Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1966, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 453 (NJ DDR 1966, S. 453); anläßlich ihrer „Genehmigung“ des Grundgesetzes vom 12. Mai 1949 ausdrücklich ausgenommen.) Die Gebietshoheit der Bundesrepublik erstreckt sich sowohl nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Grundgesetzes (Art. 23 mit der besatzungsrechtlichen Korrektur hinsichtlich West-Berlins), nach dem im Völkerrecht für die Existenz von Staaten geltenden „Effektivitäts-grundsatz“ als auch nach der faktischen Lage ausschließlich auf das Territorium der ehemaligen drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands. Daran ändert die einseitige Rechtsanmaßung Bonns in Gestalt des sog. Alleinvertretungsanspruchs in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 nicht das geringste. Das entspricht sogar der Rechtsauffassung der drei ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, die den Bonner Staat schufen, und derjenigen NATO-Verbündeten Westdeutschlands, die politisch die Ausschließlichkeits-anmäßung unterstützen. Das formulierte erst jüngst in eindeutiger Weise das britische Oberhaus (als höchste britische Justizinstanz) in völliger Übereinstimmung mit der britischen Regierung, indem es im Londoner Zeiss-Prozeß auf Grund entsprechender Auskünfte des britischen Außenministeriums folgende rechtlichen Feststellungen traf: a) „Die Bundesrepublik wurde in den der Französischen Republik, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß dem Protokoll vom 12. September 1944 und dem Abkommen vom 26. Juli 1945 zugeteilten Zonen errichtet“. b) Die britische Unterstützung des sog. Alleinvertretungsanspruchs der Bundesrepublik bedeutet „keine Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland als de-jure-Regierung ganz Deutschlands“. c) „Die westdeutschen Gerichte haben keine Gerichtsbarkeit über Ostdeutschland“.17 1 3. Aus alledem folgt: Der in der Gesetzgebung und Rechtsprechung der Bundesrepublik erhobene Anspruch auf Alleinvertretung Deutschlands in den Grenzen von 1937 und die damit verbundene Ausdehnung ihrer Hoheitsgewalt auf Territorien anderer Staaten sind Völkerrechts- und verfassungswidrig. Gesetze und Urteile sind deshalb insoweit nichtig, als sie auf diesem rechtswidrigen Anspruch beruhen oder seiner Durchsetzung dienen. Gesetzgeber und Gerichte sind demzufolge verpflichtet, diese Nichtigkeit anzuerkennen und gegebenenfalls durch entsprechende Erklärungen festzustellen. 17 Times vom 19. Mai 1966. Beratung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer über Grundprobleme der Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten Die Ergebnisse der 25. Sitzung des Staatsrates der DDR1 und die bedeutsame Erklärung zur Rechtsentwicklung in beiden deutschen Staaten2 waren Gegenstand einer Beratung des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer, die am 4. Juli 1966 unter Teilnahme der Dekane der Juristischen Fakultäten und weiterer bekannter Staats- und Rechtswissenschaftler stattfand. Der Vorsitzende des Verfassungs- und Rechtsaussehus-ses, Volkskammerabgeordneter Plenikowski, hob in seinen einleitenden Bemerkungen hervor, daß Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Staats- und Rechtsordnung der DDR und der Bundesrepublik in der Auseinandersetzung zwischen den demokratischen Kräften in Deutschland, die in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat ihre politische und staatliche Repräsentation gefunden haben, und den in Westdeutschland herrschenden imperialistisch-militaristischen Kräften schon seit der Entstehung der beiden deutschen Staaten eine große Rolle spielen. Die Erklärung des Staatsrates schaffe an Hand unwiderlegbarer Tatsachen Klarheit darüber, daß nur die Rechtsordnung der DDR dem Volk und der ganzen Nation die Perspektive bietet, ein gesichertes Leben in Frieden, unter den Bedingungen der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit, aufzubauen. Die westdeutsche Bevölkerung müsse nach Wegen suchen, um der bisherigen unheilvollen Entwicklung ihrer Rechtsordnung Einhalt zu gebieten. Der Staatsrat unterbreite Gedanken dazu, welche Schritte getan werden müßten, um eine demokratische Erneuerung der Rechtsordnung in der Bundesrepublik zu ermöglichen. Ausgehend von der Feststellung in der Staatsratserklärung, daß auf deutschem Boden zwei Staaten mit völlig unterschiedlicher Staats- und Rechtsordnung bestehen, beschäftigte sich Volkskammerabgeordneter Prof. Dr. Dr. habil. A r 11, Rektor der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, mit 1 Die Materialien sind in NJ 1966 Heft 12 veröffentlicht. 2 NJ 1966 S. 385 ff. dem Problem der Rechtmäßigkeit der beiden deutschen Staaten. Er wies nach, daß die DDR der wahre deutsche Rechtsstaat ist, weil in ihr in Übereinstimmung mit den in der UN-Charta fixierten Grundprinzipien des Völkerrechts die Bestimmungen des Potsdamer Abkommens verwirklicht worden sind und weil sie aus einer breiten demokratischen, nationalen Bewegung des Volkes für die Einheit Deutschlands, einen gerechten Friedensvertrag und das nationale Selbstbestimmungsrecht hervorgegangen ist. Demgegenüber sei der westdeutsche Staat weder legitim noch demokratisch, weil in ihm unter Bruch der UN-Charta und des Potsdamer Abkommens die alten, aggressiven Kräfte des deutschen Imperialismus ihre Macht nach innen und außen restauriert haben3. Die Gegensätzlichkeit der staatsrechtlichen Grundlagen der DDR und der Bundesrepublik untersuchte Prof. Dr. W e i c h e 11, Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Mitglied des Verfassungs- und Rechtsausschusses. Er betonte, daß es notwendig sei, die geschichtlichen und juristischen Tatsachen des Zustandekommens und den prinzipiellen Unterschied des Inhalts der Verfassungen der beiden deutschen Staaten ständig in Erinnerung zu rufen, weil diese Tatsachen in der offiziellen westdeutschen Staatsdoktrin und auch von jenen Staatsrechtslehrern, die sich der Apologie des imperialistischen Obrigkeitsstaates verschrieben haben, ignoriert oder sogar verfälscht werden. Diese Tatsachen beweisen, daß allein in der DDR das Verfassungsprinzip der Volkssouveränität konsequent verwirklicht wird und daß dies eine permanente demokratische Legitimation der staatlichen Machtausübung garantiert. In Westdeutschland dagegen, wo die Ausschaltung jeden realen Einflusses demokratischer Kräfte auf die Gestaltung des Staates und seiner Politik 3 Vgl. die Stellungnahme „Recht und Gerechtigkeit in Deutschland“, NJ 1966 S. 417. 453;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 453 (NJ DDR 1966, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Seite 453 (NJ DDR 1966, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 20. Jahrgang 1966, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966. Die Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1966 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1966 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 20. Jahrgang 1966 (NJ DDR 1966, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1966, S. 1-768).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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