Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 457

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 457 (NJ DDR 1966, S. 457); Iutoriulion von dot 10. filanartucfuncf des Obersten QericUts Oberrichter JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts Gedanken zu einer stärkeren, differenzierten Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren Dem nachstehenden Beitrag liegt eine gekürzte und überarbeitete Fassung des Referats zugrunde, das der Verfasser auf der 10. Plenartagung des Obersten Ge-richtsvom 29. Juni 1966 gehalten hat. D. Red. Bei der Anwendung der durch den Rechtpflegeerlaß des Staatsrates eingeführten neuen Formen der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren sind in letzter Zeit erhebliche Fortschritte gemacht worden. Durch die Festigung der moralisch-politischen Einheit der Bevölkerung sind die Möglichkeiten der Erziehung Straffälliger durch die Gesellschaft gewachsen; Die Praxis der gesellschaftlichen Entwicklung hat den Beweis erbracht, daß die Deutsche Demokratische Republik auch auf dem Gebiet der Rechtspflege Westdeutschland um eine historische Epoche voraus ist und daß die DDR der wahre deutsche Rechtsstaat ist, in dem Gerechtigkeit, Humanität und Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz garantiert werden. Die Gerichte haben im allgemeinen große Anstrengungen unternommen, um die Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu erhöhen. Die Analyse dieser Erfahrungen zeigt, daß jetzt weitere Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität eingeleitet werden können und müssen. Hierfür geben die Beratungen der 25. Sitzung des Staatsrates der DDR über neue Probleme bei der Durchführung des Rechtspflegeerlasses wichtige Hinweise1. Voraussetzung für die Lösung der vor uns stehenden Aufgaben ist, daß über folgende Fragen Klarheit be-- steht: 1 2 1. Die zunehmende Agressivität des westdeutschen Imperialismus wirkt sich auf allen Gebieten aus. Die herrschenden Kreise Westdeutschlands versuchen, der wachsenden politischen und ökonomischen Stärke der DDR mit ideologischer Diversion, mit der Verstärkung ihrer Angriffe gegen die Staatsgrenze und unsere ökonomischen Grundlagen entgegenzuwirken. Die Gefährlichkeit dieser Angriffe darf nicht unterschätzt werden. Das erfordert von den Rechtspflegeorganen u. a. eine richtige Differenzierung nach Strafart und Strafhöhe und eine auf den konkreten Fall zugeschnittene und für die festgestellten Fakten zutreffende, offensive Auseinandersetzung mit den ideologischen Ursachen der Straftat. Es muß Klarheit darüber geschaffen werden, daß zwischen der Gewährleistung des Schutzes unseres Staates vor allen Angriffen und der Verwirklichung der Rechte der Bürger und ihrer Interessen ein untrennbarer Zusammenhang besteht. Auch die konsequente Bekämpfung von Verbrechen gegen unsere Staatsordnung und anderen schweren Verbrechen ist Ausdrude der Humanität unserer Strafpolitik und des Wesens sozialistischer Gerechtigkeit. ' 2. Die Gerichte müssen die große Bereitschaft der Bevölkerung zur aktiven Mitarbeit am Kampf gegen kriminelle Erscheinungen und andere Rechtsverletzungen besser nutzen. Deshalb ist die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im gerichtlichen Verfahren nicht auf solche Straftaten beschränkt, bei denen voraussicht- ---------------------------------------------- i 1 Die Materialien der 25. Sitzung des Staatsrates der DDR sind in NJ 1966 Heft 12 veröffentlicht. lieh Strafen ohne Freiheitsentzug ausgesprochen werden. Sie umfaßt vielmehr alle Bereiche der Kriminalität und ist unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Bekämpfung von Rechtsverletzungen aller Art. Der Schutz der sozialistischen Ordnung und die wirksame Verhütung von Rechtsverletzungen setzen eine differenzierte Strafpolitik und die differenzierte Mitwirkung der Öffentlichkeit im einzelnen Strafverfahren voraus. 3. Die Mitwirkung der Werktätigen im gerichtlichen Verfahren ist Ausdruck des Grundrechts der Bürger auf Mitgestaltung des gesamten gesellschaftlichen Lebens und untrennbarer Bestandteil der gerichtlichen Tätigkeit. Sie ist keine zusätzliche Aufgabe, deren Erfüllung im Ermessen des Gerichts steht. Die Mitwirkung der Bürger im gerichtlichen Verfahren versetzt das Gericht in die Lage, richtige, den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Entscheidungen zu treffen, die als Ausdruck sozialistischer Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit verstanden werden und die zur Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität mobilisieren. 4. Die Erziehung Straffälliger ist nicht vorwiegend oder gar ausschließlich Sache der gesellschaftlichen Kräfte. Die Selbsterziehung des Täters spielt die entscheidende Rolle. Der Prozeß der Bewährung und Selbsterziehung wird durch die Bürgschaft des Kollektivs und die Verpflichtung des Täters, den Arbeitsplatz nicht zu wechseln, in besonderem Maße gefördert und gesichert. Das Kollektiv unterstützt den Täter dabei und achtet darauf, daß er seinen Verpflichtungen nachkommt und nicht aus dem Erziehungsprozeß ausbricht. Die Übertragung von Aufgaben durch das Kollektiv, die den Fähigkeiten und Interessen des Täters entsprechen und mit der Aufgabenstellung des Kollektivs übereinstimmen, die seine Eigenverantwortlichkeit fördern, ihn zu selbständigem Denken und schöpferischem Handeln anregen, machen ihm seine Stellung im Kollektiv und seine Verantwortung bewußt und ermöglichen ihm, sich zu bewähren. 5. Die Einheit von Zwang und Überzeugung findet in allen Strafen ihren Ausdruck. Auch Strafen ohne Freiheitsentzug sind staatliche Zwangsmaßnahmen; jedoch muß berücksichtigt werden, daß ihre Realisierung vorwiegend mit Unterstützung der Kollektive und einzelner Bürger erfolgt. Der Inhalt der Erziehung Straffälliger ist die Einheit von Erziehung im Arbeitsprozeß, politisch-ideologischer Einflußnahme und kulturell-geistiger Bildung. Dieser Prozeß wird im wesentlichen nach dem Abschluß des gerichtlichen Verfahrens gestaltet, aber von den Rechtspflegeorganen, insbesondere von den Gerichten, vorbereitet und in Gang gesetzt. Die Notwendigkeit der Schaffung eines einheitlichen Systems der Kriminalitätsbekämpfung Es ist notwendig, ein geschlossenes Sysytem des Zusammenwirkens der Rechtspflegeorgane, anderer Staats- und Wirtschaftsorgane und gesellschaftlicher Organisationen zu schaffen, das einen einheitlichen Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsver- 457;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 457 (NJ DDR 1966, S. 457) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 457 (NJ DDR 1966, S. 457)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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