Bedingung erfaßt. Solche Mängel können natürlich ihre Ursache darin haben, daß es dem betreffenden Leiter einfach an den Fähigkeiten fehlt. In diesen Fällen liegt in der Regel keine Kriminalität vor. Es ist jedoch möglich, daß die Mängel in der Arbeitsorganisation ebenfalls Ausfluß rückständiger Denkweisen sind. Auch bei der Arbeitsorganisation spielt der Arbeitsschutz eine große Rolle. Seine Unterschätzung kann z. B. dazu führen, daß bestimmte arbeitsorganisatorische Entscheidungen getroffen werden, die nicht die Sicherheit der Beschäftigten mit berücksichtigen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Pflichtverletzungen auf rückständige Auflassungen im Bewußtsein des Täters zurückzuführen sind. Für die Erfassung def Kriminalitätsursachen im Bereich des Arbeitsschutzes sind somit die inner-.betrieblichen Verhältnisse, insbesondere auch die Leitungstätigkeit, von wesentlicher Bedeutung. Zusätzlich zu den von Simon erwähnten bedeutsamen Faktoren soll deshalb noch auf folgendes hingewiesen werden: 1. auf die Notwendigkeit der ideologischen Klarheit über die Bedeutung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes und seine Rolle bei der Durchsetzung der ökonomischen und politischen Aufgaben im Betrieb; 2. auf die Entwicklung einer freiwilligen und bewußten Disziplin durch alle Werktätigen; 3. auf*die Entwicklung sozialistischer Prinzipien der Zusammenarbeit bei der Organisierung und Leitung des Arbeitsschutzes in den verschiedensten Betriebsbereichen, insbesondere auch auf die verantwortungsbewußte Einweisung von Leitungskadern in ihre Aufgaben und Bereiche durch die übergeordneten Leiter und auf die planmäßige Qualifizierung der Leitungsfunktionäre für ihre Aufgaben im Arbeitsschutz; 4. auf die Durchsetzung der Weisungen und ihre Kontrolle durch die Leitungsfunktionäre. HEINZ DUFT, wiss. Mitarbeiter im Ministeriuvi der Justiz Verhütung von Verstößen gegen Arbeits- und Brandschutzbestimmungen in der Landwirtschaft Mit der 3. DVO zum Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften in der sozialistischen Landwirtschaft vom 13. August 1964 (GBl. II S. 733) erfolgte für LPGs, GPGs, zwischengenossenschaftliche Einrichtungen und Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer eine ebenso umfassende gesetzliche Regelung, wie sie für Industriebetriebe, volkseigene Güter und Forstwirtschaftsbetriebe durch die ASchVO bereits geschaffen worden war. Diese umfassende Neuregelung war dringend notwendig geworden, da die Richtlinie über die Organisierung des Arbeitsschutzes und der tech- nischen Sicherheit in den LPGs vom 8. April 1954 (ZB1. S. 167) den veränderten Bedingungen nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der weiteren Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der landwirtschaftlichen Produktion nicht mehr gerecht wurde. Nach dem Erlaß der 3. DVO zum LPG-Gesetz unternahmen die staatlichen und genossenschaftlichen Leitungsorgane große Anstrengungen, um mit neuen Formen und Methoden die Einheit von Produktion, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz verwirklichen zu helfen. Einige der wesentlichsten Formen sollen hier verallgemeinert werden. 47;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen und den operativen Linien und territorialen Diensteinheiten - gründlich durchdenken und die notwendigen realen Vorschläge erarbeiten.

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